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Not sehen und handeln.
C  A  R  I  T  A  S


Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes  6. Mai 1999

Statement des Präsidenten anläßlich der Frühjahrstagung des Zentralrates:
Anwaltschaftlichkeit definieren und umsetzen

FREIBURG/REGENSBURG Der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes hat seine diesjährige Frühjahrstagung in Regensburg unter das Leitthema "Anwaltschaft" gestellt. Er hat sich damit die Aufgabe gegeben, den zentralen Satz des 1997 verabschiedeten Leitbilds des Deutschen Caritasverbandes zu präzisieren, inhaltlich zu differenzieren und für die weitere innerverbandliche Diskussion und Praxis aufzubereiten. Dieser Satz lautet:

"Der Deutsche Caritasverband versteht sich als Anwalt und Partner Benachteiligter." (I, 2, Satz 20)

Im Leitbild wird dieser Kernsatz durch die nachfolgenden Sätze erläutert und konkretisiert:

"Er setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft leben, die öffentlich keine Stimme haben und die sich nicht selbst helfen können." (Satz 21)

"Er verschafft ihren Nöten und Anliegen Gehör und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte." (Satz 22)

"Er tritt gesellschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen entgegen, die zur Benachteiligung von einzelnen und Familien oder zur Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen führen." (Satz 23)

Damit ist der Gedanke der Anwaltschaft im Grunde hinlänglich ausgeführt, und es ist die Aufgabe der Caritas auf allen Organisationsebenen und in all ihren vielfältigen Diensten und Einrichtungen, diese Sätze mit Leben zu erfüllen.

Dennoch stehen diese Aussagen innerverbandlich und in der öffentlichen wie in der sozialethischen und  sozialwissenschaftlichen Diskussion in einer intensiven Auseinandersetzung.

Daher will ich einige erläuternde Gedanken, die uns auch bei den Diskussionen im Zentralrat beschäftigt haben, ausführen.

Der Begriff der Anwaltschaft, wie wir ihn verstehen und umzusetzen suchen, ist als Metapher zu verstehen. Ausdrücklich haben wir daher auf diesem Zentralrat vom "Prinzip Anwaltschaftlichkeit" gesprochen. Das heißt, daß Funktion und Verständnis des Anwalts im juristischen Sinn überstiegen wird. Gemeint ist eine breite Palette von Tätigkeiten, die über den Beistand in individuellen Not- und Benachteiligungssituationen über die qualitative Ausgestaltung unserer Dienstleistungen bis hin zum öffentlichen und politischen Eintreten für Benachteiligte reicht. Der Grundgedanke ist dabei: Die stets individuellen Bedürfnisse der Menschen dürfen nie der bürokratischen Bevormundung oder einem ausschließlich monetären Kosten-Nutzen-Denken zum Opfer fallen.

Die Menschen, für die wir anwaltlich eintreten, haben uns zumeist kein ausdrückliches Mandat dafür erteilt. Es gehört gerade zu ihrer Lebenssituation, ja zu ihrer Not, daß sie (noch) gar nicht in der Lage sind, ein solches Mandat zu erteilen. Es sind Menschen in Armut, Menschen mit Behinderung, alte Menschen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche, Flüchtlinge und Entwurzelte, Menschen, deren Leben unter den Belastungen von Wohnungslosigkeit, von Suchtgefährdung, von Überschuldung und vielem anderen steht. Dennoch lassen wir uns den Auftrag der Anwaltschaft gerade für sie nicht absprechen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet uns dazu, dessen erster Artikel von der unantastbaren Würde jedes Menschen spricht und dessen Grundprinzip darin besteht, daß der Schutz der Menschenwürde primär in Verantwortung nicht nur der staatlichen Gewalt, sondern der vielfältigen gesellschaftlichen Kräfte verwirklicht wird. Aber für die Caritas ist ein anderes Mandat noch viel grundlegender:

Es ist in der ausdrücklichen Identifizierung Jesu Christi mit den Hungernden und Dürstenden, mit den Gefangenen, mit den Heimatlosen, mit den Kranken, mit den Nackten und ihrer Würde Beraubten begründet.

Es reicht weit zurück in die prophetische Botschaft des Alten Testaments. Unser Leitbild sagt dazu: "Gott selbst ist Anwalt der Armen, Schwachen und Entrechteten." (II, 4, Satz 19). Wenn die Caritas sich zu ihrem anwaltschaftlichen Auftrag bekennt, dann versteht sie dies als die stets bruchstückhafte und gefährdete und gleichwohl unaufgebbare Rückbesinnung auf die Wurzeln biblisch-christlicher Humanität.

Dies muß sich freilich im konkreten Alltag caritativen Handelns bewähren.

Dem Prinzip der Anwaltschaft haftet der Verdacht der Bevormundung und der Machtausübung an. Dies ist ernstzunehmen. Zur Anwaltschaft der Caritas gehört es, die Betroffenen selbst in ihrem Hilfebedarf und in ihren jeweils individuellen Bedürfnissen sehr sorgfältig anzuhören und ernstzunehmen und sie zum Maßstab des Handelns zu machen.

Vorrangiges Ziel ist es, sie darin zu befähigen und zu bestärken, selbst Subjekte in der Durchsetzung ihrer Belange zu werden. Menschenwürde und Selbstbestimmung hängen eng miteinander zusammen.

Die Caritas ist ein komplexes Gebilde vielfältiger Dienste, Initiativen und Einrichtungen. Sie muß sich heute unter den zunehmend sich verschärfenden Bedingungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels, der europäischen und globalen Verflechtungen, der reduzierten Handlungsspielräume der öffentlichen Hände sowie der Kommerzialisierung und des Marktdrucks im sozialen Bereich behaupten und bewähren.

Wirtschaftlichkeitszwänge und Anwaltschaft drohen dabei gelegentlich zu kollidieren. In der derzeitigen sozialwissenschaftlichen Diskussion wird uns teilweise geraten, unsere Rolle als Anbieter sozialer Dienstleistungen von der Rolle des Anwaltes Benachteiligter zu trennen. Diese Problematik ist komplex; man kann die darin enthaltenen Spannungen nicht einfach harmonisieren oder gar leugnen. Ich referiere dennoch einen breiten innerverbandlichen Konsens, der folgendermaßen zusammengefaßt werden kann:

Der anwaltschaftliche Anspruch der Caritas muß sich in der konkreten Ausgestaltung, in der Qualität ihrer Dienstleistung bewähren und beglaubigen. Umgekehrt: Das anwaltschaftliche Engagement der Caritas in der öffentlichen und politischen Auseinandersetzungen muß sich stützen auf die Kompetenz und die Erfahrung in der konkreten Alltagsarbeit in den vielen Diensten und Einrichtungen. Beides gehört zusammen. Anwaltschaft und das Bestehen im Markt sind dabei kein Widerspruch: Unsere Chance, uns in einem sich verschärfenden Wettbewerb auf dem Markt sozialer Dienste zu behaupten, liegt nicht darin, an der Abwärtsspirale des Preiswettbewerbs mitzudrehen, sondern darin, eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Qualität zu verwirklichen.

Dies wird dazu führen, daß die Menschen sich für unsere Dienste entscheiden. Wenn andere uns darin ebenbürtig sind, dann um so besser für die Betroffenen!

Das "Prinzip Anwaltschaftlichkeit" ist immer nur so viel wert, wie es konkret wird. Zur Zeit werden die vielfältigen anderen Fragestellungen überlagert durch die erschütternden Ereignisse mitten in Europa, auf dem Balkan. Der Zentralrat hat daher eine Entschließung zur Krise im Kosovo verabschiedet, die Ihnen im Wortlaut vorliegt. Die Kompetenz, mit der der Deutsche Caritasverband dazu Stellung bezieht, richtet sich nicht auf politische oder gar militärstrategische Fragen, sondern auf die Not der von dieser Tragödie betroffenen Menschen - und zwar aller davon betroffenen Menschen.

Der Ihnen vorliegende Text dieser Entschließung spricht für sich selbst. Ich darf Ihnen aber seine Kerngedanken vortragen:

1.Die Verbrechen an der Bevölkerung im Kosovo müssen beendet werden.

1.Die v. a. durch die serbische Führung zu verantwortende menschenverachtende Gewalt konnte durch die militärische Intervention der Nato nicht gestoppt werden. Das Leid und die Not sowie die humanitären und sozialen Probleme, die durch diese Ereignisse insgesamt hervorgerufen werden, betreffen die Menschen sowohl im Kosovo selbst als auch in Albanien, Mazedonien und Montenegro, aber auch in Serbien.

2.Die Sorge und die Hilfen der Caritas gelten allen von dieser Katastrophe betroffenen Menschen, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit und des Territoriums, in dem sie leben.

3.Alle Bemühungen müssen daher darauf gerichtet sein, jede Gewaltanwendung zu beenden, den Flüchtlingen eine sichere Rückkehr zu ermöglichen und den Frieden in der Region zu unterstützen. Der Zentralrat appelliert eindringlich an alle Verantwortlichen, die Gewalt zu beenden und Raum für eine Verhandlungslösung zu geben.

4.Für die Flüchtlinge muß alles getan werden, um eine Rückkehr in Sicherheit zu ermöglichen. Bis dahin sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, menschenwürdiges Leben in den Aufnahmeländern zu ermöglichen. Hierfür die materiellen Bedingungen zu schaffen und auch die Bevölkerung der Erstaufnahmeländer bei der Flüchtlingsaufnahme und bei der Bewältigung der eigenen Probleme zu unterstützen, steht im Mittelpunkt der
Hilfen des Deutschen Caritasverbandes.

5.Die Länder der EU tragen eine besondere Verantwortung für die Menschen, die von den gewaltsamen Auseinandersetzungen betroffen sind. Über die bisherigen Aufnahmekontingente hinaus müssen die Grenzen weiterhin offen sein für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Krisenregion. Der Aufenthalt der in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge ist in einer Weise zu regeln, daß ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht wird.
Dringend erforderlich ist der Erlaß eines formalen Abschiebestopps nach Jugoslawien auch für Kosovo-Flüchtlinge, die schon länger in Deutschland sind.

6.Von Herzen danke ich der Bevölkerung in Deutschland im Namen des Deutschen Caritasverbandes und vor allem im Namen der betroffenen Menschen für die überwältigende Hilfsbereitschaft. Und ich bitte darum, in dieser Solidarität nicht nachzulassen.

Hellmut Puschmann
Präsident

(Quelle : Deutscher Caritasverband)


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