Eröffnungsreferat
des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann,
Mainz, bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in
Fulda
I. Vordringlichkeit und Situierung der Frage nach dem Anfang des menschlichen Lebens in der gegenwärtigen bioethischen Debatte
Wohl nur kurzfristig haben die schrecklichen
Attentate von New York und Washington das in den letzten Monaten in den
Medien besonders bevorzugte
Thema "Bioethik" in den Hintergrund
treten lassen. Es wird nicht lange gehen, bis uns sowohl die Nachrichten
über neue Experimente als auch die
verschiedenen Stellungnahmen einholen
werden. (Anmerkung 1)
Man kann zunächst die intensivere
öffentliche Diskussion der damit verbundenen Probleme der Gen- und
Biotechnik nur begrüßen. Allzu lange hat die
Öffentlichkeit sich weniger
um diese Herausforderungen ernsthaft gekümmert. Jetzt aber darf man
Zweifel haben, ob die momentane Berichterstattung und
Diskussion wirklich Orientierung
und Aufklärung bringen. Es gibt nämlich eine solche Masse an
Informationen, dass man sie kaum mehr überblicken und
schon gar nicht mehr einordnen kann.
Widersprüchliche Meldungen stehen unaufgelöst nebeneinander.
Hochgespannte Erwartungen über mögliche
künftige Heilerfolge werden
wie eine schon bestehende Realität dargestellt. Vieles ist (noch)
nicht machbar, was fest angepriesen wird. Wirtschaftliche
Interessen, die mit im Spiel sind,
werden eher verborgen. Überhaupt gibt es für manches eine Art
von Dunkelziffer. Viele Experimente, die geglückt zu sein
scheinen, setzten sehr viele gescheiterte
Versuche voraus. So ist offenbar aus fast dreihundert manipulierten Eizellen
nur ein gesundes Lamm
hervorgegangen: das Klon-Schaf Dolly.
(Anmerkung 2) Mehr und mehr kommt an den Tag, dass diese Versuche mit schweren
Missbildungen und
Anomalien verbunden sind. Hinter
den Kulissen wird ganz gewiss weltweit schon sehr viel mehr experimentiert
und manipuliert. In Deutschland ist dies
vermutlich durch die Grenzen des
Gesetzes zum Schutz von Embryonen vom 13. Dezember 1990 weniger der Fall,
obgleich die Diskussion über die
embryonalen Stammzellen auch hier
einiges offenbarte. Aufgeschreckt wurden viele Menschen durch die Pressemeldung,
chinesische Wissenschaftler
hätten erstmals Embryonen aus
Zellen eines siebenjährigen Jungen und eines Kaninchens gezüchtet.
Bisher schien die genetische Kreuzung von Mensch
und Tier nicht nur verboten, sondern
von den Wissenschaftlern selbst geächtet zu sein.
Vieles erscheint noch oder überhaupt
nicht machbar zu sein. Dies gilt gerade auch für viele Erwartungen
im Blick auf Wunschkinder, die man
gewissermaßen nach Katalog
bestellt. Viele Geschmacklosigkeiten, wie z. B. Samenbanken von Nobelpreisträgern,
machen die Runde. Dabei werden auch
Fehleinschätzungen vermittelt,
als ob der Mensch nichts anderes als die Summe seiner Gene wäre. Darum
werden auch Planungs- und
Züchtungsmöglichkeiten
des Menschen vollkommen falsch eingeschätzt. Zu solchen Vorhaben schrieb
vor kurzem D. Ganten: "Das kann kein Ziel sein, ist
aber grundsätzlich auch gar
nicht machbar. Jeder Mensch ist unterschiedlich und er wird es bleiben.
Das genetische Material ist ja nur bedingt dafür
verantwortlich, was später
die Persönlichkeit ausmacht: Grob geschätzt sind vielleicht 50
% eines Menschen von seinen Genen beeinflusst. 25 % können
etwa von seiner Umwelt und 25 %
durch sein eigenes Zutun bestimmt sein. Die Gene haben sicher einen wichtigen,
aber möglicherweise nicht den
wichtigsten Anteil am Menschsein."
(Anmerkung 3) Es wäre fatal, wenn gerade heute gegenüber einem
deterministischen Menschenbild die soziale
Verantwortung und die emotionale
Einbindung, die Freiheit und die Verantwortung des Menschen für seine
Lebensführung nicht genügend beachtet
würden.
Die Wissenschaftler selbst fragen:
"Wollen wir denn ernsthaft die Zeugen identischer Kopien von Menschen -
also das reproduktionsmedizinische Klonen -
freigeben? Wollen wir in der Zukunft
Nachwuchs nicht mehr durch Kreuzung der Erbanlagen auf natürlichem
Weg zeugen, oder im Einzelfall auch im
Reagenzglas durch künstliche
Befruchtung? Wollen wir stattdessen identische Kopien von uns selbst herstellen?
Was wird aus dem menschlichen
Genpool, wenn reiche oder bedeutende
Persönlichkeiten plötzlich dem Wahn verfallen, genetisch unsterblich
werden zu wollen und beginnen, sich selbst
zu klonen?" (Anmerkung 4) Die Hoffnung,
dass es in demokratischen Ländern dafür keine Mehrheiten gibt,
reicht wohl nicht aus, um solchen
Entwicklungen Einhalt zu gebieten.
Weil in diesem Bereich Fakten und
Visionen, Erreichbares und Wunschträume, Erlaubtes und Verbotenes
ganz dicht beieinander liegen oder auch
durcheinandergehen, ist die grundsätzliche
Orientierung nicht leicht. Es kommt noch hinzu, dass die Entwicklung der
Forschung stellenweise so rasant ist,
dass auch Fachleute sich schwer
tun mit einem wirklichen Durchblick. Es ist darum eine wichtige Hilfe,
in leichter erreichbaren Sammelbänden Einblick
nehmen zu können in den heutigen
Sachstand. (Anmerkung 5) Darum war es auch sinnvoll, dass die Deutsche
Bischofskonferenz bei der
Frühjahrs-Vollversammlung 2001
zuerst einen mehr allgemeinen, grundsätzlich orientierenden Text herausgab:
"Der Mensch sein eigener Schöpfer? Wort
der Deutschen Bischofskonferenz
zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin". (Anmerkung 6) In der aufgezeigten
Unübersichtlichkeit war eine erste
Vermessung der Landkarte notwendig.
(Anmerkung 7) Wir haben diese ersten orientierenden Hilfen in einem Faltblatt
zusammengestellt. Dabei geht es
nicht selten auch um eine klare
und präzise Sprache, denn manchmal schleichen sich neue Vorstellungen
über einen mehrdeutigen oder jedenfalls
zwiespältigen Sprachgebrauch
ein, wie noch zu zeigen sein wird. Aber es war von Anfang an auch evident,
dass die einzelnen Aussagen dieses Wortes
Schritt für Schritt noch besser
und tiefer entfaltet werden müssen, um wirklich in der öffentlichen
Diskussion mitreden zu können.
Im Lauf der Zeit haben sich diese
Themen mehr und mehr herauskristallisiert: das Human-Genom-Projekt, die
Pränatale Diagnostik, die
Präimplantationsdiagnostik,
Gentherapie, therapeutisches und reproduktives Klonen, Stammzellenforschung,
Patente auf Leben. Aber es gibt in der
gesamten Thematik auch so etwas
wie einen roten Faden oder durchlaufende Perspektiven, die von Anfang an
die Fragestellung beherrschen, wobei dies
oft verborgen, indirekt oder implizit
geschieht. Es sind Grundannahmen, die von Anfang an erkenntnisleitend sind
und darum auch entschlossen
thematisiert werden müssen.
Dazu gehört zuerst die Frage nach dem Status des Menschen im Anfang.
Hier entscheidet sich, in welcher Perspektive sich
das Menschwerden und das Menschsein
von Beginn an bemerkbar machen und wie dies vom Menschen gewertet wird.
Die Frage nach der
Schutzwürdigkeit des menschlichen
Lebens ist entscheidend von der anthropologischen und theologischen Frage
geprägt: Wann beginnt menschliches
Leben? Dieser Frage vor allem nach
dem moralischen Status des menschlichen Lebens soll hier nachgegangen werden,
zumal die Antwort sehr wichtig ist
auf die Frage, welche Rechte dem
Embryo einerseits und welche Pflichten der Gesellschaft anderseits daraus
erwachsen.
II. Zur Deutung der Embryonalentwicklung im Blick auf den Anfang des Lebens
Die Frage nach dem Beginn des menschlichen,
vor allem des individuellen Lebens, war immer schon Gegenstand des menschlichen
Suchens. Dabei stand
früher vor allem der Zeitpunkt
der Beseelung im Vordergrund. Vor allem durch den Einfluss des Aristoteles
hat z. B. Thomas von Aquin die Empfängnis
(Conceptio) als ein zeitlich erstrecktes
Geschehen (Sukzessivbeseelung) verstanden. Er nahm an, dass bei dem Ausformungsprozess
des menschlichen
Leibes drei Wesensformen zu unterscheiden
sind (die vegetative, die sensitive und die rationale), von denen die höhere
jeweils die Funktion der
niedrigeren übernimmt. Der
Embryo hat also bereits Leben, wird aber erst später beseelt, das
männliche Kind am 40. Tag, das weibliche Kind am 90. Tag.
In Einzelheiten gibt es jedoch im
Mittelalter beträchtliche Unterschiede. Albertus Magnus lehnt z. B.
die Dreiteilung der Wesensform ab. Der Beginn des
Eigenlebens und die Geistbeseelung
fallen nach ihm in einem Augenblick zusammen (Simultanbeseelung). Seit
es im 19. Jahrhundert gelungen war, den
Befruchtungsvorgang genauer zu beschreiben,
wusste man, dass der Fötus als Ergebnis zweier lebendiger Zellen selber
belebt und von einem
formgebenden Prinzip durchwaltet
war, das identisch erschien mit der menschlichen Seele. Man glaubte, der
Einheit und Kontinuität des sich entwickelnden
Lebens mit der Annahme einer einzigen
und unteilbaren Seele, also durch eine Simultanbeseelung besser gerecht
zu werden als durch eine
Sukzessivbeseelung. (Anmerkung 8)
Die Theorie der Sukzessivbeseelung
schien bereits überholt zu sein, als in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts eine lebhafte Diskussion darüber
einsetzte. Dabei war Anstoß
dafür das von E. Haeckel aufgestellte "Biogenetische Grundgesetz",
nach dem jedes einzelne Lebewesen im Laufe seines
Werdeprozesses die stammesgeschichtliche
Entwicklung durchläuft. Näherhin würde dies bedeuten, dass
der Embryo erst allmählich, d. h. im Lauf seiner
Entwicklung, zum Mensch wird. Viele
thomistische Vertreter versuchten im Anschluss daran eine Neuinterpretation
der Meinung des Thomas. Schließlich
hatte vor allem der Göttinger
Embryologe Erich Blechschmidt (1904 - 1992) dieses Biogenetische Grundgesetz
widerlegt. (Anmerkung 9) Die Diskussion
wurde bald abgelöst, indem
nicht mehr so sehr die Frage nach dem Zeitpunkt der Beseelung im Vordergrund
stand, sondern die Beseelung als solche zum
Problem wurde. (Anmerkung 10)
Die entsprechenden Forschungen hatten
ergeben, dass es sich beim menschlichen Leben vom ersten Tag der embryonalen
Entwicklung an, die mit der
Vereinigung von Ei- und Samenzelle
beginnt, um spezifisch menschliches Leben handelt. Dies hat zur Konsequenz,
dass heute die allermeisten Theologen
den Zeitpunkt der Empfängnis,
d. h. der Fertilisation, als den vor allem ethisch relevanten Zeitpunkt
der Beseelung ansehen. Zwar gibt es immer wieder
Versuche einer Anknüpfung an
die Theorien der Sukzessivbeseelung, die ja den Vorteil hätte, einen
zeitlichen Spielraum in der frühesten Entwicklung
anzunehmen, der zwar von der Existenz
menschlichen Lebens ausgeht, jedoch noch kein spezifisch individuelles
Menschenleben besonders im Sinne von
Personalität darstellt. (Anmerkung
11) Dabei wird öfter ein Einschnitt bei der Nidation angenommen, also
bei der Einnistung des Embryos in die
Gebärmutter. Dieser Prozess
der Implantation findet zwischen dem 4. und 6. Tag statt. Manche wollen
um den 12. - 14. Tag einen gewissen Einschnitt
sehen, der durch Entwicklungen im
Kopfbereich und in der ersten Differenzierung der Nerven bestimmt werde.
Die Theorie der Sukzessivbeseelung
hat durch ihre große Bedeutung in der Tradition noch eine starke
Wirkungsgeschichte. Strömungen im Bereich der
anglikanischen Kirche scheinen solchen
Vorstellungen ebenso anzuhängen wie Teile des Judentums, die eine
Beseelung des Menschen bei ca. 50 Tagen
annehmen.
Der Embryo ist also von Anfang an
Mensch. Dies gilt von der Befruchtung an, die selber einen Prozess darstellt,
der mit dem Eindringen eines Spermiums
in die Eizelle beginnt und mit der
Fusion der Zellkerne endet. Die Fertilisation selbst erfolgt als eine kontinuierliche
Abfolge von Ereignissen. Das eine
Ereignis ist Voraussetzung für
die folgende Entfaltung. Die Biologen machen aufmerksam, dass es sich dabei
um eine menschliche Wahrnehmung handelt,
wenn man einen stufenmäßigen
Prozess dahinter sieht: "Die Aufzählung der Einzelereignisse wird
lediglich von unserer Beobachtungsgenauigkeit
bestimmt. Wegen des stufenartigen
Erscheinungsbildes aufeinanderfolgender Reaktionen hat man den ganzen Vorgang
auch als 'Befruchtungskaskade'
(H. M. Beier) bezeichnet. Es muss
aber klar gesehen werden, dass die beschriebenen Stufen der Kaskade Ergebnis
unserer begrifflichen Abgrenzungen,
nicht aber der Wirklichkeit selbst
sind. Jede 'Stufe' folgt kontinuierlich aus den vorausgegangenen Prozessen."
(Anmerkung 12) Jedes Entwicklungsstadium
geht kontinuierlich in das folgende
über. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte,
erst hier werde der Embryo zum Menschen.
"Es ist immer wieder versucht worden,
das Menschsein mit der Reifung des Gehirns beginnen zu lassen. Die Differenzierung
des Nervensystems ist aber
eines der besten Beispiele dafür,
dass sich kein Punkt festlegen lässt, an welchem sprunghaft etwas
Neues entsteht. Auch die Synaptogenese ist ein
kontinuierlicher Prozess." (Anmerkung
13)
Einen Prozess mit verschiedenen Einschnitten
suggeriert auch die unterschiedliche Terminologie für die Embryonalentwicklung.
In einer "Medizinischen
Embryologie" (Anmerkung 14) heißt
es: "Am Beginn menschlichen Lebens steht die Fusion von Spermium und Eizelle,
die Fertilisation. Die Zelle, die durch
das Eindringen des Spermiums in
die Eizelle entsteht, heißt Zygote; in ihr wird der Ablauf des Programms
'Entwicklung' aktiviert. Mit den folgenden
mitotischen Zellteilungen entsteht
ein kugeliges Aggregat von Zellen, die Morula. Im Inneren der Morula entsteht
die Blastozystenhöhle. Dadurch wird die
Morula zur Blastozyste. In der Blastozyste
lassen sich zwei Zellpopulationen unterscheiden: die außenliegende
einschichtige Zellage des Trophoblasten
und die exzentrisch im Inneren liegenden
Zellen des Embryoblasten. Diese Entwicklung dauert etwa eine Woche und
findet in der Tuba uterina statt." Aus
der Tatsache der verschiedenen Namen
wollen manche verschiedene Phasen ablesen, die auch einen qualitativ unterschiedlichen
moralischen Status des
menschlichen Lebens begründen.
Es gibt aber keine diskreten Stufen der Entwicklung, sondern eher "Parameter
der Reifungsvorgänge..., um eine
Eindeutigkeit der Beschreibung zu
erreichen." (Anmerkung 15) Einige Autoren haben auch den Begriff des Prae-Embryo
eingeführt. Man meint damit
weitgehend die Entwicklungsperiode
von der Fertilisation bis zur Entstehung des "Primitivstreifens" (also
bis zum ca. 14. Tag). Der Begriff legt nahe, es
gäbe in der Frühentwicklung
des Menschen eine Phase, in welcher ein menschlicher Embryo noch nicht
vorhanden sei. Dies hat natürlich Konsequenzen
für die Schutzwürdigkeit
des Embryos. Der Begriff lässt sich also schlecht gebrauchen, ist
unbestimmt und überflüssig, da es andere Begriffe zur
Beschreibung der einzelnen Entwicklungsstadien
gibt. Wenn ich recht sehe, wird er auch nur selten in den Hand- und Lehrbüchern
der Humangenetik und
der Embryologie verwendet. (Anmerkung
16)
Aus der embryologischen Entwicklung lassen sich für die ersten acht Wochen folgende Schlüsse ziehen: (Anmerkung 17)
Mit dem
Abschluss der Fertilisation, der Herausbildung der Zygote ist ein individuelles
humanes Genom und damit ein menschlicher Embryo
entstanden.
Die Zygote besitzt bereits einen humanspezifischen Genbestand, aus dem
sich unter entsprechenden Bedingungen ein vollständiges
menschliches
Individuum entwickeln kann. Es muss nichts Wesentliches mehr hinzugefügt
werden. Bereits hier lässt sich eine "Potenz zur
vollständigen
menschlichen Entwicklung" feststellen. (Anmerkung 18)
Die Entwicklung
verläuft im Sinne einer "humanspezifischen Entwicklung" (Anmerkung
19) , so dass jedes Entwicklungsstadium kontinuierlich in das
folgende
übergeht. Es gibt keinen Zeitpunkt in der Entwicklung, an dem man
sagen könnte, hier werde der Embryo erst zum Menschen. Es handelt
sich in
jedem Stadium um einen menschlichen Embryo. Es gibt in diesem Ablauf keine
Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig
Neues.
E. Blechschmidt hat immer wieder gesagt, dass der Mensch nicht zum Menschen
wird, sondern von Anfang an Mensch ist. Man spricht hier
von der
"Kontinuität der Entwicklung". (Anmerkung 20)
"Am Ende
des zweiten Embryonalmonats ist der Embryo gerade 30 mm groß. Er
hat auch für den normalen Beobachter schon alle Merkmale des
Menschen
entwickelt. 99% der Strukturen, die am Erwachsenen beschrieben werden,
sind bereits vorhanden. Somit folgt aus der embryologischen
Betrachtung
der menschlichen Entwicklung, dass der Embryo von der Befruchtung an menschliches
Leben darstellt und die Möglichkeit besitzt,
dieses
menschliche Leben voll zu entfalten, wenn ihm die dafür nötigen
Umgebungsbedingungen geboten werden." (Anmerkung 21)
Damit geht
auch einher, dass sich die Steuerung der Entwicklung menschlichen Lebens
differenziert. Eine Entwicklung ist überhaupt nur möglich,
wenn ein
Programm vorhanden ist, das schon sehr früh die Aktivität der
beteiligten Gene koordiniert. "Die Entwicklung bis etwa zum Vierzellstadium
unterliegt
noch weitgehend der genetischen Steuerung durch das mütterliche Genom.
Im weiteren Verlauf wird zunehmend das embryonale Genom
aktiviert,
während der mütterliche Einfluss schnell zurückgeht." (Anmerkung
22)
Damit sind die Prinzipien beschrieben,
die die Entwicklung des menschlichen Lebens bestimmen und die auch wichtig
sind zur Entscheidung darüber, wann
und wie das menschliche Leben beginnt.
Im Grunde gibt es zwei gewichtige Einwände. Der eine bezieht sich
auf die Tatsache, dass in der frühen Phase
der Entwicklung, wie soeben beschrieben,
die Zellen totipotent sind, so dass sich aus jeder Zelle ein vollständiges
Individuum entwickeln kann. Man macht
darauf aufmerksam, dass im Mehrzellenstadium
die Zellen nicht einfach als selbstständige und unabhängige Gebilde
nebeneinander liegen, sondern ab
der ersten Zellteilung einen Verband
mit eigenen Regelungs- und Steuermechanismen bilden. Dieses organische
System ist eine Funktionseinheit. Diese
gegliederte biologische Einheit,
die untereinander in einer engen Kooperation steht, differenziert sich
also von innen her. Erst wenn die Tochterzellen
voneinander getrennt werden, gewinnen
sie ihre Unabhängigkeit und können einen ganzen Embryo hervorbringen.
Dies muss man beim Begriff
"Totipotenz" vor Augen haben, denn
man kann in diesem Sinne auch durchaus eine solche biologische Systemeinheit,
die sich von innen her differenziert,
mit einem komplexeren Begriff von
"Individuum" in Verbindung bringen. Im Begriff Individuum geht es im Übrigen
weniger um eine Unteilbarkeit, sondern um
das Ungeteiltsein.
Dies ist besonders wichtig für
einen eng damit zusammenhängenden Einwand, wenn nämlich spontan
eineiige Zwillinge entstehen. In dieser frühen Phase
sind die einzelnen Zellen, wie schon
gesagt, noch totipotent. Bedeutet dies nun, dass der Embryo vor der Ausbildung
des Primitivstreifens kein Individuum
und erst recht keine Person ist,
weil er sich noch in mehrere Individuen teilen kann? Ein Stück weit
ist darauf schon durch die soeben gemachten
Ausführungen geantwortet worden:
"Wenn das lebendige Individuum nicht primär als etwas Unteilbares,
sondern als ein Wesen verstanden wird, das
ständig dynamisch seine Einheit
herstellt, dann stellt die Entstehung von eineiigen Zwillingen keinen Widerspruch
zu unserem Begriff von Individuum und
Person dar." (Anmerkung 23) Mit
Recht hat G. Rager darauf aufmerksam gemacht, dass man den Begriff Individuum
für den Vorgang der Zellteilung
nochmals durchdenken muss. (Anmerkung
24) Hier fehlt ein Stück weit noch die theoretisch angemessene Begrifflichkeit.
"Ex post nämlich betrachtet sich
jeder der aus den beiden Zwillingsembryos
hervorgegangenen Personen als gezeugt von den Eltern und in unmittelbarer
Kontinuität seiner Entwicklung
auf den Zeugungsakt zurückgehend.
Aus dem retrospektiven Blickwinkel der erwachsenen Zwillinge setzt daher
beider Identität mit dem Zeitpunkt der
Zeugung des 'Ursprungsembryos' ein."
Man wird hier gewiss einräumen, dass die Frage nach dem Beginn des
individuellen menschlichen Lebens gerade
im Blic (Anmerkung 25) k auf die
totipotenten Zellen und die Mehrlingsbildung noch weiterer Klärung
bedarf.
III. Zweifel an der Schutzwürdigkeit früher Embryonen
Aus dem bisher Gesagten geht hervor,
dass die Entwicklung der frühen Schwangerschaft im Blick auf den Anfang
eines individuellen Lebens verschieden
gedeutet wird. Man weist zunächst
darauf hin, dass sich die Embryonen in den ersten Entwicklungstagen noch
nicht in die Gebärmutterschleimhaut
einnisten können. Sie seien
kleiner als ein Punkt in unserer Schrift und würden aus etwa 100 noch
undifferenzierten Zellen bestehen. Besonders in den
Tagen bis zur Implantation (4. bis
6. Tag) oder auch bis zum 14. Tag, ab dem gewöhnlich die Mehrlingsbildung
ausgeschlossen ist, wird deshalb von
manchen Wissenschaftlern und Ethikern
vor allem im säkularen Raum eine experimentelle Freiheit angenommen.
Man verweist auch auf die "fehlende
äußere Menschenähnlichkeit
und innere Empfindungsfähigkeit früher Embryonen". (Anmerkung
26) Viele Forscher, die im Umgang mit Embryonen der
frühen Schwangerschaft eine
gewisse Gewohnheit haben, reden hier ziemlich unbefangen von "Zellhaufen",
was zunächst gewiss auch mit der rein auf das
Untersuchungsobjekt gerichteten
Betrachtungsweise des Wissenschaftlers zusammenhängt, aber eben zugleich
auch eine erhebliche Herausforderung
darstellt, besonders für die,
denen die Frage nach dem Anfang des menschlichen Lebens nicht gleichgültig
ist. Von daher versteht sich, dass manche
Wissenschaftler und Ethiker die
britische Zweiwochenfrist als Obergrenze jeglicher Embryonenforschung für
eine akzeptable Lösung halten. (Anmerkung
27)
Es gibt freilich auch noch weitergehende
Überlegungen. Sie möchten erst in der Geburt das Zeichen für
die Menschwerdung sehen. Norbert Hoerster ist
der Meinung, dass erst die Grenze
der Geburt eindeutig sei und deshalb das Lebensrecht erst mit der Geburt
beginnen könne. (Anmerkung 28) In
neuester Zeit hat V. Gerhardt dieses
Argument wiederum vorgebracht: "Der Akt der Menschwerdung ist die Geburt."
Der Satz aus dem Bürgerlichen
Gesetzbuch: "Die Rechtsfähigkeit
des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt" (§ 1) (Anmerkung
29) lässt hier in der Deutung von V. Gerhardt
ganz bewusst alle anderen rechtlichen
Bestimmungen aus. Eine solche Interpretation erscheint auch anthropologisch
unhaltbar. Sie bedeutet nämlich,
dass eine Frü (Anmerkung 30)
;hgeburt in jedem Fall geschützt ist, während andere Kinder noch
mit neun Monaten getötet werden könnten. (Anmerkung
31) Die Auseinandersetzung muss
jedoch noch vertieft werden.
Merkwürdigerweise begegnet man
auch immer wieder der Argumentation, ein wissenschaftlicher Umgang mit
frühen Embryonen, der aus Gründen der
Forschung oder auch der Heilung
von Kranken Embryonen "verbrauche", d. h. am Ende töte, müsse
doch aufgrund der deutschen
Abtreibungsgesetzgebung möglich
sein, da die Abtreibung ja aus anderen Gründen innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist
möglich sei. Eine solche
Argumentation verkennt in fast grotesker
Weise, dass es nach dem geltenden Recht keine Erlaubnis zur Abtreibung
gibt, dass sie immer Unrecht ist und
bleibt und nur in bestimmten Fällen
unter einer Reihe von Bedingungen die Frau von der Strafe ausnimmt. Es
ist eine fatale Argumentation, wenn gerade
auch Wissenschaftler aus kurzsichtigen
Interessen heraus zu solchen Fehlinformationen greifen.
Man darf und muss wohl der Überzeugung
sein, dass diese Argumente, die im Vergleich untereinander spannungsvoll
und zum Teil widersprüchlich sind,
einer kritischen Überprüfung
gerade auch im Blick auf die Befunde der Embryologie nicht standhalten.
Wie aus den früheren Überlegungen hervorgeht,
werden die vier Grundargumente für
den Lebensschutz bereits für frühe Embryonen unzureichend interpretiert:
die humanspezifische Entwicklung des
Menschen als Mensch von Anfang an;
die Potentialität zur vollständigen menschlichen Entwicklung
hin; die Kontinuität der Entwicklung; das Verständnis
der Individualität mit der
Verschmelzung von Samen- und Eizelle, durch die eine für das Individuum
einheitliche und vollständige genetische Information
entstanden ist. Die Entwicklung
des Embryos als eines organischen Systems wird in einer einmalig strukturierten
Zwei-Einheit von Mutter und Kind
gesteuert. Der mütterliche
Organismus liefert dafür vor allem die geeigneten Umgebungsbedingungen
und die notwendige Nahrung. Gewöhnlich finden
während der Entwicklung keine
Mutationen oder Sprünge statt. "Wenn aber die Zygote in kontinuierlicher
Weise sich zum Neugeborenen und zum
erwachsenen Menschen entwickelt,
dann bleibt die Identität dieses Lebewesens erhalten. Ist dieses Lebewesen
im erwachsenen Zustand ein Mensch,
dann ist es dies auch als Embryo."
(Anmerkung 32)
IV. "Person von Anfang an", Recht und Grenzen einer Redeweise
Vor diesem Hintergrund hat das Lehramt
der katholischen Kirche Position bezogen. Dabei muss man bedenken, wie
sehr die Annahme einer
Sukzessivbeseelung von der Tradition
her die kirchliche Lehre belastete. (Anmerkung 33) Die Päpste haben,
gewiss mit zwischenzeitlichen Unsicherheiten,
im 16. und schließlich im
19. Jahrhundert die Unterscheidung zwischen einem beseelten und einem unbeseelten
Fötus aufgehoben. Das kirchliche Lehramt
weist ausdrücklich zurück,
erst die Geburt (vgl. DS 2135) oder der erste intellektuelle Akt (DS 3220f.,
gegen Rosmini), sei der Zeitpunkt der Beseelung des
Menschen.
Der jüngere Sprachgebrauch der
kirchlichen Dokumente wird vielleicht am deutlichsten in der Instruktion
der Kongregation für die Glaubenslehre über die
Achtung vor dem beginnenden menschlichen
Leben und die Würde der Fortpflanzung, die 1987 veröffentlicht
worden ist. (Anmerkung 34) Dort heißt es:
"Jedes menschliche Wesen muss -
als Person - vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden."
(I,1) Das Zweite Vatikanische Konzil hatte
schon deutlich zum Ausdruck gebracht,
dass es aus diesem Grund auch das menschliche Leben von der Empfängnis
an mit höchster Sorgfalt schützt (vgl.
GS 51). Im Anschluss daran hat die
"Charta der Familienrechte" von 1983 formuliert: "Menschliches Leben muss
vom Augenblick der Empfängnis an
absolut geachtet und geschützt
werden." (Nr. 4) (Anmerkung 35) In der "Erklärung zur vorsätzlichen
Abtreibung" aus dem Jahr 1974 heißt es: "Von dem
Augenblick an, indem die Eizelle
befruchtet wird, beginnt ein neues (Anmerkung 36) Leben, welches weder
das des Vaters noch das der Mutter ist,
sondern das eines neuen menschlichen
Wesens, das sich eigenständig entwickelt. Es würde niemals menschlich
werden, wenn es das nicht schon von
diesem Augenblick an gewesen wäre.
Die neuere Genetik bestätigt diesen Sachverhalt, der immer eindeutig
war..., in eindrucksvoller Weise. Sie hat
gezeigt, dass schon vom ersten Augenblick
an eine feste Struktur dieses Lebewesens vorliegt: Eines Menschen nämlich,
und zwar dieses konkreten
menschlichen Individuums, das schon
mit all seinen genau umschriebenen charakteristischen Merkmalen ausgestattet
ist. Mit der Befruchtung beginnt das
Abenteuer des menschlichen Lebens,
dessen einzelnen bedeutenden Anlagen Zeit brauchen, um richtig entfaltet
und zum Handeln bereit zu werden."
(Anmerkung 37)
Dabei muss die sorgfältige Argumentation
im Kreuzungsfeld von Embryologie, Philosophie und Theologie beachtet werden:
"Sicherlich kann kein
experimentelles Ergebnis für
sich genommen ausreichen, um eine Geistseele erkennen zu lassen; dennoch
liefern die Ergebnisse der Embryologie einen
wertvollen Hinweis, um mit der Vernunft
eine personale Gegenwart schon vor diesem ersten Erscheinen eines menschlichen
Wesens an wahrzunehmen.
Wie sollte ein menschliches Individuum
nicht eine menschliche Person sein? Das Lehramt hat sich nicht ausdrücklich
auf Aussagen philosophischer Natur
festgelegt, bekräftigt aber
beständig die moralische Verurteilung einer jeden vorsätzlichen
Abtreibung. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist
unveränderlich." (Anmerkung
38) Man kann leicht erkennen, dass der Argumentationsgang behutsam vor
sich geht. Die unterschiedlichen Methoden und
Erkenntnisweisen der Humanwissenschaften
und der Philosophie sowie der Theologie werden angesprochen. Jedoch enthalten
die empirischen
Forschungen auch wertvolle Hinweise,
"um mit der Vernunft eine personale Gegenwart schon vor diesem ersten Erscheinen
eines menschlichen Wesens
an wahrzunehmen". Es wird klar zum
Ausdruck gebracht, dass die empirischen Hinweise einer weiteren Reflexion
bedürfen, auf diesem Weg aber auch zu
einer gültigen Einsicht kommen
können. Dabei ist die Aussage, dass es sich beim Embryo um eine "Person"
handelt, einerseits eindeutig (auch in den
anderen zitierten Quellen!), anderseits
wird aber auch gegenüber dem Begriff Person eine gewisse Nachdenklichkeit
zur Sprache gebracht, vor allem
durch die fast überraschende
Frage: "Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person
sein?" Mit überraschender Deutlichkeit wird
festgestellt, dass sich das Lehramt
auch beim Gebrauch des Personenbegriffs "nicht ausdrücklich auf Aussagen
philosophischer Natur festgelegt" hat.
Außerdem geht man sehr stark
auch von der ursprünglichen Intention dieser Aussagen aus, dass nämlich
die Lehre der Kirche jede vorsätzliche
Abtreibung beständig verworfen
hat. Schließlich gilt die Anerkennung als Person vor allem auch dem
Schutz des Embryos.
Diese differenzierte Beschreibung
ist durch die große Enzyklika "Evangelium vitae", die eine der großen
Achsen der Lehrverkündigung von Papst
Johannes Paul II. ist, im Jahr 1995
wieder aufgenommen und bekräftigt worden, und zwar in einer lehramtlich
nun noch stärker verbindlichen Form. In
diesem Weltrundschreiben wird besonders
auch die Begründung in der Offenbarung dargelegt. (Anmerkung 39) Aber
im ganzen herrscht trotz aller
Verklammerung mit den Lehrtexten
eher ein auf die Katechese und Verkündigung abgestimmter Ton. Zusammengefasst
ist diese jüngere Lehrentwicklung
im "Katechismus der katholischen
Kirche": "Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person
behandelt werden muss, ist er wie jedes andere
menschliche Wesen i (Anmerkung 40)
m Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen."
Dabei darf nicht vergessen werden,
dass auch im säkularen Raum viele rechtliche Bestimmungen von einem
Menschsein von Anfang an ausgehen, wie z.
B. das Embryonenschutzgesetz in
§ 8 Abs. 1: "Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die
befruchtete, entwicklungsfähige, menschliche Eizelle
vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung
an. Ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei
Vorliegen der dafür erforderlichen
weiteren Voraussetzung zu teilen
und zu einem Individuum zu entwickeln vermag." (Anmerkung 41) Wenn es auch
in der Verfassungsgerichtsbarkeit einige
offene Fragen geben mag, so gibt
es doch einen hohen Konsens über die Schutzwürdigkeit des ungeborenen
Kindes von Anfang an. (Anmerkung 42)
Schon aus den lehramtlichen Texten
geht eine gewisse Ambivalenz im Gebrauch des Wortes Person für den
Embryo hervor. (Anmerkung 43) Darum ist die
Anwendung des Begriffs in einem
ersten Schritt eher etwas zögernd. Man geht von der Individualität
des Embryos, seiner Schutzwürdigkeit, seinen Rechten
und der ihm zugeschriebenen Menschenwürde
aus. Von diesen Intentionen her geht man auf den Begriff der Person zu.
Aufschlussreich ist dafür die
gewiss nicht nur rhetorische Frage
in "Donum vitae": "Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche
Person sein?" Die Zurückhaltung geht
von dem verschiedenen Gebrauch des
Personenbegriffs aus und möchte offenbar die Sache selbst nicht durch
einen Streit um Begriffe gefährden. Der
Mensch ist zunächst Person,
weil er mit Vernunft und Gewissen begabt ist, d. h. moralisch verantwortbares
Subjekt ist. Dass jemand der Schutz der Würde
der Person zukommt, ist von nichts
anderem abhängig als dem Umstand, Mensch zu sein. In der klassischen
Philosophie und Theologie gibt Person eine
Antwort auf die Frage, wer jemand
ist und was jemand ist. Eine Person ist eine von allen anderen Gegebenheiten
unterschiedene und nicht weiter zu
vervielfältigende Einheit,
die vor allem durch das Vermögen der Vernunft ausgezeichnet ist. In
der römischen Tradition wird die Verantwortlichkeit für das
eigene Handeln und die Menschenwürde
betont. Dabei ist besonders für den klassischen Gebrauch des Personenbegriffs
wichtig, dass sich der
Personencharakter auch in der Unverletzlichkeit
des menschlichen Leibes manifestiert. Dies bedeutet eine substantielle
Einheit von Person und Natur im
individuellen Menschen. Deshalb
bezeichnet z. B. Thomas von Aquin die vom Leib getrennte Seele für
die Zeit dieser Trennung nicht als Person. Im Lichte
des klassischen Verständnisses
gibt es keine Trennung zwischen Person und Menschsein. (Anmerkung 44)
Der neuzeitliche, moderne Personbegriff
hat gewisse Gemeinsamkeiten, schlägt aber doch eine andere Richtung
ein, indem die Person vor allem durch die
Einheit des Bewusstseins konstituiert
wird. In der klassischen Fassung des Personbegriffs sind alle Menschen
Personen. Für weite Teile des neuzeitlichen
Denkens ist die Person aber bewusstes,
sittliches Subjekt. Offensichtlich gibt es aber menschliche Lebewesen,
die nicht im aktuellen Zustand handelnde
Subjekte sind, wie z. B. Ungeborene
oder irreversibel Bewusstlose. Es spricht aber sehr viel dafür, dass
man an der Einheit von Mensch und Personsein
festhalten muss. L. Honnefelder
hat dies überzeugend gerade durch das früher entwickelte Potentialitäts-,
Kontinuitäts- und Unverfügbarkeitsargument
aufgezeigt. (Anmerkung 45) Personalität
wird nicht anerkannt, nicht zuerkannt oder von irgendjemand verliehen;
sie ist das Fundament für jede Beziehung.
Mit der entgegengesetzten Haltung
würde man das Personsein von nachzuweisenden Eigenschaften abhängig
machen und die Gleichheitsforderung
einschränken.
Es ist ganz offenkundig, dass das
moderne Denken aus den angegebenen Gründen sich scheut, den Personbegriff
auf Embryonen und ungeborene
Kinder anzuwenden. Mit einer konstanten
Argumentation wird dabei auf das Fehlen des Bewusstseins, der reziproken
Anerkennung und der
Empfindungsfähigkeit verwiesen,
wobei gerade das letzte Argument im Blick auf moderne Entdeckungen recht
differenziert und vorsichtig gehandhabt
werden muss. (Anmerkung 46) Immerhin
sieht I. Kant Personsein und menschliche Natur in einem unlöslichen
Zusammenhang, was freilich die theoretische
Vernunft nicht erkennen kann, die
praktische Vernunft muss dies postulieren. Kant unterstellt den Zusammenhang,
vermag ihn aber von seinem Ansatz her
nicht auszuweisen.
Es ist gewiss eine Frage der Sprachregelung,
ob man das ungeborene menschliche Leben - gerade im Licht des modernen
Sprechens von Person -
wirklich mit personalen Kategorien
beschreiben soll. Es ist jedenfalls schädlich gewesen und ist es noch,
den Embryo vom Personsein und irgendwie auch
vom Menschsein auszunehmen. Dafür
ist vor allem Lockes Personbegriff verantwortlich. Dies hat aber nicht
dazu führen können, dem Embryo auch in
weiten Teilen der neuzeitlichen
Philosophie abzusprechen, dass er ein "ens morale" ist. (Anmerkung 47)
Für den, der in der klassischen Philosophie
geschult ist, lässt sich menschliches
Denken, das nicht personales Denken ist, gar nicht konzipieren. "Denn was
würde sonst das menschliche Leben
nachträglich zu einem personalen
Leben machen, etwa die Selbstbestimmung oder die Anerkennung durch andere...
Personsein setzt doch gerade eine
ursprüngliche Fähigkeit
zur Selbstbestimmung voraus, kann also nicht durch diese erst konstituiert
werden. Und würde Personsein durch Anerkennung
durch andere konstituiert, würde
die Person zum Produkt der menschlichen Gesellschaft, während sie
dieser Gesellschaft doch als etwas zu
Respektierendes vorgegeben ist."
(Anmerkung 48) Im Horizont des neuzeitlichen Denkens, das hier freilich
auch schon zum Teil überwunden ist, wird man
vielleicht mit einer stark philosophisch
pointierten Diktion etwas zurü (Anmerkung 49) ;ckhaltender sein. Auf
jeden Fall muss man den Begriff erklären, was
nicht ganz leicht ist, und die Intentionen
aufzeigen, die diese Sprache erforderlich machen. In diesem Sinne ist die
Rede von der Personalität oder von
einem personalen Anfang des Embryos
der Sache nach gerechtfertigt. Man sollte um der Klarheit willen diesen
Begriff auch auf keinen Fall aufgeben.
(Anmerkung 50)
V. Schutzwürdigkeit der Person, Menschenwürde und Rechte einer Person
Der Personbegriff hat einen stark
praktischen Einschlag. Als Theologe, der vor allem mit dem Personenverständnis
in der Trinitätslehre und in der
Christologie vertraut ist, kann
man dies nicht auf Anhieb zu erkennen. Von der römischen Welt her,
besonders von Cicero, ist das Abendland gewohnt, den
Rang des Menschen in der Menschenwürde
zu sehen. Sie verbindet sich schon bei Boethius und vor allem bei Thomas
von Aquin mit dem Status, Person
zu sein. Die Verantwortlichkeit
für das eigene Handeln steht dabei in der Mitte. Inhaltlich wird dieser
Personbegriff sehr stark von der Lehre der
Gottebenbildlichkeit gefüllt,
fällt aber nicht schlechthin einfach mit ihr zusammen. Deshalb wird
der Begriff der Menschenwürde auch in der frühen Neuzeit
in Denksystemen, die eine gelockerte
Bindung an die christliche Glaubenslehre haben, aufgegriffen und dazu benutzt,
das schöpferische Vermögen, aber
auch die Gleichheit aller Menschen
zum Ausdruck zu bringen. (Anmerkung 51) Kant begreift die dem Menschen
eigene Würde als Selbstzwecklichkeit und
also von der Autonomie her. In den
Texten "Charta der Vereinten Nationen" (1945), der "Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte" (1948) und
ähnlichen Texten kommt der
Begriff zu einer hohen Anerkennung. Er bezeichnet den unverlierbaren und
unantastbaren Eigenwert der Person im
Unterschied zu ihrer Verzwecklichung
und Vernutzung in totalitären Gesellschaften. (Anmerkung 52)
Die Menschenwürde ist keineswegs
nur eine Leerformel, wie immer wieder behauptet wird. Gewiss besteht ihre
Grenze darin, dass sie vorwiegend eine
formale Größe darstellt,
aus der keine konkreten Normen positiver Art unmittelbar abgeleitet werden
können. Eine heute manchmal inflationäre Berufung
auf die Menschenwürde kann
diesen großen Gedanken gewiss entwerten. Aber gerade von der Thematik
des moralischen Status des Embryos her
gewinnt der Begriff durchaus an
Gehalt und ist besonders auch im Blick auf die Menschenrechte inhaltlich
bestimmt und ethisch fordernd. In diesem Sinne
ist es hilfreich, wenn sowohl der
Begriff der Person als auch der Menschenwürde von ihrer praktischen
Aufgabe her gesehen werden. In diesem Sinne
verbinden beide Begriffe die Menschen
untereinander, denn sie veranlassen ihn zur gegenseitigen Anerkennung in
ihrer Würde. Damit wird auch der
konkrete Menschenrechtsgedanke gestützt.
"Zum Menschenrechtsgedanken gehört daher das Gebot der Unantastbarkeit
der Person und das Verbot, dies
von etwas anderem abhängig
zu machen als der Tatsache, Mensch zu sein. (Anmerkung 53) R. Spaemann
bringt seinerseits die Sache auf eine gute
Formel, wenn er dies alles mit dem
Eintritt eines Menschen in die Menschheitsfamilie zusammenbringt: "Es kann
und darf nur ein einziges Argument für
Personalität geben: die biologische
Zugehörigkeit zum Menschengeschlecht." Darum besteht aber das große
Recht des Menschen, der ursprüngliche
Schutz, darin, dass dem Embryo als
Menschen nicht schon die E (Anmerkung 54) intrittskarte in die Welt und
die Menschheitsfamilie verwehrt wird. Dies
wäre gerade bei der Ohnmacht
des Ungeborenen, die seine Menschenwürde nicht aufhebt, sondern noch
mehr zur Beachtung aufgibt, eine ganz und gar
unerlaubte Verletzung der fundamentalen
Menschenrechte. Von daher versteht sich der Titel dieses Beitrags: Das
Recht, ein Mensch zu sein.
Gewiss kann man darauf hinweisen,
dass zwischen der Embryologie und einer philosophisch-theologischen Auswertung
der empirischen Befunde da und
dort noch einige Fragen offen sind.
Aber dies kann die Kraft des hier vorgetragenen Argumentes letztlich nicht
schmälern. Man muss nämlich die Frage
nach dem, was das menschliche Leben
im Anfang bestimmt, immer wieder auch von der Endgestalt des Menschen auf
den Anfang hin zurückverfolgen.
Wenn man dann ohne Schwierigkeiten
die Menschenwürde des Erwachsenen anerkennt und sieht, wie konsequent
die Verwirklichung des genetischen
Erbes des Menschen mehr oder weniger
bruchlos und ohne erkennbare moralische Zäsuren erfolgt, dann muss
man selbst im Zweifel vorsichtshalber und
zur Sicherheit, also tutioristisch
davon ausgehen, dass der Embryo bereits ein menschliches Wesen ist, dem
Individualität und damit ein personaler
Charakter zu eigen ist. Im Sinne
dieser Regel des Tutiorismus - in der modernen Ethik heißt es: benefit
of the doubt argument - ist man bei einem nicht
behebbaren Zweifel in der moralischen
Bewertung einer Handhabung verpflichtet, dem Prinzip zu folgen: idem est
in moralibus facere et exponere se
periculo faciendi (eine Tat zu begehen
und sich der Gefahr auszusetzen, sie zu begehen, ist moralisch gleich zu
bewerten). In diesem Fall ist man also
verpflichtet, um der Wahrung der
Menschenwürde und der Menschenrechte willen der jeweils strengeren
Meinung zu folgen. (Anmerkung 55) Vielleicht
gelten diese Überlegungen in
keinem ethischen Bereich so schwer und ernst wie auf dem Feld des vorgeburtlichen
Lebens des Menschen. Denn das
Leben ist zwar nicht das höchste,
wohl aber das fundamentalste Gut des Menschen.
VI. Reichtum und Armut im Zugang zur ganzen Wirklichkeit des Lebens
Gegen Ende dieser Überlegungen
soll eine Reflexion stehen, die nur angedeutet, aber nicht genügend
ausgearbeitet werden kann. Die beiden
Konzeptionen über die Wertung
des moralischen Status des Embryos entstammen wohl auch verschiedenen Denkweisen
und Perspektiven menschlicher
Erkenntnis. Dabei darf man es sich
nicht zu einfach machen und alles nur auf die Differenz zwischen natur-
und humanwissenschaftlichen Methoden und
geisteswissenschaftlichen Zugängen
zu einer Sache zurückführen. Aber es gibt zweifellos auch "Mentalitäten",
die sich im Umgang mit einer Wirklichkeit
ausbilden. Der Embryologe kann bei
seiner heutigen Spezialisierung sich im hohen Maß auf das ihm vorliegende
biologische "Material" beschränken. Die
Arbeitsteilung und die Spezialisierung
verlangen sogar eine solche Aszese. Eine solche habituell gewordene Umgangsweise
und Sicht kann aber auch
nicht unwichtige Dimensionen in
der Erkenntnis einer Sache verdecken. Man weiß immer mehr von immer
weniger. Dennoch oder vielleicht gerade
deswegen ist diese Forschung auch
wiederum so faszinierend, weil sie tatsächlich zu immer mehr Entdeckungen
vordringt.
Den Human- und Naturwissenschaften
wird nichts von ihrer Größe und ihren Erfolgen genommen, wenn
man sie auf diese Grenzen hinweist. Ich habe fünf
bis sechs eindrucksvolle, umfangreiche
deutsche und internationale Handbücher der Embryologie und der Humangenetik
gründlich angesehen, aus denen
ich für das Thema viel gelernt
habe. Ich habe auch aus vielen Gesprächen mit Naturwissenschaftlern
gelernt. Ich kann dabei durchaus verstehen, dass
kaum einer die Frage verfolgt, wer
und was das ist, das er in seiner Forschung untersucht, bearbeitet und
manipuliert. Aber kann man einfach davon
absehen, dass es sich um frühestes,
vollwertiges menschliches Leben handelt? Gibt es nicht eine merkwürdige
Einstellung zu den "Objekten", wenn man
diese Frage ständig "einklammert"?
Es gab ja immer wieder auch heilsame Unterbrechungen solcher Umgangsweisen
mit dem Menschen und der
sterblichen Hülle, die er zurücklässt.
Ich war sehr beeindruckt, dass mich in Freiburg in der Wiederaufnahme eines
alten Brauches die Professoren und die
Studenten der Pathologie baten,
ich möchte jeweils Anfang November zu einer Feierstunde und zu einem
Friedhofsgang für die Menschen kommen, mit
denen sie sich konkret in der Pathologie
beschäftigten. Neben dem Experiment und dem Sezieren ist die Pietät
nicht verloren gegangen. Wäre dies nicht
auch ein Hinweis auf andere Weisen
des Umgangs mit dem Menschen?
Ich bin nämlich nicht selten
entsetzt über die Sprache, die hier oft verwendet wird. Da ist im
Blick auf die Embryonen erstaunlich unbefangen, auch in
gedruckten Äußerungen,
die Rede vom "Material", vom "Zellhaufen" und vom "Rohstoff Embryo". Solche
Rede ist verräterisch.
Aber es darf nicht beim Entsetzen
bleiben. Man muss die verwendete Semantik auf Hintergründe abhören.
Da fiel mir E. Husserls letzte große Schrift
wieder in die Hände "Die Krisis
der europäischen Wissenschaften und die transzendentale Phänomenologie"
aus dem Jahr 1936 (Anmerkung 56) .
Ausgerechnet der ursprüngliche
Mathematiker Husserl beklagt die verhängnisvolle Spaltung der Neuzeit
in einen physikalistischen Objektivismus und einen
transzendentalen Subjektivismus.
Er möchte den verhängnisvollen Riss überwinden, indem er
den Rückgang zu dem ursprünglichen Fundament des
"Sinnes" beider vollzieht, denn
in den Wissenschaften selbst und für sie bleibt dies verborgen. Er
beklagt das Vergessen und Entschwinden der
Lebenswelt, wie schwierig dieser
Begriff auch immer verstanden und über Husserl hinaus gedacht werden
muss. Es geht dabei auch um die Einsicht in die
Grenzen allen Expertentums, wie
es Hans-Georg Gadamer aufgezeigt hat. (Anmerkung 57)
An einem Beispiel soll am Ende gezeigt
werden, was dies heißen könnte. Als ich die Hand- und Lehrbücher
der Embryologie und Humangenetik studierte,
fiel mir auf, wie wenig selbstverständlich
es ist, dass ein Embryo gezeugt wird und ein Menschenkind auch wirklich
das Licht der Welt erblickt. Besonders in
dem aufschlussreichen, höchst
lehrreichen Buch von H. Zankl "Von der Keimzelle zum Individuum", das in
jedem Kapitel sehr sorgfältig die unzähligen
Möglichkeiten von Fehlbildungen
hervorhebt, kann man lernen, was für eine fast unglaubliche Fügung
es ist, dass ein ursprünglicher Keim, kaum größer
als ein Punkt am Satzende, zu einem
so faszinierenden Menschen heranwächst. Ich bin erschrocken, wie selbstverständlich
wir dies alles betrachten. Der
Humangenetiker darf wohl auch in
den Augen der Wissenschaft darüber gar nicht sprechen. Er wäre
unwissenschaftlich. Aber ist er menschlich, wenn er
dies routinemäßig auf
Dauer "einklammert" und verschweigt, vor welchem Wunder des Lebens er immer
wieder steht? Die Griechen sahen den Anfang des
Denkens im Staunen. Ist es der Wissenschaft
verboten, mitten in ihren objektivistischen Entdeckungen, auch einmal zu
staunen? Oder hat Martin
Heidegger vielleicht doch Recht
mit dem provozierenden, viel zu wenig beachteten Satz: Die Wissenschaft
denkt nicht. (Anmerkung 58)
Diese und andere Fragen bewegen mich
bei diesem faszinierenden Thema. Gerne wäre ich in diesem Zusammenhang
auch noch auf die künstliche
Retortenbefruchtung und die In-Vitro-Fertilisation
eingegangen. Aber dies ist hier nicht möglich. Ich müsste erneut
auf das erst heute in seiner Weisheit
und prophetischen Kraft erkennbare
Dokument "Donum vitae" zurückkommen. Dies soll einer anderen Gelegenheit
vorbehalten bleiben. Vielleicht werden
dann auch die Überlegungen
dieses letzten Abschnittes, die notwendigerweise kurz sein mussten, noch
deutlicher werden.
Schließen möchte ich gerade
vor diesem Hintergrund mit einem wunderbaren Psalmwort, das ich immer wieder
in den letzten Jahren bei den vielen
Auseinandersetzungen über das
Leben des ungeborenen Kindes angeführt habe. (Anmerkung 59) Der es
geschrieben hat, hatte keine wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die man heute auch
nur entfernt so nennen könnte. Aber vielleicht hat er doch sehr viel
mehr von der Welt begriffen:
"Herr, du
hast mich erforscht, und du kennst mich.
Ob ich
sitze oder stehe, du weißt von mir.
Von fern
erkennst du meine Gedanken.
Ob ich
gehe oder ruhe, es ist dir bekannt;
du bist
vertraut mit all meinen Wegen...
Du umschließt
mich von allen Seiten
und legst
deine Hand auf mich.
Zu wunderbar
ist für mich dieses Wissen,
zu hoch,
ich kann es nicht begreifen...
Denn du
hast mein Inneres geschaffen,
mich gewogen
im Schoß meiner Mutter.
Ich danke
dir, dass du mich so wunderbar gestaltet hast.
Ich weiß:
staunenswert sind deine Werke.
Als ich
geformt wurde im Dunkeln,
kunstvoll
gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine
Glieder dir nicht verborgen.
Deine Augen
sahen, wie ich entstand.
In deinem
Buch war schon alles verzeichnet;
meine Tage
waren schon gebildet,
als noch
keiner von ihnen da war.
Wie schwierig
sind für mich, o Gott, deine Gedanken,
wie gewaltig
ist ihre Zahl.
Wollte
ich sie zählen, es wären mehr als der Sand.
Käme
ich bis zum Ende, wäre ich noch immer bei dir...
Erforsche
mich, Gott, und erkenne mein Herz,
prüfe
mich und erkenne mein Denken!
Sieh her,
ob ich auf dem Weg bin, der dich kränkt,
und leite
mich auf dem altbewährten Weg!"
(Ps: 139,
1-3. 5.6.13-18. 23. 24)
Anmerkungen:
1) Bundespräsident Dr.h.c.
Johannes Rau gebührt auch heute noch Dank für seine mutige Rede,
vgl. Wird alles gut? Für einen Fortschritt nach
menschlichem Maß, edition
suhrkamp, Frankfurt 2001 (vgl. auch den Text in S. Graumann, Anm. 5). -
zurück zum Text
2) Vgl. dazu I. Wilmut, K. Campbell, C. Tudge, Dolly. Der Aufbruch ins biotechnische Zeitalter, München 2000..- zurück zum Text
3) Klonen, darf man das?, Interview mit Prof. Detlev Ganten, in: Weltbild, März 2001, 22-25..- zurück zum Text
4) A. Rosenthal, Molekulare Medizin - Möglichkeiten und Grenzen, in: Spektrum der Wissenschaft, September 9/2001, 84-93, hier: 93.- zurück zum Text
5) Vgl. z. B. Wer bist du, Mensch?,
Der Streit um therapeutisches Klonen, hrsg. von M. Gierth, München
2001; Die Genkontroverse. Grundpositionen. Mit
der Rede von Johannes Rau, hrsg.
von S. Graumann, Freiburg i.Br. 2001; D. Mieth, Die Diktatur der Gene.
Biotechnik zwischen Machbarkeit und
Menschenwürde, Freiburg i.Br.
2001; vgl. auch J. Huber, Geheimakte Leben. Wie die Biomedizin unser Leben
und unsere Weltsicht verändert, Frankfurt
2000. - zurück zum Text
6) Veröffentlicht unter demselben
Titel in der Reihe "Die deutschen Bischöfe", Nr. 69, hrsg. vom Sekretariat
der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2001.-
zurück zum Text
7) Vgl. dazu auch den Beschluss der
Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken "Entwicklungen
in der Biomedizin und ihre ethische
Bewertung" vom 4./5. Mai 2001, Reihe:
ZdK Dokumentation, hrsg. vom Generalsekretariat des Zentralkomitees der
deutschen Katholiken, Bad Godesberg
2001.- zurück zum Text
8) Vgl. in aller Kürze R. Schulte,
Beseelung des Menschen, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl.,
II. Bd., 311 - 312, Freiburg i.Br. 1994; dort auch
Lit.; J.T. Noonan, Empfängnisverhütung
= Walberberger Studien 6, Mainz, 1969, 104 ff u.ö; F. Böckle,
in: Handbuch der christlichen Ethik, hrsg. von A.
Hertz u. a., Aktualisierte Neuausgabe,
Bd. 2, Freiburg i.Br. 1993, 36ff.- zurück zum Text
9) Vgl. zusammenfassend: Vom Ei zum
Embryo. Die Gestaltungskraft des menschlichen Keims, Stuttgart 1968; neu
bearbeitet u. aktualisiert unter
demselben Titel: Reinbek bei Hamburg
1970; J. Reiter, Wann ist der Embryo ein Mensch? in: Ders., Menschliche
Würde und christliche Verantwortung,
Kevelaer 1989, 99-108. - zurück
zum Text
10) Vgl. dazu im Einzelnen P. Overhage/K.Rahner,
Das Problem der Homilisation = Quaestiones Disputatae 12/13, Freiburg 1961
u.ö. Auf Rahners
Neuinterpretation des Werdebegriffs
im Sinne einer "Selbstüberbietung der kreatürlichen Ursache kraft
der Dynamik der göttlichen Ursächlichkeit" kann
hier nicht näher eingegangen
werden. - zurück zum Text
11) Vgl. dazu F. Böckle, in: Handbuch der christlichen Ethik, 36-45. - zurück zum Text
12) G. Rager, in: Ärztliches
Urteil und Handeln. Zur Grundlage einer medizinischen Ethik, hrsg. von
L. Honnefelder und G. Rager, Frankfurt 1994, 77. -
zurück zum Text
13) G. Rager, a.a.O., 346, Anm. 52, vgl. genauer 89ff. - zurück zum Text
14) B. Christ / Fr. Wachtler unter
Mitarbeit von Chr. Wilhelm, Medizinische Embryologie. Molekulargenetik
- Morphologie - Klinik, Wiesbaden 1998, 29.-
zurück zum Text
15) G. Rager, a.a.O., 86. - zurück zum Text
16) Zu diesem Begriff vgl. G. Rager,
a.a.O., 87 und Beginn, Personalität und Würde des Menschen, hrsg.
von G. Rager = Grenzfragen 23, München 1997,
80, 312f., 388. - zurück zum
Text
17) Vgl. dazu G. Rager, a.a.O., 82, 86f.; J. Reiter, Menschliche Würde und christliche Verantwortung, 102-106. - zurück zum Text
18) Vgl. G. Rager, a.a.O., 82. - zurück zum Text
19) Ebd. - zurück zum Text
20) Ebd. - zurück zum Text
21) Ebd. - zurück zum Text
22) H. Zankl, Von der Keimzelle zum
Individuum. Biologie der Schwangerschaft = Beck'sche Reihe 2149, München
2001, 29, vgl. auch 25. Es ist
aufschlussreich, dass dies wahrscheinlich
derselbe Zeitraum ist (bis zum Vierzellstadium), in dem die frühen
Blastomeren totipotent sind, d. h. aus jeder
Zelle sich ein vollständiges
Individuum entwickeln kann. - zurück zum Text
23) G. Rager, a.a.O., 88. - zurück zum Text
24) Ebd. 88f. - zurück zum Text
25) Beginn, Personalität und
Würde des Menschen, 238. Vgl. zur Zwillingsbildung 23f., 88, 92, 237f.,
242, 312; zu den biologischen Grundlagen vgl. in aller
Kürze H. Zankl, Von der Keimzelle
zum Individuum, 40f.; ders. Genetik. Von der Vererbungslehre zur Genmedizin
= Beck´sche Reihe 2094, München, 1998,
2282. Vgl. besonders auch M. Dreyer
- K. Fleischhauer (Hg.), Natur und Person um ethischen Disput, Freiburg
i. Br. 1998, 147 ff. (F. Ricken), 259ff. (L.
Honnefelder). - zurück zum
Text
26) B. Schöne-Seifert, Von Anfang
an? Ein kompromissloser Lebensschutz für frühe menschliche Embryonen
lässt sich auch für die Forschung nicht
begründen, in: Die Zeit, 22.02.2001.
Die Einwände gegen einen stringenten Lebensschutz für den Embryo
sind in diesem Artikel scharfsinnig formuliert und
sollten von der Gegenposition her
noch stärker beachtet werden. - zurück zum Text
27) Ebd. - zurück zum Text
28) Neugeborene und das Recht auf Leben, Frankfurt 1995; vgl. auch dazu P. Singer, Praktische Ethik, Stuttgart 1984. - zurück zum Text
29) Vgl. Der Mensch wird geboren,
in: Merkur (55) 2001, Heft 5, 412-423 zur Begründung: vgl. ders.,
Individualität. Das Element der Welt = Beck´sche
Reihe 1381, München 2000. Neuerdings
vgl. vom selben Autor, der auch Mitglied des Nationalen Ethikrates ist:
Biopolitik. Alte Probleme unter neuem
Handlungsdruck, in: Merkur (55)
2001, Heft 9/10, Sonderheft: Zukunft denken - Nach den Utopien, 859-872.
Vgl. übrigens im selben Merkur-Heft H. Markl,
Schöner neuer Mensch?, 873-884.
- zurück zum Text
30) Man vergleiche immerhin im Verhältnis
zu einer solchen Interpretation: Genmedizin und Recht. Rahmenbedingungen
und Regelungen für Forschung,
Entwicklung, Klinik, Verwaltung,
hrsg. von St. F. Winter, H. Fenger, H.-L. Schreiber, München 2001
(845 Seiten); vgl. auch A. Bondolfi u.a. (Hg.)
Medizinische Ethik im ärztlichen
Alltag, Basel 1999 (631 Seiten). - zurück zum Text
31) Vgl. dazu ausführlich Robert
Spaemann, Sind alle Menschen Personen?, in: ders., Personen. Versuche über
den Unterschied zwischen "etwas" und
"jemand", Stuttgart 1996, 252-264.
- zurück zum Text
32) G. Rager, a.a.O., 94. - zurück zum Text
33) Vgl. dazu E. Schockenhoff, Ethik des Lebens. Ein theologischer Grundriss, Mainz 1993 u.ö., 294, 305, 308. - zurück zum Text
34) Vgl. den deutschen Text in der
gleichnamigen Veröffentlichung in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen
Stuhls 74, hrsg. vom Sekretariat der
Deutschen Bischofskonferenz, Bonn
1987. Der lateinische und der italienische Text mit umfangreicheren Kommentierungen
findet sich in der
Schriftenreihe: Congregazione per
la Dottrina della Fede. Documenti e studi 12: Istruzione "Donum vitae",
Vatikan 1990. Der offizielle lateinische Text findet
sich in: AAS 80 (1988) 70-102. Zur
Interpretation vgl. auch St. Wetrowsky (Hg.), Lebensbeginn und menschliche
Würde - Gentechnologie. Chancen und
Risiken 14, Frankfurt/München
1987, vgl. dabei meinen Beitrag: 32 - 40 (Lit.). - zurück zum Text
35) Vgl. die deutsche Ausgabe als Nr. 52 der Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (1983). - zurück zum Text
36) Vgl. den lateinischen Text in: AAS 66 (1974) 730-747, hier: 738. - zurück zum Text
37) Zur Interpretation vgl. aus der
oben Anmerkung 33 genannten Reihe der Glaubenskongregation "Documenti e
studi" Nr. 3: Dichiarazione sull`aborto
procurato, Vatikan 1988 (dort auch
lateinischer und italienischer Text). - zurück zum Text
38) Instruktion "Donum vitae" (I,1), deutsche Ausgabe: 14. - zurück zum Text
39) Vgl. den deutschen Text in der Nr. 120 der Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Bonn 1995, Nr. 2, 3, 53-63. - zurück zum Text
40) Deutsche Ausgabe: München/Vatikan
1993, Nr. 2274. In der offiziellen Fassung des "Catechismus Catholicae
fidei" (Nr. 2274), Vatikan 1997, heißt nun
der Passus: "Embryo, quippe qui
tamquam persona, inde a conceptione, est tractandus, in sua integritate
est defendus, curandus et sanandus, quantum
fier potest, sicut quaelibet alia
humana creatura." Vgl. auch den Katholischen Erwachsenenkatechismus, Bd.
2: "Leben aus dem Glauben", Freiburg 1995,
288-301, bes. 288f. - zurück
zum Text
41) Vgl. den Wortlaut des Gesetzes
in: Gesundheitsrecht = Beck-Texte im dtv, Sonderausgabe, München 2000,
265-268, hier: 267. Vgl. dazu den
Kommentar in Winter, Fenger, Schreiber,
Genmedizin und Recht 300ff., 353, vgl. auch Lit.: 323f. - zurück zum
Text
42) Vgl. z. B. die Leitsätze
des Urteils des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.
Mai 1993, Leitsätze 1-17, zur näheren Begründung
vgl. im Urteil Teil C, II, Abschnitt
B, I. - zurück zum Text
43) Vgl. dazu C. Breuer, Person von
Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des
menschlichen Lebens = Abhandlung
zur Sozialethik, 36, Paderborn 1995
(mit sehr umfangreicher Bibliographie: 308-400); Chr. Götz, Medizinische
Ethik und katholische Kirche. Die Aussagen
des päpstlichen Lehramtes zu
Fragen der medizinischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanum = Studien der
Moraltheologie, 15, Münster 2000, Kap. 3, bes.
120ff.; Das Buch enthält auch
eine sehr umfangreiche Sammlung kirchlicher Quellentexte: 363-620. - zurück
zum Text
44) Zur Geschichte des Personbegriffs
vgl. die große Arbeit von Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person.
Metaphysik der Freiheit und modernes
Menschenbild, Erste Auflage, Freiburg
1993, zweite durchgesehene und erweiterte Auflage, Darmstadt 1997; L. Honnefelder,
Person und Menschenwürde,
in: L. Honnefelder/G. Krieger (Hg.),
Philosophische Propädeutik, Bd. 2: Ethik = UTB für Wissenschaft:
Uni-Taschenbücher 1895, Paderborn 1996, 213-266;
J. Reiter, Menschliche Würde
und christliche Verantwortung, 103f. - zurück zum Text
45) L. Honnefelder, a.a.O., 252-254. - zurück zum Text
46) Vgl. dazu nur mit vielen Analysen,
Beispielen und Bildern: Irene von Hardenberg, Erlebnisraum Mutterleib,
in: GEO, Juli 2001, Heft Nr. 7, 18-42. -
zurück zum Text
47) Vgl. dazu Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person, 102ff. 267ff.; L. Honnefelder, Person und Menschenwürde, 230ff. - zurück zum Text
48) J. Reiter, Menschliche Würde und christliche Verantwortung, 104f. - zurück zum Text
49) Vgl. Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person, bes. das Nachwort der zweiten Auflage, 263-280. - zurück zum Text
50) Für die hier anstehenden
Fragen sind die beiden Bände "Personen" (Stuttgart 1996) und "Grenzen"
(Stuttgart 2001) von R. Spaemann noch längst
nicht in ihrer Bedeutung erkannt.
- zurück zum Text
51) Vgl. G.P. della Mirandola, Über
die Würde des Menschen, Zürich 1988; E. Schockenhoff, Naturrecht
und Menschenwürde, Mainz 1996; Ph. Balzer u.a.,
Menschenwürde vs. Würde
der Kreatur, Freiburg i.Br. 1998; F.J. Welz, Die Würde des Menschen
ist antastbar, Stuttgart 1988, bes. Kap. 7, 271 - 399. -
zurück zum Text
52) Vgl. dazu knapp und klar L. Honnefelder,
a.a.O., 221ff.; zum weiten Hintergrund vgl. auch mit reicher Lit. J. Reiter,
Über die Ethik der Menschenwürde,
in: Weg und Weite. Festschrift für
Karl Lehmann, hrsg. von A. Raffelt unter Mitwirkung von B. Nichtweiß,
Freiburg 2001, 443-454. - zurück zum Text
53) L Honnefelder, a.a.O., 261. - zurück zum Text
54) R. Spaemann, Personen, 264; Grenzen, ... - zurück zum Text
55) Vgl. zum Tutiorismus in unserem Zusammenhang: Beginn, Personalität und Würde des Menschen, 238, 309f., 389, 396 (Zitat: 396). - zurück zum Text
56) Zuerst mit wichtigen Beilagen
erschienen in der Bearbeitung von W. Biemel als Bd. VI. der Husserliana,
Den Haag 1954. Ich verzichte hier auf die
Nennung weiterer Literatur, die
m. E. bis heute auch nicht so recht diese Spätschrift Husserls erschließen
hilft. - zurück zum Text
57) Vgl. Das Erbe Europas = Bibliothek Suhrkamp, Frankfurt 1989, 136-157. - zurück zum Text
58) Vgl. zu M. Heidegger, Vorträge
und Aufsätze; Pfullingen 1954, 45 - 70; ders. Was heißt denken?
Tübingen 1954; ders., Zur Sache des Denkens,
Tübingen 1969. - zurück
zum Text
59) Vgl. K. Lehmann, Das Eintreten
für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes als christlicher und humaner
Auftrag = Der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz 16, Bonn 1991,
6 ff.; ders., Die Würde zur Weitergabe menschlichen Lebens wahren,
in: Lebensbeginn und menschliche Würde, 32 -
40, bes. 34 ff., 36ff. - zurück
zum Text
(Quelle : dbk.de)