Menschen im Schatten | Erfahrungen von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern |
|---|---|
| Inhalt | Vorwort |
| 1. Kapitel: Grundsätzliches | 1.1 Einführung 1.2 Begründung in Selbstverständnis
und Auftrag von Caritas und Diakonie 1.3 Erfahrungsgestützte und wissenschaftliche Kompetenz 1.4 Anlage und Geltungsbereich der Untersuchung 1.5 Grundsätzliche Bemerkungen zur Verwendung des Begriffs "Armut" |
| 2. Kapitel: Ausgewählte Ergebnisse der Klientenbefragung | 2.1 Das Klientenprofil:
junge Menschen, Frauen, Geschiedene, Alleinerziehende, Kinderreiche sind
überrepräsentiert 2.2 Sozialhilfeempfänger unter den Klienten 2.3 Verdeckte Armut unter den Hilfesuchenden 2.4 Arbeitslosigkeit 2.5 Wohnraumversorgung und Wohnkosten 2.6 Vermögen und Verschuldung 2.7 Persönliche Einschätzungen und Perspektiven 2.8 Umgang mit Ämtern und Behörden 2.9 Zugang zu den Diensten von Caritas und Diakonie 2.10 Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement 2.11 Problemprofil der Klientinnen und Klienten |
| 3. Kapitel: Sozialpolitische Folgerungen | 3.1 Vorbemerkungen 3.2 Soziale Sicherungssysteme konsolidieren 3.3 Sozio-kulturelles Existenzminimum sicherstellen 3.4 Verdeckte Armut verhindern 3.5 Der Massenarbeitslosigkeit entgegenwirken 3.6 Verschuldung vermindern 3.7 Soziale Wohnungspolitik intensivieren 3.8 Prävention stärker fördern 3.9 Über Einkommensentwicklung und über Problemlagen sozial benachteiligter Menschen berichten |
| 4. Kapitel: Folgerungen für die Arbeit von Caritas und Diakonie | 4.1 Betroffene als
Beteiligte einbeziehen und soziale Arbeit an der Lebenswelt ausrichten 4.2 Selbsthilfe unterstützen und ehrenamtliches Engagement fördern 4.3 Verantwortung für arbeitslose Menschen 4.4 Allgemeine Sozialberatung 4.5 Neue Aufgabenfelder entwickeln und ausbauen 4.6 Finanzierung sozialer Arbeit 4.7 Soziale Verantwortung in den Kirchengemeinden stärken 4.8 Vernetzungen und Kooperation ausbauen 4.9 Kommunikation |
| Statistik Verzeichnis der Mitglieder des Beirats Verzeichnis der Koordinatorinnen und Koordinatoren für die „Lebenslagenuntersuchung Ostdeutschland" |
(1) Mit diesem Untersuchungsbericht legen der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland fast sieben Jahre nach der Vereinigung einen Beitrag zu einer aktuellen Bestandsaufnahme der sozialen Auswirkungen des Einigungsprozesses vor. Im Vordergrund steht die Erforschung der Lebenslagen von hilfesuchenden Menschen, wie sie sich in den offenen Diensten und Einrichtungen von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern spiegeln. Diese Untersuchung dient dazu, Leistungen und Defizite der sozialen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, der sozialen Transfer- und Dienstleistungen und der Hilfesysteme der beiden Verbände festzustellen.
Aus den Erkenntnissen werden Vorschläge für sozialpolitische Maßnahmen abgeleitet, die die Situation der von Not betroffenen rat- und hilfesuchenden Menschen in den neuen Bundesländern verbessern können. Die aktuelle Sozialpolitik wird auf ihre Stärken und Schwachstellen hin untersucht und aus der Sicht benachteiligter Menschen bewertet. Aber auch die soziale Arbeit der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände wird dabei in den Blick genommen. Es werden Konsequenzen für mögliche Veränderungen und Verbesserungen gezogen und Optionen der Selbstverpflichtung benannt. Die Erkenntnisse, die hier gewonnen werden, sind nicht nur für die neuen Bundesländer von Bedeutung, sondern von grundsätzlichem Gewicht für die gesamtdeutsche Sozialstaatsdiskussion.(*)
(*)Nicht unerwähnt bleiben soll, daß Bundesregierung und Gesetzgeber in den letzten Jahren Maßnahmen verabschiedet haben, die dazu beitragen, Armut und Ausgrenzung zu vermeiden. Diese Maßnahmen gingen u.a. auf Forderungen von Caritas und Diakonie zurück, wie sie z.B. im Konsequenzpapier zur Caritas-Armutsuntersuchung dargestellt worden sind. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Einführung einer sozialen Pflegeversicherung und eines steuerlichen Existenzminimums, die Verabschiedung des Verbraucherinsolvenzgesetzes, die Verbesserung des Familienlastenausgleichs, die Einrichtung der Unterhaltsvorschußkasse sowie die Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit innerhalb der letzten Reform des Sozialhilferechts
(2) Mit dem Vollzug der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde eine über 45jährige Trennung überwunden. Die Kirchen mit Caritas und Diakonie haben ihren Beitrag dazu geleistet und ebenso wie der überwiegende Teil der Bevölkerung die Vereinigung ebenso wie der überwiegende Teil der Bevölkerung begrüßt.
Der größte Teil der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, dem früheren Ost-Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen hat eine Verbesserung der seiner Lebensbedingungen erreicht. Dies trifft besonders auf eine große Gruppe der Rentner/innen und Rentner sowie der Erwerbstätigen zu. Die Angebote der sozialen Dienste und Einrichtungen sind inzwischen weitgehend - wenn auch noch nicht überall - weitgehend dem westdeutschen Niveau angeglichen - auf einem Stand, wie er sich in den alten Bundesländern im Laufe einer langen sozialstaatlichen und wohlfahrtspolitischen Entwicklung herausgebildet hat. . Hierzu haben u. a. die Caritasverbände und Diakonischen Werke mit Unterstützung durch ihre Kirchen und durch öffentliche Finanzmittel einen erheblichen Beitrag geleistet. Die Ziele des „"Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" bezüglich der Angleichung der Lebensverhältnisse sind dennoch nicht erreicht.
(3) Die Vereinigung leitete den einen umfassenden Umgestaltungsprozeß der gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen im Gebiet der ehemaligen DDR ein, der durch die Proteste der Bevölkerung, besonders der Bürgerbewegung, vorbereitet worden war. Die rasche und umfassende Übernahme aller gesellschaftlich wichtigen Elemente der westlichen Demokratie, der sozialen Marktwirtschaft und der sozialen Sicherungssysteme , der sozialen Marktwirtschaft und der westlichen Demokratie habenhat zu einem einem tiefgreifenden Wandel fast aller Lebensbereiche der gesellschaftlichen Verhältnisse geführt.
Die neuen Herausforderungen einer offenen Gesellschaft bergen neben allem, was begrüßenswert ist, auch neue Nöte und Problemlagen. So drohen ganze Teile der Bevölkerung in den neuen Bundesländern aus dem öffentlichen Blickfeld zu geraten: Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ohne Unterstützung durch Dritte ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Vor allem aus der für viele Menschen existenzbedrohenden Arbeitslosigkeit sind gravierende soziale Spannungen entstanden. Viele Menschen haben nach der Wende ihren Arbeitsplatz verloren. Wird man auch die „Vollbeschäftigung" zu Zeiten der DDR differenziert betrachten müssen - Tatsache ist doch, daß Arbeit in einer ganz besonderen Weise das Leben und das Selbstverständnis der Menschen bestimmt hat. Ihr Verlust bringt für die Betroffenen nicht nur wirtschaftliche und soziale, sondern oft auch schwerwiegende psychische Belastungen mit sich. Es entstand eine vorher in dieser Art nicht vorhandene neue Schicht von ausgegrenzten und entmutigten Menschen. An ihrer Lebenssituation werden die Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung besonders deutlich.
Hier zeigt sich auch exemplarisch, warum diese Untersuchung nicht nur auf die wirtschaftlichen Lebensumstände, sondern auf die Lebenslagen der Hilfesuchenden bei Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern insgesamt abzielt und abzielen muß.
1.2 Begründung in Selbstverständnis und Auftrag von Caritas und DiakonieCARITAS und DIAKONIE - Selbstverständnis und Wertesystem
(1) Bereits im Gesellschaftssystem der DDR haben Caritas und Diakonie als Werke der Kirchen und in ihrem Auftrag einen großen Beitrag zur Erfüllung sozialer Aufgaben geleistet, wenngleich dies aufgrund der Bedingungen des gesellschaftlichen und politischen Systems auf bestimmte Bereiche begrenzt war und von den Machthabern teilweise gewünscht, teilweise behindert wurde. Zu diesen Aufgabenbereichen gehörten besonders die Arbeit mit behinderten Menschen, mit alten und pflegebedürftigen Menschen, mit Kranken, Suchtabhängigen und Strafgefangenen. In eingeschränktem Maß konnten auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Die Bindung an die Kirchengemeinden und die Zusammenarbeit mit den dort und in den Einrichtungen ehrenamtlich Tätigen war eng.
Im Einigungsvertrag ist die Mitwirkung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege an der Ausgestaltung des Sozialstaats nunmehr auch in den neuen Bundesländern staatsrechtlich festgeschrieben worden: „Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Träger der Freien Jugendhilfe leisten mit ihren Einrichtungen und Diensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes. Der Auf- und Ausbau einer Freien Wohlfahrtspflege und einer Freien Jugendhilfe in dem in Art. 3 genannten Gebiet wird im Rahmen der grundgesetzlichen Zuständigkeiten gefördert." (Art. 32)
Aber nicht nur darin, sondern vor allem im Selbstverständnis und im kirchlichen Auftrag von Caritas und Diakonie sind die Initiative zu dieser Untersuchung und die sozial- und verbandspolitischen Folgerungen daraus begründet.
(2) Der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Werke der katholischen und der evangelischen Kirche. Sie erbringen aus christlicher Verantwortung soziale Dienste und unterstützen Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement. Auf der Grundlage des Evangeliums wirken sie an der Gestaltung des gesellschaftlichen und des kirchlichen Lebens mit.
Der Glaube an einen liebenden und barmherzigen Gott ist die Mitte der biblischen Tradition, aus deren Wurzeln Caritas und Diakonie leben, ebenso aber auch eine Sicht des Menschen als einzigartiges und unverwechselbares Geschöpf Gottes. Darin ist eine Ethik begründet, deren tragende Säulen zum einen Freiheit und Selbstverantwortung, zum anderen Nächstenliebe und mitmenschliche Solidarität sind. Beides zusammen macht die unveräußerliche Würde jedes Menschen aus. Ihre Wahrung und Stärkung sind Grundlage und Ziel der individuellen Hilfen sowie des gesellschaftlich-politischen Handelns von Caritas und Diakonie.
Caritas und Diakonie begleiten und unterstützen Menschen, die in Not geraten sind, ungeachtet deren ethnischer Herkunft, Nationalität, konfessioneller Zugehörigkeit oder gesellschaftlicher Stellung. Sie gehen dabei davon aus, daß jeder Mensch - auch in Notlagen - sein Leben eigenverantwortlich gestalten soll. Und sie wirken mit, daß Menschen soziale Verantwortung übernehmen und "die Last des anderen tragen" bzw. daß die größere Gemeinschaft dort Verantwortung übernimmt, wo der einzelne oder die kleinere Gruppe damit überfordert sind. Sie setzen sich dafür ein, daß Hilfe im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe individuell und der Notlage entsprechend gestaltet wird. Als Partner und Anwalt der Benachteiligten geben sie denen Stimme, die sich in ihren berechtigten Anliegen und in der Wahrnehmung ihrer individuellen Rechtsansprüche nicht selbst Gehör verschaffen können, und wenden sich entschieden gegen gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Strukturen der Ungerechtigkeit, durch die die Würde der Menschen verletzt und die sich daraus ergebenden Grundrechte und Individualrechte gefährdet werden. Auf der Basis des Grundgesetzes und der darin zusammengefaßten Tradition der Menschenrechte wissen sie sich als loyale Partner des Staates mitverantwortlich für das Gelingen des demokratisch verfaßten Gemeinwesens. Sie sind aber auch kritische Partner des Staates, wenn das Eintreten für personale Würde, für Gerechtigkeit, für die Wahrung einer solidarischen Gesellschaft und für den sozialen Frieden dies verlangen.
(3) Caritas und Diakonie sind Werke der Kirchen und als Verbände der freien Wohlfahrtspflege zugleich auch konstituierende Kräfte des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Sie sind davon überzeugt, daß das bürgerschaftliche Engagement im Sozialbereich nicht staatlich organisiert werden sollte. Andererseits kann aber auch nicht erwartet werden, daß das Marktgeschehen aus sich heraus soziales Engagement hervorbringt. Die Wohlfahrtsverbände nehmen zwischen Staat und Markt einen nicht ersetzbaren Platz ein.
(4) Mit dieser Untersuchung nehmen Caritas und Diakonie ihren Auftrag wahr, Menschen in der Vielfalt leiblicher, seelischer und sozialer Not zu unterstützen und bei der Gestaltung gerechter Gesellschaftsbedingungen mitzuwirken. Sie sehen sich darin bestätigt und ermutigt durch das gemeinsame Wort der Kirchen Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit (1997) und konkretisieren an vielen Stellen deren grundsätzliche Aussagen.
1.3 Erfahrungsgestützte und wissenschaftliche Kompetenz
Die Interpretationen, die Caritas und Diakonie mit dieser Untersuchung verbinden, stützen sich auf valide empirische Ergebnisse sowie auf wissenschaftliche Kompetenz, die durch die Fortbildungsinstitute, Grundsatz- und Forschungsabteilungen der beiden Verbände gewährleistet ist. Sie sind aber auch in den Erfahrungen praktischer sozialer Arbeit begründet. Im Einigungsvertrag ist die Mitwirkung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an der Ausgestaltung des Sozialstaates auch in den neuen Bundesländern geregelt. Daran beteiligen sich Caritas und Diakonie, die (als Werke) im Auftrag ihrer Kirchen bereits in der DD
Heute sind Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern Träger einer großen Zahl offener Dienste; aus ihnen wurden 1.175 ausgewählt, auf deren Klientel sich diese Untersuchung bezieht. Dazu kommen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und für alte Menschen, Krankenhäuser, Einrichtungen und Hilfenetze für Suchtkranke, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Familienhilfe und anderes mehr, deren Zahl die der offenen Dienste noch erheblich übersteigt.
In all diesen Aufgabenbereichen begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände tagtäglich Menschen in sozialen Notlagen und menschlichem Leid und stehen in sozialpolitischen Verhandlungen und Auseinandersetzungen.
Sie bringen daher für ihre Einschätzung sozialer Fragen große Sachkenntnis sowie Realitätssinn und Augenmaß in sozial- und verbandspolitischen Forderungen mit.
(2) Dieser Untersuchung gehen einschlägige Studien voraus. Das Diakonische Werk der EKD hat als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege eine Befragung seiner Mitarbeitenden über "Erscheinungsformen und Auswirkungen sozialer Not und Verarmung" durchgeführt, deren Ergebnisse 1987 veröffentlicht worden sind. Der Deutsche Caritasverband hat 1993 eine Armutsuntersuchung veröffentlicht, deren Ergebnisse sowie innerverbandliche und sozialpolitische Schlußfolgerungen auch heute noch aktuell sind und nachhaltige Wirkung zeigen.
1.4 Anlage und Geltungsbereich der Untersuchung
(1) Diese Untersuchung wird von dem spezifischen Interesse geleitet, die Auswirkungen des sozialen Wandels in den neuen Bundesländern auf die Menschen, die die offenen Beratungsdienste von Caritas und Diakonie aufsuchen, zu erforschen. Dazu sind genaue Kenntnisse der Lebenssituation dieser Bevölkerungsgruppe unabdingbar. Die beiden Verbände lassen dabei diese Menschen durch eine repräsentative Befragung selbst zu Wort kommen.
(2) Von 1.175 angeschriebenen offenen Beratungsdiensten haben sich 824 (70 %) an der Lebenslagenuntersuchung beteiligt. In diesen Diensten wurden im Erhebungsmonat Mai 1996 nahezu 39.000 Menschen mit Rat und Tat geholfen. Über ein Stichprobenverfahren wurde ein repräsentativer Anteil der Hilfesuchenden für die Befragung ausgewählt. Die Befragung selbst wurde durch die Beraterinnen und Berater vor Ort mittels eigens konzipierter Fragebögen durchgeführt. Gefragt wurde nach Angaben zur Person, nach Inanspruchnahme sozialer Dienste und Hilfen, nach psychosozialen Problemen, nach Wohnverhältnissen, Einkommenssituation, Ausbildung, Erwerbstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug. Auch Gesundheit und Wohlbefinden, soziale Kontakte und gesellschaftliches Engagement, die Einschätzung der eigenen Zukunftsperspektiven waren u. a. Gegenstand der Fragen. Untersucht wurde schließlich auch, wie die Qualität der durch die Beratungsstellen angebotenen Hilfen eingeschätzt wird.
Der Fragebogen enthielt nahezu 1.000 standardisierte Antwortmöglichkeiten. 3.173 Fragebogen wurden zurückgesandt und im Datensatz erfaßt. Die Rücklaufquote der Fragebogen erreichte 63 %.
(3) In der Lebenslagenuntersuchung wurden verschiedene Klientengruppen einbezogen: solche, die in Privathaushalten und in Einrichtungen wohnen, sowie Wohnungslose im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer. Darunter waren auch Aussiedler, Ausländer und Asylsuchende.
Der westliche Teil von Berlin wurde wegen der übergreifenden Strukturen der beiden Verbände einbezogen, wird aber in den Ergebnissen gesondert ausgewiesen. Die Aussagen dieses Berichts konzentrieren sich nur auf Personen, die in Privathaushalten leben und bereits vor der Vereinigung im Gebiet der DDR einschließlich Ost-Berlins gelebt haben.
Die übrigen Gruppen werden im wissenschaftlichen Abschlußbericht in Exkursen betrachtet.
Aufgrund dieser Auswahlkriterien wurden aus den insgesamt 3.173 Fragebogen die Angaben von 2.308 für die Untersuchung herangezogen. Sie bilden repräsentativ die Lebenlagen von 24.721 Menschen in den neuen Bundesländern und im östlichen Teil von Berlin ab. Bezieht man die Haushaltsangehörigen mit ein, so können mit Stand vom Mai 1996 gesicherte Aussagen über rund 64.000 Menschen getroffen werden.
(4) Die im folgenden immer wieder genannten Fallgruppen waren in dem untersuchten Personenkreis wie folgt vertreten:
Erwerbstätige 5.294 = 21,4 %
in Fortbildung/Umschulung 780 = 3,2 %
Auszubildende 1.811 = 7,3 %
Arbeitslose 7.746 = 31,3 %
Erwerbsunfähige 2.529 = 10,2 %
im Vorruhestand 316 = 1,3 %
Rentner 2.854 = 11,5 %
Hausfrauen 1.715 = 6,9 %
sonstige Personen 1.676 = 6,8 %
24.721 = 100,0 %
(5) Eine weitere Befragung galt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Beratungsstellen. Diese hatte insbesondere zum Ziel, Erfahrungen in der täglichen sozialen Arbeit zu dokumentieren.
Mit 1.410 zurückgesandten Mitarbeiterfragebögen von insgesamt 1.808 verschickten konnte ein Rücklauf von 78 % erreicht werden.
(6) Es gehörte zur Konzeption der Untersuchung, daß die Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in einer Voruntersuchung direkt in sie einflossen. Zahlreiche Mitarbeitende wiesen in Expertengesprächen auf die besondere Problemstellung bei ihren Klienten hin und trugen so zu einer Präzisierung der Erhebungsmaterialen bei. Alle Fragebogen und sonstigen Erhebungsinstrumente wurden in zwei verschiedenen Pretests in der Praxis überprüft; die daraus gewonnenen Erfahrungen haben eine problemlose Durchführung der Haupterhebung im Mai 1996 ermöglicht.
Ein Beirat von Sachverständigen der beiden Verbände aus den neuen Bundesländern begleitete die Untersuchung. Darüber hinaus wurden als Bindeglied zwischen Praxis und Forschung Koordinatoren in den jeweiligen Landesverbänden eingesetzt.
(7) Die Einzigartigkeit der Lebenslagenuntersuchung besteht darin, daß hier die bislang größte Stichprobe unterer sozialer Schichten in den neuen Bundesländern gezogen worden ist. Sie stellt damit eine wichtige Ergänzung zu anderen Untersuchungen dar, z. B. zu den Berichten der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern (KSPW).
Die Untersuchung gibt in signifikanter Weise Auskunft über die Lebenslagen besonders benachteiligter Menschen in den neuen Bundesländern. Unter ihnen zeigt sich ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich erhöhter Anteil arbeitsloser, finanzschwacher oder anderweitig durch Not betroffener Menschen.
Die Aussagen der Lebenslagenuntersuchung zeichnen zwar kein vollständiges Bild der sozialen Situation der gesamten Bevölkerung in den neuen Bundesländern; sie können jedoch durchaus auf Personengruppen mit ähnlichen Problemen übertragen werden.
(8) Wissenschaftlich durchgeführt und ausgewertet wird die Lebenslagenuntersuchung durch die Diplom-Soziologen Dr. Werner Hübinger und Udo Neumann vom Institut für Sozialberichterstattung und Lebenslagenforschung, Frankfurt am Main.
Die wissenschaftlichen Ergebnisbände werden Ende 1997 als Forschungsberichte erscheinen.
1.5 Grundsätzliche Bemerkungen zur Verwendung des Begriffs "Armut"
(1) "Armut hat viele Gesichter und viele Ursachen. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut. Häufig kommen bei bedürftigen Menschen mehrere Belastungen zusammen, wie etwa geringes Einkommen, ungesicherte und zudem schlechte Wohnverhältnisse, hohe Verschuldung, chronische Erkrankungen, psychische Probleme, lang andauernde Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und unzureichende Hilfen."
Die hier vorgelegte Untersuchung stimmt mit dieser umfassenden Beschreibung des Phänomens Armut überein, die in dem gemeinsamen Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, formuliert wird. Aus ihr ergeben sich auch die Qualifizierungsmerkmale von Lebenslagen, zu denen hier Daten erhoben worden sind.
(2) Armut kann nur im Verhältnis zu den Lebensbedingungen der Gesamtgesellschaft eines jeweiligen Landes betrachtet und bewertet werden. Armut in Deutschland ist also nicht mit Armut etwa in Entwicklungsländern zu vergleichen. Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat mit Beschluß vom 19. Dezember 1984 als arm solche Personen definiert, „die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, daß sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist". In der einschlägigen Diskussion in Deutschland wird die Armutsgrenze mit dem Begriff des "sozio-kulturellen Existenzminimums" beschrieben. Menschen, die unterhalb dieser Grenze leben, muß durch Leistungen der Sozialhilfe geholfen werden.
(3) Diese Untersuchung und die Konsequenzen und Forderungen, die sich aus aus ihr ergeben, folgen einer Definition der "Armutsschwelle", wie sie durch die in Deutschland gesetzlich festgelegte Sozialhilfeberechtigung gegeben ist.
Diese methodische Entscheidung ist als pragmatisch zu betrachten, da sie davon ausgeht, daß die Orientierung der Armutsgrenze an der Sozialhilfebedürftigkeit wissenschaftlich und politisch konsensfähig ist. Durch mehrere Veränderungen des Berechnungsmodells in den letzten Jahren wird das sozio-kulturelle Existenzminimum durch die Sozialhilfe längst nicht mehr garantiert. Daher betrachten Caritas und Diakonie auch solche Menschen als arm, die Sozialhilfe erhalten.
Auf der Basis dieser methodischen Festlegung werden in den Teilen der Lebenslagenuntersuchung, die sich auf das Einkommen beziehen, drei Kategorien unterschieden:
Verdeckte Armut(4) Verdeckte Armut. Unabhängig von dem fachlichen und politischen Streit darüber, wann wirklich von einer "Armutsschwelle" gesprochen werden kann, herrscht doch weitgehend darüber Konsens, daß auch in Deutschland zumindest bei solchen Menschen eine gravierende Unterversorgung besteht, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diesen aber aus unterschiedlichen Gründen nicht geltend machen. Hier spricht man von "verdeckter Armut". In der Regel handelt es sich dabei um Haushalte, die zwar über ein eigenes (Erwerbs-) Einkommen verfügen, mit diesem aber unterhalb der Grenze liegen, die sie zum Erhalt von Sozialhilfe berechtigt. Damit sie das gesetzlich festgelegte sozio-kulturelle Existenzminimum erreichen, wären sie auf ergänzende Leistungen durch die Sozialhilfe angewiesen.Bekämpfte Armut
"Prekärer Wohlstand"
(5) Bekämpfte Armut. Von "bekämpfter Armut" wird dann gesprochen, wenn Sozialhilfebedürftige bzw. -berechtigte tatsächlich auch Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Allerdings müssen auch sie der Armutsbevölkerung zugerechnet werden, da sie nicht aus eigenen Kräften oder durch erworbene Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Überdies tritt nach länger dauerndem Sozialhilfebezug häufig eine Stigmatisierung ein. Nicht selten werden Sozialhilfeempfänger ausgegrenzt und ziehen sich aus ihrem angestammten gesellschaftlichen Umfeld zurück. Das kann zu einem Verlust von gesellschaftlich üblichen Lebensweisen wie etwa Zugehörigkeit zu Vereinen, Teilnahme am kulturellen Leben, Beziehungen zur Nachbarschaft u. a. führen. Deshalb ist bekämpfte Armut noch lange nicht überwundene Armut.
Allerdings besagt die Unterstützung durch die Sozialhilfe allein noch wenig über die konkrete Ausgestaltung von Lebenslagen aus. Der Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt kann nicht generell mit umfassender sozialer Deprivation oder Ausgrenzung gleichgesetzt werden. Wie mehrere Untersuchungen zeigen, hat die Sozialhilfe, wenn auch auf dem Niveau des existentiellen Minimums, eine Funktion, die die Autonomie der Betroffenen stützt, denn sie dient dazu, sehr problematische Lebensphasen zu überbrücken.
(6) "Prekärer Wohlstand". Erst wenn Menschen für sich und ihre Haushaltsangehörigen über ein so hohes Einkommen verfügen können, daß kein darüber hinausgehender Anspruch auf Sozialhilfe besteht, sind diese nicht mehr direkt von Einkommensarmut betroffen. Es gibt allerdings eine wachsende Gruppe von Menschen, die nur geringfügig über der Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit lebt. Erhöhte Kosten der Lebenshaltung, z. B. Mieten, Gebühren, Kosten für Arzneimittel u.a. engen den Spielraum in der Lebensgestaltung immer mehr ein. Die Gefährdung des Arbeitsplatzes, eine Erkrankung, ein oder mehrere Kinder oder unglücklich verlaufende familiäre Entwicklungen bringen das Risiko mit sich, wieder auf ein Niveau unterhalb der Armutsschwelle zu geraten. Nach neueren Untersuchungen, insbesondere von Werner Hübinger, kann man hier nicht von gesichertem, sondern muß man eher von "prekärem Wohlstand" reden.
2. Kapitel: Ausgewählte Ergebnisse der Klientenbefragung
2.1 Das Klientenprofil: junge Menschen, Frauen, Geschiedene, Alleinerziehende, Kinderreiche sind überrepräsentiert
(1) Unter den problembeladenen Menschen, die die offenen Dienste von Caritas und Diakonie aufsuchen, sind im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung
mehr junge Menschen (s. Tabelle 1)
mehr Frauen als Männer (s. Tabelle 2)
mehr Geschiedene (s. Tabelle 3)
mehr Alleinerziehende (s. Tabelle 4)(2) Andere Gruppen sind unter den Klienten der beiden Verbände dagegen unterrepräsentiert:mehr Personen, die in großen Haushalten leben (s. Tabelle 5).
ältere Menschen (s. Tabelle 1)
Paare ohne Kinder (s. Tabelle 4)2.2 Sozialhilfeempfänger unter den KlientenPaare mit einem bis zwei Kindern (s. Tabelle 4).
(1) Obwohl das Einkommen bei jedem dritten Befragten (34,3 %) als äußerst gering eingestuft wird, beziehen lediglich 12,1 % laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (im folgenden = HLU). 80,3% bezogen keine Sozialhilfe und hatten auch keine beantragt (s. Tabelle 6). Die Quote der Sozialhilfebezieher unter den Klienten ist also eher gering und entspricht der allgemeinen Situation, daß der Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Gesamtbevölkerung der neuen Bundesländer (1,8 %) kleiner ist als in den alten Bundesländern (3,4 %).
(2) Allerdings fällt die Häufigkeit des Sozialhilfebezugs bei den einzelnen Untersuchungsgruppen sehr unterschiedlich aus:
Paare mit drei und mehr Kindern beziehen zu 19,5 % HLU und zu weiteren 9,6 % einmalige Leistungen (im folgenden = EL; s. Tabelle 7). Sie liegen damit erheblich über dem Mittelwert von 12,1 %.
Mit 19,5 % HLU und 4 % EL ähnlich hoch ist die Empfängerquote unter den Alleinerziehenden mit einem Kind. Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern sind sogar zu 39,1 % von HLU und zu 11,5 % von EL abhängig (s. Tabelle 8).
Fast jeder vierte junge Mensch im Alter zwischen 16 und 24 Jahren (22,6 % HLU, 1,5 % EL) ist auf Sozialhilfe angewiesen (s. Tabelle 9).
Mit 6,3 % HLU und 3,9 % EL eher gering ist der Anteil der Sozialhilfeempfänger bei Rentnern und Erwerbsunfähigen (s. Tabelle 10).
Die über 24jährigen mit 10,4 % HLU und 3,5 % EL liegen nahe am Mittelwert (s. Tabelle 9 und Tabelle 10).
2.3 Verdeckte Armut unter den Hilfesuchenden
2.3.1 Das Ausmaß der verdeckten Armut
(1) Ein signifikantes Ergebnis der Lebenslagenuntersuchung ist die weite Verbreitung verdeckter Armut in den neuen Bundesländern.
Durchschnittlich waren 20,4 % der Klienten von Caritas und Diakonie verdeckt arm. Dem stehen 12,1 % Bezieher von HLU gegenüber (s. Tabelle 6).
Damit weist verdeckte Armut eine Anteil von 169 % im Vergleich zu den Beziehern von HLU auf; das bedeutet: Auf zehn Bezieher von Sozialhilfe kommen fast 17 verdeckt arme Personen, die faktisch unter dem gesetzlich fixierten sozio-kulturellen Existenzminimum leben.
(2) Die verschiedenen Personengruppen weisen dabei jedoch erhebliche Differenzen auf. Mit einem Anteil von 20,5 % sind Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern von verdeckter Armut betroffen; 39,1 % von ihnen beziehen Sozialhilfe (s. Tabelle 8).
Paare mit zwei Kindern weisen mit 6 % die geringste Sozialhilfequote auf; die bei ihnen festgestellte verdeckte Armut liegt jedoch bei 18,2 % (s. Tabelle 7).
Auch die Personengruppe der hauptberuflich Erwerbstätigen leidet unter verdeckter Armut: Bei den Erwerbstätigen ist der Sozialhilfebezug mit 1,4 % zwar niedrig, doch weist die verdeckte Armut bei ihnen eine Quote von 11,1 % auf (s. Tabelle 6). Dies korrespondiert mit der von dieser Gruppe häufig geäußerten Meinung, daß neben einem Erwerbseinkommen kein Sozialhilfebezug möglich sei.
Mit 27,7 % besonders hoch ist der Anteil der verdeckt Armen bei den als arbeitslos gemeldeten Personen, die zu 17,3 % HLU beziehen (s. Tabelle 11).
2.3.2 Ursachen für die verdeckte Armut
(1) Als Gründe dafür, keine Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, werden von den verdeckt Armen in absteigender Reihenfolge u. a. folgende Gesichtspunkte genannt (s. Tabelle 12):
Mein Einkommen ist zu hoch (66,4 %).Die Fehleinschätzung des eigenen Einkommens im Vergleich zur Sozialhilfeschwelle ist also nahezu gleichrangig mit dem ausdrücklichen Willen der verdeckt Armen, ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen.Ich kann für mich selber sorgen (57,3 %).
Es ist mir unangenehm, zum Sozialamt zu gehen (32,6 %).
Ich möchte nicht, daß Angehörige Geld für mich an das Sozialamt zahlen müssen (26,1 %).
Weiter meint noch jeder vierte der verdeckt Armen (24,7 %), zuerst sein erspartes Geld gänzlich aufbrauchen zu müssen, und jeder fünfte (21 %) will niemandem gegenüber Rechenschaft über seine Einkommensverhältnisse ablegen. Ebenfalls jedem fünften (20,1 %) ist der Aufwand der Beantragung im Verhältnis zum "Ertrag" zu hoch; jeder siebte (13,1 %) möchte dem Staat nicht zur Last fallen.
(2) Auch mangelnde Kenntnis sozialer Rechte erklärt den hohen Anteil verdeckter Armut. Nicht nur verdeckt Arme, sondern auch der Großteill der Hilfesuchenden insgesamt sind mangelhaft über die Bedingungen für die Sozialhilfeberechtigung aufgeklärt (s. Tabelle 13).
63,1,% aller Hilfesuchenden sind fälschlicherweise der Meinung, daß man vor Sozialhilfebezug zunächst sein Erspartes ganz aufbrauchen müsse, und 53,0 % meinen, Sozialhilfebezug sei bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen nicht möglich. 46,7% erwarten, die Sozialhilfe müsse, sofern es einem später finanziell besser gehen sollte, wieder zurückgezahlt werden. 45,1% sind davon überzeugt, daß Erziehungsgeld auf die Sozialhilfe angerechnet werde; und fast jeder dritte (31,4 %) unterliegt der Fehleinschätzung, daß bei Erhalt von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe zusätzlich keine Sozialhilfe gezahlt werden könne.
Weitere Fehleinschätzungen bestehen bei den Hilfesuchenden insgesamt darin, daß Kindergeld nicht auf Sozialhilfe angerechnet werde, daß Sozialhilfe nicht neben der Rente gezahlt und daß Alleinerziehende neben der Unterhaltszahlung keine Sozialhilfe beziehen könnten.
(1) 31,3 % aller Hilfesuchenden bei Caritas und Diakonie insgesamt sind arbeitslos, mehr Männer (51,3 %) als Frauen (48,7 %) (s. Tabelle 14). Bezogen auf die erwerbsfähigen Hilfesuchenden ist jeder zweite arbeitslos. Die Arbeitslosenquote in den neuen Bundesländern insgesamt beträgt Ende 1996 15,7 %, in Westdeutschland 9,1 %.
Von den Arbeitslosen erhalten 38 % Arbeitslosengeld, weitere 44 % Arbeitslosenhilfe. 18 % erhalten keine Leistungen aus Mitteln der Arbeitsverwaltung und sind häufig auf Sozialhilfe oder auf die Unterstützung durch Angehörige angewiesen (s. Tabelle 14).
Von den Arbeitslosen sind 41,1 % mehr als zwei Jahre, 15,5 % zwischen einem und zwei Jahren, 43,5 % weniger als ein Jahr arbeitslos (s. Tabelle 15).
(2) Von allen befragten Arbeitslosen sind seit der Vereinigung nur 14,3 % weniger als ein Jahr, 46,2 % zwischen einem und vier Jahren, 39,5 % bereits über vier Jahre ununterbrochen oder immer wieder arbeitslos gewesen (s. Tabelle 15). 26 % der Arbeitslosen haben zwischen 1990 und 1996 drei und mehr Phasen der Arbeitslosigkeit durchlebt.
(3) Um einen Arbeitsplatz zu erhalten, würde ein großer Teil der arbeitslosen Menschen erhebliche Nachteile auf sich nehmen: 79,7 % würden berufsfremd tätig werden und 62,8 % Tätigkeiten annehmen, die unterhalb ihrer jetzigen Qualifikation liegen. Knapp die Hälfte (49,3 %) aller befragten Arbeitslosen würde für weniger Geld im eigenen Beruf arbeiten und 39,7 % auch mit einer größeren Arbeitsbelastung leben wollen.
Ein großer Teil der Betroffenen würde einen Ortswechsel innerhalb der neuen Bundesländer (27,1 %) bzw. in die alten Bundesländer oder West-Berlin (20,2 %) in Kauf nehmen. Einen Zeitaufwand von täglich zwei Stunden und mehr für den Weg zur Arbeit würden 27,9 % der Befragten akzeptieren (zu allen Angaben s. Tabelle 16).
(4) Gelten die unter (3) wiedergegebenen Antworten für die gesamte Gruppe der Arbeitslosen unter den Klientinnen und Klienten, so ist doch in Korrelation zur Dauer der Arbeitslosigkeit eine Differenzierung zu machen. Die Bereitschaft, berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen, nimmt nach einem Jahr Arbeitslosigkeit zu, sie vermindert sich aber nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit merklich (s. die Vergleichszahlen in Tabelle 16). Nach einer ersten Zeit gesteigerter Veränderungsbereitschaft tritt offensichtlich später stärker Entmutigung und Resignation ein.
(5) Dabei hat die Mehrzahl der Arbeitslosen einiges unternommen, um wieder zu einem Arbeitsplatz zu kommen. Wiederholt - ohne Aufforderung - beim Arbeitsamt um eine Arbeitsstelle nachzufragen, war für 86,4 % das mindeste. Stellenanzeigen regelmäßig durchzusehen (62,7 %), sich bei den verschiedensten Arbeitgebern zu bewerben (52,1 %), andere bei der Stellensuche mitzubemühen (45,3 %), sich weiterzuqualifizieren (19,6 %), anderweitig aktiv zu werden (16,2 %), sich bei einer Beschäftigungsinitiative zu bewerben (11,3 %) - dies alles gehört zum breiten Fächer der Bemühungen, sich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren.
Nur 9% geben an, enttäuscht und ratlos irgendwann aufgegeben zu haben. Allerdings nimmt deren Anteil nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit merklich zu (15,3 % im Vergleich zu 4,8 % in den ersten beiden Jahren), während in Korrelation dazu alle anderen Äußerungen über eigene Bemühungen mit dem zweiten Arbeitslosenjahr z. T. drastisch abnehmen (s. Tabelle 17).
(6) Gefragt nach den persönlichen Zukunftsperspektiven, ist jeder sechste (15,7 %) auch nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit noch uneingeschränkt optimistisch, nur wenige mehr sind durchweg pessimistisch (20,7 %). Der Optimismus schwindet, Pessimismus verstärkt sich bei länger andauernder Arbeitslosigkeit (s. Tabelle 18).
53,5 % der Betroffenen sehen denn auch ihre persönlichen mit der Vereinigung verbundenen Ziele überhaupt nicht als erfüllt an; 40 % sehen sie als nicht ganz erfüllt an, während 6,5 % sie als durchaus erfüllt betrachten (s. Tabelle 19).
2.5 Wohnraumversorgung und Wohnkosten
1) Über weniger als einen Raum pro Person verfügen 20,3 % der Klientinnen und Klienten von Caritas und Diakonie, 40,5 % sind mit einem Raum pro Person zufriedenstellend ausgestattet. Mehr als einen Raum haben weitere 39,3 % zur Verfügung (s. Tabelle 20).
(2) Die Wohnfläche pro Haushaltsmitglied geben 23,9 % mit unter 20 m2 an, 46,6 % schätzen ihre Wohnfläche in der Größenordnung zwischen 20 und 35 m2 ein, und ein knappes Drittel (29,5 %) aller Befragten geben den ihnen zur Verfügung stehenden Wohnraum mit 36 m2 und mehr an (s. Tabelle 21).
(3) Erwähnenswert scheinen allerdings die Differenzierungen des Wohnraumangebots, das in den Mittelwerten durchaus günstig ausfällt, bei Haushalten, in denen minderjährige Kinder leben. Während Paaren mit einem Kind zu 74,8 % ein Raum oder mehr pro Person zur Verfügung steht und dem restlichen Viertel weniger als ein Raum, so verschiebt sich dieses Verhältnis bei Paaren mit zwei Kindern zu 45,3 % gegenüber 54,7 %. Paare mit drei und mehr Kindern müssen sich dagegen zu 79 % mit weniger als einem Raum begnügen, während 21 % über mindestens einen Raum pro Person verfügen (s. Tabelle 22).
Bei Alleinerziehenden sehen die Relationen folgendermaßen aus: Alleinerziehende mit einem Kind haben zu 95 % mindestens einen Raum pro Person zur Verfügung; 90,1 % bei zwei Kindern und bei drei und mehr Kindern schließlich 50,6 % (s. Tabelle 23).
(4) Dieser im Hinblick auf die Größenordnung und die Zahl der Räume im Durchschnitt zufriedenstellendem Wohnraumsituation stehen allerdings beträchtliche Defizite in der Qualität der Wohnraumsubstanz gegenüber. Für 44,2% sämtlicher Klienten ist ihre Wohnung alles in allem in einem guten Zustand, während die übrigen Mängel ihrer Wohnung monieren, die u. a. von Hellhörigkeit (40,2 %), schlecht schließenden Fenstern (39,5 %), Baumängeln (30,4 %), Schimmel und Feuchtigkeit (22,7 %), Schwierigkeiten mit der Beheizung (22,8 %) bis hin zu defekten Türen, Fliesen und Wänden (20,9 %), schlechten Elektroinstallationen (18,9 %), mangelhaften Sanitäreinrichtungen (18,2 %) oder zur Verschmutzung des Treppenhauses (18,2 %) reichen (s. Tabelle 24).
(5) Ein erhebliches Problem stellt die Bezahlbarkeit des Wohnraums dar. Von den Haushalten ohne Sozialhilfe- und Wohngeldbezug, die über die Hälfte aller untersuchten Haushalte ausmachen, müssen 22,2 % zwischen 30 % und 50% ihres Haushaltsnettoeinkommens für Mieten aufwenden, 6,2 % von ihnen sogar 50% und mehr (s. Tabelle 25).
Das Wohngeld kann bei vielen Haushalten zwar die Wohnkosten von durchschnittlich 37,5 % auf 27,2 % absenken, es bleiben jedoch trotz des Erhalts von Wohngeld für 23,1 % der Haushalte Wohnkosten zwischen 30 % und 50 %, und noch 3 % haben Mietbelastungen von 50 % und mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens (s. Tabelle 26).
(6) Trotz dieser hohen Mietbelastungen sind 82,6% aller Haushalte noch nie in Mietverzug gekommen (was die Haushalte in die Nähe einer Kündigung bringen kann), 7,4 % im Jahr 1995 ein- bis zweimal. 10% sind sogar dreimal oder häufiger in Mietverzug geraten (s. Tabelle 27).
(1) Zum Zeitpunkt der Befragung hat mehr als die Hälfte der Hilfesuchenden (54,8 %) kein Vermögen. Ein knappes Drittel (31,1 %) verfügt über ein Geldvermögen bis zu 10.000 DM. Jeder siebte kann ein Vermögen zwischen 10.000 und 20.000 DM (7,9 %) oder gar über 20.000 DM (6,3 %) vorweisen (s. Tabelle 28).
(2) Verschuldet (ohne Schulden für die eigene Wohnung) sind 41,1 % der Haushalte. 54,2 % geben an, keine Schulden zu haben, während 4,7 % die Auskunft darüber verweigern (s. Tabelle 29).
(3) Zur Größenordnung der Schuldenbelastung ergibt sich bei denen, die dazu Angaben machen, folgendes Bild: Ein knappes Prozent der verschuldeten Haushalte hat einen Schuldenberg von über 100.000 DM abzutragen. Immerhin 11 % liegen mit ihrer Schuldenbelastung zwischen 20.000 und 100.000 DM. 25,8 % kommen auf Verbindlichkeiten zwischen 5.000 und 10.000 DM, während die Schulden von 42,3 % unter der 5.000 DM-Marke bleiben (s. Tabelle 30).
(4) Die Größenordnung ist natürlich nur in Relation zum Haushaltsnettoeinkommen bzw. zu dem davon frei verfügbaren Teil aussagekräftig. Wenn die Schulden mehr betragen als die verfügbaren Finanzmittel, ist eine Situation der Überschuldung erreicht.
Immerhin muß jeder siebte der verschuldeten Haushalte (14,8 %) 20 % und mehr seines Nettoeinkommens für Zinsen und Tilgung der Schulden aufbringen. 72,8 % liegen damit unterhalb des Bereichs von 20 %, während 12,4 % überhaupt keine Zins- und Tilgungszahlungen leisten (s. Tabelle 31).
2.7 Persönliche Einschätzungen und Perspektiven
Neben den genannten quantitativen Merkmalen gehören auch qualitative Faktoren zu den signifikanten Ergebnissen der Untersuchung der Lebenslagen von Hilfesuchenden bei Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern.
(1) 52,8 % der Befragten geben an, heute mit anderen Problemen konfrontiert zu sein als vor der deutschen Einigung; 14,4% meinen, es handle sich um die gleichen Probleme; und 32,8% haben ihrer Einschätzung nach teils mit "alten", teils mit "neuen" Problemen zu kämpfen (s. Tabelle 32).
Die Erwartungen, die die Menschen dabei bezüglich ihrer persönlichen Ziele und Perspektiven an die Vereinigung und an die Zeit danach hatten, finden insgesamt 15,1 % durchaus erfüllt, 52 % betrachten sie als nicht ganz und ein Drittel (32,8 %) als überhaupt nicht erfüllt an (s. Tabelle 33).
Trotzdem sind nur 10,8 % der Befragten uneingeschränkt pessimistisch und weitere 30,8 % eher pessimistisch als optimistisch, was ihre persönliche Zukunft betrifft. 58,3 % dagegen sind insgesamt zuversichtlich im Hinblick auf ihre Zukunftseinschätzung (s. Tabelle 34).
(2) Diese subjektive Bewertung der eigenen Zukunftschancen korrespondiert ungefähr mit der Bewertung der persönlichen wirtschaftlichen Situation.
So schätzt ein knappes Drittel der Hilfesuchenden die eigene wirtschaftliche Lage heute im Vergleich zu der Zeit vor der Vereinigung als viel besser (4 %) bzw. als besser (25,1 %) ein; für 20,4 % ist sie gleich geblieben. Die Hälfte allerdings betrachtet sie als etwas schlechter (26,1 %) bzw. als viel schlechter (24,4 %) (s. Tabelle 35)
(3) Die Möglichkeit, die Kinder an den in der
Gesellschaft üblichen Konsumgewohnheiten teilhaben zu lassen, kann
als Hinweis auf die persönliche Zufriedenheit gewertet werden. Dabei
haben Paare mit einem Kind dessen Bedürfnisse zu 31,6 % noch nie einschränken
müssen; 16,5 % dieser Gruppe geben dagegen an, hier enge Grenzen setzen
zu müssen. Von den Paaren mit drei und mehr Kindern sehen 10,4 % keinen
Einschränkungsbedarf , während 49,3 % hier von starken Einschränkungen
sprechen (s. Tabelle 36).
xxx
Alleinerziehende mit einem Kind können nach
eigenen Angaben zu 15,4 % allen Kinderbedürfnissen entgegenkommen,
während sich 33,9 % hier stark einschränken müssen. Bei
Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern liegt die Relation bei 11,1
% zu 43,5 % (s. Tabelle 37).
(4) Ein wichtiges Merkmal, Lebensqualität zu beurteilen, ist die Möglichkeit, Urlaub zu machen. 62,3 % der Klientinnen und Klienten haben noch keine Reise in die alten Bundesländer unternommen, die länger als drei Tage dauerte und somit als Urlaub bezeichnet werden kann, und 73 % schon gar keine Reise ins Ausland. Innerhalb der neuen Bundesländer sind 70 % noch nie drei Tage und länger unterwegs gewesen (s. Tabelle 38).
Auch die Familiengröße wirkt sich auf die Reisehäufigkeit aus. Paare mit drei und mehr Kindern sind unter allen Gruppen mit 84,3 % noch nie mehr als drei Tage im Ausland und jeweils knapp 75 % auch noch nie innerhalb der neuen bzw. der alten Bundesländern verreist gewesen (s. Tabelle 39). Etwas abgestuft wiederholt sich dieses Bild bei Alleinerziehenden, wobei bei dieser Gruppe auch bereits eines oder zwei Kinder die Möglichkeit zu reisen ganz erheblich einschränken (detaillierte Zahlen s. Tabelle 40).
(5) Insgesamt tendiert die Lebenszufriedenheit, d. h. das subjektive Wohlbefinden, zum Negativen. Jeder dritte Befragte (34 %) ist mit seinem Leben eher unzufrieden, weitere rund 26 % schwanken in der Einschätzung und fühlen sich indifferent. Nur etwa 40 % der Hilfesuchenden äußern sich eher zufrieden mit ihrem Leben. Damit unterscheidet sich die Klientel bei Caritas und Diakonie von der übrigen Bevölkerung in den neuen Bundesländern, bei der sich nach anderen repräsentativen Untersuchungen nur 20 % als unzufrieden bezeichnen, während 79 % sich als zufrieden bezeichnen (s. Tabelle 41).
(6) Diese Angaben zur subjektiven Zufriedenheit korrespondieren mit Äußerungen zum gesundheitlichen Wohlbefinden. Rund 68 % der Befragten klagen über häufig auftretende Ängste und Sorgen; 66,3 % geben an, sie fühlten sich öfter erschöpft oder erschlagen, und 42,6 % bejahen die Frage, ob sie sich öfter unglücklich und niedergeschlagen fühlten. Auch hier werden signifikante Unterschiede zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung sichtbar (s. Tabelle 42).
2.8 Umgang mit Ämtern und Behörden
Ämter und Behörden werden von den Klientinnen und Klienten von Caritas und Diakonie keineswegs durchweg als Dienstleister erlebt. Wenn diese als Hilfesuchende oder Antragsteller den Gang zu einem Amt antreten müssen, geht das Gefühl eigener Machtlosigkeit (62,7 %) häufig Hand in Hand mit dem Empfinden von Sturheit und mangelnder Hilfsbereitschaft bei den Behördenvertretern (48,2 %).
Daß Ämter gut über persönliche Rechte und Pflichten informieren, bestreiten 72,3 % der Befragten. Sie geben aber doch zu, schon einmal Hilfe erfahren zu haben (75,5 %).
Ebenso geben drei Viertel dieser Personengruppe an, daß sie im Umgang mit Behörden viel zuviel Neues lernen müssen (77,6 %) und sich damit überfordert fühlen. Viele von ihnen durchschauen ihre Rechte und Pflichten noch nicht (59,%).
46,1 % der Befragten meinen, sich lieber nicht mit einer Behörde oder einem Amt anlegen zu wollen. An ein selbstbewußtes Auftreten als Erfolgsgarantie glauben jedoch immerhin 68 %, wozu sie jedoch häufig nicht in der Lage zu sein scheinen; lediglich knapp 10 % sehen darin gar keine Chance (s. Tabelle 43).
2.9 Zugang zu den Diensten von Caritas und Diakonie
Aus eigener Initiative haben nach eigenen Angaben 41,8 % der befragten Klientinnen und Klienten die Beratungsdienste von Caritas und Diakonie aufgesucht; 14 % sind durch den Arzt oder das Krankenhaus vermittelt worden. Auf Rat oder Hinweis aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind 21,1 % gekommen. Staatliche Stellen wie Sozialamt, Jugendamt, die Arbeitsverwaltung u.a. sind zu 10,8 % die Vermittler gewesen.
Pfarrer und Kirchengemeinden weisen zu 2,1 %, ehrenamtliche Mitarbeiter der beiden kirchlichen Verbände zu 1,6 % Ratsuchenden den Weg zu den Diensten von Caritas und Diakonie; andere Fachdienste dieser Verbände zu 2,6 % und anderer Wohlfahrtsverbände zu 0,8 %. Schule und Kindergarten sind zu 0,7 %, der Betrieb bzw. der Arbeitgeber zu
1,1 % beteiligt (s. Tabelle 44).
(2) Von den Hilfesuchenden geben 39,6 % an, kirchengebunden zu sein, während 60,4 % dies verneinen. Daß die Dienste von Caritas und Diakonie innerhalb und außerhalb des kirchlichen Bereichs Vertrauen genießen, wird dadurch belegt, daß 36,5 % der befragten Klientinnen und Klienten angeben, Dienste mit kirchlicher Ausrichtung zu bevorzugen. 70 % erwarten hier gute fachliche Hilfe, und 72,4 % bekunden ausdrücklich Vertrauen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Dienste.
Knapp ein Viertel (22,7 %) kommt mangels eines alternativen Angebots; und 12,7 % ziehen aufgrund schlechter Erfahrungen mit staatlichen Diensten die kirchlichen vor (s. Tabelle 45).
2.10 Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement
(1) Ein differenziertes Bild zeigt erwartungsgemäß die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement sowohl hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche als auch bezüglich der Altersgruppen, die nach unter 30jährigen und über 30jährigen unterschieden werden. Dabei fallen die Voten je nach Aufgabenbereich insgesamt und bei den jeweiligen Altersgruppen sehr unterschiedlich aus (s. Tabellen 46 und 47).
(2) Deutlich höher als bei nicht sozial-caritativen Aufgabenbereichen liegt die Bereitschaft, sich für den sozialen und kirchlichen Bereich einzusetzen. In Selbsthilfegruppen würden sich 40,6 % sicher und 25,3 % eventuell betätigen. Zustimmung findet die Frage, sich für soziale Aufgaben in der Nachbarschaft bereitzufinden, bei 35,8 % / 31,9 % und für allgemeine soziale Aufgaben bei 30,5 % / 36 %.
Mit geringeren Werten, doch immerhin zu 22,8 % / 19,9 % zustimmend wird die Frage nach ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kirchengemeinde beantwortet (s. Tabelle 46).
(3) Bei anderen Aufgabenbereichen führen Umwelt- und Naturschutz mit 23,8 % Ja- und 28,1 % Eventuell-Voten das Feld an, gefolgt von Sport und Freizeit (24,2 % / 20,1 %). Nachrangig rangieren die Bürgerinitiativen (11,1 % / 27,7 %), während die politischen Parteien mit 3,4 % / 4,0 % der Voten weit abgeschlagen werden (s. Tabelle 47).
2.11 Problemprofil der Klientinnen und Klienten
(1) Abschließend werden die Probleme, die nach Aussage der Mitarbeitenden die Menschen belasten, die bei Caritas und Diakonie Rat und Hilfe suchen, in einem Problemprofil zusammengefaßt. Die hinsichtlich ihrer Größenordnung bemerkenswertesten Einzelaspekte werden dabei jeweils in zusammengehörigen Gruppen gebündelt. Von den hier wiedergegebenen Mittelwerten weichen die Gruppe der unter 30jährigen und der über 30jährigen teilweise ab. Wo diese Differenzen signifikant sind, werden sie in Klammern in der genannten Reihenfolge eigens ausgewiesen (s. Tabelle 48).
(2) Mit dem höchsten Rang belasten Arbeitslosigkeit und vergebliche Arbeitsuche 39,8 % der Hilfesuchenden, 6,9 % befürchten einen Verlust ihres Arbeitsplatzes; Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu haben, geben 5,1 % an.
(3) Einen beträchtlichen Platz nehmen die finanziellen Probleme der Klientinnen und Klienten ein. 34,4 % der Klientinnen und Klienten erhalten über ein äußerst geringes Einkommen. Damit verbindet sich in 17,9 % der Fälle Überschuldung. Bei immerhin 4,3 % tragen nicht eingehende Unterhaltszahlungen zu der finanziellen Misere bei.
(4) Unter den persönlichen, familiären und sozialen Problemen bezeichnet immerhin ein Drittel der Personengruppe (33,4%) das Leben nach der Vereinigung allgemein als problematisch, wobei die Jüngeren sich damit etwas weniger schwertun tun als die Älteren (24% / 36,4 %). Nicht viel geringer werden die Schwierigkeiten beim Umgang mit Behörden (29,9 %) und in Rechtsfragen (24,7 %) eingeschätzt.
Belastend wirken sich Erfahrungen mit der eigenen Person aus: Fast ein Viertel der Hilfesuchenden klagt über Kontaktschwierigkeiten und Einsamkeit (23,6 %; 12,1 % / 27,3 %), während ein Fünftel sich wenig lebenspraktische Fähigkeiten zutraut (20,9 %).
Einen erheblichen Anteil nehmen die Beziehungsprobleme ein, sei es zwischen den Partnern, sei es unter den Generationen: Partnerprobleme und häufigen Streit nennen 18,7 %, und 15,7 % leben in Trennung oder sind geschieden. Probleme bei der Erziehung der Kinder gibt es bei 13,3 %, während umgekehrt 10,5 % Konflikte mit den Eltern haben. Probleme mit der Verhaltensauffälligkeit von Kindern werden von 8 % genannt. Trauer um einen Menschen belastet 8,6 % des Personenkreises. Immerhin ein Zehntel der jungen Menschen muß sich mit Schwangerschaftskonflikten auseinandersetzen (4,1 %; 10,5 %/2,1 %). Gewaltanwendung durch den Partner erleben 2,8 %; selbst erfahrener sexueller Mißbrauch liegt bei 2,9 % der Hilfesuchenden.
(5) Die bereits erwähnte Korrelation zwischen
persönlichem Wohlbefinden und gesundheitlichen Problemen bestätigt
sich auch bei der Betrachtung von Detailaspekten: Über ein Viertel
der Klientinnen und Klienten leiden unter psychischen Problemen bzw. Erkrankungen,
darunter fast jeder fünfte junge Mensch (27,2 %; 17,4 % / 30,3 %).
Erschreckend hoch sind auch die Angaben über Alkoholabhängigkeit
und andere Suchtprobleme bei den Hilfesuchenden selbst (28,2 %; 12,5 %
/ 33,5 %) oder bei ihren Angehörigen (13,2 %; 10,3 % / 14,2 %). Körperliche
Behinderung oder Sinnesbehinderung belasten zu 16,8 % die befragte Personengruppe
selbst (8,9 % / 19,3 %) bzw. zu 9 % deren Angehörige (6,7 % / 9,7
%). 13,5 % sind erholungs- oder kurbedürftig, und 6,1 % haben pflegebedürftige
Angehörige.
Kapitel 3: Sozialpolitische Folgerungen
(1) Die Lebenslagenuntersuchung von Caritas und Diakonie ist nicht auf einen Vergleich zwischen der Situation in den neuen und derjenigen in den alten Bundesländern angelegt, sondern beschränkt sich auf die Lebensverhältnisse der Menschen, die die offenen Dienste von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern in Anspruch nehmen..
Natürlich stellte sich die Frage, inwieweit sich die Problemlagen zu denen vergleichbarer Bevölkerungsgruppen in den alten Bundesländern unterscheiden. Erste Vergleiche mit Ergebnissen der Caritas-Armutsuntersuchung brachten zum Teil überraschende Erkenntnisse: Arbeitslose Menschen etwa oder alleinerziehende Mütter haben hier wie dort ähnliche Schwierigkeiten zu bewältigen. Man könnte also zu dem Schluß kommen, daß sich die Lebensbedingungen benachteiligter Menschen an die Situation in den alten Bundesländern angleichen.
(2) Dennoch muß von einer spezifischen, nicht übertragbaren Situation in den neuen Bundesländern ausgegangen werden. Sie ist zum einen bedingt durch das quantitative Ausmaß der Belastungen, zum andern durch qualitative Faktoren.
Hervorzuheben ist hier vor allem das Auftreten von Massenarbeitslosigkeit, die weitaus größere Bevölkerungsgruppen als in Westdeutschland trifft, und die damit verbundenen wirtschaftlichen und psychosozialen Probleme. Auch das Problem des qualitativ zufriedenstellenden und vor allem bezahlbaren Wohnraums ist in den neuen Bundesländern größer.
Ein erheblichem Gewicht sind aber auch die besonderen psychosozialen Ausgangs- und Rahmenbedingungen. Sie bestehen vor allem darin, daß ein großer Teil der Menschen seine Sozialisation noch unter den gesellschaftlichen und politischen Bedingungen der DDR erfahren hat; und daß diese so sozialisierten Menschen plötzlich und unvorbereitet, gleichsam per "Stichtag", dem Gesellschaftssystem der Bundesrepublik begegnet sind und ihr Leben danach ausrichten mußten.
Die Belastung durch wirtschaftliche und soziale Probleme, welche gleichzeitig und flächendeckend große Teile der Bevölkerung getroffen hat, trifft also zusammen mit einem Wandlungsprozeß, der den größten Teil der Bevölkerung in den neuen Bundesländern mit einem Veränderungs- und Lernprozeß konfrontiert, dem er sich vielfach nicht gewachsen fühlt. Allein die neue Rechtslage bereitet acht von zehn der Befragten große Schwierigkeiten, weil sie zuviel Neues lernen müssen. Nicht selten wurde das gesamte Lebenskonzept auf den Kopf gestellt.
All dies begründet eine Situation, in der möglicherweise vergleichbare Problembelastungen in einer qualitativ besonderen und völlig anderen Weise erfahren und beurteilt werden als in der Bevölkerung der alten Bundesländer. Dies ist ein objektives Faktum, das sowohl unter sozialpolitischen als auch unter humanitären Gesichtspunkten als höchst relevant zu betrachten ist.
(3) Die Menschen in den neuen Bundesländern sind in unterschiedlicher Weise in der Lage, diese komplexe Situation zu bewältigen. Einen Hinweis darauf mögen die Äußerungen zur allgemeinen Lebenszufriedenheit geben. Während ein durchaus beachtlicher Teil der Gesamtbevölkerung sich positiv dazu äußert, ist im Spiegel dieser Untersuchung gerade bei den benachteiligten Bevölkerungsgruppen, aus denen sich die Klientel der offenen Dienste von Caritas und Diakonie vorrangig zusammensetzt, die Zufriedenheit im Vergleich dazu eher negativ ausgeprägt. Es ist bemerkenswert, daß ein beträchtlicher Teil der Klientinnen und Klienten der offenen Dienste von Caritas und Diakonie sich mit dem Leben nach der Vereinigung schwertut.
In dieser Differenz des subjektiven Erlebens, die mit quantifizierbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und anderen existentiell relevanten Lebensumständen korreliert, ist durchaus die Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft und einer Gefährdung des sozialen Friedens zu sehen.
Es ist deshalb besondere Sensibilität für diese Problematik in der öffentlichen und politischen Diskussion gefordert.
3.2 Soziale Sicherungssysteme konsolidieren
(1) Das soziale System der Bundesrepublik Deutschland vor der deutschen Vereinigung ist nach einer verhältnismäßig kurzen Übergangszeit auf das Gebiet und die Bevölkerung der neuen Bundesländer übertragen worden. Trotz der immensen Herausforderungen der politischen, sozialen und allgemeinen gesellschaftlichen Umgestaltungsprozesse und trotz der Probleme, die sich aus dem Zusammenbruch der ehemaligen Märkte der DDR und der veralteten Industrie und Wirtschaft ergaben, ist das soziale Netz nicht gerissen. Besonders die Zweige der Renten- und der Arbeitslosenversicherung, aber auch die Sozialhilfe haben wesentlich dazu beigetragen, existenzbedrohende soziale Not zu vermeiden, wie sie ohne solidarische Lastenteilung eingetreten wäre. Dies gilt besonders auch für die Klientinnen und Klienten von Caritas und Diakonie. Das Sozialsystem der Bundesrepublik hat trotz des erheblichen Anstiegs der Sozialleistungsquote auf 70 % in den neuen Bundesländern seine bisher größte Bewährungsprobe bestanden. Es hat sich als tragfähig erwiesen und ist insgesamt auf Akzeptanz gestoßen.
Die jüngsten Entwicklungen haben dennoch dazu geführt, daß die Systeme der sozialen Sicherung von vielen in Frage gestellt werden. Dies ist in dem Zweifel daran begründet, daß sie weiterhin finanzierbar sind. Dazu kommt die Auflösung eines jahrzehntelang vorhandenen gesellschaftlichen Konsenses und eine fortschreitende Entsolidarisierung. Es war jedoch eine politische Entscheidung, die Kosten der deutschen Einheit in hohem Maße über das System der sozialen Sicherung und nicht über Steuermittel zu finanzieren. Die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge als Konsequenz daraus kann nun nicht als Argument herangezogen werden, das System der sozialen Sicherung infragezustellen.
(2) Caritas und Diakonie treten in der Tradition der Soziallehre der Kirchen entschieden dafür ein, daß die sozialen Sicherungssysteme in ihrem Wesensgehalt nicht zur Disposition gestellt werden. Das bedeutet: Das sozialphilosophische und -ethische Modell der Gesellschaft als Solidargemeinschaft, in der jeder einzelne für das Gemeinwohl Verantwortung trägt, in der sich aber auch die schwachen Glieder der Gesellschaft - unabhängig von ihrer sozialen "Nützlichkeit" - auf den Schutz durch die Gesamtgesellschaft und deren politische Organisationsformen verlassen können, darf nicht offen oder unter der Hand durch die Präferenz für eine rein nach privaten Interessen organisierte Gesellschaft ausgehöhlt oder gar durch diese ersetzt werden.
Dies hätte eine unerträgliche Entsolidarisierung und Individualisierung der Gesellschaft zur Folge, die sich zu Lasten eines großen Teils mittlerer und unterer Bevölkerungsschichten und als Ausgrenzung benachteiligter Menschen auswirken würde. Soziale Ungerechtigkeit und soziale Spannungen wären die unausweichliche Folge.
(3) Allerdings sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die bestehenden sozialen Systeme wieder entlastet und weiterhin finanziert werden können, sowie Fehlentwicklungen zu korrigieren. Dies bedeutet unter anderem,
daß die sozialen Sicherungssysteme von systemfremden Leistungen entlastet und in gerechter Weise durch Steuern finanziert werden;Solidarität ist notwendig, deshalb bleiben weiterhin öffentliche, kirchliche und private Transferleistungen dringend erforderlich.daß alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um der Massenarbeitslosigkeit zu begegnen und dadurch das Beitrags- und Steueraufkommen zu erhöhen;
daß demographische Veränderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
3.3 Sozio-kulturelles Existenzminimum sicherstellen
(1) Das Bundessozialhilfegesetz enthält das Versprechen, daß alle Menschen an den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen der Gesellschaft in einer Weise teilhaben können, die der allen gleichen Würde entspricht.
Die Festlegung eines sozio-kulturellen Existenzminimums, an dem sich die Regelsätze der Sozialhilfe orientieren, soll diesem grundsätzlichen politischen und gesetzgeberischen Willen entsprechen.
(2) Allerdings ist schon heute davon auszugehen, daß dieser Anspruch nicht mehr eingelöst wird. Ein "äußerst geringes Einkommen" ist - nach der Arbeitslosigkeit - nach Aussagen der Mitarbeiterschaft bei mehr als einem Drittel der befragten Klientinnen und Klienten das größte Problem, der Anteil der jungen Menschen unter 30 Jahren liegt sogar bei über 40 %. Dabei ist die schlechte Einkommenslage nur der quantifizierbare Ausdruck einer ganzen Reihe anderer sozialer Probleme, durch die ein Leben, das nach den Maßstäben unserer Gesellschaft als würdig betrachtet werden kann, gefährdet wird.
Caritas und Diakonie fordern nachdrücklich, die Sozialhilferegelsätze bedarfsgerecht festzulegen und Kürzungen auf jeden Fall zu vermeiden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum darf auf keinen Fall unterschritten werden. Es ist abwegig, daß man auf Kosten der ohnehin Benachteiligten spart. Ebenso ist es unverantwortlich, Bevölkerungsgruppen an den Rand zu drängen, die im prekärenWohlstand leben.
(3) Mit dem Gebot des angemessenen Lohnabstands zwischen den Sozialhilferegelsätzen und dem durchschnittlichen Niveau der unteren Lohngruppen lassen sich weitere Absenkungen nicht begründen. Dieser ist in den neuen Bundesländern im großen und ganzen gewahrt. Annäherungen, gegebenenfalls auch Überschneidungen gibt es lediglich bei Haushalten mit mehreren Kindern. Dies liegt jedoch nicht im System der Sozialhilfe, sondern im immer noch unzureichenden Familienlastenausgleich begründet.
In der öffentlichen und politischen Diskussion muß die Unterstellung unterbleiben, die Bevölkerung mißbrauche massenhaft die sozialen Sicherungssysteme und lebe auf Kosten der Sozialhilfe. Sie ist in ihrer Verallgemeinerung wahrheitswidrig; für die betroffenen Menschen bedeutet sie eine Verunglimpfung und Ehrabschneidung, und sie fügt zu ihren ohnehin belastenden Nachteilen auch noch Schmach hinzu. Gegen sie spricht auch der hohe Anteil der verdeckt Armen.
3.4 Verdeckte Armut verhindern
(1) Es ist das erklärte Ziel aller in Politik und Wohlfahrtspflege Verantwortlichen, die verdeckte Armut zu verhindern. Denn trotz aller unterschiedlichen und strittigen Ansichten über die Definition von Armut besteht doch darin Übereinstimmung, daß Menschen arm sind, wo ihre Einkünfte geringer sind als der Sozialhilfesatz, der ihnen bzw. ihrem Haushalt zusteht.
Mit den Ergebnissen der hier vorgelegten Lebenslagenuntersuchung liegen erstmals weitreichende Erkenntnisse über dieses Problem in den neuen Bundesländern vor.
Auf zehn Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern kommen nach dieser Untersuchung siebzehn verdeckt Arme. Besonders hoch ist z. B. der Anteil bei Haushalten mit mehreren Kindern.
Es zeigt sich, daß die bisher getroffenen Maßnahmen, besonders die Aufklärung über den Rechtsanspruch auf Sozialhilfe, nicht ausreichen, um das Problem der verdeckten Armut zu mildern.
(2) Aufgrund dieser Situation schlagen Caritas und Diakonie folgendes vor:
Ein Drittel der verdeckt Armen empfindet es als unangenehm, zum Sozialamt zu gehen, und weit über die Hälfte verzichtet mit dem Argument auf einen entsprechenden Antrag, für sich selber sorgen zu können. Eine freundlichere Gestaltung des Umgangs mit Bürgern in den Sozialbehörden könnte diesem Mißstand entgegenwirken. Das bedeutet, Verhaltensweisen und Strukturen zu überprüfen, die von einem großem Teil der Befragten als stur und bürokratisch bezeichnet werden. Die Tatsache, daß sich fast drei Viertel durch die Ämter und Behörden über ihre persönlichen Rechte und Pflichten nicht gut informiert sehen, erfordert dringend eine intensivere Aufklärung.3.5 Der Massenarbeitslosigkeit entgegenwirkenWenn einkommensabhängige Leistungen gewährt werden - z. B. Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe oder Wohngeld -, sollen gleichzeitig mögliche Ansprüche des Antragstellenden auf Sozialhilfe mitgeprüft werden. Wenn sich ergänzende Sozialhilfe als notwendig erweist, soll eine entsprechende Regelung durch die Behörde initiiert werden, die als erste aufgesucht wurde. Dies erspart den Betroffenen mühsame, verwirrende und oft auch demütigende Behördenwanderungen. Hinweise auf die Möglichkeit, Sozialhilfe ergänzend in Anspruch zu nehmen, sollten in allen Leistungsbescheiden etwa für die Rente oder das Arbeitslosengeld enthalten sein.
Vorrangige Sicherungssysteme müssen "armutsfest" gemacht werden. Das bedeutet: In die Sicherungssysteme, die der Sozialhilfe vorgelagert sind - das sind im wesentlichen die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Rentenversicherung -, wird ein sozio-kulturelles Existenzminimum eingebaut. Konkret sieht dies so aus: Rente oder Arbeitslosengeld werden jedem, dar darauf Anspruch hat, mindestens in der Höhe des bisher vergleichbaren Sozialhilfesatzes einschließlich pauschalierter zusätzlicher Ansprüche ausbezahlt. Dies bedingt eine Umschichtung in der Finanzierung der einzelnen Sozialleistungsträger. Zum Beispiel muß der Steuerzuschuß zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung angehoben werden; dafür sinken die Ausgaben für die Sozialhilfe entsprechend. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch insgesamt in der Größenordnung, die sich aus Fehlbedarf an materieller Versorgung ergibt, der durch die verdeckte Armut entsteht.
(1) Die hohe Zahl arbeitsloser Menschen stellt ein bedrückendes menschliches Problem und die größte sozialpolitische Herausforderung dar. Fast ein Drittel der Klientinnen und Klienten von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern ist davon betroffen. Arbeitslosigkeit steht in direktem Zusammenhang mit anderen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Problemen. Je länger sie andauert, desto gravierender werden die Belastungen für die Betroffenen, desto schwieriger gestaltet sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, desto aussichtsloser erscheinen die Zukunftsperspektiven.
Arbeitslosigkeit ist unter menschlichen wie unter sozialen Gesichtspunkten ein Grundübel schlechthin.
Die Erfahrung der Arbeitslosigkeit traf die Menschen nach der deutschen Vereinigung weitestgehend unvorbereitet. Wie immer man die Beschäftigungssituation in der DDR beurteilen mag - einen Arbeitsplatz zu haben war für die Menschen selbstverständlich. Die neue und zumeist schwer zu verarbeitende Erfahrung mag einer der hauptsächlichen Gründe dafür sein, daß ein großer Teil der arbeitslosen Hilfesuchenden bei Caritas und Diakonie äußert, seine mit der Wiedervereinigung verbundenen persönlichen Erwartungen hätten sich nicht erfüllt.
(2) Das schließt nicht aus, daß etwa die Hälfte von ihnen noch positiv in die Zukunft blickt. So besteht bei ihnen auch eine hohe Motivation, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen, und eine große Bereitschaft, dafür erhebliche Veränderungen auf sich zu nehmen und flexibel zu sein. Die Bereitschaft, persönliche und berufliche Nachteile für einen neuen Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen, ist nach Erkenntnissen der Untersuchung im zweiten Jahr der Arbeitslosigkeit am größten. In diesem Zeitraum müßten also alle Anstrengungen unternommen werden, damit sich für die Betroffenen wieder neue Wege ins Berufsleben öffnen.
Aber auch danach nimmt die Veränderungsbereitschaft nicht signifikant ab. Dem weit verbreiteten Vorurteil, daß Arbeitslose sich in der Arbeitslosigkeit "ausruhen", muß aufgrund der Ergebnisse der Lebenslagenuntersuchung entschieden widersprochen werden. Langzeitarbeitslose sind keine Leistungsverweigerer. Anstatt neue Instrumente einzuführen, um die Bereitschaft zur Aufnahme zumutbarer Arbeit zu prüfen, sollte die Politik ihre Bemühungen darauf konzentrieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Entsprechendes gilt für die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien. Beispielgebend können arbeitsmarktpolitische Konzepte zur Reintegration von Arbeitslosen etwa in Dänemark oder den Niederlanden sein, wo das Angebot einer Arbeitsstelle deutliche Priorität vor der Zahlung von Lohnersatzleistungen hat.
(3) Caritas und Diakonie beurteilen es kritisch, daß sich die Bundesregierung bei der Reform des Arbeitsförderungsgesetzes selbst von der Verpflichtung entbindet, mit eigenen Maßnahmen einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen und aufrechtzuerhalten. Wenn die Zuständigkeit für die Beschäftigung allein den Tarifparteien übertragen wird, dann entspricht dies nicht den Strukturen und dem grundgesetzlich verankerten Gebot des Sozialstaats. Es birgt vielmehr die Gefahr, daß die wachsende Gruppe der arbeitslosen Menschen immer weniger Berücksichtigung findet und von den Möglichkeiten, diesen Sozialstaat mitzugestalten, ausgeschlossen wird.
(4) Bei allen beschäftigungspolitischen Maßnahmen muß die Wiedereingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Dies ist derzeit allerdings bei den ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die durch die Entwicklung und Integration des europäischen Marktes und der internationalen Märkte mitbestimmt sind, äußerst schwierig. Daher sind zur Verbesserung der äußerst kritischen Arbeitsmarktsituation in den neuen Bundesländern in erster Linie verstärkte wirtschaftspolitische Initiativen erforderlich. Solange diese allerdings nicht ausreichen, um die Massenarbeitslosigkeit zu mindern, müssen weitere arbeitsmarktpolitische Initiativen und Programme aufrechterhalten bzw. entwickelt werden.
Caritas und Diakonie können daher die Absenkungen bei den Zuweisungen an die Bundesanstalt für Arbeit, wie sie im Programm der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung vorgesehen sind, auf keinen Fall akzeptieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Beschäftigungsförderung in den neuen Bundesländern. Da die meisten Regionen im Hinblick auf den Anteil arbeitsloser Menschen als Krisengebiete bezeichnet werden müssen, hat das Argument der Angleichung zwischen West und Ost, mit dem die Absenkung der Ausgaben für Arbeitsmaßnahmen und Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung in den neuen Bundesländern begründet wird, keine Überzeugungskraft.
(5) Der reguläre Arbeitsmarkt hat auf jeden Fall Vorrang. Dennoch kann unter den derzeitigen Umständen auf öffentlich geförderte Arbeit auf keinen Fall verzichtet werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind daher nach wie vor erforderlich, auch wenn sie ihr Ziel, die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt, bei weitem nicht immer erreichen.
Eine wichtige Aufgabe kommt nach wie vor auch den gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaften wie z. B. der "Neuen Arbeit Thüringen", ein Mitglied des Diakonischen Werks Thüringen, zu. In ihnen werden Arbeitsplätze, Umschulungsmaßnahmen oder Weiterbildungen angeboten, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. In manchen Regionen sind sie die einzigen Arbeitgeber, die regelmäßig neue Arbeitsplätze anbieten.
Die finanzielle Förderung gemeinnütziger Arbeit z. B. im Umweltschutz oder in der Jugendarbeit ist weitaus sinnvoller, als diese Gelder für Lohnersatzleistungen auszuschütten. Derartige Tätigkeiten sind gesellschaftlich nützlich und erwünscht. Da sie zumindest für befristete Zeit ein Einkommen aufgrund eigener Leistung ermöglichen, stärken sie die darin tätigen Menschen in ihrem Selbstwertbewußtsein sowie in ihren fachlichen, sozialen und lebenspraktischen Kompetenzen, und sie helfen ihnen, die Zeit auch für sie selbst zufriedenstellend zu strukturieren.
(6) Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes, die ehrenamtliche Tätigkeit Arbeitsloser erlauben und ihren Umfang regeln, schränken deren Bürgerrechte ein, sich im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich freiwillig und unentgeltlich zu engagieren. Für Erwerbstätige gibt es keine vergleichbaren Reglementierungen.
Hohe Barrieren gibt es auch für Formen der Selbstorganisation und der gegenseitigen Dienstleistung, z.B. in Form von Tauschringen, die durch Mittellose erbracht werden.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die durch die Finanzämter derzeit willkürlich erfolgt, muß durch bundeseinheitliche Richtlinien großzügig geregelt werden.
Die Auffassung der Bundesregierung, daß mit Verrechnungsgutscheinen zusätzliches Einkommen erzielt wird, führt zu unangemessen rigiden Bestimmungen dieser auf Gegenseitigkeit basierenden unentgeltlichen Hilfeleistungen auf Arbeitslosengeld und -hilfe sowie auf die Sozialhilfe.
Eigenverantwortung und Solidarität, die in solchen Systemen von Menschen mit geringem Einkommen erbracht werden, und durch die sie ihr Leben erträglicher gestalten, werden durch die gegenwärtigen Bestimmungen - im Gegensatz zu der Parole „Leistung muß sich lohnen" - nicht honoriert, sondern sanktioniert.
Im Rahmen der überfälligen Reform der Anerkennung freiwilligen sozialen Engagements müssen die derzeitigen Regelungen dringend überprüft werden.
(7) Man muß der Tatsache Rechnung tragen, daß es Menschen mit geminderter Leistungsfähigkeit und mangelnder lebenspraktischer Kompetenz gibt. Unter den Befragten waren es etwas über ein Fünftel, z. B. Menschen mit Lernschwächen oder leichten Behinderungen.
Auf dem regulären Arbeitsmarkt können sie zumeist lebenslang kein Einkommen sichern, das ihren Lebensunterhalt in vollem Umfang sichert.
Im Arbeitsförderungsgesetz und in der Sozialhilfe müssen daher bereits vorhandene lohnergänzende Leistungen ausgeweitet werden. Arbeitgeber sollten mehr Mut als bislang aufbringen, derartige Förderungen in Anspruch zu nehmen. Damit können "geschützte Arbeitsstellen" im Rahmen des regulären Arbeitsmarktes geschaffen werden.
Solche Maßnahmen garantieren den Betroffenen Selbständigkeit. Zugleich entlasten sie die öffentlichen Haushalte, die sonst den Unterhalt dieser Menschen in vollem Umfang sichern müßten.
Es ist unverständlich, daß die Finanzierung von Berufsbildungswerken erheblich verschlechtert worden ist. Ein Einbruch der in den neuen Bundesländern gerade erst aufgebauten Strukturen nimmt vielen Jugendlichen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind, die Chance auf einen Ausbildungsplatz.
(8) Grundsätzlich muß die Arbeitsverwaltung für beschäftigungsfördernde Maßnahmen zuständig bleiben. Sie sollte auch die Verantwortung für Menschen, die keine Leistungsansprüche an das Arbeitsamt (mehr) haben, stärker wahrnehmen. Menschen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe dürfen für die Arbeitsverwaltung keine Menschen zweiter Klasse werden.
Ungeachtet dessen sollten auch die kommunalen Initiativen für arbeitslose Menschen stärker gefördert werden. Im Mittelpunkt der Bemühungen müssen konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern in den regulären Arbeitsmarkt stehen. Exemplarisch sei hier etwa auf das "Chemnitzer Modell" zur Qualifizierung und Einarbeitung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern hingewiesen. Leider kommen - entgegen der Intention des Bundessozialhilfegesetzes - derartige Bemühungen nicht allzu häufig vor.
(9) Unbeschadet der Priorität eines regulären, nicht öffentlich finanzierten Arbeitsmarktes sollte sich daher sowohl in öffentlichen und politischen Äußerungen als auch in der konzeptionellen Entwicklung der Gedanke eines gemeinsamen Arbeitsmarktes, der sich nach unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und daher nach unterschiedlichen Finanzierungssystemen differenziert, etablieren.
(1) Wer überschuldet ist, kann sich nicht allein aus einer Notlage befreien. Er kann auch Eigenverantwortung und Eigenvorsorge nicht angemessen wahrnehmen.
Auf jeden Fall dauert für Menschen, deren Hauptprobleme Arbeitslosigkeit und äußerst geringes Haushaltseinkommen sind, die Schuldenbelastung lange an und kann gegebenenfalls überhaupt nicht behoben werden.
(2) Dies macht die dringende Notwendigkeit von Stellen für die Sozialberatung von Schuldnern deutlich und stellt diese vor große Herausforderungen. Sie haben auch die wichtige präventive Aufgabe, zu wirtschaftlichem Verhalten hinzuführen. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Schuldnerberatung sind bislang sehr unbefriedigend.
Das bereits verabschiedete Verbraucherinsolvenzgesetz ist umzusetzen.
3.7 Soziale Wohnungspolitik intensivieren
(1) Die in der Lebenslagenuntersuchung befragte Bevölkerungsgruppe stellt die Wohnungspolitik nach wie vor vor beträchtliche Aufgaben. Steuerliche Erleichterungen oder öffentliche Zuschüsse zum privaten Wohnungsbau erreichen diese Bevölkerungsschicht in der Regel nicht, weil sie für privates Wohneigentum nicht über die notwendigen Mittel verfügt.
Damit die soziale Wohnungspolitik diese Bevölkerungsgruppen erreicht, muß die öffentliche Förderung im Mietwohnungsbau weiterhin erhalten und noch ausgebaut werden.
Die Objektförderung durch öffentlich geförderten Mietwohnungsbau kann in den neuen Bundesländern so lange nicht hinter die Subjektförderung durch Wohngeld zurücktreten, bis Angebot und Nachfrage sich auch bei den preisgünstigen Mietwohnungen angleichen.
Die Sonderregelung in den neuen Bundesländern für das Wohngeld sind so lange erforderlich, wie sich der Wohnungsmarkt noch erheblich von dem in den alten Bundesländern unterscheidet. Der vielfach überhöhte Anteil der Mieten am Haushaltsnettoeinkommen erfordert die Angleichung des Wohngeldes an die aktuelle Mietpreisentwicklung.
(2) Die Wohnungen sind bei dem befragten Personenkreis zum großen Teil in einem sehr schlechten Zustand.
Die Möglicheiten für steuerliche Sonderabschreibungen haben zwar in großem Umfang dazu geführt, daß Altbausubstanz wieder in einen qualitativ hochwertigen Zustand versetzt wurde. Doch mindert dies das Problem nicht - im Gegenteil: vielfach mußten die alten Mieter ausziehen, und die Mietpreise der bestens sanierten Wohnungen können gerade von denen nicht mehr bezahlt werden, die am meisten auf preisgünstigen (und zugleich qualitativ zufriedenstellenden) Wohnraum angewiesen sind.
So ist teilweise die paradoxe Situation entstanden, daß einem hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ein Überangebot nicht bezahlbarer Wohnungen gegenübersteht.
(3) Trotz des erheblich minderwertigeren Wohnungsbestands spielte das Problem der Wohnungslosigkeit in der DDR eine weitaus geringere Rolle. Auch Menschen in schwierigsten sozialen Lagen hatten irgendeine Unterkunft, auch wenn sie äußerst dürftig war.
Heute sind Mechanismen wirksam, die eine Ausweitung der Wohnungslosigkeit befördern: Arbeitslosigkeit, Mietschulden, Eigenbedarf oder familiärer Streit führen häufig zum Verlust der Wohnung, ohne daß der Staat von sich aus eine neue Unterkunft anbietet. Verstärkt wird dies dadurch, daß im Rahmen der Planwirtschaft der DDR die Menschen nicht eigenständig für ihre Wohnraumversorgung handeln konnten.
So ist die Wohnungslosigkeit heute - vor allem in den großen Städten - zu einem gravierenden Problem geworden. Nach den Erfahrungen in der offenen Sozialarbeit von Caritas und Diakonie sind die Hilfeangebote für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in den neuen Bundesländern unzureichend.
(4) Eine Ausweitung des Engagements in der Wohnungslosigkeit und ein erweitertes Angebot von sogenannten niedrigschwelligen Hilfen, z. B. von mobiler Sozialarbeit und Streetwork, ist nach der Überzeugung von Caritas und Diakonie dringend erforderlich.
Sie fordern zudem einen weiteren Ausbau präventiver Maßnahmen sowie den Ausbau begleitender und betreuter Wohnformen. Dies ist nicht nur kostengünstig, sondern erlaubt auch, besser auf die individuellen Notlagen von betroffenen Menschen einzugehen. Zu dem notwendigen Maßnahmenpaket gehört außerdem, Mietschulden zu übernehmen und Rechtsberatung anzubieten, damit Zwangskündigungen verhindert werden können.
Insgesamt gilt es, gemeinsam mit den Betroffenen einen Hilfeplan verschiedener aufeinander abgestimmter Maßnahmen zu entwickeln, der eine zumutbare und finanzierbare Wohnung, die Ermöglichung von Erwerbstätigkeit und andere Integrationsbemühungen umfaßt.
Damit für diese Personengruppe überhaupt Wohnungen angeboten werden können, sind sozialer Wohnungsbau und Belegungsbindungen weiterhin dringend notwendig.
3.8 Prävention stärker fördern
(1) Die Tendenz in der Finanzierung sozialer Arbeit geht von allgemeinen Zuwendungen weg und hin zu pauschalierten, am Einzelfall orientierten Entgeltvereinbarungen. Das bedeutet, daß z. B. die finanzielle Förderung der Schuldnerberatung an die Anzahl der Ratsuchenden und an den Umfang des Beratungsvorgangs gebunden werden.
Diese Art von Hilfen kann nur auf bereits bestehende Notlagen reagieren. Sinnvoll, notwendig und überdies auch kostengünstiger ist aber in vielen Fällen eine wirkliche Prävention. Dafür aber bleibt in der offenen Sozialarbeit immer weniger Raum, weil immer weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Caritas und Diakonie schlagen daher vor, daß für eine vorsorgeorientierte Gemeinwesenarbeit - etwa in der Familienhilfe, der Suchtberatung oder der Sozialberatung für Schuldner - neben der Einzelfallabrechnung eine bestimmte Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollte. Damit könnte auch die Förderung von ehrenamtlicher Arbeit, von Selbsthilfeinitiativen, von Nachbarschaftshilfe oder von sogenannten niederschwelligen Angeboten intensiviert werden.
(2) Eine besondere Sorge gilt den Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie stellen unter den Empfängern von Sozialhilfe ebenso wie unter den verdeckt Armen einen erschreckend hohen Anteil dar; ebenso sind sie in einem bedrückenden Maß durch den Mangel an Ausbildungs- und an Arbeitsplätzen betroffen.
In vielen Regionen wandern die mobileren unter ihnen an andere Orte ab, viele in die alten Bundesländer. Andere bleiben zu Hause, vielfach ohne erkennbare Zukunftsperspektiven.
Diese Situation ist für die soziale Struktur in den betreffenden Regionen sehr problematisch. Vor allem stellt sie für jungen Leute selbst ein menschliches Drama dar. Es kann nicht angehen, daß ein beträchtlicher Teil der nachwachsenden Generation schon von Anfang an eine unverschuldete Hypothek der Entmutigung und der Perspektivlosigkeit zu tragen hat, die sich auf die Entfaltung ihrer Chancen und Lebensmöglichkeiten auf lange Zeit hin belastend auswirkt.
Die erforderlichen Maßnahmen, um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und das sozio-kulturelle Existenzminimum zu sichern, wurden bereits aufgeführt. Sie müssen besonders für die jungen Menschen mit besonderer Intensität in Angriff genommen werden.
Darüber hinaus können die durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht weiterhin fälschlicherweise als freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand interpretiert und angesichts der bedrängten Haushaltslage vernachlässigt werden. Vielmehr muß im Interesse einer langfristig wirksamen Prävention die Förderung der offenen Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit ein stärkeres Gewicht erhalten.
(3) Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern sind unter den Hilfesuchenden in den offenen Diensten von Caritas und Diakonie eine Gruppe, die in besonderer Weise durch soziale Härten betroffen ist. Aller gesicherten Erfahrung der Sozialarbeit nach vererben sich die sozialen Probleme der Familien weit über den heutigen Zeitpunkt hinaus auf die nachwachsenden Generationen.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Aufgabe, familienunterstützende und familienentlastende Hilfen wie z. B. Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienpflege, Familien- und Müttererholungs- und Kurangebote nicht zu reduzieren, sondern auszubauen.
Es muß sich im Gesamtrahmen einer familiengerechten Sozialpolitik erweisen, ob und in welcher Weise Gesellschaft und staatliche Politik ihre Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und gegenüber denen, die heute für sie persönliche Lasten auf sich nehmen, gerecht werden.
3.9 Über Einkommensentwicklung und über Problemlagen sozial benachteiligter Menschen berichten
(1) Die Untersuchung des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zu den Lebenslagen der Hilfesuchenden in ihren offenen Beratungsdiensten in den neuen Bundesländern füllt - wie bereits die vorausgegangenen Untersuchungen in den alten Bundesländern - eine problematische Lücke empirischer sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse, da die verschiedenen Berichte der Bundesregierung zur sozialen Lage in Deutschland nur unzureichend zu Armut und Ausgrenzung Stellung nehmen. Eine differenzierte Datenbasis ist aber dringend notwendig für bedarfsgerechte gesetzgeberische und administrative Initiativen.
Beide Verbände fordern schon lange, daß die Bundesregierung - entsprechend den Jugend- und Familienberichten - regelmäßige Erhebungen über die Lebenslagen einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen in Auftrag gibt. Die Berichte sollen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung im Deutschen Bundestag diskutiert werden. Aus den Empfehlungen des Berichts sollen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Es sei überdies daran erinnert, daß noch im Jahr 1992 im Auftrag der Bundesregierung ein Entwurf für ein "Institut für Sozialhilfe- und Lebenslagenforschung" erarbeitet worden war, dessen Realisierung noch immer aussteht. An seiner Notwendigkeit hat sich nichts geändert. Auf kommunaler Ebene gibt es mit derartigen Berichten gute Erfahrungen.
(2) Armut und Ausgrenzung können nicht isoliert für sich betrachtet werden, sie müssen vielmehr in den Zusammenhang mit der Entwicklung und Verteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb der gesamten Gesellschaft gestellt werden.
Gerade in den neuen Bundesländern ist es etwa durch die Rückübertragung von Immobilienbesitz zu erheblichen Verschiebungen in der Vermögensverteilung gekommen.
Wenn es zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen leistungsstarken Bevölkerungsgruppen einerseits und solchen, die durch niedriges Einkommen und Ausgrenzung betroffen sind, andererseits kommen soll, so muß auch die soziale Leistungsfähigkeit der ersteren zum öffentlichen und zum politischen Thema und zum Gegenstand einer eigenen Berichterstattung gemacht werden.
4. Kapitel: Folgerungen für die Arbeit von Caritas und Diakonie
Die Ergebnisse der Lebenslagenuntersuchung der Klientinnen und Klienten der offenen Dienste von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern bieten für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände eine valide empirische Basis, um ihre eigene Tätigkeit und ihre Hilfesysteme zu überprüfen und gegebenenfalls neue Schwerpunktsetzungen zu treffen, die der Art und dem Umfang der Probleme gerecht werden, die die Hilfesuchenden belasten.
Viele Erkenntnisse, die sich schon längere Zeit aus den praktischen Erfahrungen sozialer Arbeit ergeben, werden durch die hier erhobenen Daten unterstützt und verstärkt.
Sie müssen nun in selbstverpflichtende verbandspolitische Entscheidungen, in konzeptionelle fachliche Entwicklungen und in die Schaffung entsprechender organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen umgesetzt werden.
4.1 Betroffene als Beteiligte einbeziehen und soziale Arbeit an der Lebenswelt ausrichten
(1) Soziale Probleme betreffen den einzelnen Menschen im Zusammenhang mit seiner Lebenslage insgesamt. Dies gilt besonders, wenn sich Probleme aus einem Zusammenwirken von individuellen, wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Faktoren ergeben. Die Lösung solcher Probleme in der sozialen Arbeit erfordert zum einen, die eigene Kompetenz der Betroffenen zu entdecken, ihnen die Augen dafür zu öffnen und ihre Bereitschaft zu wecken, sich selbst und ihre Lebenslage zu verändern. Darüber hinaus muß soziale Arbeit Mitbetroffene in vergleichbaren Problemlagen suchen und über diese Probleme ins Gespräch mit Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern in den Kirchengemeinden und Kommunen kommen. Aufgabe sozialer Arbeit ist es, benachteiligte Personen und Gruppen in einen Prozeß des fairen Interessenausgleichs einzubeziehen und sie in dafür notwendigen Auseinandersetzungen zu unterstützen.
(2) Gerade bei Menschen, die unter den Bedingungen des früheren Regimes ihre Sozialisation erlebt haben, ist dies jedoch oft ein schwieriger, gleichwohl unerläßlicher Lernprozeß. Ebenso sind auch die Voraussetzungen dafür im allgemeinen Bewußtsein, bei Behörden und in Kirchengemeinden oft nicht gegeben. Ein erheblicher Teil der Mitarbeiterschaft von Caritas und Diakonie äußert sich daher derzeit eher pessimistisch zu den Möglichkeiten sozialer Arbeit, gemeinsam mit Betroffenen an der Lösung sozialer Probleme in der Gesellschaft mitzuwirken.
4.2 Selbsthilfe unterstützen und ehrenamtliches Engagement fördern
(1) Nachhaltige Hilfe leistet soziale Arbeit dann, wenn sie die Lebenswelt und den Lebensraum der Betroffenen einbezieht und deren Selbsthilfekräfte fördert und unterstützt. Vier von zehn Hilfesuchenden sind ausdrücklich bereit, sich in einer Selbsthilfegruppe zu engagieren. Die Begleitung und Unterstützung solch einer Selbsthilfegruppe erfordert allerdings Beratung und stukturelle Hilfen, ebenso finanzielle Mittel, über die die Betroffenen in der Regel nicht verfügen.
(2) Ebenso deutlich ausgeprägt ist bei den Hilfesuchenden die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, sei es in der Kirchengemeinde, was eher auf ältere Menschen zutrifft, sei es in nachbarschaftlichen oder in sonstigen sozialen Bereichen. Deutlich höher als alle anderen Felder ehrenamtlicher Tätigkeit wie etwa Natur- und Umweltschutz, Sport, Kultur und Freizeit, Bürgerbewegung oder gar Parteiarbeit liegen bei den Klientinnen und Klienten die Äußerungen, sich im kirchlichen und sozialen Bereich einsetzen zu wollen.
(3) Ein solches Potential an Bereitschaft stellt für Caritas und Diakonie die Verpflichtung dar, Betroffene und selbstverständlich auch andere zu aktivieren. Dabei darf nicht in erster Linie das Argument knapper finanzieller Mittel bei gestiegenem Bedarf an qualifizierter Hilfe als Begründung gelten, so wichtig diese Gesichtspunkte auch sind. Mitmenschliches Handeln, aus persönlicher Verantwortung und christlicher Grundüberzeugung für andere da zu sein - darin liegen von jeher die Quellen von Caritas und Diakonie, lange vor jeder verbandlichen Organisation und hauptberuflichen Ausgestaltung der Dienste. Gerade im Selbstverständnis kirchlicher Caritas und Diakonie in der DDR war dieses Bewußtsein ehrenamtlicher mitmenschlicher Verantwortung stark ausgeprägt und bedeutete ein wichtiges Element. Das Ehrenamt gehört zu den konstitutiven Wurzeln kirchlicher sozialer Arbeit; ohne dieses wäre sie ein Gebäude ohne Fundament.
Daher gehören auch heute die Initiierung solidarischen mitmenschlichen Handelns und die Förderung von Selbsthilfe und Eigenverantwortung zentral zum Selbstverständnis der kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Mit ihrem Engagement in der Sozialbewegung leisten sie einen Beitrag dazu, daß in der Gesellschaft die Solidarität mit Menschen in Not nicht untergeht, sondern vielmehr erhalten, gefördert und weiterentwickelt wird.
(4) Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen müssen Caritas und Diakonie ihre Dienste und Hilfeangebote überprüfen und gegebenenfalls neue Akzente setzen. Denn hauptberufliche, professionalisierte Dienstleistungen der Fachberatungsstellen und Facheinrichtungen können leicht der Gefahr unterliegen, sich von der Ebene der Betroffenen und der Gemeinden zu entfernen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung von hauptberuflichen Fachleuten, Freiwilligen (die ebenso Fachleute sein können) und Betroffenen wirken dieser Distanzierung entgegen. Damit die gemeinsame Lösung der anstehenden Aufgaben gelingt, müssen sich die Beteiligten gegenseitig in ihrer jeweiligen Fähigkeit und Kompetenz achten und ergänzen. Die spezialisierte fachliche Arbeit wird dabei sicher die Aufgabe der hauptberuflich Tätigen bleiben. Aufsuchende und nachgehende Unterstützung benachteiligter Menschen, die Vermittlung von Kontakten und Hilfen, die menschliche Begleitung bei der Bewältigung von Problemen des täglichen Lebens gehören jedoch durchaus in ein Aufgabenprofil ehrenamtlich engagierter Menschen.
Dies alles setzt freilich voraus, daß sich die interessierten Menschen so betätigen können, wie es ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen entspricht und es ihnen erlaubt, Sinnerfüllung und persönliche Befriedigung zu erleben. Von dieser Grundidee sind auch die neugegründeten Freiwilligenzentren getragen. Ihr Aufbau wird wesentlich mitgetragen durch Ehrenamtliche. Sie verstehen sich als Vermittlungsstelle, als Forum freiwilligen sozialen Engagements und als Werkstatt sozialer Aktionen.
(5) Dieser Bereich sozialer Arbeit ist allerdings nicht zum "Nulltarif" zu haben. Er erfordert ebenso wie die klientenzentrierte Facharbeit in ausreichendem Maß personelle und finanzielle Ressourcen. Vor allem sind intensive Bemühungen erforderlich, um sozial engagierte Menschen zu gewinnen, fachlich und in ihren persönlichen Fragen zu begleiten, sie durch Weiterbildung zu ihrem Dienst zu befähigen und sie vor Überforderung zu schützen.
Caritas und Diakonie müssen bereits bestehende Überlegungen und Ansätze weiterentwickeln und sich in der sozialpolitischen Auseinandersetzung dafür einsetzen, daß ehrenamtlich Tätige durch Beiträge an die Sozialversicherung abgesichert werden und ihnen aus dieser Tätigkeit Ansprüche auf eine spätere Altersversorgung erwachsen können. Die Erstattung finanzieller Aufwendungen muß selbstverständlich sein.
4.3 Verantwortung für arbeitslose Menschen
(1) Die Arbeitslosigkeit stellt derzeit das bedrückendste soziale und menschliche Problem für die Arbeit von Caritas und Diakonie dar. Bei den Klientinnen und Klienten ihrer offenen Dienste spiegelt sich die in den neuen Bundesländern ohnehin dramatische Situation noch einmal in fast zweifacher Vergrößerung wider. Sie repräsentieren damit einen extrem benachteiligten Teil der Gesamtbevölkerung, der neben und im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit unter einer komplexen wirtschaftlichen, sozialen, zwischenmenschlichen und psychischen Problematik zu leiden hat. Die Voraussetzungen für ein Leben in Würde sind bei ihnen ganz erheblich eingeschränkt.
(2) Caritas und Diakonie tragen für diese Personengruppe eine besondere Verantwortung. Sie setzen sich in der politischen Auseinandersetzung für den Zugang Arbeitsloser zum erstern Arbeitsmarkt und für einen ergänzenden, öffentlich geförderten Arbeitsmarkt ein, der sich schwerpunktmäßig auf soziale und ökologische Aufgabenbereiche konzentriert. Sie sehen darin eine Chance, benachteiligte Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen damit wieder Perspektiven eines sinnvoll gestalteten Leben zu eröffnen.
Neben der akzentuierten Ausgestaltung ihrer Dienste - insbesondere der Allgemeinen Sozialberatung - auf die durch Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen müssen ihre Gliederungen und Fachverbände verstärkt Kräfte und Mittel darauf konzentrieren, Modellprojekte und Gesellschaften für soziale Beschäftigungsbetriebe zu schaffen. Sie können damit der Arbeitslosigkeit nicht flächendeckend entgegenwirken, aber sie haben aufgrund ihrer Größe und gesellschaftlichen Bedeutung die besondere Aufgabe, hier durch exemplarische Initiativen beispielgebend zu sein. Auch durch Angebote freiwilliger sozialer Tätigkeit, die sie arbeitslosen Menschen anbieten, können sie dazu beitragen, daß diese trotz mangelnder Erwerbsarbeit ihr Leben sinnvoll gestalten und das Bewußtsein (wieder)gewinnen können, einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben zu leisten.
(3) Die Aufmerksamkeit muß sich auch nach innen auf Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen richten. Dabei geht es nicht nur - dies freilich auch - um die Existenz- und Zukunftssicherung der eigenen Mitarbeiterschaft, die teilweise ebenfalls durch die Sorge um ihren Arbeitsplatz bedrückt wird. Als große Arbeitgeber haben die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände hier eine menschliche und allgemein soziale Verantwortung. Es ist ein kaum erträgliches Dilemma, daß gerade in einer Situation, in der immer mehr Menschen mit immer komplexeren Problemkonstellationen auf die Dienste von Caritas und Diakonie angewiesen sind, solche Dienste eingeschränkt oder aufgelöst werden, die betroffenen Menschen mit ihren Nöten alleingelassen werden und die Zahl der Arbeitslosen aus den Reihen der eigenen Mitarbeiterschaft heraus vermehrt wird. Oft waren gerade sie es, die sich unter großen Anstrengungen der Weiterqualifizierung unterzogen und mit großem Engagement am Aufbau der Dienste beteiligt haben.
Caritas und Diakonie sind in der Pflicht , - gegebenenfalls unter Modifizierung bestehender arbeitsvertraglicher Richtlinien und Vergütungsstrukturen - innovative Modelle der Arbeitszeitregelung und der Arbeitsplatzgestaltung zu schaffen und bestehende arbeitsvertragliche Richtlinien und Vergütungsstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Das schließt ein, daß die Mitarbeiterschaft in geeigneter Weise dazu motiviert wird, an der Entwicklung neuer Modelle mitzuwirken.
(4) Eine besondere Fürsorgepflicht haben Caritas und Diakonie ihren älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber. Zumeist haben sie sich bereits zu Zeiten der DDR in einem kirchlichen Dienst engagiert und dafür gesellschaftliche Nachteile, geringere Bezüge und damit auch geringere Ansprüche auf eine spätere Altersversorgung in Kauf genommen. Wenn Einrichtungen, in denen sie tätig sind, geschlossen werden oder sie in den Altersruhestand gehen, stehen sie häufig vor der Situation, nach einem langen Berufsleben mit unzureichenden Versorgungsansprüchen in die Arbeitslosigkeit oder in die Rente gehen zu müssen und dann auf die Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dies gilt vor allem für die heute 50- bis 60jährigen. Die Treue und Solidarität, die sie oft unter schwierigen Bedingungen der Kirche und ihrer sozialen Arbeit gegenüber bewiesen haben, sollte ihnen nun auch umgekehrt entgegengebracht werden. Caritas und Diakonie appelieren daher an die Verantwortlichen in den Diözesen und Landeskirchen, über die bereits getroffenen Regelungen hinaus finanzielle Möglichkeiten zu schaffen, um diesem Problem entgegenzuwirken.
(1) Die Allgemeine Sozialberatung, wie sie heute genannt wird, nahm zu Zeiten der DDR im Berufsbild und Aufgabenbereich der "Fürsorgerin" bzw. des "Fürsorgers" eine zentrale Bedeutung in der kirchlichen sozialen Arbeit ein. Sie war eng an die gemeindliche Seelsorge gebunden und gestaltete sich nach einem Bild des Menschen, der nicht fallweise Träger sektoraler und in unterschiedlichen Zuständigkeiten zu behandelnder Einzelprobleme ist. Aufgrund komplexer Notlagen, die materielle, Zwischenmenschliche und soziale, pschyische und geistig-geistliche Dimensionen zugleich haben können, bedürfen die betroffenen Menschen einer ganzheitlichen Zugehensweise. Diese kann nicht nur darauf setzen, daß Menschen die soziale Dienste aufsuchen, sondern daß deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihnen nachgehen und sie aufsuchen. Dies erfordert auch Konsequenzen für die Ausbildungsgänge sozialer Berufe.
(2) Nach der Vereinigung strukturierte sich auch das System sozialer Dienste - zusammen mit den politischen Rahmenbedingungen seiner Finanzierung - nach den in der alten Bundesrepublik entwickelten fachlichen Differenzierungen einschließlich der "Komm-Struktur" in Ablösung der früheren "Geh-Struktur" auf Kosten der Grunddienste. Aus fachlichen wie aus strukturellen Gründen kam es in den neuen Bundesländern zu einem Nebeneinander beider Arten von Hilfeangeboten bzw. zu einer Mischung in vielen Varianten, die es durch differenzierte Formen der Arbeitsteilung und der Kooperation ermöglichen, sowohl bei speziellen Problemen von Hilfesuchenden als auch in unspezifischen und allgemeinen Notlagen wirksame Hilfen anzubieten.
(3) Die Lebenslagenuntersuchung ergibt, daß ein Großteil der Klientinnen und Klienten der offenen Dienste durch ein komplexes Ineinander von Problemen belastet ist, die insgesamt Armut, Benachteiligung und Ausgrenzung zur Folge haben bzw. durch diese bedingt sind. Es ist daher eine Konsequenz aus dieser Situation, daß die Dienste von Caritas und Diakonie sich vorrangig an ihren Problemen, ihren Stärken und den Ressourcen ihrer sozialen Bindungen orientieren müssen. Die Allgemeine Sozialberatung, die an diesen Bezügen anknüpft und sie stärkt, muß deshalb Schwerpunktaufgabe der Kirchen bleiben, auch angesichts der angespannten Finanzlage.
(4) Dabei dürfen und müssen die kirchlichen Verbände die staatlichen Stellen daran erinnern, daß die Allgemeine Sozialberatung originäre Aufgaben der staatlichen Sozialversorgung wahrnimmt und es daher eine Verpflichtung des Staates gibt, den Bestand der Allgemeinen Sozialberatung zu sichern.
4.5 Neue Aufgabenfelder entwickeln und ausbauen
(1) Was unter den sozialpolitischen Folgerungen im vorherigen Kapitel über die besondere Sorge für Familien und Alleinerziehende mit Kindern sowie für die Kinder und Jugendlichen selbst ausgeführt wurde, gilt auch nach innen für die Verantwortung bei Caritas und Diakonie selbst für diese Personengruppen.
Kinder und Jugendliche durchleben heute gerade in den neuen Bundesländern eine besonders schwierige Situation. Viele von ihnen haben nach dem Schulabschluß keine Möglichkeit, eine Berufsausbildung oder einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die früheren, durch den DDR-Staat geförderten und durch die FDJ beeinflußten Freizeiteinrichtungen für junge Menschen sind aufgelöst und nur selten durch entsprechende Angebote anderer Träger ersetzt worden. Angebote von Caritas und Diakonie in der offenen Jugendarbeit sind oft im weiten Umkreis die einzigen. Sie stehen, obwohl sie bei weitem nicht den Bedarf an den jeweiligen Orten decken, oft auf sehr unsicherer finanzieller Basis, da die Fördermittel der öffentlichen Hand unzureichend sind oder ganz ausbleiben.
Vielfach sind die Jugendlichen also sich selbst überlassen, verbringen ihre Tage mit Gleichaltrigen auf der Straße, üben lebensbedrohende Risikosportarten aus, beteiligen sich an illegalen Autorennen u.a. Unter der Gruppe der unter 30jährigen Hilfesuchenden bei Caritas und Diakonie leidet fast jeder fünfte unter psychischen Problemen, und mehr als ein Zehntel von ihnen ist durch Alkohol oder andere Suchtmittel problematisiert.
(2) Den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie können die Zukunftsperspektiven und der Lebensmut der Generation der jungen Menschen nicht gleichgültig sein, sondern sie tragen in besonderer Weise Sorge für Lebensbedingungen, in denen sich junge Menschen in konstruktiver Weise entfalten können. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen diese Sorgen mit den Verantwortlichen in den Jugendämtern, die diese Misere ebenso beklagen, jedoch aufgrund begrenzter Haushalte nur geringe Handlungspielräume haben. Sie unterstützen deren Bemühungen und beteiligen sich an entsprechenden Auseinandersetzungen in der Jugendpolitik.
Sie nehmen sich aber auch selbst in die Verantwortung, durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, durch Schul- und Jugendsozialarbeit, durch den Aufbau von Jugendberufsbildungswerken sowie durch Ausbildungsplätze in den eigenen Einrichtungen dazu beizutragen, daß sich Zukunftsperspektiven junger Menschen verbessern.
4.6 Finanzierung sozialer Arbeit
(1) Vor besonderen wirtschaftlichen Problemen stehen heute solche Dienste, die nicht in die Finanzierungssystematik der öffentlichen Hand passen oder nicht "marktgängig" sind.
Dies darf - unbeschadet der Verpflichtung zum wirtschaftlichen Umgang mit Geld - nicht dazu führen, daß ein einseitiges Kosten-Nutzen-Denken den Vorrang vor der Qualität sozialer Arbeit erhält. Trotz des zunehmenden Diktats seitens der öffentlichen Finanzierungssysteme, die die Finanzierungswürdigkeit sozialer Dienste unmittelbar von normierten und quantifizierbaren Leistungsvollzügen abhängig machen, muß deren Qualität im Interesse des Hilfebedarfs und der Würde der betroffenen Menschen im Vordergrund stehen. Eine "lean-production" sozialer Arbeit wird den konkreten Problemen und Bedürfnissen der Hilfesuchenden nicht gerecht. Wenn Beratungsdauer, Beratungsintervalle oder nachzuweisende Arbeitsergebnisse in formalisierter Weise festgelegt werden, dann wird damit verkannt, daß die Problemlagen der betroffenen Menschen in vielfältiger Weise unterschiedlich sind und jeweils eigener Formen der Bearbeitung bedürfen.
Die unmittelbaren Kontakte zu den Hilfesuchenden, die bei einer solchen Finanzierungssystematik im Vordergrund stehen, können dabei nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Verbund stehen mit Gemeinwesenarbeit und Prävention. Auch die Bedeutung sogenannter niederschwelliger Angebote wird dabei nicht berücksichtigt; gerade diese aber eröffnen für die Betroffenen oft erst den Zugang zu wirksamen Hilfen. Langfristig sind diese Formen sozialer Arbeit auch kostengünstiger als Maßnahmen, die sich auf die konkrete Einzelproblematik beziehen.
(2) Caritas und Diakonie haben aufgrund ihres spezifischen, auf der Tradition christlicher Humanität beruhenden Auftrags die besondere Verpflichtung, die Ausgestaltung ihrer Dienste am Bedarf der rat- und hilfesuchenden Menschen auszurichten. Sie dürfen dabei gerade auch solche Dienste nicht aus dem Blick verlieren, die aus öffentlichen Finanzierungsprogrammen herausfallen.
Sie müssen daher bei der Finanzierung sozialer Arbeit ein neues Mix anstreben, um lebensraum- und gemeinwesenorientierte Arbeit, niederschwellige Angebote, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit neben den unmittelbaren Beratungskontakten im Sinne einer integrativen sozialen Arbeit zu gestalten. Das bedeutet für die Struktur der Arbeit, daß die Verlagerung von Aufgaben und die Neubeschreibung von Arbeitsplätzen zwischen Anstellungsträgern, Facheinrichtungen und Mitarbeitenden ausgehandelt werden muß. Das bedeutet für ihre Finanzierung, daß vermehrte Anstrengungen unternommen werden müssen, um neue Strategien bei der Beschaffung freier Finanzmittel zu entwickeln und die hierfür nötigen Investitionen zu tätigen.
4.7 Soziale Verantwortung in den Kirchengemeinden stärken
(1) Die Kirchengemeinden nehmen weitgehend ihre Vermittlungsaufgabe bei sozialen Nöten nicht wahr. Nicht einmal jeder zwanzigste der Hilfesuchenden kommt auf Vermittlung durch die Kirchengemeinde bzw. durch den Seelsorger zu den Beratungsdiensten von Caritas und Diakonie. Die Hälfte von ihnen bezeichnet sich als kirchengebunden, die andere Hälfte als kirchenfern. Doch hat sie insgesamt zu einem sehr hohen Anteil - nämlich fast zu drei Vierteln - das Vertrauen zu der guten fachlichen Arbeit der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände den Weg dorthin finden lassen. Jeder Dritte kommt auch dann zu einer Beratungsstelle von Caritas und Diakonie, wenn er am selben Ort Alternativen hätte.
(2) Die Kirchengemeinden haben die große Chance, dieses Vertrauenspotential für sich zu nutzen. Oft jedoch scheinen sie nicht einmal die sozialen Probleme ihrer Mitglieder, geschweige denn die anderer Menschen in ihrem Einzugsbereich wahrzunehmen bzw. sich ihrer anzunehmen. Diakonie gehört aber ebenso wie Verkündigung und Liturgie zu den Wesenselementen der Kirche. Viele Gmeinden kommen damit ihrem originären Auftrag mitmenschlicher Verantwortung und der Mitgestaltung an der Gesellschaft nicht nach.
Andererseits befinden sich die Kirchengemeinden - aus unterschiedlichen Gründen - oft in Distanz zu den Diensten verbandlicher Caritas und Diakonie. Sie verkennen dabei, daß das Vertrauen von Hilfesuchenden, die ihre Wahlmöglichkeit wahrnehmen und die kirchliche Sozialarbeit aufsuchen, auch ein Gewinn für sie selbst ist. Der Vertrauensbonus, den die Kirchen zu Zeiten der DDR und besonders auch in der Zeit der Wende bei der Bevölkerung gewonnen hat, wirkt sich auf das Ansehen der kirchlichen Sozialarbeit positiv aus. Umgekehrt bedeutet aber auch die gute fachliche Arbeit, die dort geleistet wird, eine Stärkung der Glaubwürdigkeit der Kirchen insgesamt.
(3) Diakonie und Caritas müssen daher den Kontakt zu den Kirchengemeinden von ihrer Seite her suchen und intensivieren. Umgekehrt ist es wichtig, daß die Kirchengemeinden die Fachdienste der Verbände als ihre eigenen Hilfeangebote und als konstitutive Elemente der Seelsorge, nicht als Konkurrenz zu ihr, betrachten.
In der Vernetzung beider Seiten kann sich eine kirchengemeindliche Sozialarbeit entwickeln, die den Kontakt zu den Gemeinden vermittelt und mit dem sozialcaritativen Ehrenamt dort zusammenarbeitet. Sie hat die Aufgabe, die Kirchengemeinden über die sozialen Nöte ihrer Mitglieder und der Menschen in ihrem Einzugsbereich zu informieren und sie bei der Begleitung dieser Menschen zu unterstützen. Umgekehrt muß sie auch das Bindeglied zwischen der gemeindlichen Seelsorge und den Fachdiensten von Caritas und Diakonie sein..
Kirchengemeindliche Sozialarbeit soll Initiativen selbstorganisierter Hilfen fördern und dabei die Infrastruktur der verbandlichen Caritas und Diakonie einbeziehen. Indem sie Mitbestimmung ermöglicht, leistet sie einen Beitrag dazu, daß eine Kultur sozialer Verantwortung in den Gemeinden wächst.
4.8 Vernetzungen und Kooperation ausbauen
(1) Mit vernetzter ambulanter und stationärer Arbeit wurden zu Zeiten der DDR gute Erfahrungen gemacht. Dies gilt etwa für das Gesundheitswesen; auch die Verbundsysteme ambulanter und stationärer Hilfen im Rahmen der Kirchengemeinden haben sich bewährt. Im Zuge des Ausbaus sozialer Dienste nach der Vereinigung wurden diese Vernetzungen weitgehend aufgelöst. Vielfach ist heute ein Nebeneinanderher sozialer, ambulanter wie stationärer Dienste zu beobachten - mit je eigener, abgegrenzter Dienstleistung. Von vielen Trägern werden dabei - auch wegen der Finanzierung - eher die stationären Dienste favorisiert. Oft hat die Entwicklung auch dazu geführt, daß Wohlfahrtsverbände unterschiedlicher Ausrichtung miteinander in denselben Fachdiensten konkurrieren und ein Überangebot an Hilfen erzeugen, während andernorts der Bedarf nicht gedeckt wird.
Diese sektorale Zersplitterung wird den Menschen in ihren Notlagen nicht gerecht. Der Komplexität sozialer Probleme kann durch Verbundsysteme besser begegnet werden. Auch die Effizienz in der Verwendung der Geldmittel dürfte damit besser gegeben sein.
Die Mitarbeitenden sind dafür offen und sehen die Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen des eigenen Verbandes oder anderer Wohlfahrtsverbände als sehr wichtig an. Es ist an den Verbänden, daraus Konsequenzen zu ziehen.
(2) Diese Forderung, Kooperation und Vernetzungen einzugehen, richten Caritas und Diakonie in erster Linie an sich selbst. Die ökumenische Gemeinsamkeit, die auf der Ebene der Spitzenverbände praktiziert wird, muß sich in der sozialen Arbeit der örtlichen Ebene niederschlagen. In den Jahren des DDR Systems waren sie auf enge Zusammenarbeit angewiesen und übten diese auch selbstverständlich. Für die rat- und hilfesuchenden Menschen gründet das Vertrauen in die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in der Kirchengebundenheit als solcher, und es bestätigt sich in der Qualität der fachlichen Arbeit. Konfessionelle Differenzierungen sind im öffentlichen Bewußtsein der Bevölkerung in den neuen Bundesländern ohnehin kaum präsent. Wenn die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in demselben Anspruch, aus christlicher Verantwortung für die Würde der Menschen einzutreten, aus konfessionellen Interessen in Konkurrenz zueinander treten, verstehen dies die Menschen überhaupt nicht. Vielmehr fügt es der Glaubwürdigkeit der Kirchen und ihrer Verbände Schaden zu.
Ökumenische Zusammenarbeit wird heute bereits erfolgreich z.B. in der Bahnhofsmission, in der Telefonseelsorge, in der Wohnungslosenhilfe oder in einer Reihe von Sozialstationen praktiziert. Darüber hinaus sollten Verbundsysteme und neue Formen der Zusammenarbeit unter den Trägern gebildet werden, um den Hilfesuchenden ein "schlüssiges" Hilfesystem anzubieten.
(1) Kommunikation nach innen und nach außen ist integraler Bestandteil der sozialen Arbeit und muß ihrer Bedeutung entsprechend intensiviert und ausgebaut werden.
(2) Viele Hilfesuchende zeigen zum Teil erhebliche Informationsdefizite über ihre sozialen Rechte und Ansprüche und die Voraussetzungen, um diese zu erreichen. Der hohe Anteil der verdeckt Armen bei den Klientinnen und Klienten von Caritas und Diakonie ist nicht zuletzt darin begründet. Scheu und Mißtrauen benachteiligter Menschen gegenüber Ämtern und Behörden, aber umgekehrt auch mangelhafte Beratung durch diese stehen häufig im Hintergrund.
Der weitaus größere Teil der Mitarbeitenden in den Diensten von Caritas und Diakonie gibt dagegen an, keine Schwierigkeiten im Umgang mit bzw. gute Kontakte zu den Sozialbehörden zu haben. Ihnen kommt damit eine wichtige Brückenfunktion bei der Vermittlung und Durchsetzung sozialer Rechte von Hilfesuchenden zu, ebenso aber auch die Aufgabe einer aufsuchenden Hilfe, damit Nöte entdeckt und erkannt und die notwendigen Hilfeleistungen eingeleitet werden können.
Aber auch in der sozialen Arbeit der Dienste von Caritas und Diakonie selbst muß die Information und Beratung der Klientinnen und Klienten über ihre sozialen Rechte und Pflichten ein wichtiger Bestandteil sein. Nur so können Informationsmängel bei benachteiligten Menschen ausgeglichen werden, die den Zugang zu sozialen Diensten behindern und verdeckte Armut bewirken. Die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und sozial engagierten Ehrenamtlichen, auch in den Kirchengemeinden, muß diese Informationswirkung vervielfältigen.
(3) Die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit wird immer noch unterbewertet, obwohl ihr Anteil am Gelingen von Sozialarbeit und Sozialpolitik unbestreitbar ist. Caritas und Diakonie können sich in ihrer öffentlichen Darstellung einen guten Ruf und inzwischen auch eine im Vergleich zur Zeit der deutschen Einigung zufriedenstellende Bekanntheit zunutze machen. Die Darstellung ihrer Kompetenz in vielen Bereichen sozialer Arbeit erlaubt es ihnen auch, in der öffentlichen und politischen Auseinandersetzung als Anwälte für benachteiligte Menschen aufzutreten und der Stimme derer Gehör zu verschaffen, die dies aus eigenem Vermögen nicht können.
Die Öffentlichkeitsarbeit von Caritas und Diakonie ist mit dafür zuständig, in der Bevölkerung ein Bewußtsein für soziale Verantwortung zu schaffen. Dies ist die Voraussetzung dafür, daß Menschen nicht an der Not der anderen vorbeigehen, daß sie sich ehrenamtlich engagieren, für die sozialen Aufgaben der Kirchen spenden und sich für soziale Berufe engagieren.
Untersuchungen der beiden Verbände haben ergeben, daß es notwendig ist, auf die spezifische Situation in den neuen Bundesländern mit Maßnahmen der öffentlichen Kommunikation einzugehen, die besonders daraufhin ausgerichtet sind.
Zu ihren Zielen gehört es auch, die Öffentlichkeit über die Dienste und Hilfeangebote von Caritas und Diakonie zu informieren und so zumindest im Vorfeld Lebenshilfe für Menschen zu leisten, die von sozialer Not betroffen sind und Hilfe benötigen.
Damit die intensiven Kontakte mit den Medien und die Erarbeitung wirksamer Konzepte und Instrumente der öffentlichen Kommunikation, die dafür erforderlich sind, realisiert werden können, braucht die Öffentlichkeitsarbeit der Verbände eine erheblich bessere personelle und finanzielle Ausstattung, als dies bisher der Fall ist. Die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit muß in den Verbänden und Einrichtungen zur Chefsache gemacht werden; das bedeutet: die Leitungsverantwortlichen müssen dafür Sorge tragen, daß die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen und die wichtigen strategischen Entscheidungen getroffen werden.
Caritas und Diakonie müssen in der Öffentlichkeitsarbeit in wichtigen und grundsätzlichen Fragen mit einer Stimme sprechen. Sie haben daraus in den neuen Bundesländern schon seit einigen Jahren die Konsequenz gezogen, in wichtigen Bereichen der öffentlichen Kommunikation eng zusammenzuarbeiten und gemeinsame Konzepte umzusetzen.
Schluß
Diese Untersuchung von Caritas und Diakonie zeichnet ein bedrückendes Bild einer Armutsbevölkerung in den neuen Bundesländern.
Es ist ein Bild der gegenwärtigen Situation. Es wirft aber auch die Frage nach der künftigen Entwicklung auf. Die Kinder der Familien, die heute unter den Bedingungen der Sozialhilfebedürftigkeit - als Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt oder gar in verdeckter Armut - aufwachsen, sind die Erwachsenen von morgen, die die Hypothek ihrer sozialen Belastungen nach aller Erfahrung oft wiederum auf die nächste Generation "weitervererben". Die heute noch in Umschulungen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung sind, sind morgen Arbeitslose oder Rentner, die unter Armutsbedingungen leben. Altersarmut, heute noch kein gravierendes Problem, wird als Bugwelle vor der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung hergeschoben.
Caritas und Diakonie können dem nicht tatenlos gegenüberstehen. Um der betroffenen Menschen willen nicht, die ihnen vertrauen und für deren Leben in Würde sie Mitverantwortung tragen. Und auch nicht um des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft willen, zu dessen Stabilität sie in der Geschichte dieses Landes einen erheblichen Beitrag geleistet haben und für dessen Wahrung sie ebenfalls mitverantwortlich sind.
Die Folgerungen, die sich aus den empirischen Erkenntnissen ergeben, richten sich selbstverständlich im Sinne einer Selbstverpflichtung an die Verbände selbst, ihre Dienste so zu gestalten und gegebenenfalls zu verändern, daß sie dem Bedarf der Menschen gerecht werden, die bei ihnen Rat und Hilfe suchen.
Sie richten sich aber auch an die in Politik und öffentlicher Verwaltung Verantwortlichen. Caritas und Diakonie verstehen sich als Partner des Staates und bieten ihre Mitwirkung an, wenn es darum geht, Wege zu finden, um die Lebenssituation benachteiligter Menschen zu verbessern. Sie erwarten dabei, daß sie bei der Ausgestaltung der sozialen Systeme in der Weise berücksichtigt werden, wie es der Einigungsvertrag für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege staatsrechtlich festschreibt. Sie leisten durch ihren Dienst einen wichtigen Beitrag dazu, daß der Einigungsprozeß in einer demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft gelingt.
Caritas und Diakonie werden sich immer dann deutlich zu Wort melden müssen, wenn eine rein wirtschaftsliberale Politik das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes auszuhöhlen oder zu vergessen droht. Die schwächeren Glieder unserer Gesellschaft geraten dadurch in den Schatten des politischen Interesses. Der Platz von Caritas und Diakonie muß auf ihrer Seite sein.
Caritas und Diakonie versuchen durch Ihr Handeln, Kirche in der Welt von heute zu sein und die Werte des christlichen Glaubens glaubwürdig und überzeugend zu verwirklichen. Sie wollen in einer zunehmend säkularen Gesellschaft dazu beitragen, daß Sensibilität und Verantwortungsbewußtsein für den Nächsten gestärkt werden und daß im zwischenmenschlichen wie im gesellschaftlich-politischen Bereich Gerechtigkeit gelebt und verwirklicht wird. Sie sind mit ihren Kirchen darin einig, daß die Sorge um die unverlierbare Würde des Menschen Vorrang vor allen anderen Interessen hat.
Anhang
Tabelle 1: Altersstruktur der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung Ostdeutschlands
Tabellen zu Menschen im Schatten Allgemeine Erläuterungen Die nachfolgenden Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die neuen Bundesländer, sondern nur für die Klientel von Caritas und Diakonie. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung von Klienten im Mai 1996 in den Einrichtungen mit sozialer Beratung beider Verbände in den neuen Bundesländern. Zum Abgleich mit der Gesamtbevölkerung enthalten die Tabellen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 41 und 42 Zahlenwerte für die Untersuchungspopulation und die Gesamtbevölkerung der neuen Bundesländer.
Die "Untersuchungspopulation" der Lebenslagenuntersuchung umfaßt Personen, die vor der Vereinigung in der DDR lebten, zum Zeitpunkt der Befragung das 16. Lebensjahr vollendet hatten und in Privathaushalten in den neuen Bundesländern und Ostberlin wohnten.
"ISL" = Institut für Sozialberichterstattung und Lebenslagenforschung (Frankfurt am Main). ISL ist das durchführende Forschungsinstitut.
Bezeichnung des Datensatzes: ISL – Frankfurt am Main, LLU-NB 1996 (Lebenslagenuntersuchung für die neuen Bundesländer 1996).
Wegen systemtechnischer Rundungen ergeben Zeilen- und Spalten-Prozent nicht immer genau 100 % (bei Einfachantworten).
| Alter in Jahren | Neue Bundesländer und Ostberlin | |
| Prozent | ||
| a) | Untersuchungspopulation | Gesamtbevölkerung |
| 16 – 24 | 12,7 | 11,3 |
| 25 – 29 | 12,8 | 10,6 |
| 30 – 39 | 30 | 20,1 |
| 40 – 49 | 19,9 | 15,6 |
| 40 – 49 | 19,9 | 15,6 |
| 60 – 69 | 5,4 | 12,8 |
| 60 – 69 | 5,4 | 12,8 |
Anmerkungen:
a) Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in den neuen Bundesländern und Ostberlin ab dem 16. Lebensjahr zum Jahresende 1994.Quellen: ISL – Frankfurt am Main, LLU-NB 1996; Statistisches Jahrbuch 1996, S. 63.
Tabelle 2: Geschlecht der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung in den neuen BundesländernTabelle 2: Geschlecht der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung in den neuen Bundesländern
| Geschlecht | Neue Bundesländer und Ostberlin | |||
| Prozent | ||||
| a) | Untersuchungspopulation | Gesamtbevölkerung | ||
| Frauen | 60,9 | 52,2 | ||
| Männer | 39,1 | 47,8 | ||
| Insgesamt | 100,0 | 100,0 |
Anmerkungen: a) Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in den neuen Bundesländern und Ostberlin ab dem 16. Lebensjahr zum Jahresende 1994.Quellen: ISL – Frankfurt am Main, LLU–NB 1996; Statistisches Jahrbuch 1996, S. 63.
Tabelle 3: Familienstand der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung in den neuen Bundesländern
| Familienstand | Neue Bundesländer und Ostberlin | |||
| Prozent | ||||
| a) | Untersuchungspopulation | Gesamtbevölkerung | ||
| Ledig | 36,5 | 23,6 | ||
| Verheiratet | 37,3 | 59,7 | ||
| Verwitwet | 7,7 | 9,6 | ||
| Geschieden | 18,5 | 7,2 | ||
| Insgesamt | 100,0 | 100,0 |
Anmerkungen:
a) Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in den neuen Bundesländern und Ostberlin ab dem 16. Lebensjahr zum Jahresende 1994.Quellen: ISL – Frankfurt am Main, LLU–NB 1996; Statistisches Bundesamt nach telefonischer Auskunft im Februar 1997.
Tabelle 4: Haushaltstypologie der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung in den neuen Bundesländern
| Neue Bundesländer und Ostberlin | ||||
| Prozent | ||||
| a) | Untersuchungspopulation | Gesamtbevölkerung | ||
| Alleinlebend | 31 | 30,1 | ||
| Paare ohne Kinder | 17,3 | 28 | ||
| Paare mit Kindern | 27,6 | 33,8 | ||
| Alleinerzieher mit 1 Kind | 6,8 | 4,7 | ||
| Alleinerzieher mit 2 Kindern | 3,2 | 1,7 | ||
| Alleinerzieher mit 3 Kindern | 2,1 | 0,3 | ||
| Sonstige Haushalte | 12 | 1,4 | ||
| Insgesamt | 100,0 | 100,0 |
Anmerkungen:
a) Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in den neuen Bundesländern und Ostberlin zum Jahresende 1994.Quellen: ISL – Frankfurt am Main, LLU-NB 1996; Statistisches Bundesamt 1996, Fachserie 1, R 3, S. 26–30, 128.
Tabelle 5: Größe der Haushalte der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung in den neuen Bundesländern
| Haushaltsgröße | Neue Bundesländer und Ostberlin | |||
| Prozent | ||||
| a) | Untersuchungspopulation | Gesamtbevölkerung | ||
| 1 Person | 31,1 | 30,1 | ||
| 2 Personen | 23 | 32,6 | ||
| 3 Personen | 18,7 | 19 | ||
| 4 Personen | 16,3 | 14,9 | ||
| 5 und mehr | 10,9 | 3,4 | ||
| Insgesamt | 100,0 | 100,0 |
Anmerkungen:
a) Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in den neuen Bundesländern und Ostberlin im April 1994.Quellen: ISL – Frankfurt am Main, LLU-NB 1996; Statistisches Bundesamt 1996, Fachserie 1, R 3, S. 27.
Tabelle 6: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei hauptberuflich Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen
| Hauptberuflich erwerbstätig | Hauptberuflich nicht erwerbstätig | Gesamtwert für alle Klienten | ||
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 1,4 % | 15,0 % | 12,1 % | |
| Einmalige Leistung | 1,0 % | 3,8 % | 3,2 % | |
| HLU beantragt | 1,2 % | 5,4 % | 4,5 % | |
| Kein HLU-Bezug, nicht beantragt | 96,4 % | 75,9 % | 80,3 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 88,9 % | 77,1 % | 79,6 % | |
| Ja | 11,1 % | 22,9 % | 20,4 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL – Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 7: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei Paar-Haushalten mit minderjährigen Kindern
| Paare mit 1 Kind | Paare mit 2 Kindern | Paare mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert für alle Paar-Haushalte | |
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 11,0 % | 6,0 % | 19,5 % | 10,9 % |
| Einmalige Leistung | 1,3 % | 1,9 % | 9,6 % | 3,4 % |
| HLU beantragt | 5,8 % | 5,7 % | 4,8 % | 5,5 % |
| Kein HLU-Bezug, nicht beantrgat | 82,0 % | 86,4 % | 66,2 % | 80,2 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 79,7 % | 81,8 % | 75,5 % | 79,6 % |
| Ja | 20,3 % | 18,2 % | 24,5 % | 20,4 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Tabelle 8: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 19,5 % | 14,6 % | 39,1 % | 22,2 % |
| Einmalige Leistung | 4,0 % | 2,0 % | 11,5 % | 5,0 % |
| HLU beantragt | 10,1 % | 10,7 % | 6,7 % | 9,6 % |
| Kein HLU-Bezug, nicht beantragt | 66,4 % | 72,6 % | 42,7 % | 63,2 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0% |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 68,4 % | 73,5 % | 79,5 % | 71,8 % |
| Ja | 31,6 % | 26,5 % | 20,5 % | 28,2 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0% |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 9: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen und Älteren
| 16- bis 24jährige | Ältere | Gesamtwert für alle Kienten | ||
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 22,6 % | 10,4 % | 12,1 % | |
| Einmalige Leistung | 1,5 % | 3,5 % | 3,2 % | |
| HLU beantragt | 6,5 % | 4,2 % | 4,5 % | |
| Kein HLU-Bezug, nicht beantragt | 69,4 % | 81,9 % | 80,3 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 80,7 % | 79,5 % | 79,6 % | |
| Ja | 19,3% | 20,5% | 20,4% | |
| Gesamtwert | 100,0% | 100,0% | 100,0% |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 10: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei Erwerbsunfähigen und Rentnern
| Erwerbsunfähige/ Rentner | Andere Fälle | Gesamtwert für alle Kienten | ||
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 13,6 % | 6,3 % | 12,1 % | |
| Einmalige Leistung | 3,9 % | 3,0 % | 3,2 % | |
| HLU beantragt | 2,2 % | 5,1 % | 4,5 % | |
| Kein HLU-Bezug, nicht beantragt | 87,5 % | 78,3 % | 80,3 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 79,2 % | 79,7 % | 79,6 % | |
| Ja | 20,8 % | 20,3 % | 20,4 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 11: Sozialhilfebezug und verdeckte Armut bei Arbeitslosen mit Arbeitslosmeldung und bei Arbeitslosen ohne Arbeitslosmeldung
| Arbeitslos gemeldet | Arbeitslos/ nicht gemeldet | Gesamtwert für alle Arbeitslosen | ||
| Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||
| Laufende HLU | 17,3 % | 63,5 % | 19,1 % | |
| Einmalige Leistung | 4,3 % | 3,5 % | 4,3 % | |
| HLU beantragt | 7,7 % | 4,3 % | 7,5 % | |
| Kein HLU-Bezug, nicht beanrtragt | 70,6 % | 28,7 % | 69,0 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Verdeckte Armut: | ||||
| Nein | 72,3 % | 95,1 % | 73,2 % | |
| Ja | 27,7 % | 4,9 % | 26,8 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 12: Gründe, Sozialhilfe nicht in Anspruch zu nehmen, bei verdeckt armen
| Verdeckte Armut | Gesamtwert | |||
| Nein | Ja | |||
| Einkommen zu hoch | ||||
| Trifft zu | 80,5 % | 66,4 % | 77,2 % | |
| Trifft nicht zu | 19,5 % | 33,6 % | 22,8 % | |
| Zuerst erspartes Geld aufbrauchen | ||||
| Trifft zu | 34,9 % | 24,7 % | 32,5 % | |
| Triff nicht zu | 65,1 % | 75,3 % | 67,5 % | |
| Werden von Angehörigen unterstützt | ||||
| Trifft zu | 12,2 % | 11,3 % | 12,0 % | |
| Trifft nicht zu | 87,8 % | 88,7 % | 88,0 % | |
| Kein Anspruch wg. Wohneigent. | ||||
| Trifft zu | 13,2 % | 7,7 % | 11,9 % | |
| Trifft nicht zu | 86,8 % | 92,3 % | 88,1 % | |
| Kann für mich selber sorgen | ||||
| Trifft zu | 69,3 % | 57,3 % | 66,5 % | |
| Trifft nicht zu | 30,7 % | 42,7 % | 33,5 % | |
| Möchte nicht, daß Angehörige Geld an Sozialamt zahlen müssen | ||||
| Trifft zu | 33,5 % | 26,1 % | 31,7 % | |
| Trifft nicht zu | 66,5 % | 73,9 % | 68,3 % | |
| Möchte dem Staat nicht zur Last fallen | ||||
| Trifft zu | 19,9 % | 13,1 % | 18,3 % | |
| Trifft nicht zu | 80,1 % | 86,9 % | 81,7 % | |
| Möchte niemandem Rechenschaft über Einkommensverh. ablegen | ||||
| Trifft zu | 26,0 % | 21,0 % | 24,9 % | |
| Trifft nicht zu | 74,0 % | 79,0 % | 75,1 % | |
| Aufwand lohnt nicht | ||||
| Trifft zu | 19,6 % | 20,1 % | 19,7 % | |
| Trifft nicht zu | 80,4 % | 79,9 % | 80,3 % | |
| Unangenehm, zum Sozialamt zu gehen | ||||
| Trifft zu | 32,3 % | 32,6 % | 32,4 % | |
| Trifft nicht zu | 67,7 % | 67,4 % | 67,6 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 13: Kenntnis über Sozialhilfe bei verdeckt armen Klienten und nicht verdeckt
| Verdeckte Armut | Gesamtwert | |||
| Nein | Ja | |||
| SH wird auch bei Erhalt von AL-Geld/ AL-Hilfe gezahlt | ||||
| Stimmt | 63,6 % | 68,6 % | 64,6 % | |
| Stimmt nicht | 36,4 % | 31,4 % | 35,4 % | |
| SH kann zusätzlich zu Rente gezahlt werden | ||||
| Stimmt | 81,6 % | 85,1 % | 82,3 % | |
| Stimmt nicht | 18,4 % | 14,9 % | 17,7 % | |
| SH neben Arbeitseinkommen möglich | ||||
| Stimmt | 46,6 % | 47,0 % | 46,7 % | |
| Stimmt nicht | 53,4 % | 53,0 % | 53,3 % | |
| SH kann an Alleinerziehende mit Unterhaltsz. gezahlt werden | ||||
| Simmt | 90,9 % | 86,0 % | 89,9 % | |
| Stimmt nicht | 9,1 % | 14,0 % | 10,1 % | |
| SH muß bei finanz. Besserung zurückgezahlt werden | ||||
| Stimmt | 45,2 % | 53,7 % | 46,9 % | |
| Stimmt nicht | 54, 8 % | 46,3 % | 53,1 % | |
| Vor dem SH-Bezug muß Erspartes aufgebraucht werden | ||||
| Stimmt | 56,3 % | 63,1 % | 57,7 % | |
| Stimmt nicht | 43,7 % | 36,9 % | 42,3 % | |
| Erziehungsgeld wird auf SH angerechnet | ||||
| Stimmt | 43,1 % | 53,9 % | 45,3 % | |
| Stimmt nicht | 56,9 % | 46,1 % | 54,7 % | |
| Kindergeld wird auf SH angerechnet | ||||
| Stimmt | 66,8 % | 67,9 % | 67,0 % | |
| Stimmt nicht | 33,2 % | 32,1 % | 33,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 14a: Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern
| Arbeitslosigkeit | Weiblich | Männlich | Gesamtwert | |
| Ja | 48,7 % | 51,3 % | 100,0 % | |
| Nein | 51,3 % | 48,7 % | 100,0 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Anmerkungen: Grundgesamtheit nur Arbeitslose.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 14b: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bei Frauen und Männern
| Leistungsbezug wert aus der Arbeitslosenersicherung | Weiblich | Männlich | Gesamtwert | |
| Arbeitslosengeld | 39,6 % | 36,4 % | 38,0 % | |
| Arbeitslosenhilfe | 45,4 % | 42,7 % | 44,0 % | |
| Weder Arbeitslosen- geld noch -hilfe | 15,0 % | 18,0 % | 20,9 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0% |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 15a: Dauer der Arbeitslosigkeit
| Dauer jetzige Arbeitslosigkeit a) | Dauer Arbeitslosigkeit Vereinigung b) | |||
| unter 1 Jahr | 43,5 % | 14,3 % | ||
| 1 bis unter 2 Jahre | 15,5 % | 17,4 % | ||
| 2 bis unter 3 Jahre | 41,1 % | 17,4 % | ||
| 3 bis unter 4 Jahre | 11,4 % | |||
| 4 und mehr Jahre | 39,5 % | |||
Anmerkungen:
a) Dauer der aktuellen Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Befragung im Mai 1996.
b) Dauer aller Phasen der Arbeitslosigkeit seit der Vereinigung bis zum Zeitpunkt der Befragung im Mai 1996.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 15b: Häufigkeit der Arbeitslosigkeit seit der Vereinigung
| Häufigkeit der Arbeitslosigkeit seit der Vereinigung | ||||
| einmal | 46,6 % | |||
| zweimal | 27, 4 % | |||
| dreimal und mehr | 26,0 % | |||
| Gesamtwert: | 100,0 % |
Tabelle 16: Inkaufnahme persönlicher und beruflicher Nachteile, um einen Arbeitsplatz zu erhalten, nach Dauer der aktuellen Arbeitslosigkeit.
| Inkaufnahme beruflicher Nachteile, um Stelle zu erhalten | unter 1 Jahr | 1 bis unter 2 Jahre | 2 und mehr Jahre | Gesamtwert |
| Jetzigen Wohnort innerhalb Ostdeutschlands wechseln | 29,6 % | 22,5 % | 26,2 % | 27,1 % |
| Nach Westdeutschland/Westberlin ziehen | 23,1 % | 17,3 % | 18,2 % | 20,2 % |
| Berufsfremd tätig sein | 78,1 % | 87,1 % | 78,5 % | 79,7 % |
| In eigenem Beruf geringer bezahlte Tätigkeit annehmen | 49,3 % | 53,1 % | 47,8 % | 49,3 % |
| Stärkere Arbeitsbelastung in Kauf nehmen | 44,4 % | 49,1 % | 30,8 % | 39,7 % |
| Befristetes Arbeitsverhältnis eingehen | 72,9 % | 76,7 % | 68,3 % | 71,6 % |
| Wochenendpendeln | 18,7 % | 15,9 % | 13,7 % | 16,3 % |
| Tägl. Arbeitsweg von 2 Std. oder mehr in Kauf nehmen | 32,6 % | 40,5 % | 17,7 % | 27,9 % |
| Tätigkeit unterhalb jetziger Qualifikation annehmen | 61,0 % | 71,2 % | 61,5 % | 62,8 % |
| Gesamtwert | 409,6 % | 433,2 % | 362,7 % | 394,5 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 17: Selbstinitiativen der Arbeitslosen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten, nach Dauer der aktuellen Arbeitslosigkeit
| Initiative, um eine Stelle zu erhalten | unter 1 Jahr | 1 bis unter 2 Jahre | 2 und mehr Jahre | Gesamtwert |
| Wiederholtes Nachfragen beim Arbeitsamt | 85,9 % | 94,4 % | 84,0 % | 86,4 % |
| Stellenanzeigen regelmäßig durchsehen | 67,7 % | 73,6 % | 53,1 % | 62,7 % |
| Bei verschiedenen Arbeitgebern beworben | 51,7 % | 70,2 % | 45,4 % | 52,1 % |
| Bei sozialer Beschäftigungsinitiative beworben | 12,6 % | 15,7 % | 8,2 % | 11,3 % |
| Andere gebeten, auf freiwerdende Stellen zu achten | 49,6 % | 56,9 % | 36,2 % | 45,3 % |
| Weiterqualifikation | 23,3 % | 20,3 % | 15,3 % | 19,6 % |
| Nicht genannte Initiative unternommen | 16,9 % | 18,1 % | 14,6 % | 16,2 % |
| Wegen Enttäuschung und Ratlosigkeit nichts unternommen | 4,7 % | 4,8 % | 15,3 % | 9,0 % |
| Gesamtwert | 312,4 % | 354,1 % | 272,0 % | 302,5 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 18: Zukunftsperspektiven aus Sicht der Arbeitslosen, nach Dauer der aktuellen Arbeitslosigkeit
| Einschätzung der Zukunft | unter 1 Jahr | 1 bis unter 2Jahre | 2 und mehr Jahre | Gesamtwert |
| Optimistisch | 15,8 % | 16,1 % | 15,7 % | 15,8 % |
| Eher optimistisch als pessimistisch | 37,6 % | 35,8 % | 27,3 % | 33,1 % |
| Eher pessimistisch als optimistisch | 33,9 % | 35,9 % | 36,3 % | 35,2 % |
| Pessimistisch | 12,7 % | 12,2 % | 20,7 % | 15,9 % |
| Gesamtwert: | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 19: Erreichen persönlicher Ziele nach der Vereinigung bei Arbeitslosen, nach Dauer der aktuellen Arbeitslosigkeit.
| Persönliche Ziele | unter 1 Jahr | 1 bis unter 2 Jahre | 2 und mehr Jahre | Gesamtwert |
| Eher als erfüllt | 7,5 % | 5,0 % | 5,5 % | 6,3 % |
| Nicht ganz erfüllt | 50,6 % | 37,8 % | 30,0 % | 40,2 % |
| Überhaupt nicht erfüllt | 41,8 % | 57,2 % | 64,5 % | 53,5 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Anmerkungen: Zur Beantwortung lagen vier Antwortvorgaben vor: "mehr als erfüllt / erfüllt / nicht ganz erfüllt / überhaupt nicht erfüllt". Die Kategorie "mehr als erfüllt" wurde von den Arbeitslosen nicht genannt.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 20: Anzahl der Wohnräume pro Kopf in Haushalten der Klienten
| Wohnräume pro Kopf | ||||
| Weniger als 1 Raum | 20,3 % | |||
| 1 Raum | 40,5 % | |||
| Mehr als 1 Raum | 39,3 % | |||
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: Wohnräume ohne Küche, Wohnküche, Bad, Toilette, Flur, Abstellräume und untervermietete Räume.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 21: Wohnfläche pro Kopf in Haushalten der Klienten
| Wohnfläche pro Kopf | ||||
| Unter 20 qm | 23,9 % | |||
| 20 bis 35 qm | 46,6 % | |||
| 36 qm und mehr | 29,5 % | |||
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: Wohnfläche ohne Fläche von Speicher, Balkon und Keller.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 22: Anzahl der Wohnräume pro Kopf in Haushalten von Paaren mit minderjährigen Kindern
| Wohnräume pro Kopf | Paare mit 1 Kind | Paare mit 3 Kindern | Paare mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert für alle Paar-Haushalte mit minderjährigen Kindern |
| Weinger als 1 Raum | 25,1 % | 54,7 % | 79,0 % | 49,4 % |
| 1 Raum | 62,0 % | 34,7 % | 20,0 % | 41,4 % |
| Mehr als 1 Raum | 12,8 % | 10,6 % | 1,0 % | 9,2 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 23: Anzahl der Wohnräume pro Kopf in Haushalten von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern
| Wohnräume pro Kopf | Alleinerzieher mit 1 Kind | Alleinerzieher mit 2 Kindern | Alleinerzieher mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert für alle Alleinerziehenden mit minderjähringen Kindern |
| Weniger als 1 Raum | 5,0 % | 9,9 % | 72,4 % | 18,6 % |
| 1 Raum | 46,3 % | 58,7 % | 22,4 % | 45,1 % |
| Mehr als 1 Raum | 48,7 % | 31,4 % | 5,2 % | 36,4 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 24: Wohnqualität
| Es gibt Schimmel | 10,7 % | |||
| Wohnung ist feucht | 12,0 % | |||
| Sonstige Mängel | 13,0 % | |||
| Verdreckte Treppenhäuser | 18,2 % | |||
| Schlechte sanitäre Ausstattung | 18,2 % | |||
| Schlechte Elektroinstallationen | 18,9 % | |||
| Defekte Türen, Fliesen, Wände | 20,9 % | |||
| Schwer zu heizen | 22,8 % | |||
| Bauliche Mängel bestehen | 30,4 % | |||
| Fenster schließen schlecht | 39,5 % | |||
| Wohnung sehr hellhörig | 40,2 % | |||
| Wohnung alles in allem in gutem Zustand | 44,2 % | |||
| Gesamtwert | 289,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 25: Monatliche Warmmietkosten bei Haushalten von Klienten, die weder Wohngeld noch Sozialhilfe beziehen
| Warmmietkosten | ||||
| unter 20 % | 34,5 % | |||
| 20 bis unter 30 % | 37,1 % | |||
| 30 bis unter 50 % | 22,2 % | |||
| 50 % und mehr | 6,2 % | |||
| Gruppen-Gesamtwert | 100,0 % | |||
| Mittelwert | 25,8 % |
Anmerkungen: Die Warmmietkosten setzen sich aus der monatlichen Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Umlagen für Wasser, Müllabfuhr usw.) und den Kosten für Heizung und Warmwasser zusammen. Der Warmmietkostenanteil in % errechnet sich: Warmmietkosten : Haushaltsnettoeinkommen x 100.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 26: Monatliche Warmmietkosten bei Haushalten von Klienten, die Wohngeld, jedoch keine Sozialhilfe beziehen
| Warmmiete vor Wohngeld | ||||
| unter 20 % | 7,0 % | |||
| 20 bis unter 30 % | 20,5 % | |||
| 20 bis unter 50 % | 56,1 % | |||
| 50 % und mehr | 16,5 % | |||
| Gruppen-Gesamtwert | 100,0 % | |||
| Miete vor Wohngeld Mittelwert | 37,5 % | |||
| Warmmiete nach Wohngeld (nur Wohngeldempfänger) | ||||
| unter 20 % | 25,3 % | |||
| 20 bis unter 30 % | 36,3 % | |||
| 30 bis unter 50 % | 35,3 % | |||
| 50 % und mehr | 3,2 % | |||
| Gruppen-Gesamtwert | 100,0% | |||
| Miete nach Wohngeld Mittelwert | 27,2 % |
Anmerkungen:
Die Warmmietkosten setzen sich aus der monatlichen Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Umlagen für Wasser, Müllabfuht usw.) und den Kosten für Heizung und Warmwasser zusammen. Der Warmmietkostenanteil in % errechnet sich: Warmmietkosten : Haushaltsnettoeinkommen x 100.Warmmietanteil vor Wohngeld errechnet sich: Warmmiete : (Haushaltsnettoeinkommen minus Wohngeld) x 100. Im erfragten Haushaltsnettoeinkommen ist der Wohngeldbetrag enthalten.
Warmmietanteil nach Wohngeld errechnet sich: (Warmmiete minus Wohngeld) : (Haushaltsnettoeinkommen minus Wohngeld) x 100. Im erfragten Haushaltsnettoeinkommen ist der Wohngeldbetrag enthalten.
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 27: Mietzahlungsverzug in Haushalten der Klienten 1995
| Mietverzug 1995 | % |
| Nie | 82,6 % |
| 1- bis 2mal | 7,4 % |
| 3mal oder häufiger | 10,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 28: Geldvermögen der Haushalte der Klienten
| Geldvermögen | % | |||
| Kein Vermögen | ||||
| vorhanden | 54,8 % | |||
| < 5000 | 18,9 % | |||
| 5000 < 10000 | 12,2 % | |||
| 10000 < 20000 | 7,9 % | |||
| 20000 | 6,3 % | |||
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: Ermittelt wurde das gesamte Geldvermögen aller Haushaltsmitglieder. Geldvermögen umfaßt Bargeld, Bank- und Sparguthaben.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 29: Verschuldung in Haushalten der Klienten
| Schulden ohne Immobilien | % |
| Ja | 41,1 % |
| Nein | 54,2 % |
| Antwort verweigert | 4,7 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen:
Zu den Schulden gehören Zahlungsverpflichtungen, z. B. bei Aufnahme eines Kredits zum Kauf von Haushaltsgeräten oder eines PKW, ebenso wie Mietschulden. Nicht eingerechnet sind Schulden auf das eigene Haus bzw. Eigentumswohnung.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 30: Schuldenhöhe der Haushalte der Klienten
| Schuldenkategorie | % | |||
| < 5000 | 42,3 % | |||
| 5000 < 10000 | 25,8 % | |||
| 10000 < 15000 | 10,2 % | |||
| 15000 < 20000 | 9,9 % | |||
| 20000 < 30000 | 4,2 % | |||
| 30000 < 50000 | 4,4 % | |||
| 50000 < 70000 | 1,5 % | |||
| 70000 < 100000 | 0,9 % | |||
| 100000 | 0,9 % | |||
| Gesamtwert | 100,0 % |
Tabelle 31: Anteil der Zins- und Tilgungszahlungen am Haushaltsnettoeinkommen in Haushalten der Klienten
| % | |
| Keine | 12,4 % |
| unter 20 % | 72,8 % |
| 20 % und mehr | 14,8 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen:
Anteil der Zins- und Tilgungszahlungen errechnet sich: Zins- und Tilgungsleistungen : Haushaltsnettoeinkommen x 100.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 32: Einschätzung der aktuellen persönlichen Probleme durch die Klienten
| % | |
| Ja | 14,4 % |
| Teils/teils | 32,8 % |
| Nein | 52,8 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: Antworten auf die Frage: "Wenn Sie an die Probleme denken, die Sie heute belasten: Hatten Sie diese auch schon als Bürger der DDR?" und "Wenn Sie Ihre heutige wirtschaftliche Lage betrachten und vergleichen sie mit der Lage vor der Vereinigung, (wie ist die wirtschaftliche Lage heute)?"Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 33: Erreichen persönlicher Ziele nach der Vereinigung
| % | |
| Mehr als erfüllt | 1,5 % |
| Erfüllt | 13,6 % |
| Nicht ganz erfüllt | 52,0 % |
| Überhaupt nicht erfüllt | 32,8 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen:
Antworten auf die Fragen: "Denken Sie jetzt einmal an Ihre persönliche Situation nach der Vereinigung. Haben sich - einmal alles zusammengenommen - Ihre Vorstellungen über das, was Sie nach der Vereinigung erreichen wollten, bisher … (Antwortmöglichkeiten)?"Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 34: Zukunftsperspektiven
| % | |
| Optimistisch | 17,5 % |
| Eher optimistisch als pessimistisch | 40,8 % |
| Eher pessimistisch als optimistisch | 30,8 % |
| Pessimistisch | 10,8 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: Antworten auf die Fragen: "Und wie sehen Sie allgemein Ihre persönliche Zukunft?"Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 35: Einschätzung der heutigen wirtschaftlichen Lage im Vergleich mit der Lage vor der Vereinigung
| % | |
| Viel besser | 4,0% |
| Besser | 25,1 % |
| Gleichgeblieben | 20,4 % |
| Etwas schlechter | 26,1 % |
| Viel schlechter | 24,4 % |
| Gesamtwert | 100,0 % |
Anmerkungen: siehe Tabelle 32.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 36: Einschränkungen der Kinderbedürfnisse aus finanziellen Gründen in Paar-Haushalten mit minderjährigen Kindern
| Kinderbedürfnisse | Paare mit 1 Kind | Paare mit 2 Kindern | Paare mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert |
| Nie einschränken | 31,6 % | 32,6 % | 10,4 % | 27,0 % |
| Etwas einschränken | 51,9 % | 54,1 % | 40,3 % | 50,1 % |
| Sehr einschränken | 16,5 % | 13,4 % | 49,3 % | 22,9 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 37: Einschränkungen der Kinderbedürfnisse aus finanziellen Gründen bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern
| Kinderbedürfnisse | Alleinerzieher mit 1 kind | Alleinerzieher mit 2 Kindern | Alleinerzieher mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert |
| Nie einschränken | 15,4 % | 23,2 % | 11,1 % | 16,4 % |
| Etwas einschränken | 50,7 % | 49,2 % | 45,4 % | 49,4 % |
| Sehr einschränken | 33,9 % | 27,5 % | 43,5 % | 34,3 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 38: Urlaubsreisen der Klienten innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Befragung
| Reisen ins Ausland | Reisen in neue Bundesländer | Reisen in alte Bundesländer | |
| Keinmal | 73,0 % | 70,0 % | 62,3 % |
| Einmal | 13,6 % | 11,1 % | 13,9 % |
| Zweimal oder öfter | 13,4 % | 18,9 % | 23,8 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Anmerkungen: Als Urlaubsreise zählt eine Reise, die länger als 3 Tage andauerte.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 39: Urlaubsreisen der Klienten in Paar-Haushalten mit minderjährigen Kindern innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Befragung
| Paare mit 1 Kind | Paare mit 2 Kindern | Paare mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert | |
| Reisen ins Ausland | ||||
| Keinmal | 70,7 % | 69,7 % | 84,3 % | 73,4 % |
| Einmal | 18,8 % | 16,3 % | 8,5 % | 15,5 % |
| Zweimal oder öfter | 10,5 % | 14,0 % | 7,2 % | 11,2 % |
| Reisen in neue Bundesländer | ||||
| Keinmal | 63,4 % | 61,6 % | 74,9 % | 65,2 % |
| Einmal | 13,8 % | 21,7 % | 12,6 % | 16,8 % |
| Zweimal oder öfter | 22,8 % | 16,7 % | 12,6 % | 18,0 % |
| Reisen in alte Bundesländer | ||||
| Keinmal | 42,3 % | 58,0 % | 74,5 % | 56,0 % |
| Einmal | 21,3 % | 15,1 % | 11,8 % | 16,6 % |
| Zweimal oder öfter | 36,4 % | 27,0 % | 13,7 % | 27,4 % |
Anmerkungen: Als Urlaubsreise zählt eine Reise, die länger als 3 Tage andauerte.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 40: Urlaubsreisen von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern innerhalb innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Befragung
| Alleinerzieher mit 1 Kind | Alleinerzieher mit 2 Kindern | Alleinerzieher mit 3 und mehr Kindern | Gesamtwert | |
| Reisen ins Ausland | ||||
| Keinmal | 74,2 % | 88,7 % | 79,0 % | 78,8 % |
| Einmal | 16,1 % | 7,4% | 21,0 % | 14,8 % |
| Zweimal oder öfter | 9,6 % | 4,0 % | 6,4 % | |
| Reisen in neue Bundesländer | ||||
| Keinmal | 71,1 % | 78,5 % | 63,8 % | 71,7 % |
| Einmal | 10,4 % | 7,6 % | 17,8 % | 11,0 % |
| Zweimal oder öfter | 18,5 % | 13,9 % | 18,5 % | 17,3 % |
| Reisen in alte Bundesländer | ||||
| Keinmal | 71,1 % | 69,2 % | 72,8 % | 71,0 % |
| Einmal | 13,9 % | 18,8 % | 10,0 % | 14,4 % |
| Zweimal oder öfter | 14,9 % | 12,1 % | 17,1 % | 14,6 % |
Anmerkungen: Als Urlaubsreise zählt eine Reise, die länger als 3 Tage andauerte.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 41: Lebenszufriedenheit der Untersuchungspopulation im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung der neuen Bundesländer.
| Untersuchungspopulation 1996 | Untersuchungspopulation 1993 | |
| 0 - 4 | 34,0 % | 9,3 % |
| 5 | 25,7 % | 11,7 % |
| 6 | 10,2 % | 13,4 % |
| 7 | 12,6 % | 23,6 % |
| 8 | 10,4 % | 26,9 % |
| 9 | 3,6 % | 9,4 % |
| 10 | 3,5 % | 5,6 % |
| Gesamtwert: | 100,0 % | 100,0 % |
| Mittelwert: | 5,1 % | 6,9 % |
Anmerkungen:
Antwort auf die Frage: "Und was meinen Sie, wie zufrieden sind Sie gegenwärtig - alles in allem - mit Ihrem Leben?" Zur Beantwortung lag eine 11stufige Ziffern-Skala vor. "10" bedeutet "ganz und gar zufrieden und "0" bedeutet "ganz und gar unzufrieden." Die Werte dazwischen sind Abstufungen.Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996; Hauser R., u. a.: Ungleichheit und Sozialpolitik: Berichte zum sozialen und politischen Wandel in Ostdeutschland. Opladen, 1996, S. 430.
Tabelle 42: Befindlichkeitstörungen in der Untersuchungspopulation und in der Gesamtbevölkerung der neuen Bundesländer
| Öfter erschöpft oder erschlagen fühlend? | Untersuchungspopulation 1996 | Gesamtbevölkerung 1993 |
| Ja | 66,3 % | 43,0 % |
| Nein | 33,7 % | 57,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % |
| Öfter unglücklich oder niedergeschlagen fühlend? | ||
| Ja | 42,6 % | 16,0 % |
| Nein | 57,4 % | 84,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % |
| Öfters Schütteln oder Zittern? | ||
| Ja | 18,2 % | 6,0 % |
| Nein | 81,8 % | 94,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % |
| Ständig aufgeregt oder nervös? | ||
| Ja | 29,9 % | 14,0 % |
| Nein | 70,1 % | 86,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % |
| Häufig Ängste oder Sorgen? | ||
| Ja | 67,6 % | 26,0 % |
| Nein | 32,4 % | 74,0 % |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996. - Hauser R., u. a.: Ungleichheit und Sozialpolitik: Berichte zum sozialen und politischen Wandel in Ostdeutschland. Opladen, 1996, S. 430.
Tabelle 43: Erfahrungen der Klienten seit der Vereinigung mit Ämtern und Behörden nach Geschlecht
| Aussagen | Weiblich | Männlich | Gesamtwert | |
| Habe auf Ämtern/Behörden immer alles erreicht | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 15,8 % | 15,3 % | 15,6 % | |
| Trifft eher zu | 31,4 % | 33,5 % | 32,2 % | |
| Trifft eher nicht zu | 40,4 % | 33,5 % | 37,7 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 12,4 % | 17,6 % | 14,4 % | |
| Selbstbewußtes Auftreten hilft immer | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 29,0 % | 31,5 % | 30,0 % | |
| Trifft eher zu | 38,5 % | 37,2 % | 38,0 % | |
| Trifft eher nicht zu | 23,7 % | 21,2 % | 22,7 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 8,7 % | 10,1 % | 9,3 % | |
| Fühle mich hilflos bei Kontakt mit Ämtern/Behörden: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 21,1 % | 22,2 % | 21,5 % | |
| Trifft eher zu | 24,6 % | 24,0 % | 24,4 % | |
| Trifft eher nicht zu | 31,7 % | 29,2 % | 30,7 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 22,6 % | 24,6 % | 23,4 % | |
| Gegen Ämter/Behörden ist man meistens machtlos: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 28,7 % | 32,2 % | 30,0 % | |
| Trifft eher zu | 34,8 % | 29,4 % | 32,7 % | |
| Trifft eher nicht zu | 28,6 % | 27,5 % | 28,2 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 8,0 % | 10,9 % | 9.1 % | |
| Unsicherheit beim Ausfüllen eines Formulares: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 29,3 % | 31,1 % | 30,0 % | |
| Trifft eher zu | 22,6 % | 28,0 % | 24,7 % | |
| Trifft eher nicht zu | 24,1 % | 20,6 % | 22,7 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 23,9 % | 20,3 % | 22,5 % | |
| Ämter/Behörden sind meistens stur/wenig hilfsbereit | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 16,7 % | 18,1 % | 17,2 % | |
| Trifft eher zu | 30,6 % | 31,7 % | 31,0 % | |
| Trifft eher nicht zu | 43,6 % | 40,7 % | 42,4 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 9,1 % | 9,5 % | 9,3 % | |
| Ämter/Behörden informieren gut überpersönliche Rechte/Pflichten: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 6,3 % | 6,9 % | 6,6 % | |
| Trifft eher zu | 20,1 % | 22,6 % | 21,1 % | |
| Trifft eher nicht zu | 52,1 % | 47,9 % | 50,4 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 21,4 % | 22,6 % | 21,9 % | |
| Mit Amt/Behörde sollte man sich nicht anlegen | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 19,2 % | 25,4 % | 21,6 % | |
| Trifft eher zu | 24,9 % | 23,8 % | 24,5 % | |
| Trifft eher nicht zu | 31,1 % | 27,6 % | 29,7 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 24,8 % | 23,2 % | 24,2 % |
Tabelle 43 (Fortsetzung): Erfahrungen der Klienten seit der Vereinigung mit Ämtern und Behörden nach Geschlecht
| Aussagen | Weiblich | Männlich | Gesamtwert | |
| Ich durchschaue meine Rechte nicht: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 22,0 % | 24,9 % | 23,1 % | |
| Trifft eher zu | 35,6 % | 36,4 % | 35,9 % | |
| Trifft eher nicht zu | 29,1 % | 24,7 % | 27,4 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 13,3 % | 14,0 % | 13,6 % | |
| Habe auf den Ämtern noch keine Hilfe erhalten: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 7,1 % | 7,2 % | 7,2 % | |
| Trifft eher zu | 16,2 % | 19,3 % | 17,4 % | |
| Trifft eher nicht zu | 49,2 % | 47,1 % | 48,4 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 27,5 % | 26,4 % | 27,1 % | |
| Ich muß viel zuviel Neues lernen: | ||||
| Trifft voll und ganz zu | 40,2 % | 45,8 % | 42,4 % | |
| Trifft eher zu | 35,4 % | 34,8 % | 35,2 % | |
| Trifft eher nicht zu | 16,1 % | 13,4 % | 15,0 % | |
| Trifft überhaupt nicht zu | 8,3 % | 6,1 % | 7,4 % | |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 44: Impulsgeber der Klienten, eine Einrichtung von Caritas oder Diakonie aufzusuchen.
| Impulsgeber, die Einrichtung aufzusuchen | ||||
| Aus eigener Initiative | 41,8 % | |||
| Ehe- bzw. Lebenspartner(in) | 4,7 % | |||
| Angehörige/Verwandte | 6,5 % | |||
| Freunde/Bekannte | 9,9 % | |||
| Andere Fachdienste von CV/DW | 2,6 % | |||
| Ehrenamtliche Mitarbeiter/Selbsthilfegruppen CV/DW | 1,6 % | |||
| Andere Wohlfahrtsverbände (DRK, AWO, usw.) | 0,8 % | |||
| Pfarrer/Kirchengemeinde | 2,1 % | |||
| Sozialamt/Allgemeiner Sozialdienst | 3,7 % | |||
| Gesundheitsamt | 1,2 % | |||
| Jugendamt | 2,2 % | |||
| Arbeitsamt | 3,7 % | |||
| Arzt/Krankenhaus | 14,0 % | |||
| Schule/Kindergarten | 0,7 % | |||
| Arbeitgeber/Betrieb | 1,1 % | |||
| Sonstige | 3,4 % | |||
| Gesamtwert | 100,0 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 45: Erfahrungen der Klienten mit Caritas und Diakonie und anderen Diensten nach Altersklassen (Mehrfachantworten waren möglich).
| Gründe, Einrichtungen aufzusuchen | unter 30 Jahre | 30 Jahre u. älter | Gesamtwert | |
| Kein anderes Hilfsangebot | 22,2 % | 22,8 % | 22,7 % | |
| Kirchliche Ausrichtung bevorzugt | 24,0 % | 40,6 % | 36,5 % | |
| Gute fachliche Hilfe | 69,6 % | 70,2 % | 70,0 % | |
| Schlechte Erfahrungen mit staatl. Diensten | 11,6 % | 13,0 % | 12,7 % | |
| Vertrauensverh. zu hiesigen Mitarbeitern | 57,0 % | 77,4 % | 72,4 % | |
| Nichts von dem trifft zu | 6,7 % | 1,8 % | 3,0 % | |
| Gesamtwert | 191,2 % | 225,8 % | 217,3 % |
Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 46: Ehrenamtliche und freiwillige Aktivitäten der Klienten nach Altersklasse.
| unter 30Jahre | 30 Jahre u. älter | Gesamtwert | ||
| Engagement in Umweltgruppen/Naturschutz: | ||||
| Ja | 25,4 % | 23,3 % | 23,8 % | |
| Eventuell | 34,8 % | 25,9 % | 28,1 % | |
| Nein | 39,8 % | 50,8 % | 48,1 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement für Sport/Freizeit: | ||||
| Ja | 32,0 % | 21,7 % | 24,2 % | |
| Eventuell | 25,4 % | 18,4 % | 20,1 % | |
| Nein | 42,7 % | 59,8 % | 55,6 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement in Parteien: | ||||
| Ja | 3,5 % | 3,4 % | 3,4 % | |
| Eventuell | 4,8 % | 3,7 % | 4,0 % | |
| Nein | 91,7 % | 92,9 % | 92,6 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement in Bürgerinitiativen: | ||||
| Ja | 10,6 % | 11,3 % | 11,1 % | |
| Eventuell | 31,8 % | 26,4% | 27,7 % | |
| Nein | 57,6 % | 62,3 % | 61,2 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Anmerkungen:
Antworten auf die Frage: "Wären Sie bereit, ehrenamtlich bzw. freiwillig mitzuwirken, und zwar… (Antwortmöglichkeiten)?".Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 47: Ehrenamtliche und freiwillige Aktivitäten der Klienten nach Altersklasse.
| unter 30 Jahre | 30 Jahre u. älter | Gesamtwert | ||
| Engagement in Selbsthilfegruppen: | ||||
| Ja | 36,7 % | 41,9 % | 40,6 % | |
| Eventuell | 29,9 % | 23,8 % | 25,3 % | |
| Nein | 33,4 % | 34,3 % | 34,1 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement in Kirchengemeinden: | ||||
| Ja | 12,8 % | 26,0 % | 22,8 % | |
| Eventuell | 18,1 % | 20,5 % | 19,9 % | |
| Nein | 69,1 % | 53,3 % | 57,3 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement für soziale Aufgaben in der Nachbarschaft | ||||
| Ja | 36,3 % | 35,7 % | 35,8 % | |
| Eventuell | 35,4 % | 30,7 % | 31,9 % | |
| Nein | 28,3 % | 33,7 % | 32,3 % | |
| Gesamtwert | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % | |
| Engagement in anderen sozialen Bereichen: | ||||
| Ja | 29,4 % | 30,9 % | 30,5 % | |
| Eventuell | 41,6 % | 34,1 % | 36,0 % | |
| Nein | 29,0 % | 35,0 % | 33,5 % | |
| Gesamtwert: | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Anmerkungen:
Antworten auf die Frage: "Wären Sie bereit, ehrenamtlich bzw. freiwillig mitzuwirken, und zwar… (Antwortmöglichkeiten)?"Quelle: ISL - Frankfurt am Main, LLU-NB 1996.
Tabelle 48: Probleme der Klienten und ihrer Angehörigen aus der Sicht der Mitarbeiter(innen) (Mehrfachnennungen waren möglich)
| Problembereiche | unter 30 Jahre | 30 Jahre u. älter | Gesamtwert | |
| Krankheit/Behinderung Angehöriger: | ||||
| Suchtprobleme | 10,3 % | 14,2 % | 13,2 % | |
| (Körperliche) Behinderung Angehöriger | 6,7 % | 9,7 % | 9,0 % | |
| Pflegebedürftigkeit Angehöriger | 4,5 % | 6,6 % | 6,1 % | |
| Straffälligkeit Angehöriger | 1,7 % | 1,5 % | 1,6 % | |
| Krankheit/Behinderung Befragter: | ||||
| Alkoholabhängigkeit | 8,3 % | 29,1 % | 24,0 % | |
| Andere Suchtprobleme | 4,2 % | 4,1 % | 4,2 % | |
| Körperliche Behinderung/Sinnesbehinderung | 8,9 % | 19,3 % | 16,8 % | |
| Psychische Probleme/psychische Krankheit | 17,4 % | 30,3 % | 27,2 % | |
| Erholungs-/Kurbedürftigkeit | 10,7 % | 14,4 % | 13,5 % | |
| Heimunterbringung | 0,9 % | 1,3 % | 1,2 % | |
| Unter Betreuung nach dem Betreuungsgesetz | 1,4 % | 2,9 % | 2,6 % | |
| Längerer Klinik-/Krankenhausaufenthalt | 3,0 % | 6,0 % | 5,3 % | |
| Persönliche, familiäre und soziale Probleme: | ||||
| Probleme mit Leben nach Vereinigung | 24,0 % | 36,4 % | 33,4 % | |
| Mangelnde lebenspraktische Fähigkeiten | 23,1 % | 20,2 % | 20,9 % | |
| Trauer um einen Menschen | 3,9 % | 10,1 % | 8,6 % | |
| Kontaktschwierigkeiten/Einsamkeit | 12,2 % | 27,3% | 23,6 % | |
| Schwangerschaftskonflikt | 10,5 % | 2,1 % | 4,1 % | |
| Trennung/Scheidung | 15,5 % | 15,8 % | 15,7 % | |
| Partnerprobleme/häufiger Streit | 17,4 % | 19,1 % | 18,7 % | |
| Gewaltanwendung durch (Ehe-)Partner | 1,8 % | 3,1 % | 2,8 % | |
| Selbsterfahrener sexueller Mißbrauch | 3,6 % | 2,6 % | 2,9 % | |
| Sexueller Mißbrauch der Kinder der befragten Person | 0,1% | 1,2 % | 0,9% | |
| Probleme bei Erziehung der Kinder | 9,9 % | 14,5 % | 13,3 % | |
| Probleme mit Verhaltensauffäligkeit der Kinder | 4,7 % | 9,0 % | 8,0 % | |
| Konflikte mit Eltern | 17,4 % | 8,3 % | 10,5 % | |
| Probleme wegen Straffälligkeit | 4,4 % | 3,4 % | 3,6 % | |
| Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden | 25,4 % | 31,4 % | 29,9 % | |
| Schwierigkeiten bei Rechtsfragen | 22,3 % | 25,5 % | 24,7 % | |
| Obdachlosigkeit/Wohnsitzlosigkeit | 0,7 % | 1,4 % | 1,2 % | |
| Wohnungsprobleme | 18,6 % | 16,1% | 16,7 % | |
| Berufliche Probleme: | ||||
| Drohender Verlust des Arbeitsplatzes | 7,9 % | 6,6 % | 6,9 % | |
| Probleme am Arbeitsplatz | 5,6 % | 4,9 % | 5,1 % | |
| Arbeitslosigkeit/vergebliche Arbeitssuche | 39,3 % | 39,9 % | 39,8 % | |
| Finanzielle Probleme: | ||||
| Überschuldung | 18,7 % | 17,6 % | 17,9 % | |
| Nicht erhaltene Unterhaltszahlungen | 4,6 % | 4,2 % | 4,3 % | |
| Erbringung von Unterhaltszahlungen | 0,1 % | 1,1 % | 0,9 % | |
| Äußerst geringes Einkommen | 41,4 % | 32,1 % | 34,4 % | |
Tabelle 48 (Fortsetzung): Probleme der Klienten und ihrer Angehörigen aus der Sicht der Mitarbeiter(innen) (Mehrfachnennungen waren möglich)
| Problembereiche | unter 30 Jahre | 30 Jahre u. älter | Gesamtwert | |
| Probleme von Bewilligung von: | ||||
| Rente/Pension | 0,9 % | 5,5 % | 4,4 % | |
| Sozialhilfe | 10,0 % | 4,3 % | 5,7 % | |
| Arbeitslosengeld/-hilfe | 5,7 % | 6,6 % | 6,4 % | |
| Pflegegeld | 1,6 % | 4,6 % | 3,8 % | |
| Andere soziale Leistungen | 13,6% | 11,1 % | 11,7 % | |
| Bes. Probleme bei Migranten u. Spätaussiedlern: | ||||
| Probleme wegen Aufenthaltsgenehmigung/ Aufnahmeantrag/Arbeitserlaubnis | 0,6 % | 0,4 % | 0,5 % | |
| Nichtanerkennung der schulischen/beruflichen Ausbildung | 0,1 % | 0,2 % | 0,2 % | |
| Probleme mit deutschen Nachbarn | 0,4 % | 0,1 % | 0,1 % | |
| Sprachliche/kulturelle Probleme | 0,4 % | 0,5 % | 0,5 % | |
| Sonstige nicht aufgeführte Probleme | 14,8 % | 11,9 % | 12,6 % | |
| Kein Problem vorhanden: | 2,0 % | 1,0 % | 1,2 % | |
| Gesamtwert | 461,5 % | 539,3 % | 520,5 % |
| Statistik der Dienste und Einrichtungen von Caritas und Diakonie in den neuen Bundesländern |
| Einrichtungsgruppe | Fachlicher Bereich | Caritas | Diakonie | Gesamt |
| Offene Dienste | Gesundheitshilfe | 121 | s.Familien-hilfe | |
| Jugendhilfe | 63 | 65 | ||
| Familienhilfe | 54 | 415 | ||
| Altenhilfe | 25 | 28 | ||
| Behindertenhilfe | 21 | 77 | ||
| Besondere soziale Situationen/ sonstiges soziale Hilfen | 208 | 347 | ||
| 492 | 932 | 1.424 | ||
| Krankenhäuser und Heime | Gesundheitshilfe | 49 | 79 | |
| Jugendhilfe | 39 | 140 | ||
| Familienhilfe | 14 | 48 | ||
| Altenhilfe | 131 | 376 | ||
| Behindertenhilfe | 46 | 221 | ||
| Besondere soziale Situationen/ sonstige Hilfen | 19 | 50 | ||
| 298 | 914 | 1.212 | ||
| Tageseinrichtungen/teilstationäre Einrichtungen | Gesundheitshilfe | 1 | ||
| Kinder- und Jugendhilfe | 300 | 627 | ||
| Familienhilfe | 2 | |||
| Altenhilfe | 18 | |||
| Behindertenhilfe | 26 | 163 | ||
| Besondere soziale Situationen/ sonstige soziale Hilfen | 5 | 35 | ||
| 332 | 845 | 1.177 | ||
| Aus- und Fortbildungsstätten | Gesundheitshilfe | 17 | 29 | |
| Jugendhilfe | 6 | 4 | ||
| Altenhilfe | 3 | 10 | ||
| Behindertenhilfe | 7 | |||
| Sonstige Aus- und Weiterbildungsstätten | 9 | 16 | ||
| 35 | 66 | 101 | ||
| Selbsthilfegruppen | Gesundheitshilfe | 71 | 26 | |
| Jugendhilfe | 12 | |||
| Familienhilfe | 193 | |||
| Altenhilfe | 1 | 173 | ||
| Behindertenhilfe | 4 | 23 | ||
| Besondere soziale Situationen | 250 | |||
| 76 | 677 | 753 | ||
| 1.233 | 3.425 | 4.478 |
Verzeichnis der Mitglieder des Beirats