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C  A  R  I  T  A  S


Deutscher Caritasverband e.V.

FAIRE BEHANDLUNG FÜR ASYLSUCHENDE -

Positionspapier der Caritas Europa zu den wichtigsten Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden und für Asylverfahren (Februar 2001)

 Inhalt

      1. Zusammenfassung

      2. Die legale Einreise von Asylsuchenden: Im Spannungsfeld zwischen
      Einwanderungskontrolle und internationalem Schutz
      - Vorschläge der Caritas Europa: Standards für eine zukünftige europäische Politik der
      Zulassung der legalen Einreise von Personen, die an der Grenze Schutz
      suchen

      3. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende: Die Bewertung von
      Aufnahmebedingungen als Pull-Faktor führt zur Missachtung von
      Menschenrechten und menschlicher Würde.
      - Vorschläge der Caritas Europa: Standards für die Aufnahme von
      Asylsuchenden

      4. Zugang zu qualitativ hochwertiger Information und kostenloser
      Rechtsberatung: Fehlendes Bewußtsein für die notwendigen
      Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
      - Vorschläge der Caritas Europa: Standards für den Zugang zu verständlicher,.
      umfassender Information und kostenloser Rechtsberatung

      5. Verbesserung und Verkürzung der Asylverfahren: Dauer und
      unzureichende Qualität der Verfahren sind das Hauptproblem
      - Vorschläge der Caritas Europa: Standards zur Verkürzung und
      Verbesserung der Verfahren

      6. Hintergrund
      .
      7. Caritas Europa: Hilfe für Menschen in Not


 Caritas Europa
 Secrétariat Général
 4, rue de Pascale
 B-1040 Brussels
 BELGIUM
 Tel. (+32) 2 235 03 96
 Fax: (+32) 2 230 16 58
 Email: postmaster@caritas-europa.be
 

 1. Zusammenfassung

 In den vergangenen Jahren hat sich die Lage der Menschen, die in Europa Schutz suchen,
 stark verändert. In der Annahme, dass die Aufnahmebedingungen (1) als Pull-Faktor wirken,
 also eine direkte Sogwirkung auf Asylsuchende ausüben, haben zahlreiche EU-Staaten ihre
 gesetzlichen Bestimmungen zur Aufnahme und ihre damit verbundene Verwaltungspraxis
 verändert. Da Auf-nahmebedingungen zunehmend mit dem Ziel der Abschreckung von
 Asylsuchenden ausgestaltet werden, befürchten Flüchtlingshilfeorganisationen eine
 Harmonisierung der Asylstandards auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Gleichzeitig
 haben sich mittel- und osteuropäische Staaten, die bisher nur Transitländer waren,
 zunehmend zu Bestimmungsländern gewandelt und begonnen, Strukturen zur Auf-nahme
 von Asylsuchenden einzurichten.
 Die mangelhaften Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden in Europa, die Länge und
 die schlechte Qualität der Asylverfahren werden immer wieder kritisiert. Die Antworten auf
 einen Fragebogen, der allen 48 Mitgliedsorganisationen von Caritas Europa zugesandt
 wurde, haben die folgenden Hauptproblembereiche identifiziert:

   A.Schutzbedürftige Menschen werden an einer legalen Einreise gehindert – dies gilt vor
      allem für das Hoheitsgebiet der EU Mitgliedsstaaten. Sie laufen daher Gefahr, beim
      Versuch der Einreise schwerwiegende Verletzungen davonzutragen oder gar den Tod
      zu finden. Für viele Schutzbedürftige ist es auf Grund der Gesetzeslage und der Art
      ihrer Umsetzung unmöglich abzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass ihnen die
      Einreise in die EU verweigert wird. Oft wird den Betroffenen mit der Verweigerung der
      legalen Einreise auch der Zugang zu einem fairen Verfahren zur Feststellung ihrer
      Flüchtlingseigenschaft verwehrt.
   B.In den meisten europäischen Ländern erhalten nicht alle Asylsuchenden von den
      Behörden eine Unterkunft. Sofern vorhanden befinden sich diese Unterkünfte oft in
      schlechtem Zustand. Viele Staaten missachten vorsätzlich die Menschenrechte und die
      Würde von Asylsuchenden, um andere davon abzuhalten, in das Land einzureisen
      und dort Asyl zu beantragen. In verschiedenen Ländern bemühen sich
      Caritasorganisationen, die daraus resultierenden Lücken der staatlichen Hilfe für
      Asylsuchende zu schließen.
   C.Die Information der Asylsuchenden über das Asylverfahren ist in nahezu allen
      europäischen Ländern unzureichend. Obwohl in einigen Ländern eingehende
      schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, verstehen erfahrungsgemäß
      die Asylsuchenden selten auch nur die wichtigsten Punkte. Die Informationen sind
      sehr technisch formuliert und beinhalten schwer verständliche juristische Begriffe.
      Auch die Rechtsberatungsmöglichkeiten sind fast überall nicht zufrieden stellend.
      Selbst in Ländern, in denen der Staat Rechtsberatungsstellen unterstützt, kann im
      allgemeinen nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden diese in Anspruch nehmen.
      Weithin fehlt es an qualifizierter und kostenloser Rechtsberatung durch in
      Menschenrechtsfragen spezialisierte Anwälte.
   D.Trotz der bestehenden Bemühungen zur Fortbildung des für die Beurteilung von
      Asylanträgen zuständigen Verwaltungspersonals, die begrüßt werden, ist das
      Kompetenzniveau der erstinstanzlichen Entscheidungsbehörden in den meisten
      Ländern noch nicht zufrieden stellend. In vielen Ländern besteht das Hauptproblem
      im fehlenden Bewußtsein dafür, welche Fähigkeiten und Kenntnisse für eine derartige
      Aufgabe erforderlich sind. Die Flüchtlinge wiederum leiden unter der Länge des
      Asylverfahrens, den damit verbundenen Wartezeiten und der völligen Unsicherheit
      während dieser Zeit. Regierungsbehörden und Nichtregierungs-organisationen sind
      sich einig, dass das Asylverfahren verkürzt werden muss.
 

 Dass zahlreiche, schwer wiegende Mängel bestehen, ist unübersehbar. In vielen Bereichen
 besteht dringender Handlungsbedarf.

 Caritas Europa

      setzt sich dafür ein, dass Menschen, die sich an der Grenze als Schutzsuchende zu
      erkennen geben, eine legale Einreise gewährt wird.

           (vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 6/7)

      ist überzeugt, dass bei der Formulierung künftiger Mindeststandards für die Aufnahme
      von Asylsuchenden nur die beste aktuelle Praxis als Grundlage dienen darf.
      Asylsuchende sind aufzunehmen, ihre Menschenwürde ist zu achten.

 (vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 9/10)

      setzt sich dafür ein, dass durch staatliche Maßnahmen die Rechtsstaatlichkeit in
      Asylverfahren gewahrt wird. Asylsuchende haben Anspruch auf staatlich finanzierte
      - umfassende und verständliche Informationen
      - kompetente und qualifizierte Rechtsberatung
      - kompetente und qualifizierte Rechtsvertretung.
      (vgl. die Vorschläge der Caritas, Seite 11)
      setzt sich für substanzielle Investitionen in eine Verbesserung der Qualität von
      Asylverfahren ein.

           (vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 13/14)

           Die Staaten befürchten, dass das Asylverfahren durch eine Änderung einzelner
           der genannten Parameter anfälliger für Missbräuche wird. Dies kann man
           verhindern, indem man die verschiedenen Maßnahmen gleichzeitig ergreift und
           damit die größten Schwächen der europäischen Asylsysteme als Ganzes zu
           verändern sucht. Allerdings erfordert das viel Zeit, Geld und Mühe.

 Bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen könnte es kurzfristig zu einem Anstieg
 des Missbrauchs von Asylverfahren kommen. Diese und andere negative Auswirkungen auf
 die staatliche Einwanderungskontrolle können verringert oder verhindert werden, wenn mit
 der Umsetzung der Maßnahmen gleichzeitig das Asylverfahren deutlich verkürzt wird und,
 allerdings in geringerem Maße, wenn die Maßnahmen mit den Bestimmungen zu
 subsidiärem und vorübergehendem Schutz in Einklang gebracht werden. All das verlangt
 begleitend eine transparente Einwanderungspolitik.

 Die Vorteile eines solchen Vorgehens liegen auf der Hand: eindeutige Trennung zwischen
 Asylsuchenden und anderen Migranten; wesentlich kürzere und verbesserte Asylverfahren;
 größere Wahrscheinlichkeit, bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit "richtig" zu
 entscheiden; und - vor allem durch die kürzeren Verfahren – weniger Anreiz für nicht
 schutzbedürftige Menschen, einen Asylantrag zu stellen. Zudem könnte ein faires,
 beschleunigtes und gründliches Verfahren zusammen mit anderen Maßnahmen (wie zum
 Beispiel dem Recht von Asylsuchenden auf die Ausübung einer Beschäftigung) zu einem
 spürbaren Rückgang der Gesamtkosten, die für Aufnahme und Asylverfahren aufgebracht
 werden, beitragen.

 Gerade die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie es in den
 Schlussfolgerungen von Tampere ins Auge gefasst wurde, sollte Investitionen in die
 Verbesserung des Verfahrens rechtfertigen.
 

 2. Die legale Einreise von Asylsuchenden
 (Im Spannungsfeld zwischen Einwanderungskontrolle und internationalem Schutz)

 In den meisten europäischen Staaten sind Personen, die sich an der Grenze als
 Schutzbedürftige zu erkennen geben und bestimmte Bedingungen erfüllen, auf Grund der
 gesetzlichen Rahmenbedingungen formell (oder rein theoretisch) befugt, legal in das
 Hoheitsgebiet einzureisen. In der Verwaltungspraxis wird selbst diese bedingte
 Einreisemöglichkeit häufig verwehrt.

 Die Gesetze der mittel- und osteuropäischen Staaten verlangen sogar ausdrücklich, dass
 Asylsuchende ihren Asylantrag an der Grenze stellen. Geschieht dies nicht, müssen sie
 innerhalb einer vorgegebenen Frist fundiert begründen, weshalb sie dazu nicht in der Lage
 waren.

 Asylsuchende müssen erhebliche Hindernisse überwinden, noch bevor sie die Staatsgrenzen
 ihres Ziellandes erreichen. Im Rahmen ihrer "non-arrival policy" (Nichtankunfts- oder auch
 Abschotungspolitik) versucht die Europäischen Union - im Wesentlichen durch die
 Visumpflicht für Staatsangehörige der wichtigsten Herkunftsländer von Flüchtlingen und
 durch Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen - Asylsuchende von ihrem Hoheitsgebiet
 fern zu halten.

 Bei Erreichen der Grenze müssen Schutzsuchende weitere Hürden überwinden. Die meisten
 Staaten (vor allem jene in der EU) gewähren die Einreise nur, wenn bestimmte Kriterien
 erfüllt werden: zum Beispiel wenn die Gefahr der Verfolgung vom Staat ausgeht, aus dem
 die betreffende Person einreisen möchte; oder bei fehlender Sicherheit in einem Drittstaat
 usw. Das Konzept des sicheren Drittstaats mag grundsätzlich legitim sein, kann sich aber in
 ein Instrument der Abschreckung verwandeln (2), wenn es zu abstrakt interpretiert und
 umgesetzt wird. Bei der Anwendung der Drittstaatenklausel konzentrieren sich die meisten
 Staaten in der Praxis auf die Frage, ob die Person vor ihrer Einreise sicher war, anstatt zu
 fragen, ob diese Person nach ihrer Rückkehr sicher sein wird.

 Schließlich verhindert häufig auch die Art der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben die
 Einreise von Asylsuchenden, die die EU-Außengrenze erreicht haben. Es ist bekannt – wenn
 auch nicht mit Zahlen zu belegen – dass nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden den "legalen
 Weg" wählt, d.h. dann, daß Asyl bei der Ankunft auf einem internationalen Flughafen
 beantragt wird.

 Für die Schutzbedürftigen ist es auf Grund der Gesetze und der Art ihrer Umsetzung
 unmöglich abzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass ihnen die Einreise in die EU
 verweigert wird. Oft wird den Betroffenen mit der Verweigerung der legalen Einreise auch
 der Zugang zu einem fairen Asylanerkennungsverfahren verwehrt. "Eine derartige Politik
 kann zur Folge haben, dass Menschen der Verfolgung ausgesetzt werden, weil sie an der
 Flucht aus ihrem Herkunftsland oder aus unsicheren Transitländern gehindert oder von
 letzteren zur Rückkehr in ihr Herkunftsland gezwungen werden." (3)

 Aus der Art, wie schutzsuchende Menschen an der legalen Einreise gehindert werden, kann
 man nur schließen, dass den EU-Staaten die Bekämpfung der illegalen Einwanderung
 wichtiger ist als die Asylpolitik. Dahinter verbirgt sich die folgende Logik: "Damit das
 Asylsystem nicht von Zuwanderern als "Hintertür" genutzt wird, macht man diese Tür erst
 einmal zu" (4).

 Aus Sicht der Betroffenen bedeutet das:

 Sich an der Grenze als Asylsuchender zu erkennen zu geben, ist offensichtlich gefährlicher,
 als von Schlepperbanden eingeschleust zu werden.

 Zehntausende, vielleicht sogar Hunderttausende von Menschen (5) haben ihr Schicksal
 bereits in die Hand von Schleppern/Menschenhändlern gelegt, um aus ihrer Heimat zu
 fliehen und in Europa Schutz zu suchen. (6)

 Viele von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sind Opfer von Verfolgung, laufen ernsthaft Gefahr,
 gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden, und sind somit zur Flucht gezwungen.
 "Die Nationalitäten, die am häufigsten mit Hilfe von Schleusern oder Menschenhändlern
 einreisen, wie Iraker und Afghanen, werden zu einem hohen Prozentsatz in europäischen
 Asylverfahren als Flüchtlinge anerkannt. Man schätzt, dass ein Drittel bis zwei Drittel der am
 häufigsten über Menschenhandel einreisenden Nationalitäten als Flüchtlinge anerkannt
 werden". (7)

 Die aktuelle Politik der EU, Flüchtlinge daran zu hindern, an den Grenzen Schutz zu
 beantragen, hat Folgen, die man nur als unmenschlich bezeichnen kann.

 Offensichtlich gelingt es der Migrationspolitik in Europa trotz der Unterscheidung zwischen
 Einwanderungs- und Asylpolitik nicht, Schutzbedürftige von Nicht-Schutzbedürftigen klar zu
 trennen. Schlimmer noch: die Ausgestaltung dieser Politik ist einer der Hauptgründe,
 weshalb Ausweis- und Reisedokumente vernichtet werden und damit sämtliche Hinweise auf
 die Einwanderungsgeschichte verloren gehen. Dadurch wird es zum Beispiel unmöglich, die
 Betroffenen im Fall einer Ablehnung des Asylantrags in das richtige Land zurückzuschicken.

 Letztendlich steht die heutige Praxis der Staaten im Gegensatz zu ihren ureigenen
 Interessen und Zielen in Fragen der Grenzüberwachung, der öffentlichen Ordnung und der
 Bestimmung der Identität von Asylsuchenden.

 Dass der Menschenhandel ein Geschäft der übelsten Sorte ist, in dem die Not der Menschen
 schamlos ausgenutzt und ihre Würde mit Füßen getreten wird, braucht nicht eigens erwähnt
 zu werden. Nach Aussagen des Europäischen Kommissars Antonio Vitorino findet die
 Grenzpolizei fast täglich die Leichen von Menschen, die bei der versuchten Einreise in die
 EU ums Leben gekommen sind (8). Die Schlepper machen aus dem Leid anderer Menschen
 Profit. Ein derartiges Vorgehen kann man nur verurteilen.
 

 Standards für eine zukünftige europäische Politik der Zulassung der legalen Einreise von
 Personen, die an der Grenze Schutz suchen

 Menschen, die an der Grenze um Asyl bitten, ist die Einreise in das Hoheitsgebiet zu
 gestatten. Ihr Asylantrag ist an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

 Asylanträge sollten in dem Land geprüft werden, in dem sie als Erstes gestellt wurden. In
 Staaten, in denen die Drittstaatsklausel gilt, sollte man diese nur anwenden, wenn der
 entsprechende Drittstaat den Zugang zu einem fairen Asylanerkennungsverfahren
 ausdrücklich gewährleistet und keine Refoulement-Gefahr (9) besteht.

 Wird ein Asylantrag nicht fristgerecht eingereicht, darf dies kein Grund für dessen Ablehnung
 sein. Bei der Festlegung angemessener Fristen für die Einreichung von Asylanträgen sollten
 die Sprachprobleme der Asylsuchenden, ihre Zugangsmöglichkeiten zu Informationen und
 Rechtsberatung sowie eventuelle körperliche und psychische Beeinträchtigungen (wie zum
 Beispiel bei Folteropfern) berücksichtigt werden.

 Die Staaten sollten die Möglichkeit des "extra-territorialen Asyls" in Botschaften und
 Missionen sowie, unter bestimmten Umständen, die Bearbeitung von Asylanträgen "im Land"
 vorsehen.

 Die Sanktionen für Beförderungsunternehmer (auch Transportunternehmerklausel) sollten für
 jene Länder aufgehoben werden, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen auftreten
 bzw. Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Für Staatsangehörige dieser Staaten sollte die
 Visumpflicht entfallen.

 Eine Visumpflicht darf niemals mit dem Ziel verhängt werden, Asylsuchende an der Einreise
 zu hindern.
 

 3. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

 (Die Bewertung von Aufnahmebedingungen als Pull-Faktor führt zur Missachtung von
 Menschenrechten und menschlicher Würde)

 Der Begriff "Aufnahmebedingungen", wie er in diesem Abschnitt verwendet wird, umfaßt die
 Unterbringung, die soziale Unterstützung, den Zugang zu ärztlicher Versorgung, den Zugang
 zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen, besondere Maßnahmen für Minderjährige
 und den Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung.

 Einige Staaten sind überzeugt, dass hohe Aufnahmestandards als Pull-Faktor wirken und
 Asyl-suchende bei der Wahl des Ziellandes beeinflussen. Einige Länder beschränken daher
 die Unter-stützung oder verweigern gar jegliche Hilfe. Die Betroffenen sind zu einem Leben
 unter schwierigsten Verhältnissen verurteilt. Manche haben nicht einmal ein Bett, nicht
 ausreichend zu essen, keine sanitären Einrichtungen zu ihrer Verfügung und keine ärztliche
 Versorgung.

 Aus unterschiedlichen Gründen sind die meisten Asylsuchenden nicht in der Lage, für ihren
 Unterhalt selbst zu sorgen. Sie haben ihr letztes Geld für die Flucht ausgegeben und sind
 daher meist von der Hilfe anderer abhängig. Die Standards für die Unterbringung und
 soziale Unterstützung von Asylsuchenden sind innerhalb Europas sehr unterschiedlich. In
 einigen Staaten erhalten Asylsuchende vergleichbare Sozialhilfeleistungen wie
 einheimische Hilfsbedürftige, andere gewähren nur einen Teil der "normalen"
 Unterstützung. Manche gewähren soziale Unterstützung nur während eines bestimmten
 Zeitraums. Es gibt auch Länder, in denen nur ein Teil der Asylsuchenden eine
 Grundversorgung erhält. In diesen Ländern müssen zusätzliche Kriterien erfüllt werden, wie
 zum Beispiel der Nachweis der eigenen Identität durch gültige Ausweispapiere. Teilweise
 wird die Unterstützung von der Nationalität des Asylsuchenden abhängig gemacht. In
 manchen Ländern wird jegliche Hilfe verweigert, sobald ein anderer Staat für die
 Bearbeitung des Asylantrags zuständig sein könnte.

 Daher gibt es in Europa Asylsuchende, denen sogar für die Befriedigung der
 Grundbedürfnisse, wie Unterkunft, Nahrung und sanitäre Einrichtungen, jegliche staatliche
 Hilfe verweigert wird.

 Der Zugang der Asylsuchenden zu ärztlicher Versorgung wird von Land zu Land
 unterschiedlich geregelt. In manchen Ländern werden Asylsuchende auf Kosten des Staates
 krankenversichert, in anderen steht ihnen nur eine eingeschränkte medizinische Betreuung
 zur Verfügung. Manche Asylsuchende werden, rechtlich oder faktisch, nur in Notfällen
 behandelt, andere wiederum sind trotz ihrer Hilfsbedürftigkeit generell von der kostenlosen
 ärztlichen Versorgung ausgeschlossen und müssen an den hippokratischen Eid der Ärzte
 apellieren, wollen sie überhaupt behandelt werden.

 Nur sehr wenige Regierungen bemühen sich, Asylsuchenden eine ihren Bedürfnissenn
 angemessene psychologische Hilfe zukommen zu lassen. In den meisten Ländern bieten nur
 private Einrichtungen die notwendige psychologische Betreuung. Dies aber macht den
 Zugang zu derartigen Behandlungen schwieriger.

 Dem Buchstaben des Gesetzes nach sind Asylsuchende in einigen Staaten grundsätzlich
 befugt, eine Beschäftigung zu suchen - manchmal direkt nach Einreichung ihres Asylantrags,
 manchmal erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. In der Praxis finden aber nur wenige
 Asylsuchende Zugang zum Arbeitsmarkt. In einigen Staaten sind Asylsuchende kategorisch
 vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Letztlich bleiben die meisten Asylsuchenden während
 des gesamten Verfahrens abhängig von Unterstützung.

 Viele Asylsuchende leiden darunter, dass sie während des Wartens auf den Asylbescheid
 keine Beschäftigung finden. Leider hat noch kein Land angemessene Programme
 entwickelt, mit denen man gegen das bei diesen Menschen entstehende Gefühl der
 Nutzlosigkeit angehen könnte.

 Im Bereich der Bildung erlauben die meisten Staaten minderjährigen Asylsuchenden im
 schulpflichtigen Alter eine Schule zu besuchen. In einigen Ländern stehen auch
 weiterführende Schulen für Asylsuchende offen. Andere Länder wiederum müssten noch
 große Anstrengungen unternehmen, um im Bildungsbereich ein zufrieden stellendes Niveau
 zu erreichen.

 Einige Länder haben Maßnahmen entwickelt, um auf die speziellen Bedürfnisse
 minderjähriger Asylsuchender eingehen zu können, andere sehen für jugendliche
 Asylsuchende keine besonderen Bestimmungen vor. Nur in wenigen Ländern erhalten
 unbegleitete Kinder angemessene Hilfe, wie zum Beispiel die Vertretung durch einen
 gesetzlichen Vormund, altersentsprechende Unterbringung usw.

 In manchen Ländern erhalten Asylsuchende keinen Sprachunterricht.

 Nur sehr wenig Länder haben spezielle Maßnahmen entwickelt, um den Kontakt zwischen
 Asylsuchenden und der einheimischen Bevölkerung zu fördern. Zu diesen Maßnahmen, mit
 denen das Verständnis für die besondere Situation der Schutzsuchenden erhöht werden soll,
 gehören unter anderem soziokulturelle Veranstaltungen in Aufnahmezentren und eine
 gezielte Information der Einheimischen. Letztere Maßnahme soll eine positive Haltung
 gegenüber Asylsuchenden fördern und diesen u.a. die Aufnahme in lokale Vereine
 erleichtern. In den meisten Ländern existieren derartige Maßnahmen allerdings nicht.

 Die Familien von Asylsuchenden sind oft über mehrere Länder verstreut. Die nationalen
 Gesetzgebungen erlauben eine Familienzusammenführung erst nach Abschluss des
 Asylverfahrens, wenn die Flüchtlingseigenschaft anerkannt und Asyl gewährt wurde.

 Immer wieder müssen internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen,
 darunter auch die Caritas, einspringen, wenn es gilt die Lücken staatlicher Fürsorge zu
 schließen und das Überleben und das Wohl von Asylsuchenden sicherzustellen. Sie sind
 bemüht, die inakzeptablen Folgen einer unmenschlichen Politik zu lindern und geraten
 dabei nicht selten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

 Schlußfolgernd bleibt festzuhalten, daß diese Regierungen durch bewusste Missachtung der
 Menschenrechte Schutzsuchende fern- bzw. von der Einreise abhalten wollen. Dass damit
 die Menschenwürde vieler Schutzsuchender verletzt wird, nehmen sie in Kauf.
 Asylsuchenden eine angemessene soziale Unterstützung zu verweigern ist eine Verletzung
 des Völkerrechts. Die inakzeptable Lage der betroffenen Asylsuchenden beeinflusst in
 hohem Maße die Fairness ihres Asylverfahrens. Überdies darf nicht vergessen werden, daß
 einige der betroffenen Asylsuchenden Flüchtlinge im Sinne der Genfer
 Flüchtlingskonvention von 1951 sind und Anspruch auf internationalen Schutz haben.

 In der Öffentlichkeit werden Asylsuchende häufig mit illegaler Einwanderung und mit der
 missbräuchlichen Nutzung des Asylsystems durch Menschen, die aus wirtschaftlichen
 Gründen ihre Heimat verlassen, in Verbindung gebracht. Dadurch entsteht of der Eindruck,
 dass Asylsuchende Kriminelle sind.
 

 Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden

 Die Formulierung zukünftiger Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden sollte
 auf der Grundlage der besten aktuellen Übung ("best practice") erfolgen. Sie sollten als
 Rechte der Asylsuchenden eindeutig definiert werden. Ihre Gewährung darf nicht im
 Ermessen der Behörden liegen. Asylsuchende sollten diese Rechte während des gesamten
 Verfahrens bis zu dessen endgültigem Abschluss genießen.

 Die für Asylsuchende geltenden Standards sollten auch auf Personen Anwendung finden, die
 andere Formen des Schutzes beantragen.

 Asylsuchende sollten das Recht genießen, sich im Aufnahmeland frei zu bewegen. Die
 Abschiebehaft sollte nur unter den in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention
 genannten Bedingungen zulässig sein. Abschiebehaftanstalten sollten – und das ist ein
 Minimalerfordernis - als "offene Schubhaft" ausgestaltet werden, d.h. es sollte die nötige
 Infrastruktur für soziale Kontakte bereitstehen. Die Abschiebehaft ist keine Bestrafung für ein
 Verbrechen. Es sollte überdies ein Monitoring-System eingerichtet werden, um
 Asylsuchenden in Abschiebehaft regelmäßig die Möglichkeit zu geben, gegen ihre
 Haftbedingungen Beschwerde einzulegen.

 Den Asylsuchenden müssen Ausweispapiere ausgehändigt werden, aus denen ihre
 rechtliche Stellung hervorgeht.

 Asylsuchende, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, sollten eine
 Unterkunft, soziale Unterstützung und uneingeschränkt Zugang zu ärztlicher Versorgung
 erhalten. In den Ländern, in denen ein Sozialversicherungssystem besteht, sollten
 Asylsuchende Anspruch auf die gleichen Leistungen erhalten wie andere Einwohner.

 Sofern bei bestimmten Gruppen von Asylsuchenden besondere Bedürfnisse bestehen, sollte
 der Staat die entsprechenden Hilfen bereitstellen. Rechts- und Sozialberatung für weibliche
 Asylsuchende und, sofern möglich, deren Anhörung sollten ebenso wie deren
 Verdolmetschung durch Frauen erfolgen. Für Asylsuchende, die unter einem Trauma oder
 anderen psychischen Problemen leiden, sollten besondere Behandlungsmöglichkeiten
 bereitstehen.

 Wenn verschiedene Angehörige einer asylsuchenden Familie über verschiedene Länder
 verstreut sind, sollte eine Familienzusammenführung erfolgen und die Anträge gemeinsam
 geprüft werden.

 Grundsätzlich sollten Asylsuchende so bald wie möglich in die Lage versetzt werden, für
 ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Daher sollten sie unverzüglich Zugang zum
 Arbeitsmarkt erhalten. Sofern Staaten auf eine Wartezeit bestehen, sollte diese 6 Monate
 nicht überschreiten.

 Zur Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden sollten
 dieselben Kriterien Anwendung finden wie bei der einheimischen Bevölkerung. Der
 Anspruch auf Schulbildung sollte nicht mit dem Ende der Schulpflicht entfallen, sondern
 solange fortbestehen, bis die für das Erlernen bzw. die Ausübung eines Berufes notwendige
 Bildung erreicht ist.

 Asylsuchende sollten die Möglichkeit haben, eine psychosoziale Betreuung in Anspruch zu
 nehmen - vor allem in der Zeit nach ihrer Ankunft -, Sprachgrundkurse zu besuchen und eine
 berufliche Fortbildung zu absolvieren. Selbsthilfegruppen von Flüchtlingen sollten
 Unterstützung erhalten.

 Den kulturellen und spirituellen Bedürfnissen der Asylsuchenden sollte mehr
 Aufmerksamkeit gewidmet werden. Asylsuchende können einen sehr positiven Einfluss auf
 unsere Gesellschaft ausüben.

 Die Medien müssen die Art ihrer Berichterstattung über Asylsuchende kritisch hinterfragen.
 Anstatt sie mit Kriminalität in Verbindung zu bringen, sollten die Medien betonen, dass
 Asylsuchende Opfer von Menschenrechtsverletzungen sein können und unsere Gäste sind.
 Der Staat sollte Kontakte zwischen Asylsuchenden und Einheimischen erleichtern und damit
 das Verständnis der Bevölkerung für die Lage von Asylsuchenden fördern.

 Nach den Erfahrungen der Caritas spielen NROs bei der Aufnahme von Asylsuchenden eine
 wichtige Rolle. Dank ihrer direkten Kontakte zu den Betroffenen können sie für die Behörden
 wertvolle Gesprächs- und Monitoring-Partner sein. Außerdem sind NROs in der Lage, mit
 finanzieller Unterstützung des Staates Aufnahmezentren zu leiten oder andere Dienste
 anzubieten, die mit der Aufnahme von Asylsuchenden zusammenhängen.

 Alle Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, haben ein Recht auf eine
 menschenwürdige Behandlung. Ein großer Teil der Asylsuchenden ist schutzbedürftig: viele
 sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention, einige sind mit Blick auf
 Menschenrechtsstandards schutzbedürftig, andere wiederum brauchen aus humanitären
 Gründen Schutz. Solange über einen Asylantrag nicht endgültig entschieden wurde, ist
 der/die Asylsuchende als Flüchtling gemäß der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu
 behandeln.
 

 4. Zugang zu umfassenden, verständlichen Informationen und kostenloser Rechtsberatung

 (Fehlendes Bewußtsein für notwendige Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit)

 Asylsuchende sprechen in der Regel nicht die Sprache des Aufnahmestaates, sind nicht mit
 dessen Rechtssystem vertraut und sie kennen weder ihre Rechte noch ihre Pflichten. Sie
 können ihre Interessen selbst nicht angemessen vertreten und laufen daher Gefahr, ihnen
 zustehende Rechte nicht wahrnehmen zu können. Asylsuchende hängen von kompetenter
 Hilfe ab.

 Alle Länder, in denen Caritasorganisationen tätig sind, stellen den Asylsuchenden
 Informationen über das Asylverfahren zur Verfügung. Allerdings ist die Qualität der
 bereitgestellten Informationen sehr unterschiedlich. In manchen Ländern werden
 Merkblätter verteilt, in anderen Broschüren, manchmal erhalten Asylsuchende ganze
 Info-Pakete. In einigen Ländern sind die Informationen nur in der Landessprache erhältlich,
 in anderen in den Sprachen der häufigsten Herkunftsländer.

 Einige Regierungen haben unabhängige und kostenlose Flüchtlingsberatungsstellen
 eingerichtet, die sich in den Asylbehörden befinden und durch das gesamte Verfahren
 hindurch zugänglich sind. Obwohl in einigen Ländern ausführliche schriftliche Informationen
 zur Verfügung gestellt werden, sind Asylsuchende erfahrungsgemäß häufig nicht in der
 Lage, die wesentlichen Inhalte zu verstehen, da die Texte überwiegend in einer sehr
 technischen Sprache abgefasst sind und viele juristische Fachbegriffe enthalten.

 In vielen Staaten wissen Asylsuchende über ihre rechtliche Stellung nicht Bescheid. Oft sind
 sie über den jeweiligen Stand ihres Verfahrens nicht unterrichtet und wissen nicht, wann
 welche Angaben von ihnen erwartet werden. Sie verstehen die Verfahrensschritte und die
 Entscheidungen nur unzureichend. Daher sind sie häufig nicht in der Lage, in rechtlichen
 oder materiellen Fragen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 In den meisten Staaten stehen für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechte auf Grund der
 Tragweite oder der juristischen Komplexität des Falls vor den Behörden nicht selbst
 verteidigen können oder für eine professionelle Rechtsvertretung nicht die nötigen Mittel
 haben, ein kostenloser Rechtsbeistand zur Verfügung. Diese Bestimmungen gelten im
 Allgemeinen auch für Ausländer, sind aber generell auf Gerichtsverfahren beschränkt. Da
 Asylanträge zuallererst von Verwaltungsbehörden bearbeitet werden, bleibt trotz der
 Komplexität der rechtlichen Fragen und trotz der Sprachprobleme die Mehrheit der
 Asylsuchenden rechtlich unvertreten.

 Wenige Staaten haben unabhängige, in Asylfragen spezialisierte Rechtsberatungsstellen
 eingerichtet. Bei Einreichung ihres Antrags und zu jedem anderen Zeitpunkt des Verfahrens
 können Asylsuchende die Hilfe dieser Stellen, eine Art rechtliche Begleitung während des
 Verwaltungsverfahrens, kostenlos in Anspruch nehmen. Manche Regierungen dagegen sind
 der Ansicht, eine Rechtsvertretung für Asylsuchende liege nicht im Interesse des Staates,
 und erklären ganz offen, dass sie die Unterstützung von Rechtsberatungsstellen für
 Asylsuchende ablehnen. In diesen Staaten bemühen sich internationale Organisationen, wie
 der UNHCR, und NROs, mit kompetenten Rechtsberatungsstellen die vom Staat hinterlassene
 Lücke zumindest zum Teil auszufüllen. In vielen Ländern übernehmen
 Caritasorganisationen diese Aufgabe.

 Grundsätzlich kommen selbst dort, wo Rechtsberatungsstellen vom Staat unterstützt werden,
 nur wenige Asylsuchende in den Genuß ausreichender rechtlicher Hilfe. Die Wahrung der
 Rechts-staatlichkeit gehört zu den Grundprinzipien der Demokratie. Alle Regierungen haben
 die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Menschen in ihrem Hoheitsgebiet ihre Rechte
 wahrnehmen können.
 

 Standards für den Zugang zu umfassenden, verständlichen Informationen und zu kostenloser
 Rechtsberatung

 Asylsuchende sollten die Möglichkeit haben, ihren Asylantrag in ihrer eigenen Sprache
 einzureichen oder beim Ausfüllen des Antrags durch eine/n Dolmetscher/in unterstützt zu
 werden.

 Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sollten Asylsuchende die Möglichkeit haben, mit UNHCR
 oder Vertretern einer flüchtlingsberatenden Organisationen in Verbindung zu treten.

 Asylsuchende haben ein Anrecht auf Information. Alle Informationen, einschließlich
 Hinweise zum Asylverfahren, zu den verfügbaren Rechtsmitteln und Rechtsberatungsstellen,
 sollten in ihrer jeweiligen Muttersprache frei verfügbar sein.

 Alle Asylsuchenden sollten die Hilfe staatlich finanzierter Informationsstellen in Anspruch
 nehmen können. Damit dies zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich ist, sind diese
 Stellen mit dem nötigen Personal auszustatten.

 Den Zugang zu umfassenden, verständlichen Informationen sicherstellen bedeutet, eine
 persönliche, interaktive Kommunikation zwischen den Asylsuchenden und einem/einer
 Berater/in aufzubauen. Letztere/r sollte sicherstellen, dass die Asylsuchenden die zur
 Verfügung gestellte Information vollständig verstehen, und dabei u.a. das Bildungsniveau
 und den kulturellen Hintergrund der Betroffenen berücksichtigen.

 Die Staaten sollten dafür sorgen, dass alle Asylsuchenden kostenlos Zugang zu einer
 Rechtsberatung und zu einer angemessenen und kompetenten Übersetzung erhalten. Die
 Rechtsberatung sollte von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden. Anwälte, die
 Asylsuchende im Verfahren vertreten, brauchen eine spezielle Ausbildung.

 Alle Asylsuchenden sollten das Recht haben, die Ablehnung ihres Asylantrags anwaltlich auf
 deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ist die Einlegung von Rechtsmitteln angeraten,
 sollte der Asylsuchende Anspruch auf rechtliche Unterstützung erhalten.

 Die Entscheidungen über Asylanträge werden in der Sprache derjenigen verfasst, die die
 Entscheidung fällen, da hier auf eine präzise Formulierung nicht verzichtet werden kann.
 Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Entscheidungen – zumindest mündlich,
 vorzugsweise schriftlich – in eine Sprache übersetzt werden, die der/die Asylsuchende
 versteht. Dolmetscher/innen sollten eine angemessene Schulung erhalten.

 Alle Personen, die Asylsuchende in sozialen und rechtlichen Fragen beraten, brauchen eine
 interkulturelle Ausbildung.
 

 5. Verbesserung und Verkürzung des Asylverfahrens
 (Dauer und unzureichende Qualität der Verfahren sind das Hauptproblem)

 Zur durchschnittlichen Länge der Asylverfahren liegen keine konkreten Zahlen vor. Es ist
 aber bekannt, dass die Verfahren je nach Fall zwischen mehreren Tagen und vielen Jahren
 dauern. Grundsätzlich scheinen die Verfahren in Mittel- und Osteuropa kürzer zu sein als in
 Westeuropa. Aber in fast allen Ländern dauern sie länger als nötig.

 Zulässigkeitsverfahren und beschleunigte Verfahren waren dazu gedacht, den gesamten
 Prozess zu verkürzen. Stattdessen wurde mit diesen Maßnahmen, und insbesondere mit der
 Feststellung des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Staates, genau das Gegenteil
 erreicht. Regierungen und Flüchtlingshilfeorganisationen haben die Anwendung des
 Dubliner Übereinkommens kritisiert, weil die Verfahren dadurch um mehrere Monate
 verlängert werden.

 In manchen Ländern führt die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats allein zu
 Verfahren von über einem Jahr. In anderen Ländern wiederum führt die Umsetzung der
 Drittstaatsklausel immer wieder in das "worst-case-Szenario", d.h. der Asylantrag wird
 überhaupt nicht inhaltlich geprüft.

 Der Hauptgrund für die inakzeptable Länge der "normalen" Asylanerkennungsverfahren liegt
 nach Ansicht der Caritas in der Qualität der Verwaltungsverfahren. In vielen Ländern sind
 vor allem die Verwaltungsbehörden, die sich als Erste mit den Asylanträgen befassen, weder
 personell noch materiell in der Lage, ein Asylanerkennungsverfahren in angemessener Zeit
 und mit ausreichender Qualität durchzuführen.

 Oft ist das Personal der Asylbehörden unterqualifiziert. Die Personen, die auf dieser Ebene
 entscheiden müssen, sind nur selten in der Lage, den speziellen bildungsbedingten,
 kulturellen oder sozialen Hintergrund von Asylsuchenden zu verstehen, und sind daher der
 Komplexität der Asylproblematik nicht gewachsen.

 Daher findet das erste Interview mit dem/der Asylsuchenden – Hauptgrundlage für die erste
 Entscheidung und damit die Hauptinformationsquelle für das weitere Verfahren - oft in einer
 gespannten Atmosphäre statt. Das Vertrauen der Asylsuchenden in das Verfahren wird
 dadurch geschwächt. Oft sind sie verunsichert und nicht mehr in der Lage, ihren Fall
 angemessen darzustellen.

 Laut Vertretern von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen werden oft zu wenig
 Nach-forschungen über den Hintergrund der Aussagen von Asylsuchenden betrieben. Anstatt
 die Aus-sagen mit verfügbaren Informationen über das Herkunftsland zu vergleichen und
 gutachterliche Stellungnahmen einzuholen, stützen die zuständigen Behörden ihre
 Entscheidungen oft auf Vermutungen. Dies lässt sich häufig damit erklären, dass die
 notwendige Dokumentation nicht direkt verfügbar ist und die Entscheidungen unter großem
 Zeitdruck gefällt werden müssen.

 Schließlich muß festgestellt werden, dass viele Asylentscheide, vor allem wenn sie von
 Verwaltungsbehörden formuliert werden, die Kriterien einer korrekten rechtlichen
 Begründung nicht erfüllen. Auch hier liegt der Grund häufig in der dem zu entscheidenden
 Gegenstand nicht entsprechenden Qualifikation des zuständigen Personals.

 Dadurch geht in der ersten Phase des Asylverfahrens viel Zeit verloren, ohne aber eine
 ausreichende Grundlage zu schaffen, auf der die höhere Instanz kontrollieren kann, ob die
 erste Instanz die Sachlage korrekt geprüft hat. (10)

 Verschiedene Länder haben sich in den letzten Jahren bemüht, das für Asylanträge
 zuständige Personal gezielt zu schulen und so die Qualität der Verfahren und der
 Entscheidungen zu verbessern. Diese Bemühungen werden begrüßt, konnten aber das
 Kompetenzniveau des für die Entscheidungen zuständigen Personals nicht ausreichend
 anheben.

 In vielen Ländern liegt das Problem im unzureichenden Verständnis für die Anforderungen,
 die im Asylverfahren einsetzbare Beamte erfüllen müssen. An dieser Stelle sei betont, dass
 dem zuständige Behördenpersonal mit diesen kritischen Bemerkungen kein persönlicher
 Vorwurf gemacht werden soll. Wir sind uns bewusst, dass einige von ihnen ihr Bestes tun
 und sich vielfach persönlich mit ihren Fällen identifizieren.

 Nach Aussagen von Experten fließen von den für Asylsuchende aufgewendeten öffentlichen
 Geldern über 90% in die Betreuung, Unterbringung und den Unterhalt der Asylsuchenden,
 aber nur unter 10% in die Durchführung von Asylverfahren, wobei in letztere auch die
 Finanzierung der Rückreise abgelehnter Asylsuchender eingerechnet ist.

 Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sind sich darin einig, dass das
 Asylverfahren kürzer werden muss, und dass gleichzeitig ausreichende Rechtsgarantien
 vorgesehen sein müssen, damit schutzbedürftige Menschen auch als solche erkannt werden.
 Für Flüchtlinge, die während der Wartezeit unter der Unsicherheit leiden, wären kürzere
 Verfahren eine große Erleichterung. Für Menschen, die keinen Schutz brauchen, würden sie
 den Missbrauch des Asylverfahrens unattraktiv machen.

 Nach Ansicht der Caritas könnte man bei Asylverfahren höhere Standards erreichen, wenn
 man im Rahmen einer europaweiten Initiative die Zahl des zuständigen Personals erhöhen,
 die Qualifikation dieses Personals verbessern, die Managementanforderungen neu
 definieren, die Schulungsmaßnahmen intensivieren und die Mittel für
 Informationstechnologien und externe Gutachten etc. erhöhen würde. Diese Maßnahmen
 würden bestehende Rechtsgarantien stärken und die Verfahren verkürzen.
 

 Standards zur Verbesserung und Verkürzung der Verfahren

 Die Asylverfahren sollten in allen Staaten denselben Mindestanforderungen entsprechen.

 Wenn sich eine Person als schutzbedürftig zu erkennen gibt, sollte nur ein einziges
 Verfahren eröffnet werden. In diesem Verfahren sollte der Asylantrag sowie die Möglichkeit
 subsidiären Schutzes geprüft, die Einhaltung des Non-refoulement-Prinzips sichergestellt und
 gegebenenfalls die Ausweisung angeordnet werden.

 Der Asylantrag sollte in dem Land geprüft werden, in dem er eingereicht wurde. Dadurch
 würde der Verwaltungsaufwand reduziert, Doppelverfahren (Bestimmung der Zuständigkeit
 des Staates und inhaltliche Prüfung des Antrags) vermieden, die Kosten gesenkt und
 gegebenenfalls den Gründen Rechnung getragen, aus denen Flüchtlinge in einem
 bestimmten Land Schutz suchen.

 Ausnahmen zum o.g. Grundsatz sollten dann möglich sein, wenn ein anderer Staat als
 derjenige, in dem der Antrag gestellt wurde, aus kulturellen Gründen oder weil der/die
 Asylsuchende dort familiäre Bindungen hat, "einzuspringen" bereit ist. Diese Ausnahme
 sollte allerdings nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass sowohl die betroffene
 Regierung als auch der/die Asylsuchende damit einverstanden ist.

 Die erstinstanzliche Entscheidung sollte durch ein unabhängiges Gremium gefällt werden.
 Diese Unabhängigkeit ließe sich durch Einführung eines "doppelten"
 Entscheidungsverfahrens erreichen, in dem der Antrag sowohl durch die staatliche Behörde
 als auch durch eine unabhängige Stelle (UNHCR oder NRO) geprüft und beide
 Entscheidungen verglichen würden. Bei übereinstimmender Entscheidung könnte das
 Verfahren verkürzt werden.

 Durch gezielte Förderungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollten die für Asylanträge
 zuständigen Verwaltungsbehörden in die Lage versetzt werden, die komplexe Problematik
 der Asylverfahren qualifiziert zu bewältigen. Dabei geht es insbesondere darum, die zur
 Verfügung stehende Zeitkapazität und die Qualität der Entscheidung zu verbessern und das
 Anforderungsprofil des Personals neu zu definieren. Wer über Asylanträge entscheidet,
 sollte die Fähigkeit besitzen, mit Menschen aus einem anderen kulturellen Hintergrund
 umzugehen und über ausgeprägte Kommunikationskompetenzen verfügen. Die Behörden
 sollten dafür sorgen, dass die Gehälter des Personals den neuen Anforderungen
 entsprechen, dass Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und ihnen die
 nötigen Informationstechnologien zur Verfügung stehen. In einzurichtenden Forschungs- und
 Dokumentationszentren sollten Informationen über die Herkunftsländer und einschlägige
 Rechtsprechung zusammengetragen und bereitgestellt werden. Wenn zusätzliche Gutachten
 nötig sind, sollten die Asylbehörden die Möglichkeit haben, Sachverständige beizuziehen.

 Asylverfahren sollen frei von Diskriminierung sein. Asylsuchende müssen Vertrauen in das
 Verfahren haben können.

 Caritas Europa setzt sich für umfangreiche Investitionen in eine Verbesserung der Qualität
 des Asylverfahrens ein.

 Caritas Europa regt daher an, in einer Studie zu prüfen, ob eine Verdoppelung oder
 Verdreifachung der Ausgaben für Asylverfahren in Hinblick auf eine Verbesserung der
 Qualität tatsächlich zu einer deutlichen Verringerung der Aufnahme- und Betreuungskosten
 beitragen würde. Es gilt die folgende Annahme zu prüfen: Die Investition in eine Erhöhung
 der Verfahrensqualität verkürzt die Verfahrensdauer, garantiert Rechtsstaatlichkeit, senkt die
 Aufnahmekosten und hält Menschen, die keinen Schutz brauchen, vom Missbrauch des
 Asylverfahrens ab.
 

 6. Hintergrund

 In der EU ist man sich darin einig, dass die Schaffung eines "Raumes der Freiheit, der
 Sicherheit und des Rechts" auch die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen
 Asylsystems umfassen muss. Die Europäische Kommission hat im Hinblick auf die Schaffung
 eines gerechten und wirksamen Asylverfahrens als Teil dieses Systems einen Vorschlag für
 eine Richtlinie des Rates (11) über die Definition von gemeinsamen Mindestanforderungen
 für die Aufnahme von Asylsuchenden (mit besonderer Berücksichtigung der Lage von
 Kindern) ausgearbeitet.

 Nach Vorlage eines Diskussionspapiers durch Frankreich im Oktober 2000 hat der Rat für
 Justiz und Inneres (12) Schlussfolgerungen für die Aufnahme von Asylsuchenden definiert
 und Leitlinien "für das künftige Gemeinschaftsinstrument über die Bedingungen für die
 Aufnahme von Asylbewerbern" verabschiedet. Die Leitlinien behandeln Fragen zum
 Anwendungsbereich, zur Information, zum Aufenthalt, zum Wohnsitz, zur finanziellen und
 materiellen Unterstützung, zur Beschäftigung, zur ärztlichen Betreuung, zur Einheit der
 Familie, zur schulischen Betreuung von Minderjährigen, zu besonders schutzbedürftigen
 Personen und zur Koordinierung mit Nichtregierungsorganisationen.

 Im Juli 2000 hat der UNHCR die Ergebnisse einer neuen Studie über die
 Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 veröffentlicht. (13) Er betont: "Asylsuchende haben ein Anrecht auf Schutz. Bei der
 Ausgestaltung der Normen und Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden müssen die
 verschiedenen internationalen oder regionalen Menschenrechtsinstrumente sowie die
 geltenden Rechtsinstrumente im Flüchtlingsbereich als Bezugsrahmen dienen. (14) Die Staaten
 müssen sicherstellen, dass die Grundrechte der Asylsuchenden während des Asylverfahrens
 gewahrt und ihre Grundbedürfnisse befriedigt werden. Insbesondere sollten Bemühungen
 unternommen werden, um die Dauer des Verfahrens zu verkürzen."

 Caritas und andere Nichtregierungsorganisationen stellen in ganz Europa in wachsendem
 Maße Angebote für die Aufnahme von Asylsuchenden bereit, manchmal in Zusammenarbeit
 mit den Behörden und manchmal, um die erhebliche Lücken in der staatlichen Hilfe zu
 überbrücken. Durch die Bereitstellung von materieller Hilfe und durch die Leitung von
 Aufnahmeeinrichtungen und Beratungsstellen hat Caritas in diesem Bereich umfassende
 praktische Erfahrungen erworben.

 Vor diesem Hintergrund hat Caritas Europa beschlossen, die Problematik der
 Aufnahmebedingungen zu einem der Mittelpunkte ihrer Arbeit im Migrations- und
 Asylbereich zu machen und ausgehend von den eigenen Erfahrungen Standards zu
 definieren. Dieses Positionspapier soll innerhalb der Caritas als Leitlinie für nationale
 Stellungnahmen und für die Lobbyarbeit auf internationaler Ebene dienen.
 

 7. Caritas Europa: Hilfe für Menschen in Not

 Caritas Europa, eine der sieben Regionen innerhalb der Caritas Internationalis, vereint
 derzeit 48 nationale Mitgliedsorganisationen aus 44 europäischen Ländern. Die
 Mitgliedsorganisationen der Caritas leisten vielfältige Hilfe für Notleidende und für
 Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind, wie z.B. Ältere, Behinderte, arbeitslose
 Familien und Ausländer. Zu den Angeboten der Caritasorganisationen gehören die soziale
 Betreuung und Unterstützung, die Leitung qualifizierter Beratungsdienste, Aus-, Fort- und
 Weiterbildung des Personals usw.

 Caritas Europa widmet sich schwerpunktmäßig vier Themenbereichen, in denen besonderer
 Handlungsbedarf festgestellt wurde:

      Die großen sozialen Unterschiede zwischen den Ländern Europas und der Prozeß der
      europäischen Einigung,
      Die wachsende Armut, die sozialen Unterschiede innerhalb der einzelnen Länder und
      die zukünftige Gestaltung der Sozialpolitik,
      Migration und Asyl,
      Die wachsende Kluft zwischen reichen Industrienationen und armen Ländern der
      "Dritten Welt", der beschleunigte Prozess der Verarmung in vielen dieser Länder und
      eine Entwicklungspolitik, die die Ursachen der Armut bekämpft.

 Ihre Motivation für diese Arbeit und ihre Inspiration schöpft Caritas Europa aus dem
 Evangelium und der Soziallehre der Katholischen Kirche:

 Wir lassen uns von der biblischen Grundüberzeugung leiten, wonach es der Auftrag von
 Christinnen und Christen ist, Hungrigen und Durstigen zu essen und zu trinken zu geben,
 Fremde und Obdachlose aufzunehmen, Nackte zu bekleiden sowie Kranke und Gefangene zu
 besuchen (vgl. Mt 25, 31-46). Und wir glauben darüber hinaus, wie uns das Evangelium
 einschärft, dass uns in diesen "geringsten Brüdern und Schwestern" Gott begegnet. Das heißt:
 Die Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit unseres Christseins wird an unserer Praxis der
 Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit sichtbar und gemessen. Gerade deshalb bleibt für uns
 die Einsicht der Bischofssynode "Über Gerechtigkeit in der Welt" von 1971 nach wie vor eine
 entscheidende Orientierung: "Für uns sind der Einsatz für die Gerechtigkeit und die
 Beteiligung an der Umgestaltung der Welt wesentlicher Bestandteil der Verkündigung der
 Frohen Botschaft, das heißt der Sendung der Kirche zur Erlösung des Menschengeschlechtes
 und zu seiner Befreiung aus jeglichem Zustand der Unterdrückung." (15)

 Die meisten Mitgliedsorganisationen von Caritas Europa sind in den Bereichen Asyl und
 Migration aktiv. Hauptziel der Caritasarbeit in diesem Bereich ist die Suche nach
 realistischen Lösungen für Menschen, die, aus welchem Grund auch immer, Hilfe brauchen,
 weil sie sich außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten. Die Programme der Caritas umfassen
 Projekte für die Aufnahme von Asylsuchenden, die Bereitstellung von Rechts- und
 Sozialberatungsdiensten, die Förderung der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern
 sowie Programme für die Weiterwanderung und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen.
 Caritas füllt die Lücken der staatlichen Hilfe, unterstreicht aber gleichzeitig die
 Verantwortung des Staates für eine menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden,
 Flüchtlingen und anderer Migranten, die zu den schwächsten Gruppen der europäischen
 Gesellschaft gehören. Ausgehend von ihrer Praxiserfahrung bemüht sich die Caritas
 außerdem um politische Einflussnahme ("advocacy") mit dem Ziel, zur Überwindung
 struktureller Schwächen beizutragen.

 Das vorliegende Positionspapier wurde vom Vorstand der Caritas Europa genehmigt.
 

 Dieses Positionspapier wird unterstützt von:

      C.E.A.R. - Spanish Commission for Refugee Assistance
      Plaza de la Constitución 2
      SPAIN-28760 Tres Cantos – Madrid
      European Network Against Racism (ENAR)
      Rue de la Charité 43
      B-1210 Brussels
      La Commission Justice et Paix
      Rue Maurice Liétart 31/6
      B-1150 Bruxelles
      International Catholic Migration Commission (ICMC)
      4, Rue de Pascale
      B-1040 Bruxelles
      Jesuit Refugee Service Europe (JRS-Europe)
      31/5, Rue Maurice Liétart
      B-1150 Brussels
      Quakers’ Commission for European Affairs (QCEA)
      Sqare Ambiorix 50
      B-1000 Brussels
      Pax Christi International
      Rue du Vieux Marché aux Grains 21
      B-1000 Brussels

 Liste der Mitgliedsorganisationen von Caritas Europa

 Caritas Albanien
 Caritas Andorra
 Caritas Armenien
 Caritas Bosnien-Herzegowina
 Caritas Belgien (Caritas Catholica Belgica; Caritas Secours International Belgique; Caritas
 Vlaanderen; Caritas en Communauté Francophone et Germanophone)
 Caritas Bulgarien
 Caritas Dänemark
 Caritas Deutschland
 CAFOD
 CASC
 Caritas Estland
 Caritas Finland
 Caritas Frankreich
 Caritas Georgien
 Caritas Griechenland
 TROCAIRE Irland
 Caritas Island
 Caritas Jugoslawien
 Caritas Italien
 Caritas Kroatien
 Caritas Lettland
 Caritas Litauen
 Caritas Luxenburg
 Caritas Mazedonien
 Caritas Malta
 Caritas Moldovien
 Caritas Monaco (assoziiertes Mitglied)
 CORDAID/Caritas Niederlande
 Caritas Norwegen
 Caritas Österreich
 Caritas Polen
 Caritas Portugal
 Caritas Rumänien
 Caritas Russland
 SCIAF Schottland
 Caritas Schweiz
 Caritas Slowenien
 Caritas Slowakei
 Caritas Schweden
 Caritas Spanien
 Caritas Tschechien
 Caritas Türkei
 Caritas Ukraine (Caritas der griechisch katholischen Kirche; Caritas Spes der römisch
 katholischen Kirche)
 Caritas Ungarn
 Caritas Weißrußland
 
 
 
 

 Anmerkungen:

 (1) Caritas verwendet in diesem Grundsatzpapier eine sehr weit gefasste Definition von
 "Aufnahme", die sowohl die Aufnahme im engeren Sinne als auch aufnahmebezogene
 Aspekte des Asylverfahrens umfasst.
 (2) Das Konzept des sicheren Drittstaates ist dann nicht mehr als eine Methode
 zurÜberwälzung von "Lasten", wenn seine Umsetzung auf eine Auflistung sicherer
 Drittstaaten beschränkt wird, ohne dass in jedem Einzelfall ein substanzielles Verfahren
 durchgeführt wird.
 (3) Siehe Jens Vedstet-Hansen, "Europe’s response to the arrival of asylum seekers: refugee
 protection and immigration control", Mai 1999, Seite 10. [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl.
 Original]
 (4) Jens Vedstet-Hansen, Seite 17: "Einer der Hauptgründe für die Verschärfung der
 Einwanderungskontrolle mit Hilfe der "Nichtankunftspolitik" ist, dass auf Grund des offiziellen
 Zuwanderungsstops das Asylsystem für Staatsangehörige von Drittstaaten die einzige
 Möglichkeit für die Einreise in Industrieländer bietet und dieses daher missbraucht wird."
 [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
 (5) Siehe John Morrison, "The trafficking and smuggling of refugees: the end game in
 European asylum policy?", Juli 2000, Seite 25.
 (6) Einige Staaten haben inzwischen eingeräumt, dass durch ihre Politik Menschen in die
 Illegalität getrieben werden. 1997 stellten der UNHCR und die IGC (Inter-Governmental
 Consultations on Asylum, Refugee and Migration Policies in Europe, North America and
 Australia) fest, dass ein gewisser Teil der Asylsuchenden "vom "offenen" Weg des Asyls
 abgebracht und auf den "versperrten" Weg der illegalen Einwanderung gedrängt wurden"
 und dass "die großen Schwierigkeiten für Wirtschaftsmigranten und Flüchtlinge, legal in die
 Industriestaaten einzureisen, dazu beigetragen haben, dass sich die illegale Einschleusung
 von Menschen zu einer gigantischen Untergrundindustrie entwickeln konnte" – zitiert nach
 Jens Vedstet-Hansen (a.a.O.). [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
 (7) Zitiert aus: Pressemitteilung zur Präsentation des Berichts "The trafficking and smuggling
 of refugees: the end game in European asylum policy?" von John Morrison in
 Zusammenarbeit mit Beth Crosland, Juli 2000. [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
 (8) Gespräch mit Kommissar Vitorino "Europa braucht eine gemeinsame Asylpolitik",
 Süddeutsche Zeitung, 6. Juli 2000, Seite 6.
 (9) Refoulement bedeutet, dass der/die Asylbewerber/in in das Herkunftsland oder in ein
 anderes Land abgeschoben wird, in dem er/sie einer Gefahr ausgesetzt sein könnte. Der in
 diesem Abschnitt enthaltenen Forderungen decken sich mit jenen, die von ECRE in deren
 "guidelines on fair and efficient procedures for determining refugee status", September 1999,
 formuliert wurden.
 (10) Diese Stellungnahme befaßt sich nicht mit der Interpretation der Genfer
 Flüchtlingskonvention durch die Staaten Europa.
 (11) Der "Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Freiheit, der
 Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union" der EU-Kommission sah ursprünglich
 die Annahme dieser Richtlinie für April 2001 vor.
 (12) Rat "Justiz und Inneres", 30. November bis 1. Dezember 2000.
 (13) UNHCR: Reception Standards for asylum seekers in the European Union, Genf, Juli 2000.
 [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
 (14) Siehe insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, den
 Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Internationalen
 Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, das Übereinkommen zur
 Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen für die Rechte
 des Kindes und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
 Grundfreiheiten.
 (15) Die Zukunft Europas mitgestalten: Die Strategie von Caritas Europa, Januar 1999,
 Vorwort

 4. Mai 2001
 
 
 

Quelle : www.caritas.de


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