Not sehen und handeln.
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Deutscher Caritasverband e.V.
FAIRE BEHANDLUNG FÜR ASYLSUCHENDE -
Positionspapier der Caritas Europa zu den wichtigsten Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden und für Asylverfahren (Februar 2001)
Inhalt
1. Zusammenfassung
2. Die legale Einreise von Asylsuchenden: Im Spannungsfeld zwischen
Einwanderungskontrolle und internationalem Schutz
- Vorschläge der Caritas Europa: Standards für eine zukünftige
europäische Politik der
Zulassung der legalen Einreise von Personen, die an der Grenze Schutz
suchen
3. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende: Die Bewertung von
Aufnahmebedingungen als Pull-Faktor führt zur Missachtung von
Menschenrechten und menschlicher Würde.
- Vorschläge der Caritas Europa: Standards für die Aufnahme von
Asylsuchenden
4. Zugang zu qualitativ hochwertiger Information und kostenloser
Rechtsberatung: Fehlendes Bewußtsein für die notwendigen
Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
- Vorschläge der Caritas Europa: Standards für den Zugang zu
verständlicher,.
umfassender Information und kostenloser Rechtsberatung
5. Verbesserung und Verkürzung der Asylverfahren: Dauer und
unzureichende Qualität der Verfahren sind das Hauptproblem
- Vorschläge der Caritas Europa: Standards zur Verkürzung und
Verbesserung der Verfahren
6. Hintergrund
.
7. Caritas Europa: Hilfe für Menschen in Not
Caritas Europa
Secrétariat
Général
4, rue de Pascale
B-1040 Brussels
BELGIUM
Tel. (+32) 2 235 03
96
Fax: (+32) 2 230 16
58
Email: postmaster@caritas-europa.be
1. Zusammenfassung
In den vergangenen
Jahren hat sich die Lage der Menschen, die in Europa Schutz suchen,
stark verändert.
In der Annahme, dass die Aufnahmebedingungen (1) als Pull-Faktor wirken,
also eine direkte
Sogwirkung auf Asylsuchende ausüben, haben zahlreiche EU-Staaten ihre
gesetzlichen Bestimmungen
zur Aufnahme und ihre damit verbundene Verwaltungspraxis
verändert. Da
Auf-nahmebedingungen zunehmend mit dem Ziel der Abschreckung von
Asylsuchenden ausgestaltet
werden, befürchten Flüchtlingshilfeorganisationen eine
Harmonisierung der
Asylstandards auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Gleichzeitig
haben sich mittel-
und osteuropäische Staaten, die bisher nur Transitländer waren,
zunehmend zu Bestimmungsländern
gewandelt und begonnen, Strukturen zur Auf-nahme
von Asylsuchenden
einzurichten.
Die mangelhaften Standards
für die Aufnahme von Asylsuchenden in Europa, die Länge und
die schlechte Qualität
der Asylverfahren werden immer wieder kritisiert. Die Antworten auf
einen Fragebogen,
der allen 48 Mitgliedsorganisationen von Caritas Europa zugesandt
wurde, haben die folgenden
Hauptproblembereiche identifiziert:
A.Schutzbedürftige
Menschen werden an einer legalen Einreise gehindert – dies gilt vor
allem für das Hoheitsgebiet der EU Mitgliedsstaaten. Sie laufen daher
Gefahr, beim
Versuch der Einreise schwerwiegende Verletzungen davonzutragen oder gar
den Tod
zu finden. Für viele Schutzbedürftige ist es auf Grund der Gesetzeslage
und der Art
ihrer Umsetzung unmöglich abzuschätzen, wie hoch das Risiko ist,
dass ihnen die
Einreise in die EU verweigert wird. Oft wird den Betroffenen mit der Verweigerung
der
legalen Einreise auch der Zugang zu einem fairen Verfahren zur Feststellung
ihrer
Flüchtlingseigenschaft verwehrt.
B.In den meisten
europäischen Ländern erhalten nicht alle Asylsuchenden von den
Behörden eine Unterkunft. Sofern vorhanden befinden sich diese Unterkünfte
oft in
schlechtem Zustand. Viele Staaten missachten vorsätzlich die Menschenrechte
und die
Würde von Asylsuchenden, um andere davon abzuhalten, in das Land einzureisen
und dort Asyl zu beantragen. In verschiedenen Ländern bemühen
sich
Caritasorganisationen, die daraus resultierenden Lücken der staatlichen
Hilfe für
Asylsuchende zu schließen.
C.Die Information
der Asylsuchenden über das Asylverfahren ist in nahezu allen
europäischen Ländern unzureichend. Obwohl in einigen Ländern
eingehende
schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, verstehen
erfahrungsgemäß
die Asylsuchenden selten auch nur die wichtigsten Punkte. Die Informationen
sind
sehr technisch formuliert und beinhalten schwer verständliche juristische
Begriffe.
Auch die Rechtsberatungsmöglichkeiten sind fast überall nicht
zufrieden stellend.
Selbst in Ländern, in denen der Staat Rechtsberatungsstellen unterstützt,
kann im
allgemeinen nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden diese in Anspruch nehmen.
Weithin fehlt es an qualifizierter und kostenloser Rechtsberatung durch
in
Menschenrechtsfragen spezialisierte Anwälte.
D.Trotz der
bestehenden Bemühungen zur Fortbildung des für die Beurteilung
von
Asylanträgen zuständigen Verwaltungspersonals, die begrüßt
werden, ist das
Kompetenzniveau der erstinstanzlichen Entscheidungsbehörden in den
meisten
Ländern noch nicht zufrieden stellend. In vielen Ländern besteht
das Hauptproblem
im fehlenden Bewußtsein dafür, welche Fähigkeiten und Kenntnisse
für eine derartige
Aufgabe erforderlich sind. Die Flüchtlinge wiederum leiden unter der
Länge des
Asylverfahrens, den damit verbundenen Wartezeiten und der völligen
Unsicherheit
während dieser Zeit. Regierungsbehörden und Nichtregierungs-organisationen
sind
sich einig, dass das Asylverfahren verkürzt werden muss.
Dass zahlreiche, schwer
wiegende Mängel bestehen, ist unübersehbar. In vielen Bereichen
besteht dringender
Handlungsbedarf.
Caritas Europa
setzt sich dafür ein, dass Menschen, die sich an der Grenze als Schutzsuchende
zu
erkennen geben, eine legale Einreise gewährt wird.
(vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 6/7)
ist überzeugt, dass bei der Formulierung künftiger Mindeststandards
für die Aufnahme
von Asylsuchenden nur die beste aktuelle Praxis als Grundlage dienen darf.
Asylsuchende sind aufzunehmen, ihre Menschenwürde ist zu achten.
(vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 9/10)
setzt sich dafür ein, dass durch staatliche Maßnahmen die Rechtsstaatlichkeit
in
Asylverfahren gewahrt wird. Asylsuchende haben Anspruch auf staatlich finanzierte
- umfassende und verständliche Informationen
- kompetente und qualifizierte Rechtsberatung
- kompetente und qualifizierte Rechtsvertretung.
(vgl. die Vorschläge der Caritas, Seite 11)
setzt sich für substanzielle Investitionen in eine Verbesserung der
Qualität von
Asylverfahren ein.
(vgl. die Vorschläge der Caritas, Seiten 13/14)
Die Staaten befürchten, dass das Asylverfahren durch eine Änderung
einzelner
der genannten Parameter anfälliger für Missbräuche wird.
Dies kann man
verhindern, indem man die verschiedenen Maßnahmen gleichzeitig ergreift
und
damit die größten Schwächen der europäischen Asylsysteme
als Ganzes zu
verändern sucht. Allerdings erfordert das viel Zeit, Geld und Mühe.
Bei der Umsetzung der
oben genannten Maßnahmen könnte es kurzfristig zu einem Anstieg
des Missbrauchs von
Asylverfahren kommen. Diese und andere negative Auswirkungen auf
die staatliche Einwanderungskontrolle
können verringert oder verhindert werden, wenn mit
der Umsetzung der
Maßnahmen gleichzeitig das Asylverfahren deutlich verkürzt wird
und,
allerdings in geringerem
Maße, wenn die Maßnahmen mit den Bestimmungen zu
subsidiärem und
vorübergehendem Schutz in Einklang gebracht werden. All das verlangt
begleitend eine transparente
Einwanderungspolitik.
Die Vorteile eines
solchen Vorgehens liegen auf der Hand: eindeutige Trennung zwischen
Asylsuchenden und
anderen Migranten; wesentlich kürzere und verbesserte Asylverfahren;
größere
Wahrscheinlichkeit, bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit "richtig"
zu
entscheiden; und -
vor allem durch die kürzeren Verfahren – weniger Anreiz für nicht
schutzbedürftige
Menschen, einen Asylantrag zu stellen. Zudem könnte ein faires,
beschleunigtes und
gründliches Verfahren zusammen mit anderen Maßnahmen (wie zum
Beispiel dem Recht
von Asylsuchenden auf die Ausübung einer Beschäftigung) zu einem
spürbaren Rückgang
der Gesamtkosten, die für Aufnahme und Asylverfahren aufgebracht
werden, beitragen.
Gerade die Schaffung
eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie es in den
Schlussfolgerungen
von Tampere ins Auge gefasst wurde, sollte Investitionen in die
Verbesserung des Verfahrens
rechtfertigen.
2. Die legale Einreise
von Asylsuchenden
(Im Spannungsfeld
zwischen Einwanderungskontrolle und internationalem Schutz)
In den meisten europäischen
Staaten sind Personen, die sich an der Grenze als
Schutzbedürftige
zu erkennen geben und bestimmte Bedingungen erfüllen, auf Grund der
gesetzlichen Rahmenbedingungen
formell (oder rein theoretisch) befugt, legal in das
Hoheitsgebiet einzureisen.
In der Verwaltungspraxis wird selbst diese bedingte
Einreisemöglichkeit
häufig verwehrt.
Die Gesetze der mittel-
und osteuropäischen Staaten verlangen sogar ausdrücklich, dass
Asylsuchende ihren
Asylantrag an der Grenze stellen. Geschieht dies nicht, müssen sie
innerhalb einer vorgegebenen
Frist fundiert begründen, weshalb sie dazu nicht in der Lage
waren.
Asylsuchende müssen
erhebliche Hindernisse überwinden, noch bevor sie die Staatsgrenzen
ihres Ziellandes erreichen.
Im Rahmen ihrer "non-arrival policy" (Nichtankunfts- oder auch
Abschotungspolitik)
versucht die Europäischen Union - im Wesentlichen durch die
Visumpflicht für
Staatsangehörige der wichtigsten Herkunftsländer von Flüchtlingen
und
durch Sanktionen gegen
Beförderungsunternehmen - Asylsuchende von ihrem Hoheitsgebiet
fern zu halten.
Bei Erreichen der Grenze
müssen Schutzsuchende weitere Hürden überwinden. Die meisten
Staaten (vor allem
jene in der EU) gewähren die Einreise nur, wenn bestimmte Kriterien
erfüllt werden:
zum Beispiel wenn die Gefahr der Verfolgung vom Staat ausgeht, aus dem
die betreffende Person
einreisen möchte; oder bei fehlender Sicherheit in einem Drittstaat
usw. Das Konzept des
sicheren Drittstaats mag grundsätzlich legitim sein, kann sich aber
in
ein Instrument der
Abschreckung verwandeln (2), wenn es zu abstrakt interpretiert und
umgesetzt wird. Bei
der Anwendung der Drittstaatenklausel konzentrieren sich die meisten
Staaten in der Praxis
auf die Frage, ob die Person vor ihrer Einreise sicher war, anstatt zu
fragen, ob diese Person
nach ihrer Rückkehr sicher sein wird.
Schließlich verhindert
häufig auch die Art der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben die
Einreise von Asylsuchenden,
die die EU-Außengrenze erreicht haben. Es ist bekannt – wenn
auch nicht mit Zahlen
zu belegen – dass nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden den "legalen
Weg" wählt, d.h.
dann, daß Asyl bei der Ankunft auf einem internationalen Flughafen
beantragt wird.
Für die Schutzbedürftigen
ist es auf Grund der Gesetze und der Art ihrer Umsetzung
unmöglich abzuschätzen,
wie hoch das Risiko ist, dass ihnen die Einreise in die EU
verweigert wird. Oft
wird den Betroffenen mit der Verweigerung der legalen Einreise auch
der Zugang zu einem
fairen Asylanerkennungsverfahren verwehrt. "Eine derartige Politik
kann zur Folge haben,
dass Menschen der Verfolgung ausgesetzt werden, weil sie an der
Flucht aus ihrem Herkunftsland
oder aus unsicheren Transitländern gehindert oder von
letzteren zur Rückkehr
in ihr Herkunftsland gezwungen werden." (3)
Aus der Art, wie schutzsuchende
Menschen an der legalen Einreise gehindert werden, kann
man nur schließen,
dass den EU-Staaten die Bekämpfung der illegalen Einwanderung
wichtiger ist als
die Asylpolitik. Dahinter verbirgt sich die folgende Logik: "Damit das
Asylsystem nicht von
Zuwanderern als "Hintertür" genutzt wird, macht man diese Tür
erst
einmal zu" (4).
Aus Sicht der Betroffenen bedeutet das:
Sich an der Grenze
als Asylsuchender zu erkennen zu geben, ist offensichtlich gefährlicher,
als von Schlepperbanden
eingeschleust zu werden.
Zehntausende, vielleicht
sogar Hunderttausende von Menschen (5) haben ihr Schicksal
bereits in die Hand
von Schleppern/Menschenhändlern gelegt, um aus ihrer Heimat zu
fliehen und in Europa
Schutz zu suchen. (6)
Viele von ihnen sind
Flüchtlinge. Sie sind Opfer von Verfolgung, laufen ernsthaft Gefahr,
gefoltert oder unmenschlich
behandelt zu werden, und sind somit zur Flucht gezwungen.
"Die Nationalitäten,
die am häufigsten mit Hilfe von Schleusern oder Menschenhändlern
einreisen, wie Iraker
und Afghanen, werden zu einem hohen Prozentsatz in europäischen
Asylverfahren als
Flüchtlinge anerkannt. Man schätzt, dass ein Drittel bis zwei
Drittel der am
häufigsten über
Menschenhandel einreisenden Nationalitäten als Flüchtlinge anerkannt
werden". (7)
Die aktuelle Politik
der EU, Flüchtlinge daran zu hindern, an den Grenzen Schutz zu
beantragen, hat Folgen,
die man nur als unmenschlich bezeichnen kann.
Offensichtlich gelingt
es der Migrationspolitik in Europa trotz der Unterscheidung zwischen
Einwanderungs- und
Asylpolitik nicht, Schutzbedürftige von Nicht-Schutzbedürftigen
klar zu
trennen. Schlimmer
noch: die Ausgestaltung dieser Politik ist einer der Hauptgründe,
weshalb Ausweis- und
Reisedokumente vernichtet werden und damit sämtliche Hinweise auf
die Einwanderungsgeschichte
verloren gehen. Dadurch wird es zum Beispiel unmöglich, die
Betroffenen im Fall
einer Ablehnung des Asylantrags in das richtige Land zurückzuschicken.
Letztendlich steht
die heutige Praxis der Staaten im Gegensatz zu ihren ureigenen
Interessen und Zielen
in Fragen der Grenzüberwachung, der öffentlichen Ordnung und
der
Bestimmung der Identität
von Asylsuchenden.
Dass der Menschenhandel
ein Geschäft der übelsten Sorte ist, in dem die Not der Menschen
schamlos ausgenutzt
und ihre Würde mit Füßen getreten wird, braucht nicht eigens
erwähnt
zu werden. Nach Aussagen
des Europäischen Kommissars Antonio Vitorino findet die
Grenzpolizei fast
täglich die Leichen von Menschen, die bei der versuchten Einreise
in die
EU ums Leben gekommen
sind (8). Die Schlepper machen aus dem Leid anderer Menschen
Profit. Ein derartiges
Vorgehen kann man nur verurteilen.
Standards für
eine zukünftige europäische Politik der Zulassung der legalen
Einreise von
Personen, die an der
Grenze Schutz suchen
Menschen, die an der
Grenze um Asyl bitten, ist die Einreise in das Hoheitsgebiet zu
gestatten. Ihr Asylantrag
ist an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
Asylanträge sollten
in dem Land geprüft werden, in dem sie als Erstes gestellt wurden.
In
Staaten, in denen
die Drittstaatsklausel gilt, sollte man diese nur anwenden, wenn der
entsprechende Drittstaat
den Zugang zu einem fairen Asylanerkennungsverfahren
ausdrücklich
gewährleistet und keine Refoulement-Gefahr (9) besteht.
Wird ein Asylantrag
nicht fristgerecht eingereicht, darf dies kein Grund für dessen Ablehnung
sein. Bei der Festlegung
angemessener Fristen für die Einreichung von Asylanträgen sollten
die Sprachprobleme
der Asylsuchenden, ihre Zugangsmöglichkeiten zu Informationen und
Rechtsberatung sowie
eventuelle körperliche und psychische Beeinträchtigungen (wie
zum
Beispiel bei Folteropfern)
berücksichtigt werden.
Die Staaten sollten
die Möglichkeit des "extra-territorialen Asyls" in Botschaften und
Missionen sowie, unter
bestimmten Umständen, die Bearbeitung von Asylanträgen "im Land"
vorsehen.
Die Sanktionen für
Beförderungsunternehmer (auch Transportunternehmerklausel) sollten
für
jene Länder aufgehoben
werden, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen auftreten
bzw. Krieg oder Bürgerkrieg
herrscht. Für Staatsangehörige dieser Staaten sollte die
Visumpflicht entfallen.
Eine Visumpflicht darf
niemals mit dem Ziel verhängt werden, Asylsuchende an der Einreise
zu hindern.
3. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende
(Die Bewertung von
Aufnahmebedingungen als Pull-Faktor führt zur Missachtung von
Menschenrechten und
menschlicher Würde)
Der Begriff "Aufnahmebedingungen",
wie er in diesem Abschnitt verwendet wird, umfaßt die
Unterbringung, die
soziale Unterstützung, den Zugang zu ärztlicher Versorgung, den
Zugang
zum Arbeitsmarkt und
zu Bildungseinrichtungen, besondere Maßnahmen für Minderjährige
und den Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung.
Einige Staaten sind
überzeugt, dass hohe Aufnahmestandards als Pull-Faktor wirken und
Asyl-suchende bei
der Wahl des Ziellandes beeinflussen. Einige Länder beschränken
daher
die Unter-stützung
oder verweigern gar jegliche Hilfe. Die Betroffenen sind zu einem Leben
unter schwierigsten
Verhältnissen verurteilt. Manche haben nicht einmal ein Bett, nicht
ausreichend zu essen,
keine sanitären Einrichtungen zu ihrer Verfügung und keine ärztliche
Versorgung.
Aus unterschiedlichen
Gründen sind die meisten Asylsuchenden nicht in der Lage, für
ihren
Unterhalt selbst zu
sorgen. Sie haben ihr letztes Geld für die Flucht ausgegeben und sind
daher meist von der
Hilfe anderer abhängig. Die Standards für die Unterbringung und
soziale Unterstützung
von Asylsuchenden sind innerhalb Europas sehr unterschiedlich. In
einigen Staaten erhalten
Asylsuchende vergleichbare Sozialhilfeleistungen wie
einheimische Hilfsbedürftige,
andere gewähren nur einen Teil der "normalen"
Unterstützung.
Manche gewähren soziale Unterstützung nur während eines
bestimmten
Zeitraums. Es gibt
auch Länder, in denen nur ein Teil der Asylsuchenden eine
Grundversorgung erhält.
In diesen Ländern müssen zusätzliche Kriterien erfüllt
werden, wie
zum Beispiel der Nachweis
der eigenen Identität durch gültige Ausweispapiere. Teilweise
wird die Unterstützung
von der Nationalität des Asylsuchenden abhängig gemacht. In
manchen Ländern
wird jegliche Hilfe verweigert, sobald ein anderer Staat für die
Bearbeitung des Asylantrags
zuständig sein könnte.
Daher gibt es in Europa
Asylsuchende, denen sogar für die Befriedigung der
Grundbedürfnisse,
wie Unterkunft, Nahrung und sanitäre Einrichtungen, jegliche staatliche
Hilfe verweigert wird.
Der Zugang der Asylsuchenden
zu ärztlicher Versorgung wird von Land zu Land
unterschiedlich geregelt.
In manchen Ländern werden Asylsuchende auf Kosten des Staates
krankenversichert,
in anderen steht ihnen nur eine eingeschränkte medizinische Betreuung
zur Verfügung.
Manche Asylsuchende werden, rechtlich oder faktisch, nur in Notfällen
behandelt, andere
wiederum sind trotz ihrer Hilfsbedürftigkeit generell von der kostenlosen
ärztlichen Versorgung
ausgeschlossen und müssen an den hippokratischen Eid der Ärzte
apellieren, wollen
sie überhaupt behandelt werden.
Nur sehr wenige Regierungen
bemühen sich, Asylsuchenden eine ihren Bedürfnissenn
angemessene psychologische
Hilfe zukommen zu lassen. In den meisten Ländern bieten nur
private Einrichtungen
die notwendige psychologische Betreuung. Dies aber macht den
Zugang zu derartigen
Behandlungen schwieriger.
Dem Buchstaben des
Gesetzes nach sind Asylsuchende in einigen Staaten grundsätzlich
befugt, eine Beschäftigung
zu suchen - manchmal direkt nach Einreichung ihres Asylantrags,
manchmal erst nach
Ablauf einer bestimmten Frist. In der Praxis finden aber nur wenige
Asylsuchende Zugang
zum Arbeitsmarkt. In einigen Staaten sind Asylsuchende kategorisch
vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Letztlich bleiben die meisten Asylsuchenden während
des gesamten Verfahrens
abhängig von Unterstützung.
Viele Asylsuchende
leiden darunter, dass sie während des Wartens auf den Asylbescheid
keine Beschäftigung
finden. Leider hat noch kein Land angemessene Programme
entwickelt, mit denen
man gegen das bei diesen Menschen entstehende Gefühl der
Nutzlosigkeit angehen
könnte.
Im Bereich der Bildung
erlauben die meisten Staaten minderjährigen Asylsuchenden im
schulpflichtigen Alter
eine Schule zu besuchen. In einigen Ländern stehen auch
weiterführende
Schulen für Asylsuchende offen. Andere Länder wiederum müssten
noch
große Anstrengungen
unternehmen, um im Bildungsbereich ein zufrieden stellendes Niveau
zu erreichen.
Einige Länder
haben Maßnahmen entwickelt, um auf die speziellen Bedürfnisse
minderjähriger
Asylsuchender eingehen zu können, andere sehen für jugendliche
Asylsuchende keine
besonderen Bestimmungen vor. Nur in wenigen Ländern erhalten
unbegleitete Kinder
angemessene Hilfe, wie zum Beispiel die Vertretung durch einen
gesetzlichen Vormund,
altersentsprechende Unterbringung usw.
In manchen Ländern erhalten Asylsuchende keinen Sprachunterricht.
Nur sehr wenig Länder
haben spezielle Maßnahmen entwickelt, um den Kontakt zwischen
Asylsuchenden und
der einheimischen Bevölkerung zu fördern. Zu diesen Maßnahmen,
mit
denen das Verständnis
für die besondere Situation der Schutzsuchenden erhöht werden
soll,
gehören unter
anderem soziokulturelle Veranstaltungen in Aufnahmezentren und eine
gezielte Information
der Einheimischen. Letztere Maßnahme soll eine positive Haltung
gegenüber Asylsuchenden
fördern und diesen u.a. die Aufnahme in lokale Vereine
erleichtern. In den
meisten Ländern existieren derartige Maßnahmen allerdings nicht.
Die Familien von Asylsuchenden
sind oft über mehrere Länder verstreut. Die nationalen
Gesetzgebungen erlauben
eine Familienzusammenführung erst nach Abschluss des
Asylverfahrens, wenn
die Flüchtlingseigenschaft anerkannt und Asyl gewährt wurde.
Immer wieder müssen
internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen,
darunter auch die
Caritas, einspringen, wenn es gilt die Lücken staatlicher Fürsorge
zu
schließen und
das Überleben und das Wohl von Asylsuchenden sicherzustellen. Sie
sind
bemüht, die inakzeptablen
Folgen einer unmenschlichen Politik zu lindern und geraten
dabei nicht selten
an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Schlußfolgernd
bleibt festzuhalten, daß diese Regierungen durch bewusste Missachtung
der
Menschenrechte Schutzsuchende
fern- bzw. von der Einreise abhalten wollen. Dass damit
die Menschenwürde
vieler Schutzsuchender verletzt wird, nehmen sie in Kauf.
Asylsuchenden eine
angemessene soziale Unterstützung zu verweigern ist eine Verletzung
des Völkerrechts.
Die inakzeptable Lage der betroffenen Asylsuchenden beeinflusst in
hohem Maße die
Fairness ihres Asylverfahrens. Überdies darf nicht vergessen werden,
daß
einige der betroffenen
Asylsuchenden Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention
von 1951 sind und Anspruch auf internationalen Schutz haben.
In der Öffentlichkeit
werden Asylsuchende häufig mit illegaler Einwanderung und mit der
missbräuchlichen
Nutzung des Asylsystems durch Menschen, die aus wirtschaftlichen
Gründen ihre
Heimat verlassen, in Verbindung gebracht. Dadurch entsteht of der Eindruck,
dass Asylsuchende
Kriminelle sind.
Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden
Die Formulierung zukünftiger
Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden sollte
auf der Grundlage
der besten aktuellen Übung ("best practice") erfolgen. Sie sollten
als
Rechte der Asylsuchenden
eindeutig definiert werden. Ihre Gewährung darf nicht im
Ermessen der Behörden
liegen. Asylsuchende sollten diese Rechte während des gesamten
Verfahrens bis zu
dessen endgültigem Abschluss genießen.
Die für Asylsuchende
geltenden Standards sollten auch auf Personen Anwendung finden, die
andere Formen des
Schutzes beantragen.
Asylsuchende sollten
das Recht genießen, sich im Aufnahmeland frei zu bewegen. Die
Abschiebehaft sollte
nur unter den in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention
genannten Bedingungen
zulässig sein. Abschiebehaftanstalten sollten – und das ist ein
Minimalerfordernis
- als "offene Schubhaft" ausgestaltet werden, d.h. es sollte die nötige
Infrastruktur für
soziale Kontakte bereitstehen. Die Abschiebehaft ist keine Bestrafung für
ein
Verbrechen. Es sollte
überdies ein Monitoring-System eingerichtet werden, um
Asylsuchenden in Abschiebehaft
regelmäßig die Möglichkeit zu geben, gegen ihre
Haftbedingungen Beschwerde
einzulegen.
Den Asylsuchenden müssen
Ausweispapiere ausgehändigt werden, aus denen ihre
rechtliche Stellung
hervorgeht.
Asylsuchende, die für
ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, sollten eine
Unterkunft, soziale
Unterstützung und uneingeschränkt Zugang zu ärztlicher Versorgung
erhalten. In den Ländern,
in denen ein Sozialversicherungssystem besteht, sollten
Asylsuchende Anspruch
auf die gleichen Leistungen erhalten wie andere Einwohner.
Sofern bei bestimmten
Gruppen von Asylsuchenden besondere Bedürfnisse bestehen, sollte
der Staat die entsprechenden
Hilfen bereitstellen. Rechts- und Sozialberatung für weibliche
Asylsuchende und,
sofern möglich, deren Anhörung sollten ebenso wie deren
Verdolmetschung durch
Frauen erfolgen. Für Asylsuchende, die unter einem Trauma oder
anderen psychischen
Problemen leiden, sollten besondere Behandlungsmöglichkeiten
bereitstehen.
Wenn verschiedene Angehörige
einer asylsuchenden Familie über verschiedene Länder
verstreut sind, sollte
eine Familienzusammenführung erfolgen und die Anträge gemeinsam
geprüft werden.
Grundsätzlich
sollten Asylsuchende so bald wie möglich in die Lage versetzt werden,
für
ihren Lebensunterhalt
selbst zu sorgen. Daher sollten sie unverzüglich Zugang zum
Arbeitsmarkt erhalten.
Sofern Staaten auf eine Wartezeit bestehen, sollte diese 6 Monate
nicht überschreiten.
Zur Unterscheidung
zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden sollten
dieselben Kriterien
Anwendung finden wie bei der einheimischen Bevölkerung. Der
Anspruch auf Schulbildung
sollte nicht mit dem Ende der Schulpflicht entfallen, sondern
solange fortbestehen,
bis die für das Erlernen bzw. die Ausübung eines Berufes notwendige
Bildung erreicht ist.
Asylsuchende sollten
die Möglichkeit haben, eine psychosoziale Betreuung in Anspruch zu
nehmen - vor allem
in der Zeit nach ihrer Ankunft -, Sprachgrundkurse zu besuchen und eine
berufliche Fortbildung
zu absolvieren. Selbsthilfegruppen von Flüchtlingen sollten
Unterstützung
erhalten.
Den kulturellen und
spirituellen Bedürfnissen der Asylsuchenden sollte mehr
Aufmerksamkeit gewidmet
werden. Asylsuchende können einen sehr positiven Einfluss auf
unsere Gesellschaft
ausüben.
Die Medien müssen
die Art ihrer Berichterstattung über Asylsuchende kritisch hinterfragen.
Anstatt sie mit Kriminalität
in Verbindung zu bringen, sollten die Medien betonen, dass
Asylsuchende Opfer
von Menschenrechtsverletzungen sein können und unsere Gäste sind.
Der Staat sollte Kontakte
zwischen Asylsuchenden und Einheimischen erleichtern und damit
das Verständnis
der Bevölkerung für die Lage von Asylsuchenden fördern.
Nach den Erfahrungen
der Caritas spielen NROs bei der Aufnahme von Asylsuchenden eine
wichtige Rolle. Dank
ihrer direkten Kontakte zu den Betroffenen können sie für die
Behörden
wertvolle Gesprächs-
und Monitoring-Partner sein. Außerdem sind NROs in der Lage, mit
finanzieller Unterstützung
des Staates Aufnahmezentren zu leiten oder andere Dienste
anzubieten, die mit
der Aufnahme von Asylsuchenden zusammenhängen.
Alle Menschen, die
ihre Heimat verlassen mussten, haben ein Recht auf eine
menschenwürdige
Behandlung. Ein großer Teil der Asylsuchenden ist schutzbedürftig:
viele
sind Flüchtlinge
im Sinne der Genfer Konvention, einige sind mit Blick auf
Menschenrechtsstandards
schutzbedürftig, andere wiederum brauchen aus humanitären
Gründen Schutz.
Solange über einen Asylantrag nicht endgültig entschieden wurde,
ist
der/die Asylsuchende
als Flüchtling gemäß der völkerrechtlichen Verpflichtungen
zu
behandeln.
4. Zugang zu umfassenden, verständlichen Informationen und kostenloser Rechtsberatung
(Fehlendes Bewußtsein für notwendige Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit)
Asylsuchende sprechen
in der Regel nicht die Sprache des Aufnahmestaates, sind nicht mit
dessen Rechtssystem
vertraut und sie kennen weder ihre Rechte noch ihre Pflichten. Sie
können ihre Interessen
selbst nicht angemessen vertreten und laufen daher Gefahr, ihnen
zustehende Rechte
nicht wahrnehmen zu können. Asylsuchende hängen von kompetenter
Hilfe ab.
Alle Länder, in
denen Caritasorganisationen tätig sind, stellen den Asylsuchenden
Informationen über
das Asylverfahren zur Verfügung. Allerdings ist die Qualität
der
bereitgestellten Informationen
sehr unterschiedlich. In manchen Ländern werden
Merkblätter verteilt,
in anderen Broschüren, manchmal erhalten Asylsuchende ganze
Info-Pakete. In einigen
Ländern sind die Informationen nur in der Landessprache erhältlich,
in anderen in den
Sprachen der häufigsten Herkunftsländer.
Einige Regierungen
haben unabhängige und kostenlose Flüchtlingsberatungsstellen
eingerichtet, die
sich in den Asylbehörden befinden und durch das gesamte Verfahren
hindurch zugänglich
sind. Obwohl in einigen Ländern ausführliche schriftliche Informationen
zur Verfügung
gestellt werden, sind Asylsuchende erfahrungsgemäß häufig
nicht in der
Lage, die wesentlichen
Inhalte zu verstehen, da die Texte überwiegend in einer sehr
technischen Sprache
abgefasst sind und viele juristische Fachbegriffe enthalten.
In vielen Staaten wissen
Asylsuchende über ihre rechtliche Stellung nicht Bescheid. Oft sind
sie über den
jeweiligen Stand ihres Verfahrens nicht unterrichtet und wissen nicht,
wann
welche Angaben von
ihnen erwartet werden. Sie verstehen die Verfahrensschritte und die
Entscheidungen nur
unzureichend. Daher sind sie häufig nicht in der Lage, in rechtlichen
oder materiellen Fragen
die richtigen Entscheidungen zu treffen.
In den meisten Staaten
stehen für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechte auf Grund
der
Tragweite oder der
juristischen Komplexität des Falls vor den Behörden nicht selbst
verteidigen können
oder für eine professionelle Rechtsvertretung nicht die nötigen
Mittel
haben, ein kostenloser
Rechtsbeistand zur Verfügung. Diese Bestimmungen gelten im
Allgemeinen auch für
Ausländer, sind aber generell auf Gerichtsverfahren beschränkt.
Da
Asylanträge zuallererst
von Verwaltungsbehörden bearbeitet werden, bleibt trotz der
Komplexität der
rechtlichen Fragen und trotz der Sprachprobleme die Mehrheit der
Asylsuchenden rechtlich
unvertreten.
Wenige Staaten haben
unabhängige, in Asylfragen spezialisierte Rechtsberatungsstellen
eingerichtet. Bei
Einreichung ihres Antrags und zu jedem anderen Zeitpunkt des Verfahrens
können Asylsuchende
die Hilfe dieser Stellen, eine Art rechtliche Begleitung während des
Verwaltungsverfahrens,
kostenlos in Anspruch nehmen. Manche Regierungen dagegen sind
der Ansicht, eine
Rechtsvertretung für Asylsuchende liege nicht im Interesse des Staates,
und erklären
ganz offen, dass sie die Unterstützung von Rechtsberatungsstellen
für
Asylsuchende ablehnen.
In diesen Staaten bemühen sich internationale Organisationen, wie
der UNHCR, und NROs,
mit kompetenten Rechtsberatungsstellen die vom Staat hinterlassene
Lücke zumindest
zum Teil auszufüllen. In vielen Ländern übernehmen
Caritasorganisationen
diese Aufgabe.
Grundsätzlich
kommen selbst dort, wo Rechtsberatungsstellen vom Staat unterstützt
werden,
nur wenige Asylsuchende
in den Genuß ausreichender rechtlicher Hilfe. Die Wahrung der
Rechts-staatlichkeit
gehört zu den Grundprinzipien der Demokratie. Alle Regierungen haben
die Pflicht dafür
zu sorgen, dass die Menschen in ihrem Hoheitsgebiet ihre Rechte
wahrnehmen können.
Standards für
den Zugang zu umfassenden, verständlichen Informationen und zu kostenloser
Rechtsberatung
Asylsuchende sollten
die Möglichkeit haben, ihren Asylantrag in ihrer eigenen Sprache
einzureichen oder
beim Ausfüllen des Antrags durch eine/n Dolmetscher/in unterstützt
zu
werden.
Zu jedem Zeitpunkt
des Verfahrens sollten Asylsuchende die Möglichkeit haben, mit UNHCR
oder Vertretern einer
flüchtlingsberatenden Organisationen in Verbindung zu treten.
Asylsuchende haben
ein Anrecht auf Information. Alle Informationen, einschließlich
Hinweise zum Asylverfahren,
zu den verfügbaren Rechtsmitteln und Rechtsberatungsstellen,
sollten in ihrer jeweiligen
Muttersprache frei verfügbar sein.
Alle Asylsuchenden
sollten die Hilfe staatlich finanzierter Informationsstellen in Anspruch
nehmen können.
Damit dies zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich ist, sind diese
Stellen mit dem nötigen
Personal auszustatten.
Den Zugang zu umfassenden,
verständlichen Informationen sicherstellen bedeutet, eine
persönliche,
interaktive Kommunikation zwischen den Asylsuchenden und einem/einer
Berater/in aufzubauen.
Letztere/r sollte sicherstellen, dass die Asylsuchenden die zur
Verfügung gestellte
Information vollständig verstehen, und dabei u.a. das Bildungsniveau
und den kulturellen
Hintergrund der Betroffenen berücksichtigen.
Die Staaten sollten
dafür sorgen, dass alle Asylsuchenden kostenlos Zugang zu einer
Rechtsberatung und
zu einer angemessenen und kompetenten Übersetzung erhalten. Die
Rechtsberatung sollte
von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden. Anwälte,
die
Asylsuchende im Verfahren
vertreten, brauchen eine spezielle Ausbildung.
Alle Asylsuchenden
sollten das Recht haben, die Ablehnung ihres Asylantrags anwaltlich auf
deren Rechtmäßigkeit
überprüfen zu lassen. Ist die Einlegung von Rechtsmitteln angeraten,
sollte der Asylsuchende
Anspruch auf rechtliche Unterstützung erhalten.
Die Entscheidungen
über Asylanträge werden in der Sprache derjenigen verfasst, die
die
Entscheidung fällen,
da hier auf eine präzise Formulierung nicht verzichtet werden kann.
Allerdings muss sichergestellt
werden, dass die Entscheidungen – zumindest mündlich,
vorzugsweise schriftlich
– in eine Sprache übersetzt werden, die der/die Asylsuchende
versteht. Dolmetscher/innen
sollten eine angemessene Schulung erhalten.
Alle Personen, die
Asylsuchende in sozialen und rechtlichen Fragen beraten, brauchen eine
interkulturelle Ausbildung.
5. Verbesserung und
Verkürzung des Asylverfahrens
(Dauer und unzureichende
Qualität der Verfahren sind das Hauptproblem)
Zur durchschnittlichen
Länge der Asylverfahren liegen keine konkreten Zahlen vor. Es ist
aber bekannt, dass
die Verfahren je nach Fall zwischen mehreren Tagen und vielen Jahren
dauern. Grundsätzlich
scheinen die Verfahren in Mittel- und Osteuropa kürzer zu sein als
in
Westeuropa. Aber in
fast allen Ländern dauern sie länger als nötig.
Zulässigkeitsverfahren
und beschleunigte Verfahren waren dazu gedacht, den gesamten
Prozess zu verkürzen.
Stattdessen wurde mit diesen Maßnahmen, und insbesondere mit der
Feststellung des für
die Prüfung des Asylantrags zuständigen Staates, genau das Gegenteil
erreicht. Regierungen
und Flüchtlingshilfeorganisationen haben die Anwendung des
Dubliner Übereinkommens
kritisiert, weil die Verfahren dadurch um mehrere Monate
verlängert werden.
In manchen Ländern
führt die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats allein zu
Verfahren von über
einem Jahr. In anderen Ländern wiederum führt die Umsetzung der
Drittstaatsklausel
immer wieder in das "worst-case-Szenario", d.h. der Asylantrag wird
überhaupt nicht
inhaltlich geprüft.
Der Hauptgrund für
die inakzeptable Länge der "normalen" Asylanerkennungsverfahren liegt
nach Ansicht der Caritas
in der Qualität der Verwaltungsverfahren. In vielen Ländern sind
vor allem die Verwaltungsbehörden,
die sich als Erste mit den Asylanträgen befassen, weder
personell noch materiell
in der Lage, ein Asylanerkennungsverfahren in angemessener Zeit
und mit ausreichender
Qualität durchzuführen.
Oft ist das Personal
der Asylbehörden unterqualifiziert. Die Personen, die auf dieser Ebene
entscheiden müssen,
sind nur selten in der Lage, den speziellen bildungsbedingten,
kulturellen oder sozialen
Hintergrund von Asylsuchenden zu verstehen, und sind daher der
Komplexität der
Asylproblematik nicht gewachsen.
Daher findet das erste
Interview mit dem/der Asylsuchenden – Hauptgrundlage für die erste
Entscheidung und damit
die Hauptinformationsquelle für das weitere Verfahren - oft in einer
gespannten Atmosphäre
statt. Das Vertrauen der Asylsuchenden in das Verfahren wird
dadurch geschwächt.
Oft sind sie verunsichert und nicht mehr in der Lage, ihren Fall
angemessen darzustellen.
Laut Vertretern von
Regierungen und Nichtregierungsorganisationen werden oft zu wenig
Nach-forschungen über
den Hintergrund der Aussagen von Asylsuchenden betrieben. Anstatt
die Aus-sagen mit
verfügbaren Informationen über das Herkunftsland zu vergleichen
und
gutachterliche Stellungnahmen
einzuholen, stützen die zuständigen Behörden ihre
Entscheidungen oft
auf Vermutungen. Dies lässt sich häufig damit erklären,
dass die
notwendige Dokumentation
nicht direkt verfügbar ist und die Entscheidungen unter großem
Zeitdruck gefällt
werden müssen.
Schließlich muß
festgestellt werden, dass viele Asylentscheide, vor allem wenn sie von
Verwaltungsbehörden
formuliert werden, die Kriterien einer korrekten rechtlichen
Begründung nicht
erfüllen. Auch hier liegt der Grund häufig in der dem zu entscheidenden
Gegenstand nicht entsprechenden
Qualifikation des zuständigen Personals.
Dadurch geht in der
ersten Phase des Asylverfahrens viel Zeit verloren, ohne aber eine
ausreichende Grundlage
zu schaffen, auf der die höhere Instanz kontrollieren kann, ob die
erste Instanz die
Sachlage korrekt geprüft hat. (10)
Verschiedene Länder
haben sich in den letzten Jahren bemüht, das für Asylanträge
zuständige Personal
gezielt zu schulen und so die Qualität der Verfahren und der
Entscheidungen zu
verbessern. Diese Bemühungen werden begrüßt, konnten aber
das
Kompetenzniveau des
für die Entscheidungen zuständigen Personals nicht ausreichend
anheben.
In vielen Ländern
liegt das Problem im unzureichenden Verständnis für die Anforderungen,
die im Asylverfahren
einsetzbare Beamte erfüllen müssen. An dieser Stelle sei betont,
dass
dem zuständige
Behördenpersonal mit diesen kritischen Bemerkungen kein persönlicher
Vorwurf gemacht werden
soll. Wir sind uns bewusst, dass einige von ihnen ihr Bestes tun
und sich vielfach
persönlich mit ihren Fällen identifizieren.
Nach Aussagen von Experten
fließen von den für Asylsuchende aufgewendeten öffentlichen
Geldern über
90% in die Betreuung, Unterbringung und den Unterhalt der Asylsuchenden,
aber nur unter 10%
in die Durchführung von Asylverfahren, wobei in letztere auch die
Finanzierung der Rückreise
abgelehnter Asylsuchender eingerechnet ist.
Regierungen und Nichtregierungsorganisationen
sind sich darin einig, dass das
Asylverfahren kürzer
werden muss, und dass gleichzeitig ausreichende Rechtsgarantien
vorgesehen sein müssen,
damit schutzbedürftige Menschen auch als solche erkannt werden.
Für Flüchtlinge,
die während der Wartezeit unter der Unsicherheit leiden, wären
kürzere
Verfahren eine große
Erleichterung. Für Menschen, die keinen Schutz brauchen, würden
sie
den Missbrauch des
Asylverfahrens unattraktiv machen.
Nach Ansicht der Caritas
könnte man bei Asylverfahren höhere Standards erreichen, wenn
man im Rahmen einer
europaweiten Initiative die Zahl des zuständigen Personals erhöhen,
die Qualifikation
dieses Personals verbessern, die Managementanforderungen neu
definieren, die Schulungsmaßnahmen
intensivieren und die Mittel für
Informationstechnologien
und externe Gutachten etc. erhöhen würde. Diese Maßnahmen
würden bestehende
Rechtsgarantien stärken und die Verfahren verkürzen.
Standards zur Verbesserung und Verkürzung der Verfahren
Die Asylverfahren sollten in allen Staaten denselben Mindestanforderungen entsprechen.
Wenn sich eine Person
als schutzbedürftig zu erkennen gibt, sollte nur ein einziges
Verfahren eröffnet
werden. In diesem Verfahren sollte der Asylantrag sowie die Möglichkeit
subsidiären Schutzes
geprüft, die Einhaltung des Non-refoulement-Prinzips sichergestellt
und
gegebenenfalls die
Ausweisung angeordnet werden.
Der Asylantrag sollte
in dem Land geprüft werden, in dem er eingereicht wurde. Dadurch
würde der Verwaltungsaufwand
reduziert, Doppelverfahren (Bestimmung der Zuständigkeit
des Staates und inhaltliche
Prüfung des Antrags) vermieden, die Kosten gesenkt und
gegebenenfalls den
Gründen Rechnung getragen, aus denen Flüchtlinge in einem
bestimmten Land Schutz
suchen.
Ausnahmen zum o.g.
Grundsatz sollten dann möglich sein, wenn ein anderer Staat als
derjenige, in dem
der Antrag gestellt wurde, aus kulturellen Gründen oder weil der/die
Asylsuchende dort
familiäre Bindungen hat, "einzuspringen" bereit ist. Diese Ausnahme
sollte allerdings
nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass sowohl die betroffene
Regierung als auch
der/die Asylsuchende damit einverstanden ist.
Die erstinstanzliche
Entscheidung sollte durch ein unabhängiges Gremium gefällt werden.
Diese Unabhängigkeit
ließe sich durch Einführung eines "doppelten"
Entscheidungsverfahrens
erreichen, in dem der Antrag sowohl durch die staatliche Behörde
als auch durch eine
unabhängige Stelle (UNHCR oder NRO) geprüft und beide
Entscheidungen verglichen
würden. Bei übereinstimmender Entscheidung könnte das
Verfahren verkürzt
werden.
Durch gezielte Förderungs-
und Entwicklungsmaßnahmen sollten die für Asylanträge
zuständigen Verwaltungsbehörden
in die Lage versetzt werden, die komplexe Problematik
der Asylverfahren
qualifiziert zu bewältigen. Dabei geht es insbesondere darum, die
zur
Verfügung stehende
Zeitkapazität und die Qualität der Entscheidung zu verbessern
und das
Anforderungsprofil
des Personals neu zu definieren. Wer über Asylanträge entscheidet,
sollte die Fähigkeit
besitzen, mit Menschen aus einem anderen kulturellen Hintergrund
umzugehen und über
ausgeprägte Kommunikationskompetenzen verfügen. Die Behörden
sollten dafür
sorgen, dass die Gehälter des Personals den neuen Anforderungen
entsprechen, dass
Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und ihnen
die
nötigen Informationstechnologien
zur Verfügung stehen. In einzurichtenden Forschungs- und
Dokumentationszentren
sollten Informationen über die Herkunftsländer und einschlägige
Rechtsprechung zusammengetragen
und bereitgestellt werden. Wenn zusätzliche Gutachten
nötig sind, sollten
die Asylbehörden die Möglichkeit haben, Sachverständige
beizuziehen.
Asylverfahren sollen
frei von Diskriminierung sein. Asylsuchende müssen Vertrauen in das
Verfahren haben können.
Caritas Europa setzt
sich für umfangreiche Investitionen in eine Verbesserung der Qualität
des Asylverfahrens
ein.
Caritas Europa regt
daher an, in einer Studie zu prüfen, ob eine Verdoppelung oder
Verdreifachung der
Ausgaben für Asylverfahren in Hinblick auf eine Verbesserung der
Qualität tatsächlich
zu einer deutlichen Verringerung der Aufnahme- und Betreuungskosten
beitragen würde.
Es gilt die folgende Annahme zu prüfen: Die Investition in eine Erhöhung
der Verfahrensqualität
verkürzt die Verfahrensdauer, garantiert Rechtsstaatlichkeit, senkt
die
Aufnahmekosten und
hält Menschen, die keinen Schutz brauchen, vom Missbrauch des
Asylverfahrens ab.
6. Hintergrund
In der EU ist man sich
darin einig, dass die Schaffung eines "Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des
Rechts" auch die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen
Asylsystems umfassen
muss. Die Europäische Kommission hat im Hinblick auf die Schaffung
eines gerechten und
wirksamen Asylverfahrens als Teil dieses Systems einen Vorschlag für
eine Richtlinie des
Rates (11) über die Definition von gemeinsamen Mindestanforderungen
für die Aufnahme
von Asylsuchenden (mit besonderer Berücksichtigung der Lage von
Kindern) ausgearbeitet.
Nach Vorlage eines
Diskussionspapiers durch Frankreich im Oktober 2000 hat der Rat für
Justiz und Inneres
(12) Schlussfolgerungen für die Aufnahme von Asylsuchenden definiert
und Leitlinien "für
das künftige Gemeinschaftsinstrument über die Bedingungen für
die
Aufnahme von Asylbewerbern"
verabschiedet. Die Leitlinien behandeln Fragen zum
Anwendungsbereich,
zur Information, zum Aufenthalt, zum Wohnsitz, zur finanziellen und
materiellen Unterstützung,
zur Beschäftigung, zur ärztlichen Betreuung, zur Einheit der
Familie, zur schulischen
Betreuung von Minderjährigen, zu besonders schutzbedürftigen
Personen und zur Koordinierung
mit Nichtregierungsorganisationen.
Im Juli 2000 hat der
UNHCR die Ergebnisse einer neuen Studie über die
Aufnahmebedingungen
für Asylsuchende in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
veröffentlicht.
(13) Er betont: "Asylsuchende haben ein Anrecht auf Schutz. Bei der
Ausgestaltung der
Normen und Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden müssen
die
verschiedenen internationalen
oder regionalen Menschenrechtsinstrumente sowie die
geltenden Rechtsinstrumente
im Flüchtlingsbereich als Bezugsrahmen dienen. (14) Die Staaten
müssen sicherstellen,
dass die Grundrechte der Asylsuchenden während des Asylverfahrens
gewahrt und ihre Grundbedürfnisse
befriedigt werden. Insbesondere sollten Bemühungen
unternommen werden,
um die Dauer des Verfahrens zu verkürzen."
Caritas und andere
Nichtregierungsorganisationen stellen in ganz Europa in wachsendem
Maße Angebote
für die Aufnahme von Asylsuchenden bereit, manchmal in Zusammenarbeit
mit den Behörden
und manchmal, um die erhebliche Lücken in der staatlichen Hilfe zu
überbrücken.
Durch die Bereitstellung von materieller Hilfe und durch die Leitung von
Aufnahmeeinrichtungen
und Beratungsstellen hat Caritas in diesem Bereich umfassende
praktische Erfahrungen
erworben.
Vor diesem Hintergrund
hat Caritas Europa beschlossen, die Problematik der
Aufnahmebedingungen
zu einem der Mittelpunkte ihrer Arbeit im Migrations- und
Asylbereich zu machen
und ausgehend von den eigenen Erfahrungen Standards zu
definieren. Dieses
Positionspapier soll innerhalb der Caritas als Leitlinie für nationale
Stellungnahmen und
für die Lobbyarbeit auf internationaler Ebene dienen.
7. Caritas Europa: Hilfe für Menschen in Not
Caritas Europa, eine
der sieben Regionen innerhalb der Caritas Internationalis, vereint
derzeit 48 nationale
Mitgliedsorganisationen aus 44 europäischen Ländern. Die
Mitgliedsorganisationen
der Caritas leisten vielfältige Hilfe für Notleidende und für
Menschen, die von
Ausgrenzung bedroht sind, wie z.B. Ältere, Behinderte, arbeitslose
Familien und Ausländer.
Zu den Angeboten der Caritasorganisationen gehören die soziale
Betreuung und Unterstützung,
die Leitung qualifizierter Beratungsdienste, Aus-, Fort- und
Weiterbildung des
Personals usw.
Caritas Europa widmet
sich schwerpunktmäßig vier Themenbereichen, in denen besonderer
Handlungsbedarf festgestellt
wurde:
Die großen sozialen Unterschiede zwischen den Ländern Europas
und der Prozeß der
europäischen Einigung,
Die wachsende Armut, die sozialen Unterschiede innerhalb der einzelnen
Länder und
die zukünftige Gestaltung der Sozialpolitik,
Migration und Asyl,
Die wachsende Kluft zwischen reichen Industrienationen und armen Ländern
der
"Dritten Welt", der beschleunigte Prozess der Verarmung in vielen dieser
Länder und
eine Entwicklungspolitik, die die Ursachen der Armut bekämpft.
Ihre Motivation für
diese Arbeit und ihre Inspiration schöpft Caritas Europa aus dem
Evangelium und der
Soziallehre der Katholischen Kirche:
Wir lassen uns von
der biblischen Grundüberzeugung leiten, wonach es der Auftrag von
Christinnen und Christen
ist, Hungrigen und Durstigen zu essen und zu trinken zu geben,
Fremde und Obdachlose
aufzunehmen, Nackte zu bekleiden sowie Kranke und Gefangene zu
besuchen (vgl. Mt
25, 31-46). Und wir glauben darüber hinaus, wie uns das Evangelium
einschärft, dass
uns in diesen "geringsten Brüdern und Schwestern" Gott begegnet. Das
heißt:
Die Wahrhaftigkeit
und Glaubwürdigkeit unseres Christseins wird an unserer Praxis der
Gerechtigkeit und
der Barmherzigkeit sichtbar und gemessen. Gerade deshalb bleibt für
uns
die Einsicht der Bischofssynode
"Über Gerechtigkeit in der Welt" von 1971 nach wie vor eine
entscheidende Orientierung:
"Für uns sind der Einsatz für die Gerechtigkeit und die
Beteiligung an der
Umgestaltung der Welt wesentlicher Bestandteil der Verkündigung der
Frohen Botschaft,
das heißt der Sendung der Kirche zur Erlösung des Menschengeschlechtes
und zu seiner Befreiung
aus jeglichem Zustand der Unterdrückung." (15)
Die meisten Mitgliedsorganisationen
von Caritas Europa sind in den Bereichen Asyl und
Migration aktiv. Hauptziel
der Caritasarbeit in diesem Bereich ist die Suche nach
realistischen Lösungen
für Menschen, die, aus welchem Grund auch immer, Hilfe brauchen,
weil sie sich außerhalb
ihres Heimatlandes aufhalten. Die Programme der Caritas umfassen
Projekte für
die Aufnahme von Asylsuchenden, die Bereitstellung von Rechts- und
Sozialberatungsdiensten,
die Förderung der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern
sowie Programme für
die Weiterwanderung und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen.
Caritas füllt
die Lücken der staatlichen Hilfe, unterstreicht aber gleichzeitig
die
Verantwortung des
Staates für eine menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden,
Flüchtlingen
und anderer Migranten, die zu den schwächsten Gruppen der europäischen
Gesellschaft gehören.
Ausgehend von ihrer Praxiserfahrung bemüht sich die Caritas
außerdem um
politische Einflussnahme ("advocacy") mit dem Ziel, zur Überwindung
struktureller Schwächen
beizutragen.
Das vorliegende Positionspapier
wurde vom Vorstand der Caritas Europa genehmigt.
Dieses Positionspapier wird unterstützt von:
C.E.A.R. - Spanish Commission for Refugee Assistance
Plaza de la Constitución 2
SPAIN-28760 Tres Cantos – Madrid
European Network Against Racism (ENAR)
Rue de la Charité 43
B-1210 Brussels
La Commission Justice et Paix
Rue Maurice Liétart 31/6
B-1150 Bruxelles
International Catholic Migration Commission (ICMC)
4, Rue de Pascale
B-1040 Bruxelles
Jesuit Refugee Service Europe (JRS-Europe)
31/5, Rue Maurice Liétart
B-1150 Brussels
Quakers’ Commission for European Affairs (QCEA)
Sqare Ambiorix 50
B-1000 Brussels
Pax Christi International
Rue du Vieux Marché aux Grains 21
B-1000 Brussels
Liste der Mitgliedsorganisationen von Caritas Europa
Caritas Albanien
Caritas Andorra
Caritas Armenien
Caritas Bosnien-Herzegowina
Caritas Belgien (Caritas
Catholica Belgica; Caritas Secours International Belgique; Caritas
Vlaanderen; Caritas
en Communauté Francophone et Germanophone)
Caritas Bulgarien
Caritas Dänemark
Caritas Deutschland
CAFOD
CASC
Caritas Estland
Caritas Finland
Caritas Frankreich
Caritas Georgien
Caritas Griechenland
TROCAIRE Irland
Caritas Island
Caritas Jugoslawien
Caritas Italien
Caritas Kroatien
Caritas Lettland
Caritas Litauen
Caritas Luxenburg
Caritas Mazedonien
Caritas Malta
Caritas Moldovien
Caritas Monaco (assoziiertes
Mitglied)
CORDAID/Caritas Niederlande
Caritas Norwegen
Caritas Österreich
Caritas Polen
Caritas Portugal
Caritas Rumänien
Caritas Russland
SCIAF Schottland
Caritas Schweiz
Caritas Slowenien
Caritas Slowakei
Caritas Schweden
Caritas Spanien
Caritas Tschechien
Caritas Türkei
Caritas Ukraine (Caritas
der griechisch katholischen Kirche; Caritas Spes der römisch
katholischen Kirche)
Caritas Ungarn
Caritas Weißrußland
Anmerkungen:
(1) Caritas verwendet
in diesem Grundsatzpapier eine sehr weit gefasste Definition von
"Aufnahme", die sowohl
die Aufnahme im engeren Sinne als auch aufnahmebezogene
Aspekte des Asylverfahrens
umfasst.
(2) Das Konzept des
sicheren Drittstaates ist dann nicht mehr als eine Methode
zurÜberwälzung
von "Lasten", wenn seine Umsetzung auf eine Auflistung sicherer
Drittstaaten beschränkt
wird, ohne dass in jedem Einzelfall ein substanzielles Verfahren
durchgeführt
wird.
(3) Siehe Jens Vedstet-Hansen,
"Europe’s response to the arrival of asylum seekers: refugee
protection and immigration
control", Mai 1999, Seite 10. [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl.
Original]
(4) Jens Vedstet-Hansen,
Seite 17: "Einer der Hauptgründe für die Verschärfung der
Einwanderungskontrolle
mit Hilfe der "Nichtankunftspolitik" ist, dass auf Grund des offiziellen
Zuwanderungsstops
das Asylsystem für Staatsangehörige von Drittstaaten die einzige
Möglichkeit für
die Einreise in Industrieländer bietet und dieses daher missbraucht
wird."
[Anm. d. Übers.:
frei aus dem engl. Original]
(5) Siehe John Morrison,
"The trafficking and smuggling of refugees: the end game in
European asylum policy?",
Juli 2000, Seite 25.
(6) Einige Staaten
haben inzwischen eingeräumt, dass durch ihre Politik Menschen in die
Illegalität getrieben
werden. 1997 stellten der UNHCR und die IGC (Inter-Governmental
Consultations on Asylum,
Refugee and Migration Policies in Europe, North America and
Australia) fest, dass
ein gewisser Teil der Asylsuchenden "vom "offenen" Weg des Asyls
abgebracht und auf
den "versperrten" Weg der illegalen Einwanderung gedrängt wurden"
und dass "die großen
Schwierigkeiten für Wirtschaftsmigranten und Flüchtlinge, legal
in die
Industriestaaten einzureisen,
dazu beigetragen haben, dass sich die illegale Einschleusung
von Menschen zu einer
gigantischen Untergrundindustrie entwickeln konnte" – zitiert nach
Jens Vedstet-Hansen
(a.a.O.). [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
(7) Zitiert aus: Pressemitteilung
zur Präsentation des Berichts "The trafficking and smuggling
of refugees: the end
game in European asylum policy?" von John Morrison in
Zusammenarbeit mit
Beth Crosland, Juli 2000. [Anm. d. Übers.: frei aus dem engl. Original]
(8) Gespräch
mit Kommissar Vitorino "Europa braucht eine gemeinsame Asylpolitik",
Süddeutsche Zeitung,
6. Juli 2000, Seite 6.
(9) Refoulement bedeutet,
dass der/die Asylbewerber/in in das Herkunftsland oder in ein
anderes Land abgeschoben
wird, in dem er/sie einer Gefahr ausgesetzt sein könnte. Der in
diesem Abschnitt enthaltenen
Forderungen decken sich mit jenen, die von ECRE in deren
"guidelines on fair
and efficient procedures for determining refugee status", September 1999,
formuliert wurden.
(10) Diese Stellungnahme
befaßt sich nicht mit der Interpretation der Genfer
Flüchtlingskonvention
durch die Staaten Europa.
(11) Der "Anzeiger
der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des
Rechts in der Europäischen Union" der EU-Kommission sah ursprünglich
die Annahme dieser
Richtlinie für April 2001 vor.
(12) Rat "Justiz und
Inneres", 30. November bis 1. Dezember 2000.
(13) UNHCR: Reception
Standards for asylum seekers in the European Union, Genf, Juli 2000.
[Anm. d. Übers.:
frei aus dem engl. Original]
(14) Siehe insbesondere
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, den
Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Internationalen
Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte von 1966, das Übereinkommen zur
Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen für die
Rechte
des Kindes und die
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten.
(15) Die Zukunft Europas
mitgestalten: Die Strategie von Caritas Europa, Januar 1999,
Vorwort
4. Mai 2001
Quelle : www.caritas.de