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Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Entwurf des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland"
 
Zusammenfassende Bewertung
Der Deutsche Caritasverband (DCV) sieht in dem Berichtsentwurf des 2. Armuts- und Reichtumsbericht einen konstruktiven Beitrag zur Auseinandersetzung über die sozialen Lebenslagen in Deutschland. Im Bericht wird dargestellt, wie die Bundesregierung die soziale Lage in Deutschland einschätzt und wie sie versucht, in den einzelnen Politikfeldern Armut, Schwierigkeiten von Menschen in besonderen Lebenslagen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Der DCV setzt sich mit dieser Sicht der Bundesregierung differenziert und kritisch-konstruktiv auseinander vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen mit Menschen in sozialen Schwierigkeiten und in der Wahrnehmung seiner Rollen als Anwalt der Benachteiligten, als sozialer Dienstleister und als Solidaritätsstifter.

So begrüßenswert es ist, dass die Bundesregierung ihre Sicht der sozialen Lage offen legt, da sie damit eine Grundlage für einen offenen Diskurs schafft, so zeigt doch die Analyse der einzelnen Berichtsteile, dass der Bericht stark unter dem Rechtfertigungsdruck verfasst wurde, dem sich die Bundsregierung ausgesetzt sieht. Um seinem Anspruch gerecht zu werden, auch ein „Reichtumsbericht“ zu sein, leistet der Bericht zwar eine differenzierte Darstellung der Vermögensentwicklung, es fehlt aber eine entsprechend differenzierte Darstellung der Einkommensentwicklung und der zunehmenden Einkommensungleichheit. Es wird auch keine Antwort darauf gegeben, wie dem Trend wachsender Einkommens- und Vermögensungleichheit begegnet werden soll. Die im Bericht behauptete Schließung von Steuerschlupflöchern wird nicht belegt. Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes entzieht sich immer noch ein Teil der Bessergestellten aufgrund ungerechtfertigter Steuervermeidungsmöglichkeiten einer angemessenen Mitfinanzierung gesellschaftlicher Aufgaben.

Auch die Analyse der sozialen Schwierigkeiten ergibt nur ein sehr grobes Bild der realen Probleme von Menschen in besonderen Lebenslagen: So wird die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums, das in Zukunft auch für ALG II-Bezieher gilt, nicht genügend problematisiert. Die Diskriminierung älterer Arbeitsloser wird zu wenig herausgestellt. Es sollten Perspektiven für die Verbesserung der Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte im ersten Arbeitsmarkt zum Beispiel über Kombilohnmodelle aufgezeigt werden. Ohne bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien wird mittel- und langfristig der Trend einer wachsenden Einkommensungleichheit nicht umgekehrt werden können. Die mangelnde Umsetzung von Bundesgesetzen und Maßnahmen insbesondere für Menschen mit Behinderung darf im Bericht nicht unerwähnt bleiben. Auf die Tatsache der immer noch steigenden Armutsrisikoquoten für Familien mit Kindern müssen politische Antworten gefunden werden. Der Bericht verharmlost die Lebenslage von Menschen in Deutschland mit Migrationshintergrund. So kann es nicht genügen, auf die Probleme der über 500.000 in Deutschland lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus nur in einer Fußnote einzugehen oder die Probleme von Aussiedlern auf dem Arbeitsmarkt nicht genau zu analysieren, nur weil sie statistisch als Deutsche geführt werden. Auch der Zusammenhang der steigenden Arbeitslosigkeit mit der Entstehung von Suchtkrankheiten muss genauer untersucht werden. Die überwiegende Zahl der Anmerkungen aus Sicht der Caritas wurde schon an anderer Stelle, zum Teil schon seit Jahren, zum Beispiel bei Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren gemacht. Eine diskursive Auseinandersetzung mit diesen Argumenten erfolgt im Bericht nicht.
Ein Armuts- und Reichtumsbericht sollte in die Hände eines unabhängigen Sachverständigenrats gelegt werden, ein Verfahren, das bei der Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch den Sachverständigenrat erprobt ist. Auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens mit empirischen Erhebungen unter Einbeziehung der Erfahrungen von Wohlfahrts- sowie Betroffenenverbänden kann dann eine sachlich-konstruktive öffentliche Auseinandersetzung zur Verbesserung der sozialen Lage in Deutschland erfolgen.

Konzeption des Armuts- und Reichtumsberichts

Bericht
Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland“ hat den Anspruch, die gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen seit dem Jahr 1998 zu analysieren und darzustellen. Wie der erste Bericht folgt darauf in einem Teil B die Darstellung der Sozialpolitik der Bundesregierung. Diese Selbstdarstellung nimmt mehr als ein Drittel des Gesamtberichts in Anspruch. (183 ff.)
 

Bewertung
Es ist der Bundesregierung nicht vorzuwerfen, dass sie neben der Analyse von Armut und Reichtum in Deutschland auch darlegt, welche Maßnahmen sie bereits eingeleitet hat oder plant, um die Lebenslage armer und von Armut bedrohter Menschen zu verbessern. Allerdings birgt eine solche Anlage eines Armuts- und Reichtumsberichts grundsätzlich die Gefahr, dass die Darstellung erfolgreicher Politik den Blick vor den wirklichen gesellschaftlichen Problemen verstellt. Dies wird im Bericht an mehreren Stellen deutlich, insbesondere in der unzureichenden Darstellung der Einkommensentwicklung in Deutschland.

Forderung
Der Deutsche Caritasverband ist deshalb der Meinung, dass die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht einer unabhängigen Expertenkommission zur Begutachtung der sozialen Entwicklung in Deutschland in Auftrag geben sollte, wie dies für den Bereich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung über den Sachverständigenrat geschieht. Ein solcher „Sozialstaats-TÜV“, wie ihn der Impulstext der katholischen Bischöfe „Das Soziale neu denken“ im November 2003 vorgeschlagen hat, könnte mehr Klarheit über die Lebenslage von Armen und Reichen in Deutschland bringen, als die regierungsamtlichen Armuts- und Reichtumsberichte. Denn ein unabhängiger Sachverständigenrat müsste nicht immer auch die politischen Auswirkungen gemachter Aussagen im Blick haben. In dieser Expertengruppe sollten neben Wissenschaftlern auch Praktiker aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege vertreten sein.
 

S. XVIII: Aktuelle Konzepte sozialer Gerechtigkeit: hier Befähigungsgerechtigkeit

Bericht
In den grundsätzlichen Überlegungen des Berichts zu den aktuellen Konzepten sozialer Gerechtigkeit wird das Konzept der Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit in den Vordergrund gestellt.

Bewertung
Dieses Modell begrüßt der Deutsche Caritasverband ausdrücklich. Ebenso die These von John Rawls, dass Menschen mit ähnlichen Fähigkeiten auch ähnliche Lebenschancen haben sollten. Es geht darum, die Verwirklichungschancen jedes Einzelnen in den Blick zu nehmen und ihn dazu zu befähigen, ein freies Leben zu führen. Allerdings muss diese Befähigungsgerechtigkeit schon sehr früh ansetzen. Mehr Ganztagsschulen und Förderprogramme bis hin zur besseren Ausstattung des BAföG   sind wichtige Schritte. Es kommt jedoch zusätzlich darauf an, in der Schule auch durch sozialarbeiterisches Handeln den benachteiligten Jugendlichen personal zu ihrem je eigenen Weg zu helfen. Dort wo Jugendliche durch Schule oder Ausbildung nicht erreicht werden, muss durch nachgehende Sozialarbeit wieder der gesellschaftliche Kontakt aufgebaut werden.

Forderung
Um Befähigungsgerechtigkeit für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen sind neben staatlicher Bauförderung   im Bildungsbereich- und Bildungsprogrammen individuelle Lösungen für die Einzelnen notwendig. Eine Qualifizierungsinitiative sollte gestartet werden. In Anbetracht der Erkenntnisse der PISA Studien zur sozialen Spaltung sind individuelle Fördermaßnahmen notwendig, um jungen Menschen zu helfen, ihren Weg zu finden.
 

I.2.3 Wirkung von Kindergelderhöhung und Steuerreform auf die Einkommensverteilung

Bericht
Im Bericht wird an dieser Stelle und im Kapitel „Leistungen für Familien gesteigert“ (S.192) ausgewiesen, dass mit der schrittweisen Erhöhung des Kindergeldes und der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Erhöhung der Steuerfreibeträge die Armutsrisikoquote von Familienhaushalten um 9% reduziert werden konnte. Lediglich auf Seite 70 wird deutlich, dass am Ende die Armutsrisikoquoten nahezu aller familiärer Lebensformen (Ausnahme: Paar mit 2 Kindern) von 1998 auf 2003 z.T. deutlich gestiegen sind.

Bewertung
Diese auf einer Simultanrechnung basierende Darstellung ist rein theoretisch und vermittelt in der unvollständigen Information an dieser Stelle den Eindruck, dass die Steuer- und Kindergeldreformen Kinder- und Familienarmut tatsächlich reduziert hat. Dabei ist zu vermuten, dass die schon ohnehin höhere Armutsrisikoquote von Familienhaushalten ohne diese Reformen um nochmals 9 Prozentpunkte höher liegen würden.

Forderungen
Das Kapitel 1.2.3 und „Leistungen für Familien gesteigert“ (S.192) muss den Gesamtzusammenhang der sozialen Situation vom Familien herstellen. Auch an dieser Stelle müsste der Bericht ergänzen, warum trotz dieses familienspezifischen Transfers das bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen von Familienhaushalten geringer gestiegen ist als bei Haushalten ohne Kinder (S.69). und warum die Armutsrisikoquote von Familienhaushalten weiter gestiegen ist (S.70).
 
 

I. 2 und I.3 Einkommens- und Vermögensverteilung

Bericht
Das Vermögen in Deutschland ist sehr ungleich verteilt. (30) Es hat in den letzten 10 Jahren bei den oberen 10 Prozent der Haushalte sowohl absolut (von 474.000 auf 624.000€) als auch relativ (von 44,7%   auf 46,8%) zugenommen. (Tabelle I.8, S. 31) Auch bei der Einkommensverteilung hat die Ungleichheit trotz staatlicher Umverteilung auf Ebene der Nettoäquivalenzeinkommen zugenommen. (14) Die Steuerreformen bis 2005 von einem Spitzensteuersatz von 52 auf 42 % bringe eine Steuerentlastung von 40,4 Mrd. € für die privaten Haushalte (191). Jedoch sei dies „kein Geschenk für die Reichen“ (XXII), denn es gäbe für die Spitzenverdiener nicht mehr die Möglichkeit, sich durch Steuersparmodelle arm zu rechnen. (190) Grund seien die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau der Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (190). Gleichzeitig stellt der Bericht an anderer Stelle klar, dass das Immobilienvermögen privater Haushalte drei Viertel ihres   Gesamtvermögens ausmacht. Die Steigerung der Verkehrswerte habe wesentlich zur   Steigerung des gesamten Privatvermögens beigetragen. (28)

Bewertung
Auf die Einkommensverteilung und die in den letzten wachsende Einkommensungleichheit wird im Bericht nur kurz hingewiesen. Die Vermögensverteilung ist differenzierter dargestellt. Der Bericht sagt nicht, wo tatsächlich die oberen zehn Prozent der Haushalte in den letzten Jahren stärker an den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt wurden. Auch wird nicht gesagt, wo tatsächlich neben den Steuerentlastungen, die bei den oberen zehn Prozent absolut weit stärker gewirkt haben als bei den unteren dreißig Prozent,   Steuervermeidungsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Vor allem die ungerechtfertigten Abschreibungsmöglichkeiten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2003/2004   angemahnt hat, werden mit keinem Wort erwähnt.
 

Forderung
Die Analyse der Einkommensverteilung im Bericht ist ungenügend. Hierauf sollte zumindest in der Ausführlichkeit wie im Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrats (Nr. 843-849) eingegangen werden. Die Entlastungswirkungen der Steuerreformen (inklusive der Stufe   2005) muss im Bericht nach Dezilen aufgeschlüsselt werden. Die Auswirkungen von Einschränkungen der Steuervermeidung muss nachgewiesen werden. Insbesondere die Steuerersparnis durch die Investition in den Mietwohnungsbau muss nach Vermögensklassen aufgeschlüsselt werden. Erst dann ist eine sachliche Auseinandersetzung möglich.
 
 
 

I.2.1 Armutsrisikogrenze – Armutsrisikoquote

Bericht
Der Bericht bezieht sich bei der Darstellung der Armutsrisikogrenze bzw. –quote auf die einheitlich von der EU bzw. von EUROSTAT angewandte neue OECD-Skala. Die Darstellung der Armutsquoten unterschiedlicher Gruppen ist jeweils ergänzt um die Berechnung nach der alten OECD-Skala. Die Unterschiedlichkeit der Werte bei einzelnen Gruppen beruht auf unterschiedlichen Personengewichten (Anhang II Glossar).

Bewertung
Die Berechnung einer Armutsrisikogrenze und Armutsrisikoquote nach der neuen OECD-Skala kann nicht angewandt werden, ohne die unterschiedlichen Lebensbedingungen und notwendigen (privaten) Haushaltsausgaben in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten differenziert zu betrachten. Zwar beziehen sich existenzielle Ausgabenerfordernisse auf das jeweilige Medianeinkommen des Landes, jedoch sind die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Gruppen von Land zu Land unterschiedlich. Beispiel: Das reine Kindergeld ist in Frankreich zwar leicht geringer als in Deutschland, jedoch ist der Kindergartenbesuch in Frankreich kostenfrei, in Deutschland erfordert er einen Betrag in Höhe von durchschnittlich 50% des Kindergeldes.
Die Begründung für den Wechsel von der alten zur neuen OECD-Skala ist nicht mitgeliefert, es ist lediglich auf die einheitliche Handhabung in allen EU-Mitgliedsländern verwiesen. Der Unterschied ist aber erheblich: Die Personengewichte reduzieren sich bei einem Haushalt (2 Erwachsene/2 Kinder) von (alter Skala: 1 + 0,7 + 0,5 + 0,5 =) 2,7 auf (neuer Skala: 1 + 0,5 + 0,3 + 0,3 =) 2,1. Diese methodischen Änderungen haben Auswirkungen auf die statistische Erfassung des Armutsrisikos insbesondere von kinderreichen Familien. Es wäre zu erwarten gewesen, dass der Bericht die methodischen Änderungen thematisiert und begründet.

Forderung
Beim Vergleich der Armutsrisikoquote mit anderen Ländern ist der unterschiedlich geregelte Zugang zu sozialen und öffentlichen Leistungen (z.B. Kindergartenplätze) zu berücksichtigen. Im Bericht sollte eine Debatte angestoßen werden über die in Zukunft in Deutschland angewandten Armutsbegriffe und insbesondere über die Gewichtung bei Familienhaushalten.

II Sozialhilfe in Deutschland

Bericht
Der Bericht stellt noch einmal klar, dass die Sozialhilfe nicht nur das zum physischen Überleben notwendige sichern soll, sondern darüber hinaus auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. (52) Die Zahl der Sozialhilfeempfänger steigt seit 2001 wieder an. Dabei sind Menschen ohne Berufsausbildung mit 55% die größte Gruppe. Die neue pauschalierte Sozialhilfe führe zu mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung (205)

Bewertung
Die Überführung erwerbsfähiger Sozialhilfebezieher in den Bereich des SGB II und damit die Erhöhung ihrer Chancen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt unterstützt der DCV. Leider wird die Höhe des jetzt auf der Grundlage der EVS und mit den Pauschalierungen neu festgesetzten soziokulturellen Existenzminimums trotz der diversen Stellungnahmen von Wohlfahrtsverbänden und Betroffeneninitiativen weder genügend analysiert und auch nicht problematisiert. Nach Ansicht des DCV wurde es nicht in einem transparenten Verfahren festgelegt. Das nun gültige Grundsicherungs- und Sozialhilfeniveau ist nicht bedarfsdeckend wegen der unzureichenden Berücksichtigung von selbst zu tragenden Zuzahlungen und besonders der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente. Familien mit älteren Kindern werden schlechter gestellt als bisher. Die Pauschalierung ist mit 16 Prozent willkürlich festgesetzt und besondere Bedarfe können nur noch als Darlehen gewährt werden.

Forderung
Von einem Armutsbericht muss eine differenzierte Analyse zur Höhe des soziokulturellen Existenzminimums (SGB II und XII) vorgelegt werden. Der DCV erwartet im Bericht eine Antwort auf seine Eingaben, wonach das Existenzminimum jetzt nicht mehr bedarfsdeckend ist wegen der mangelnden Berücksichtigung von selbst zu zahlenden Gesundheitsleistungen und der Abstufung älterer Kinder. Außerdem erwartet er eine Darstellung, wie künftig die Regelsätze und die Pauschalierungen in einem transparenten Verfahren festgelegt werden.
 
 

II.2.5 Grenzen der Sozialhilfe - Verdeckte Armut

Bericht
Nach Aussagen des Berichts kommen auf drei Sozialhilfeempfänger noch einmal 1,5 bis 2 Sozialhilfeberechtigte, die Ihren Anspruch nicht geltend machen und damit als verdeckt arm gelten. Dies sind besonders allein stehende Frauen ab 60 und unter den Erwerbstätigen allein Stehende und Paare mit Kindern.

Bewertung
In der Armutsuntersuchung von 1992 und der Lebenslagenuntersuchung von 1996 kam der DCV in empirischen Studien unter den Klienten der Caritas auf ähnliche Quoten. 1992 zum Beispiel kamen auf vier Sozialhilfeempfänger drei verdeckt Arme. Die Bundesregierung hat das Phänomen der verdeckten Armut nun erstmals durch eigene Untersuchungen bestätigt und kommt damit einer zentralen Forderung des DCV und der Diakonie nach. Allerdings ist die im Bericht genannte „Dunkelzifferstudie“ nicht veröffentlicht und es werden auch keine Lösungswege für die Überwindung dieser Armutsform in Deutschland aufgezeigt.

Forderung
Der DCV fordert die Bundesregierung auf, die Dunkelzifferstudie zu veröffentlichen und im Bericht konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der verdeckten Armut zu machen, zum Beispiel durch Förderung einer aufsuchenden Beratung und durch eine zielgruppenspezifische Informationskampagne. Außerdem ist darzustellen, wieweit die der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II Vorgelagerten Sicherungssysteme vermeiden können, dass Menschen auf das unterste Sicherungsnetz angewiesen sind.
II.2.5 Verdeckte Armut im Alter

Bericht
Der Bericht weist aus, dass der Anteil der älteren Menschen, die Sozialhilfe beziehen, mit 1,3% deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt. Gleichzeitig zeigt sich, dass ältere Sozialhilfeempfänger und vor allem ältere Frauen eine mit 48 Monaten hohe Dauer von Sozialhilfebezug aufweisen. Ältere Frauen über 60 Jahre, so der Bericht,   weisen überdies überdurchschnittlich hohe Quoten der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen auf. (60) Damit gibt es weiterhin ein Problem der verdeckten Altersarmut. Zudem hebt der Bericht explizit hervor, dass die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer der Altersgruppe 55 – 64 Jahre Jahren in der Bundesrepublik mit 39,4% weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt und Langzeitarbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik ein großes Problem darstellt.

Bewertung
Zunächst gilt es hervorzuheben, dass die niedrige Quote von älteren Menschen unter den Sozialhilfeempfängern zeigt, dass sich die Rentenversicherung in ihrer bisherigen Form als Instrument zur Einkommenssicherung bewährt hat. Mit dem Bericht legt die Bundesregierung erstmals detaillierte Zahlen über die Altersarmut vor. Sowohl das Problem der verschämten Armut älterer Frauen wie auch der langen Bezugsdauer von Sozialhilfe unter älteren Menschen wird offen gelegt. Die Auswirkungen der Einführung der Grundsicherung im Alter auf die Bekämpfung der verdeckten Armut älterer Menschen ist allerdings erst noch zu prüfen. Auf der Basis der vorliegenden Daten kann darüber keine Aussage getroffen werden.
Alle im Bericht genannten Zahlen zeigen, wie zentral das Erwerbseinkommen für die Sicherung des Alterseinkommens ist. Dieser Zusammenhang wird im Bericht an mehreren Stellen hervorgehoben, was zu begrüßen ist. Doch der Bericht nennt noch keine Lösungsansätze im Blick auf ältere Menschen.

Forderung
Der Bericht sollte bei der Darstellung der verdeckten Armut unter älteren Frauen zwischen der Situation dieser Frauen in den alten und neuen Bundesländern differenzieren. Das Problem der verdeckten Armut existiert vor allem in den alten Bundesländern, in denen Frauen aufgrund des Modells des „male breadwinner“ längere Erwerbslücken aufweisen, die sich rentenmindernd ausgewirkt haben. In diesem Zusammenhang unterstützt der DCV die im Bereicht mehrfach erwähnte familienpolitische Sicht der Bundesregierung, die Erwerbstätigkeit von Frauen durch bessere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die Förderung der dritten kapitalgedeckten   Säule der Alterssicherung (196), die nach Ansicht des DCV zu einer verpflichtenden Säule zur Einkommenssicherung im Alter ausgebaut werden sollte.
Der Bericht zeigt die niedrige Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer auf. In dem Bericht sollte darüber hinaus darauf hingewiesen werden, dass ältere Arbeitslose eine lange Bezugsdauer von Arbeitslosengeld aufweisen. Der DCV fordert die Bundesregierung auf, im Bericht wirksame Maßnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmer/innen vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt vorzuschlagen. Nicht nur die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von älteren Menschen im Rahmen eines lebenslangen Lernens ist ein wirksames Mittel zur Armutsprävention. Um die Arbeitslosenquote älterer Erwerbsfähiger zu senken, ist zudem an die Schaffung von Übergangsmärkten zwischen dem Bezug von ALG-II-Leistungen und der Rente zu denken, beispielsweise im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Um Altersarmut infolge von Langzeit-Altersarbeitslosigkeit vorzubeugen, muss auch sicher gestellt werden, dass das für die Rentenphase angesparte Vermögen nicht während der Phase des Bezugs von ALG II aufgebraucht werden muss. Insgesamt muss sichergestellt sein, dass ältere Arbeitslose nicht durch den Ausschluss von Förderinstrumenten im Rahmen des § 16 SGB II diskriminiert werden. Dringend notwendig ist auch ein gesellschaftliches Umdenken gegenüber älteren Arbeitnehmern. Andere europäische Länder weisen   eine weit geringe Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen auf.
 

III. Lebenslagen von Familien und Kindern

III.1 Familie heute

Bericht
Der Bericht folgert aus der Tatsache, dass der Kinderlosenanteil bei Frauen mit Fachhochschul- und Hochschulausbildung in Westdeutschland auffallend hoch ist, dass „sinkende Geburtenzahlen somit kein Indikator für wachsende Armut von Familien und Kindern in Deutschland“ ist (S.67). Eine entsprechende Aussage findet sich in der Zusammenfassung auf Seite 80.

Bewertung
Diese monokausale Folgerung ist nicht weiter belegt und greift zu kurz. Der Geburtenrückgang vollzieht sich auch bei Nichtakademiker/innen. Ein paar Sätze weiter (S.67) wird dargelegt, dass kinderreiche Familien, allein Erziehende, ausländische Familien sowie Haushalte mit minderjährigen Kindern in Ostdeutschland aufgrund ihrer Armut höhere Ausgrenzungsrisiken aufweisen, was ihre Lebenszuversicht und Geburtenbereitschaft nicht unbeeinflusst lassen dürfte. Nach Erfahrung des DCV spielen finanzielle Gründe durchaus eine Rolle, wenn es um die Nachwuchsentscheidung für Kinder geht. Wichtige Anhaltspunkte hierfür ergeben sich u.a. aus der Allensbach Umfrage „Einflussfaktoren auf die Geburtenrate“, die am 04.10.04 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Folgerung
Eine umfassendere Darstellung der bevölkerungspolitischen Konsequenzen, die sich aus den Lebenslagen von Familien ergeben, fehlt und sollte hier eingefügt werden.

III.2.1     Einkommen von Familienhaushalten

Bericht
Der Bericht dokumentiert, dass das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen der Familien überdurchschnittlich gestiegen ist und sich dennoch die Armutsrisikoquote bei Familien deutlich erhöht hat. So stieg das Haushaltsnettoeinkommen bei (Ehe-)paaren mit 3 und mehr Kindern um 13,7% (vgl. 7,8% bei allen, s.S.11) und dennoch stieg deren Armutsrisikoquote ebenfalls von 13,2% auf 13,9% (S.70)

Bewertung
Wenn aufgrund höherer Transfers, stärkerer Erwerbsbeteiligung gerade bei Müttern (Anstieg von 55% auf 65%; durchschnittliche Frauenerwerbsquote 58,9%, s. S. 72) sich die Einkommenssituation von Familien offenbar verbessert hat und dennoch die Armutsrisikoquote steigt, ist dies erklärungsbedürftig. Zudem erfasst der Bericht weder die steigende Belastung durch indirekte Steuern noch durch den Wegfall von freiwilligen Leistungen auf Länder- und kommunaler Ebene, der zu Mehrbelastungen der Familien führt. Es wird lediglich konstatiert, dass obwohl „sowohl Familien als auch allein Erziehende im Vergleich zu anderen Bedarfshaushalten deutlich häufiger über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügen“ das Erwerbseinkommen zuzüglich weiterer anrechenbarer Einkommen wie z.B. Kindergeld und Wohngeld häufig nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten des Familienhaushaltes ausreichend zu decken. (S.71)
Diese Aussage deutet auf einen unzureichenden Familienlastenausgleich hin.

Folgerung
Der Bericht bleibt in seiner Darstellung unvollständig, wenn er nicht erklärt, warum trotz steigender Familieneinkommen das Armutsrisiko von Familien nach wie vor steigt.
 
 

III. (Teil B)         Familien fördern – Deutschland kinderfreundlich machen

Bericht
Im Bericht wird dargestellt, dass finanzielle Transferleistungen für Familien insgesamt um 20 Mrd. gestiegen sind. 9 Mrd. davon allein beanspruchte die schrittweise Erhöhung des Kindergeldes. Im Vergleich zu 1998 stehen einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern im Jahr 2005 knapp 2.400 Euro mehr zur Verfügung. Neben der Darstellung „zielgerichteter Leistungen für Familien“ wird u.a. erwähnt, dass ab 2004 ein neuer steuerlicher Entlastungsbetrag für allein Erziehende eingeführt wurde, der einen finanziellen Ausgleich für den bis dahin geltenden Haushaltsfreibetrag eingeführt wurde, „der in Folge der Verfassungsgerichtsentscheidung vom November 1998 entfallen musste.“ (S.211).
Schließlich wird das Einkommensteuer- und Transfersystem als effizient bezeichnet, um vertikale und horizontale Einkommensungleichheit zu beseitigen, und konstatiert, dass sich die Einkommenssituation der Familien insgesamt verbessert hat.

Bewertung
Der Bericht versäumt zu erwähnen, dass ein Großteil der 9 Mrd. Euro Kindergelderhöhung benötigt wird, um eine verfassungsgemäße Besteuerung von Familien herzustellen.
Unrichtig ist die Darstellung bezüglich des Entlastungsbetrages für allein Erziehende: Das Bundesverfassungsgericht wollte mit der Entscheidung vom November 1998 ausdrücklich verhindern, dass der damalige Freibetrag für Alleinerziehende im Zuge der Gleichbehandlung mit Ehegatten einfach gestrichen wird, denn „grundsätzlich erhöht das Hinzutreten eines Kindes des Haushaltsführungsaufwand der Eltern. Dieser ist für jeden gemeinsamen Haushalt der Eltern gleich“. Die Verfassungsrichter führten aus: „Eine Nichtigerklärung ließe die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des Betreuungsaufwandes und eines Haushaltsfreibetrags gänzlich entfallen und würde damit eine Rechtslage schaffen, die mit Art. 6 Abs.1 und Abs.2 GG noch weniger vereinbar wäre…“
Die Aussage, dass einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern im Vergleich zu 1998 knapp 2.400 Euro mehr zur Verfügung steht, muss erläutert werden.
Eine absolute Verbesserung der Einkommenssituation von Familien dokumentiert nicht allein ihre finanzielle und soziale Lage. Die Armutsrisikoquote von Familien hat sich insgesamt erhöht. Nicht berücksichtigt wird im Bericht, dass die Ausgaben- und Abgabenbelastung von Familien in den letzten Jahrzehnten dramatisch gewachsen ist.

Folgerung
Im Bericht sollten die Beweggründe und die Wirkungen der so genannten Familienfördergesetze offen gelegt werden. Der Hinweis, dass der Haushaltsfreibetrag aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entfallen musste ist unrichtig, und muss daher korrigiert werden. Der erwähnte Einkommenszuwachs einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern von knapp 2.400 Euro ist zu belegen.
 
 

III.2.2.1   Haushalts- und familienbezogene Bildung

Bericht
In der Betrachtung der notwendigen Ansätze, um prekäre Lebenslagen in Familien zu bewältigen, werden Kompetenzen zur Alltagsgestaltung in Form von Haushalts- und Familienkompetenzen genannt. Das durchgeführte Maßnahmenkonzept der Bundesregierung zur Armutsprophylaxe wird als erfolgreich beschrieben.

Bewertung
Im Bereich der Caritas waren verschiedene Projekte an dem Maßnahmenkonzept beteiligt und konnten z.T. nach Abschluss der Förderphase verstetigt werden. Die Erfahrungen in verschiedenen Projekten zeigen deutlich, dass die Vermittlung von Kompetenzen zur Alltagsbewältigung im privaten Lebensumfeld wichtige und existentielle Basisqualifikationen sind, die nicht nur für Familien, sondern für alle Bevölkerungsgruppen unverzichtbar sind. In der Auswertung nach Abschluss der Förderphase wird deutlich, dass an vielen Stellen ein Weiterentwicklungsbedarf besteht. Der Bericht schließt diese Weiterführung aus (221). Für die verschiedenen Bereiche der hauswirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung von Ansätzen zur Armutsprophylaxe noch immer ein Stück Neuland. Die Verankerung dieser Bildungsansätze in den familienunterstützenden Hilfen, in den Schulen und in den Programmen der Kindertagesstätten bedarf eines unterstützenden Rahmens.

Forderung
Im Bericht (III.8) sollte ein Konzept zur weiteren Förderung von Maßnahmen der haushalts- und familienbezogenen Bildung angesprochen werden, das die Erkenntnisse und Erfahrungen des bisherigen Programms zur Armutsprophylaxe einbezieht. Die hauswirtschaftlichen Fachverbände und die Verbände der freien   Wohlfahrtspflege sollten als Partner einbezogen werden.

IV.1 Bildungsbeteiligung und Übergänge

Bericht

Der Bericht stellt fest, dass unzureichende Bildung und geringe berufliche Qualifikation zu den Hauptursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung gehören. (S. 223) Er greift die Ergebnisse der 1. PISA-Studie auf (die in PISA II bestätigt wurden), nach denen ein deutlicher Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft, Migrationshintergrund und Schulleistung festgestellt wird.

Bewertung
In Teil B des Berichtes (S. 223ff) werden die Maßnahmen der Bundesregierung genannt, die zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen sollen. Diese Maßnahmen sind zu begrüßen und zeigen – wie PISA II zeigt – ansatzweise Wirkung. Vor allem sind hier zu erwähnen: Investition in die Ausweitung von Ganztagsschulen, Nationale Bildungsstandards und regelmäßige Bildungsberichte. Allerdings werden diese Maßnahmen unzureichend bleiben, wenn sie nicht einhergehen mit sinnvollen pädagogischen Konzepten, die auf einem ganzheitlichen Bildungsverständnis beruhen. Außerdem fehlt in dem Bericht die Einbeziehung schulbezogener Jugendhilfe. Dort wo Schulen schon jetzt mit der Jugendhilfe kooperieren und Jugendhilfeangebote an der Schule verankert sind (Schulsozialarbeit), zeigt sich, dass Bildungschancen und damit auch Lebenschancen sozial benachteiligter junger Menschen deutlich erhöht werden.

Forderung
Der DCV fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen (und dieses Vorhaben auch im Bericht zu formulieren), dass die nationalen Bildungsstandards auch Standards zur Entwicklung sozialer Kompetenzen und Verantwortung sowie zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler(innen) enthalten.
Im Bericht soll die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe und der Ausweitung von Angeboten der Schulsozialarbeit herausgestellt werden.
 
 

IV.1.5 Übergänge der Absolventen des allgemein bildenden Schulwesens in die Berufsausbildung

Bericht
Der Bericht stellt fest, dass sich in den letzten Jahren die Relation zwischen Ausbildungsstellensuchenden und Ausbildungsstellen deutlich verschlechtert hat. Gab es 1990 noch einen Überschuss an Ausbildungsplätzen, so besteht heute ein Mangel. Dieser Mangel führt zu einer Verdrängung von Bewerbern mit niedrigen Schulabschlüssen, was sich unter anderem auch in einer Zunahme von Auszubildenden mit Abitur zeigt. Junge Menschen ohne Hauptschulabschluss haben kaum mehr eine Chance, einen Ausbildungsplatz im dualen System zu erhalten. Auch für Hauptschüler zeigt sich, dass die Gefahr, nach der Schule in die Arbeitslosigkeit zu geraten, deutlich gestiegen ist. Im Jahr 1975 waren es noch 2,2% der Schüler(innen), die direkt in die Arbeitslosigkeit übergingen, im Jahr 2000 waren es 11,9%. (siehe S.94, IV 3.5 Übergänge vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem)

Bewertung
Der Bericht fokussiert zu Recht den engen Zusammenhang zwischen Bildungsabschluss und beruflichen Chancen. Die Tatsache, dass immer weniger Hauptschüler(innen) direkt in die duale Berufsausbildung münden, dafür aber immer mehr Gymnasiast(inn)en wird allerdings zu wenig kritisch betrachtet. Die Lösung kann nicht sein, dass immer mehr junge Menschen das Gymnasium besuchen müssen, um realistische Chancen auf eine Berufsausbildung zu erhalten.
Für junge Menschen, die zunächst ohne Schulabschluss bleiben oder trotz Hauptschulabschluss keine Ausbildung beginnen können, bietet der Bund zahlreiche bewährte Instrumente, wie zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder ausbildungsbegleitende Hilfen. Diese werden zu Recht auch im Bericht angeführt. Zu begrüßen ist auch, dass der Anspruch der Bundesregierung „Ausbildung für alle“ zum Ausdruck kommt. Verwunderlich ist allerdings, dass die neuen Möglichkeiten von Hartz IV hier keine Erwähnung finden.

Forderung
Die Bundesregierung sollte im Bericht die Notwendigkeit einer Neuordnung des bestehenden dreigliedrigen Schulsystems herausstellen, auch wenn diese nicht in der Bundeskompetenz liegt. Die Hauptschule fungiert als letzte Stufe des derzeitigen hoch selektiven Systems und wird zur „Restschule“. Es ist dringend erforderlich, diese Schulform aufzuwerten und als den Zugangsweg für die berufliche Ausbildung in Betrieben zu profilieren.
Die Position der Bundesregierung, dass Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen gemäß SGB II nachrangig vor allen anderen bewährten Fördermöglichkeiten einzusetzen sind, wird vom Deutschen Caritasverband sehr begrüßt. Diese Position sollte auch im Bericht zum Ausdruck gebracht werden. Andererseits können Arbeitsgelegenheiten, die zielgruppengerecht gestaltet werden und den entsprechenden Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung und Qualifizierung berücksichtigen, eine sinnvolle Brückenfunktion wahrnehmen für die jungen Menschen, die ansonsten durch alle Raster fallen würden. Diese Möglichkeit sollte im Bericht erwähnt werden.

V Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt

Bericht
Der Bericht stellt anhand von Tabellen die in den letzten 4 Jahren unterschiedlich verlaufenden Entwicklungen der Erwerbstätigkeit insgesamt und von verschiedenen Gruppen: Männern, Frauen, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Älteren etc. dar.
Dabei weltwirtschaftliche Faktoren als Grund für die schlechte   Konjunktur in Deutschland und die unbefriedigende Arbeitsmarktlage. Auch das Verfehlen der Ziel-vorstellung der Lissabon-Strategie wird eingestanden, wenn auch in einigen Facetten eine Annäherung an die Zielvorgaben der Lissabon-Strategie aufscheint. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Situation Jugendlicher, Älterer und Frauen und ebenso auf die Situation von behinderten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet.
Arbeitslosigkeit trägt zur Verarmung und zum Ausschluss bei und hat psychosoziale Folgen, die wiederum die Integration in den Arbeitsmarkt verhindern.
Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten als Brücke in die Erwerbstätigkeit geschaffen worden seien (239).
 

Bewertung
Der Bericht geht zu wenig darauf ein, dass unter den gegebenen Bedingungen in Deutschland zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind. Dadurch entsteht der Eindruck, als sei Arbeitslosigkeit vorrangig ein persönliches und weniger ein strukturelles Problem. Die Darstellung reflektiert zu wenig die Gründe der Arbeitslosigkeit, insbesondere die mangelnde Aus- und Weiterbildung sowie die strukturelle Diskriminierung älterer Arbeitsloser. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten nach dem neuen SGB II sind für viele ALG II Empfänger schlechter als in der bisherigen Arbeitslosenhilfe . Perspektiven zur besseren Beschäftigung insbesondere von gering Qualifizierten   im ersten Arbeitsmarkt (z.B. über Kombilohnmodelle) fehlen im Bericht.

Forderung
Strategien zur Beschäftigungsförderung, die nicht nur beim einzelnen Arbeitslosen selbst ansetzen, sind aufzuzeigen. Der Bericht sollte auch weitere Perspektiven und Reformbedarf aufzeigen: Wenn Arbeitslosigkeit durch fehlende Ausbildung mit verursacht wird, dann hat Aus- und Weiterbildung bei Arbeitssuchenden ohne Ausbildung Priorität vor Vermittlung. Dies muss über den Kreis der „jungen Menschen“ hinaus für alle Arbeitssuchenden gelten und entsprechend muss der Haushaltsansatz für Aus- und Weiterbildung im Handlungsspektrum der Agenturen für Arbeit finanziell erweitert werden. Die durch das Alg II gewährte Grundsicherung und die neue Sozialhilfe sind nach Ansicht des DCV nicht bedarfsdeckend (siehe unter II Sozialhilfe). Hier könnte der Bericht zumindest eine öffentliche Debatte fordern. Eine verbesserte Freistellung von Teilerwerbseinkommen beim Grundsicherungsbezug sollte auf die politische Agenda gesetzt werden. Auch die Verbesserung der Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte im ersten Arbeitsmarkt über Kombilohnmodelle könnte zumindest als Perspektive genannt werden.
 

VII 2.5 Psychisch kranke Menschen

Bericht
Im Vergleich zur Gesamtentwicklung haben im Zeitraum von 1993 bis 2003 insbesondere psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen sowie Neubildungen in ihrer Bedeutung als Grund für eine Erwerbsminderungsrente deutlich zugenommen. Depressionen in unterschiedlichem Schweregrad sowie psychische Störungen, welche die Lebensqualität beeinträchtigen, betreffen bis zu einem Fünftel der über 70-Jährigen. Armut geht häufig mit seelischer Dauerbelastung einher (etwa durch Existenzängste, Schamgefühl, Minderwertigkeitserleben usw.).
Der Bericht stellt die verschiedenen Maßnahmen vor, die ergriffen wurden, um die Teilhabe psychisch kranker Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Wesentlicher Schritt war die im Rahmen der Psychiatriereform erreichte sozialrechtliche Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken. und die besondere Berücksichtigung der Belange Betroffener im Hinblick auf spezielle sozialgerichtliche Regelungen. Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahre 2000 wurde die „Soziotherapie“ leistungsrechtlich verankert. Diese Form der Behandlung chronisch und schwergradig psychisch Kranker soll die Inanspruchnahme der verschiedenen Komponenten des psychiatrischen Versorgungssystems unterstützen. Um Konzepte der medizinischen und beruflichen Rehabilitation psychisch Kranker und ihre organisatorische Umsetzung zu erarbeiten, hat die Bundesregierung verschiedene Modellprojekte gefördert. Die Realisierung personenzentrierter Rehabilitation und insbesondere die Schaffung eines Zugangs psychisch Kranker zum regulären Arbeitsmarkt stellen die Basis für eine wirksame Verbesserung der sozialen Situation dieser Personengruppe dar.

Bewertung
Die Aussage, die „sozialrechtliche Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken und die besondere Berücksichtigung der Belange Betroffener im Hinblick auf spezielle sozialgerichtliche Regelungen“ sei eine Maßnahme, um die Teilhabe psychisch kranker Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, trifft vielleicht für einen Teil der betroffenen Menschen zu. Für chronisch psychisch kranke Menschen hat sich dadurch nichts verbessert. Auf die schleppende Umsetzung bei der Soziotherapie wird berechtigter Weise hingewiesen, aber nichts dazu geschrieben, was man dagegen tun will. Die Aussage: „Die Realisierung personenzentrierter Rehabilitation und insbesondere die Schaffung eines Zugangs psychisch Kranker zum regulären Arbeitsmarkt stellen die Basis für eine wirksame Verbesserung der sozialen Situation dieser Personengruppe dar“, stimmt. Aber umgesetzt ist davon noch sehr wenig. Das wird leider nicht erwähnt.

Forderung
Im Bericht sollte die Darstellung der einzelnen gesetzlichen Regelungen und getroffenen Maßnahmen jeweils ergänzt werden durch Hinweise, inwieweit die Umsetzung tatsächlich erfolgt ist.
 

VII.3 Soziale Lage von Pflegebedürftigen

Bericht
Mit Einführung der Pflegeversicherung ist die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, gesunken. Allerdings ist seit 2000 wieder ein leichter Anstieg der Empfänger von Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. Der Bericht weist aus, dass knapp 50% der Empfänger von Hilfe zur Pflege dabei keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Bewertung
Obwohl der Berichtszeitraum des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung sich bis ins Jahr 2004 erstreckt, wird in dem Bericht nur erwähnt, dass die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege zwischen 2000 und 2002 leicht angestiegen ist. Dem Statistischen Bundesamt liegen aber bereits Zahlen für das Jahr 2003 vor, die zwischen 2002 und 2003 nochmals einen deutlichen Anstieg der Empfänger von Hilfe zur Pflege aufzeigen, nämlich um 3,1%. 73% dieser Sozialhilfeempfänger leben in vollstationären Einrichtungen, 69% davon sind Frauen. Hier zeigt sich erneut, dass Altersarmut weiblich ist. Kritisch zu bewerten ist auch, dass der Bericht keine Ursache dafür benennt, dass 50% aller Empfänger von Hilfe zur Pflege keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Als eine mögliche Ursache hierfür benennt der Bericht, dass einige Hilfeempfänger nicht pflegeversichert sind. Dies dürfte jedoch nur ein kleiner Personenkreis unter den Hilfeempfängern sein, da jeder, der in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist, gleichzeitig auch in der entsprechenden Pflegekasse pflichtversichert ist. Eine wesentliche Ursache für den hohen Anteil von Sozialhilfeempfängern, die keine Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen, liegt nach Einschätzung des DCV darin, dass ihre Pflegebedarfe in der Pflegeversicherung nicht leistungsauslösend sind. Viele Demenzkranke, die einen ausschließlichen Bedarf an psycho-sozialer Betreuung, Anleitung, Begleitung und Kommunikation und nicht an körperbezogenen Verrichtungen haben, können aufgrund der Begutachtungsrichtlinien des MDK keiner Pflegestufe zugeordnet werden und erhalten daher auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Forderung
Der DCV fordert vor dem Hintergrund des Wiederanstiegs von Sozialhilfeempfängern unter den pflegebedürftigen Menschen, die Reform der Pflegeversicherung nicht auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Die Bundesregierung sieht in ihrem Bericht selbst Handlungsbedarf hinsichtlich der besseren Berücksichtigung der Bedarfe von Demenzkranken, der Dynamisierung von Leistungen sowie der Stärkung von Rehabilitation und Prävention. (258) In diesen Bestrebungen unterstützt der DCV die Regierung ausdrücklich. Auch der formulierte Grundsatz ambulant vor stationär ist im Prinzip begrüßenswert. Allerdings darf er nicht so ausgestaltet werden, dass es zu einer Absenkung der Leistungssätze im stationären Bereich auf das Niveau im ambulanten Bereich kommt, wie im Eckpunktepapier zur Pflegeversicherung vom Oktober 2003 von Ulla Schmidt gefordert. Denn dies würde dazu führen, dass die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege in den Heimen nochmals zunehmen würde.

VIII Menschen mit Behinderung

Bericht
Zu den Menschen mit Behinderung wird in dem vorliegenden Berichtsentwurf kaum etwas anderes als im „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ vorgelegt. Es wird zum wiederholten Mal auf die „Verbesserung der Chancen auf soziale Teilhabe, welche Armut und soziale Ausgrenzung verhindert“, hingewiesen. Nur in der Kurzfassung (S. XLIII) sind Aussagen zum Thema „Armut“ unter dem Titel „Einkommenssituation behinderter Menschen“ zu finden

Bewertung
Nach Auffassung des DCV müssen Leistungen auf jene Menschen konzentriert werden, die den höchsten Hilfebedarf haben: Es sind jene Menschen, die in Förderstätten, tagesstrukturierenden Maßnahmen oder in der Heimbetreuung verbleiben. Insgesamt handelt es sich um etwa 270.000 Menschen mit Behinderung. Zwar hat das SGB IX auch für diese Gruppe behinderter Menschen einige Verbesserungen gebracht. Wenn aber von medizinischer, beruflicher Rehabilitation oder von Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gesprochen wird, werden immer noch in erster Linie die Menschen gemeint, die eine körperliche Funktionsbeeinträchtigung haben oder mobilitätsbehindert sind, aber letztlich mit genügend gutem Willen und geeigneten Maßnahmen erwerbsfähig sind. Ob der Paradigmenwechsel bei den Menschen mit einer schweren geistigen oder seelischen Behinderung angekommen ist, kann bezweifelt werden: Leider erleben wir weiterhin, dass Bundesgesetze erlassen werden, die Chancengleichheit und Teilhabe fördern sollen, dass aber die Länder, Kommunen und Sozialleistungsträger die Umsetzung der Gesetze hinauszögern oder in bekannter Weise die Leistungspflicht auf den jeweils anderen Träger schieben.
Kinder sind zuerst Kinder und erst in zweiter Linie behindert: Im SGB IX wird der Anspruch formuliert, dass Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder nach Möglichkeit so geplant und organisiert werden, dass sie nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Dieser Anspruch ist weder auf Bundes- noch auf Kommunalebene durchgesetzt..
Im Jahr 2003 hat man in allen Bundesländern und Kommunen begonnen, die so genannten Freiwilligen Leistungen zu reduzieren. Diese Sparmaßnahmen haben besonders die ambulanten Hilfs-, Begleitungs- und Beratungsdienste getroffen. Dadurch sind die Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensumstände für behinderte Menschen und für ihre Angehörigen und Familien und die Möglichkeiten der Unterstützung ehrenamtlicher und nachbarschaftlicher Hilfe in den meisten Regionen extrem schwierig geworden.

Forderung
Der Widerspruch, der sich aus den bundesgesetzlichen Vorgaben und der mangelhaften praktischen Umsetzung ergibt und der seit bestehen des SGB IX nicht aufgelöst wird, sollte deutlich benannt werden.
 

IX Migration und Integration

IX. 1 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus

Bericht
In einer Fußnote wird darauf verwiesen, dass es kein gesichertes Datenmaterial über die Zahl der Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus gibt, lediglich qualitative Berichte aus dem Bereich der Kirchen und Wohlfahrtsverbände. (S. 146; FN 173)

Bewertung
Nach Ansicht des DCV leben in Deutschland zwischen 500.000 und 1 Millionen Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Eine Fußnote ist angesichts der Probleme dieser Personengruppe, die zum Teil in äußerst prekärer Situation lebt, ein äußerst knapp bemessener Raum. Die Tatsache, dass sich nicht auf statistisches Material zurückgreifen lässt, steht einer Thematisierung nicht im Wege. (Im Bereich der Wohnungslosen wird auch anhand von Schätzungen operiert.) Menschen ohne Aufenthaltsstatus sind von Armut im Sinne sozialer Ausgrenzung akut und existentiell betroffen. Ein Bericht, der sich bspw. mit der Gesundheit von Migrant(inn)en auseinandersetzt und dabei Menschen ohne Aufenthaltsrecht außer acht lässt, ist nicht vollständig. Ebenso wenig kann – von der qualitativen Forschung ausgehend - von einer Zufriedenheit mit der Wohnsituation gesprochen werden.

Forderung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Lebenslagen auch der Menschen zu erfassen, die sich dem staatlichen statistischen Zugriff entziehen. Gerade in einem Armutsbericht muss der verdeckten und heimlichen Armut Rechnung getragen werden. Dazu gehören auch die Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die sich in Deutschland aufhalten, die die Lebenswelt hier prägen und die sich in oftmals hochprekären Lebenssituationen befinden. Für eine Verminderung des Armutsrisikos muss schulische Bildung allen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund offen stehen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Deutschland muss erlaubt sein und humanitäre Hilfe für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus darf nicht unter Strafe gestellt sein.

IX.2; B IX.2 Aussiedler(innen)

Bericht
Der Bericht enthält nur einige wenige Aussagen zu Eingliederungsleistungen des Bundes für Spätaussiedler(innen), ihre Eingliederung in den Wohnungsmarkt und die Integration in den Arbeitsmarkt.

Bewertung
Die wenigen spezifischen Aussagen des Berichts zur Situation von Aussiedlern und Aussiedlerinnen sind schwer nachzuvollziehen. Der Hinweis darauf, dass Aussiedler nach 5 Jahren in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr gesondert erfasst werden (S.147) ist deshalb wichtig. Damit „verschwinden“ Aussiedler, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, mit ihren Risiken und Problemen in der Statistik der deutschen Gesamtbevölkerung. Obwohl sie inzwischen über 4 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, werden sie in dem Bericht kaum differenziert betrachtet. Das Armutsrisiko von Aussiedlern wird dadurch systematisch unterschätzt.

Forderung
Der Bericht muss auch Aussagen zur Armuts-, Bildungs- oder Gesundheitssituation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern treffen. Er muss aufzeigen, dass Integrationsdefizite mit entsprechenden Armuts- und Gesundheitsrisiken oder auch Diskriminierungsprobleme oft viele Jahre nach der Zuwanderung noch eine erhebliche Rolle spielen. Diese Bevölkerungsgruppe mit nach wie vor erheblichen Integrationsbedarfen darf nicht durch Ungenauigkeit der Erhebung vernachlässigen werden, nur weil sie mit ihrer deutschen Staatsangehörigkeit statistisch schwer erfassbar werden.
Die Bundesregierung ist aufgefordert konkrete Vorschläge zur besseren Integration dieser Personengruppe zu machen, die über die geplante Erstberatung (S. 271) und die Integrationskurse zum Erlernen der Deutschen Sprache (S. 269) hinausgehen.
 

IX.3.2; XXXV Bildung und Ausbildung von Ausländern

Bericht
Ausländische Jugendliche weisen geringere Schulbildung auf, besuchen mit einem unterproportionalen Anteil Hochschulen und weisen eine geringere Ausbildungsquote auf (S. 148 ff.). An Haupt- und Sonderschulen sind Migrantenkinder besonders stark und in Gymnasien und weiterführenden Schulen nur schwach vertreten. Ebenso partizipieren sie an der geregelten Berufsausbildung nur unterproportional (S. 148 ff.).

Bewertung
Der Bericht bezieht sich nur auf Schüler, Studenten und Auszubildende ohne deutschen Pass. Das verzerrt die Ergebnisse, weil bei den „Deutschen“ auch Eingebürgerte und Spätaussiedler miterfasst sind.
Die Gründe für den mangelnden Schul- und Ausbildungserfolg werden hauptsächlich in den mangelnden Sprachkenntnissen, hier ist v.a. die Deutsche Sprache gemeint, gesucht. Strukturelle Defizite werden hingegen nicht benannt.

Forderung
Der Bericht darf sich nicht auf die Faktoren Sprache und Herkunft aus bildungsfernen Schichten als Erklärung des geringen schulischen und beruflichen (Aus)bildungsstand von Migrant(inn)en beschränken. Der Bericht muss auch strukturelle und institutionelle Defizite und konkrete Lösungsansätze zur Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufzeigen.
Der Bericht muss deutlich machen, dass schon im Vorschulalter tradierte Vorurteile und Erwartungshaltungen seitens der Institutionen zur Ausgrenzung von Kindern mit Migrationshintergrund führen, die sich dann im weiteren Bildungsverlauf tradieren. Um dem entgegen zu wirken, bedarf es u.a. der stärkeren Berücksichtigung der Vorsozialisation und von Mehrsprachigkeit in Kindergärten und Schulen. Die interkulturelle Kompetenz der Erzieher(innen), des Lehrpersonals und der Ausbilder(innen) muss gestärkt werden. Weiter müssen Wege aufgezeigt werden, wie die Eltern verstärkt in die institutionelle Pädagogik und Bildung einbezogen werden können. Erziehung in der Familie und in öffentlichen Einrichtungen muss sich ergänzen.
Weiter muss der Bericht auf die potentiell ausgrenzende Wirkung von Eingangstests und Zugangkriterien eingehen. Diese müssen künftig stärker interkulturell ausgestaltet werden und dürfen sich nicht ausschließlich an Bildungsinhalten und -karrieren eines durchschnittlichen Deutschen orientieren.
 
 

IX.3.3.1; XXXVI Erwerbsbeteiligung von Ausländern

Bericht
Aufgrund von Sprach- und Qualifizierungsdefiziten sind Ausländer besonders von Arbeitslosigkeit betroffen (S. 106) und tragen damit ein erhöhtes Armutsrisiko. Ausländische Frauen sind mit einer Erwerbsquote von 36,7 % im Vergleich zur Gesamtquote der Frauen von 42,6 % eine besonders stark ausgegrenzte Gruppe (S. 150).
Aussiedler haben in absoluten Zahlen nur einen geringen Anteil an der Zahl der Arbeitslosen, der seit Jahren sinkt. Dies ist allerdings auf die sinkenden Zuwanderungszahlen zurückzuführen (S. 147).
Entsprechend der geringeren Ausbildung und Erwerbsbeteiligung sind Migrant(inn)en besonders von Einkommensschwäche betroffen (S. 155) und auf Sozialhilfebezug angewiesen (S. 151 f.).

Bewertung
Es ist zu konzedieren, dass die Bundesregierung Versuche macht, Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren (S. XXXVIII). Lösungsansätze werden aber im Bericht zu wenig aufgezeigt (vgl. S. 229 ff (235)).
Problematisch ist, dass Aussiedler nach 5 Jahren in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr gesondert erfasst werden (S. 147). Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass es unter den Aussiedlern keine Langzeitarbeitslosigkeit gäbe, und folglich das Armutsrisiko gering sei. Ihr relativ gutes Ausbildungsniveau können die Aussiedler wenig in qualifizierten Berufstätigkeiten umsetzen (S. 156). Dies beruht u.a. auf Anpassungsdefiziten im Hinblick auf die deutsche Sprache.
Es wird im Bericht nicht darauf eingegangen, dass neben den Defiziten seitens der Migrant(inn)en auch strukturelle und institutionelle Ausgrenzung sowie Vorurteile eine Rolle spielen. Aussiedlern wird beispielsweise häufig mangelnde Selbstständigkeit und Passivität unterstellt. In einer prinzipiell schwierigen Ausbildungssituation erschweren derartige Vorbehalte Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Zugang zur Ausbildung.
Ebenso fehlt im Bericht die Feststellung, dass sich mit dem Zuwanderungsgesetz und Harz IV ein Problem perpetuiert, das seit Jahren vom Deutschen Caritasverband kritisiert wird: Bestimmte Migrantengruppen werden ausländerrechtlich vom Arbeitsmarkt und von Leistungen der Arbeitsverwaltung ausgeschlossen.

Forderung
Der Bericht darf sich nicht auf die Faktoren Sprache und geringe Qualifizierung von Migrant(inn)en als Gründe für die mangelnde Integration in den Arbeitsmarkt beschränken (vgl. S. 267 ff. (270 f.)). Es muss insbesondere auch auf die strukturelle und institutionelle Diskriminierung eingegangen werden und Lösungsansätze hierfür aufgezeigt werden. So muss z.B. die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Diplome verbessert werden. Weitere Beschränkungen beim Zugang zu bestimmten Berufen wie z.B. im Handwerk, aber auch bei Ärzten oder Apothekern müssen aufgehoben werden. Andernfalls werden weiterhin zumeist hochqualifizierte Zuwanderergruppen wie z.B. jüdische Kontingentflüchtlinge oder Spätaussiedler zur Arbeitslosigkeit oder zur Annahme von Jobs weit unter ihrer Qualifikation gezwungen.
Der Bericht muss deutlich machen, dass auch ausländerrechtliche Beschränkungen zur Ausgrenzung von Migrant(inn)en vom Arbeitsmarkt führen: Nicht alle sich legal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer haben einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt z.B. Zugangsfristen für zuwandernde Familienangehörige oder Flüchtlinge, die aufgehoben werden sollten. Weiter unterliegen Drittstaatler der Vorrangprüfung, was zum faktischen Ausschluss vom Arbeitsmarkt führen kann. Auch erhalten nicht alle Migrant(inn)en Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach SGB III oder SGB II. Von Leistungen nach SGB II sind beispielsweise Asylsuchende, Kriegsflüchtlinge und Geduldete explizit ausgeschlossen.
Der Bericht muss Vorschläge dazu aufnehmen, wie sich Ausbildungsstätten und die Arbeitsverwaltung stärker interkulturell ausrichten können.
 

IX.3.4; B VI1,2,3; XXXIX Wohnsituation von Ausländern

Bericht
Nach Aussage des Berichtes gibt es keine allgemeinen Wohnraumversorgungsprobleme für Migrant(inn)en, und die überwiegende Mehrzahl von ihnen sei mit ihrer Wohnung zufrieden (s. 153).

Bewertung
Nach Erkenntnissen des DCV weist die Wohnsituation vieler Haushalte mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Haushalte nicht zugewanderter Menschen große Niveauunterschiede, vor allem hinsichtlich Größe, Ausstattung und Lage auf. Viele Migrant(inn)en leben in unattraktiven Wohnvierteln, die im Rahmen einer meist un-freiwilligen Segregation zu Quartieren mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Migrationshaushalten werden. Es handelt sich oft um Häuser und Wohnungen schlechter Bausubstanzen, in schlechter Lage, in dichtbesiedelten peripheren Hochhaussiedlungen. Zu Ghettobildung kommt es auch, weil Migrant(inn)en aufgrund von Diskriminierungen und Vorbehalten von Vermietern und Eigentümern andere Teile des Wohnungsmarktes oft verschlossen bleiben. Teile der Migrantenbevölkerung leben unter extrem schlechten Wohnbedingungen oder sind ganz von der Versorgung mit „Normalwohnraum“ ausgeschlossen. Hier sind besonders Familien mit vielen Kindern, Asylbewerber/innen und ein Teil der Flüchtlinge, sowie Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus besonders betroffen.

Forderung
Im Bericht ist festzuhalten, dass der soziale Wohnungsbau speziell für die Zielgruppe der Migranten gefördert werden muss, weil die zur Verfügung stehenden Wohnungen derzeit für die meisten Migrant(inn)en oft unbezahlbar sind. Um Ghettobildungen zu vermieden, müssen geförderte Wohnungen möglichst auf verschiedene Stadtgebiete verteilt und nicht in Brennpunkten konzentriert werden.
Die Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerber(inn)en und Aussiedler(inn)en in Sammelunterkünften führt zu unnötigen Spannungen und Problemen bei Einzelnen und Familien. Zudem ist die Unterbringung in Sammelunterkünften oft teurer als individuelle und bedarfsgerechte Unterbringung in entsprechenden Wohnungen.
Der Zugang zu den Leistungen der Wohnungslosenhilfe soll allen Migrant(inn)en, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ermöglicht werden.
 
 

IX.3.5; XXLI Gesundheit von Migrant(inn)en

Bericht
Der gesundheitliche Zustand von Menschen mit Migrationshintergrund ist trotz migrationsspezifischer Belastung, kultureller Unterschiede und sozialer Benachteiligung nicht generell schlechter als der von Deutschen. Ausländische Versicherte sind im Schnitt öfter und länger krank, übergewichtig oder adipös. Ausländische Männer rauchen deutlich mehr als deutsche.
Das Gesundheitssystem wird von Migrant(inn)en in gleichem Umfang in Anspruch genommen wie von Deutschen. Maßnahmen der Prophylaxe und Rehabilitation erreichen Ausländer in geringerem Maße als die deutschen Versicherten.

Bewertung
Die These, der gesundheitliche Zustand von Menschen mit Migrationshintergrund sei trotz migrationsspezifischer Belastung, kultureller Unterschiede und sozialer Benachteiligung nicht generell schlechter als der von Deutschen, wird lediglich durch eine einzige unveröffentlichte Studie untermauert. Der Bericht ist aber auch in sich widersprüchlich: Die Gesundheit einer Personengruppe, die laut Bericht überdurchschnittlich oft krank ist und nur unterdurchschnittlich an präventiven oder Reha-Maßnahmen teilnimmt, muss als generell schlechter bezeichnet werden.
Es muss dem Bericht auch darin widersprochen werden, dass medizinische und ärztliche Versorgung im Krankheitsfall von Migranten in gleichem Umfang in Anspruch genommen werden, wie von Nicht-Migrant(inn)en. Der Bericht verweist auf die unter-durchschnittliche Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im präventiven und im Reha-Bereich durch Migrant(inn)en. Die Erkenntnis, dass dementsprechend auch kurative Maßnahmen nur unterdurchschnittlich bei den Betroffenen ankommen können, fehlt aber. Die Erfahrungen zeigen weiter, dass kulturelle Hemmschwellen, strukturelle und individuelle Ausgrenzungsmechanismen (z.B. mangelnde Sprachkompetenz) und die ungenügende interkulturelle Öffnung und Vernetzung des Gesundheitswesens dazu führen, dass Migrant(inn)en in allen Bereichen in geringerem Umfang an medizinischen und ärztlichen Leistungen partizipieren.
Auch wenn Teile der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund einen ähnlich guten oder besseren Gesundheitszustand wie die deutsche Bevölkerung aufweist, ist das Ergebnis des Berichtes, es könne nicht generell von einem schlechteren Gesundheitszustand von Migrant(inn)en gesprochen werden, mithin nicht stimmig: Menschen mit Migrationshintergrund sind zumindest weit überproportional in einem schlechteren gesundheitlichen Zustand.

Forderung
Der Bericht muss auch auf die prekäre Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus und von Flüchtlingen eingehen.
Der Bericht muss die Erfahrungen zur unterproportionalen Inanspruchnahme aller Leistungen des Gesundheitssystems berücksichtigen. Als Beleg können z.B. die Erhebungen des Berichts „Gesundheit von Zuwanderern in Nordrhein-Westfalen“ dienen (dort S. 101 f.), der 2000 vom Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW herausgegeben wurde. Es muss der Erkenntnis Rechnung getragen werden, dass anders als im Bericht behauptet, der Gesundheitszustand und die Gesundheitsversorgung von Migrant(inn)en im Durchschnitt schlechter ist, als der von Deutschen.
Es muss deutlich gemacht werden, dass es bei der „migrationsspezifischen“ Anpassung“ der Dienste und Einrichtungen des Gesundheitssystems (S. 154) nicht allein um eine Berücksichtigung kultureller Belange gehen kann. Es müssen auch strukturelle und institutionelle Zugangsbarrieren benannt und abgebaut werden, wie z.B. ausländerrechtliche Ausgrenzung (was heißt das?), das schwierige Antragswesen oder die unzureichende Informationspolitik der Leistungserbringer und der Kassen.
 

IX 3.5 hier XLI Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) auf Migrant(inn)en

Bericht
Durch die Gesundheitsreform wurde das Gesundheitssystem stabilisiert. Gleichzeitig bleibe der Zugang zur notwendigen Versorgung unabhängig vom sozialen Status und Einkommen erhalten. Eine finanzielle Überforderung werde – so der Bericht - durch die Begrenzung der Zuzahlung verhindert.

Bewertung
Das Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände im Jahr 2004 hat gezeigt, dass das GMG dazu führt, dass verschiedene Personengruppen am Gesundheitssystem immer weniger partizipieren. Das GMG hat auf Einkommensschwache insgesamt negative Auswirkungen. Migrant(inn)en, von denen ein überproportional hoher Anteil zu den einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen zählt (Bericht S. 155 f.), sind schon aus diesem Grund von den Änderungen des GMG stark betroffen.
Es zeigt sich, dass sich die gesundheitliche Situation von Migrant(inn)en durch die Erhöhung der Zuzahlungen, der Ausdehnung des Bereichs der Eigenleistungen und durch die Abschaffung des Bedarfdeckungsgrundsatzes bei den Hilfen bei Krankheit im SGB XII noch weiter verschlechtert.

Forderung
Der Bericht muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Migrant(inn)en vom GMG in besonderem Maß negativ betroffen sind. So werden durch mangelhafte Aufklärung und Informationspolitik sowie durch sprachliche Barrieren immer wieder ihre Rechte als Patienten missachtet und Gebühren fälschlich erhoben. Auf Sozialhilfe oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz angewiesene Migrant(inn)en, bei denen eine Wohnortzuweisung oder dezentrale Heimunterbringung vorliegt, müssen die Fahrkosten zu entfernt gelegenen Fachärzten und stationären Einrichtungen unbegrenzt selbst tragen. Weiter müssen sie die Kosten für Dolmetscher auch bei Therapien, die auf Kommunikation angewiesen sind (z.B. Psychotherapie) selbst tragen. Beides führt mangels finanzieller Mittel seitens der Betroffenen dazu, dass notwendige Untersuchungen und Therapien unterbleiben.

IX. 5 hier: B IX 5 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Bericht
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben neben materiellen Bedürfnissen einen Betreuungsbedarf gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Jugendliche über 16 Jahren erhalten in der Praxis häufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ohne dass ein Betreuungsbedarf geprüft wird. Zu berücksichtigen ist hierzu inzwischen auch die EU-Richtlinie 8043/04 über Mindestnormen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen (S. 272).

Bewertung
Der Bericht greift hier einen wichtigen Bereich der Flüchtlingshilfe auf, in welchem die Hilfsorganisationen bereits seit Jahren Verbesserungen fordern.

Forderung
Der Bericht sollte auch auf die Tatsache eingehen, dass die seit Jahren von den Hilfsorganisationen geforderte Aufhebung der deutschen Vorbehaltsklausel zur UN-Kinderrechtskonvention für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis heute nicht erfolgt ist und die Gründe für dieses Versäumnis benennen.
 
 

IX 6 Asylbewerber und Flüchtlinge

Bericht
Asylbewerber und andere Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltsstatus erhalten anstelle von Sozialhilfe nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese liegen nach dem Bericht zwischen 14 und 28 % unter den vergleichbaren Sozialhilfe-Leistungen. Zudem wird der notwendige Bedarf grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt, mancherorts auch durch Wertgutscheine. Daneben wird ein bescheidener Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse ausgezahlt. Eine Möglichkeit, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, haben diese Menschen infolge ihres Arbeitsverbots nicht. 54 % der Grundleistungsempfänger waren in zentralen Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, nur 46 % lebten in dezentralen Wohnungen (158).

Bewertung
Die eingeschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und das generelle Beschäftigungsverbot für Asylbewerber sollen laut dem Bericht dazu beitragen, einem Missbrauch des Asylrechts entgegenzuwirken. Eine tatsächliche Missbrauchsbegrenzung durch diese Maßnahmen ist jedoch nicht nachweisbar. Außerdem trifft es nicht zu, dass sich die Betroffenen „typischerweise“ generell nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Hunderttausende müssen Jahre, oft viele Jahre, mit den massiven Einschränkungen leben, weil sie aus rechtlichen, humanitären oder tatsächlichen Gründen nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Dies führt zu gravierenden persönlichen Härten und zugleich zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte.

Forderung
Schon jahrelang fordern der Deutsche Caritasverband und andere vergeblich die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Anerkennung der Sozialhilfe-Leistungen als allgemeines Existenzminimum. Diese Forderung bleibt grundsätzlich aufrechterhalten. Die Bundesregierung soll zudem in ihrem Bericht darauf hinweisen, dass die generalpräventiven Abschreckungsmaßnahmen gegen Schutzbedürftige von vielen als bedenklich angesehen und von den Hilfsorganisationen seit langem stark kritisiert werden. Außerdem sollte klargestellt werden, dass der im Bericht erwähnte massive Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz, nämlich um 60 %, kein Anzeichen ist für eine Verbesserung der sozialen Situation der Betroffenen, sondern auf dem starken Rückgang der Asylbewerberzahlen beruht; dies wiederum ist das Ergebnis der gesetzlichen und administrativen Zugangsbeschränkungen nach Deutschland.
 

IX hier B IX.4, XLV Ausländersozialberatung intensiviert

Bericht
In dem Bericht werden Veränderungen durch die Neustrukturierung der Sozialberatung von Ausländer/innen als dessen Intensivierung dargestellt. Weiterhin wird festgestellt, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Sozialberatungsdienste für ausländische Arbeitnehmer/innen bisher finanzierte (S.271). Ab 1.1.2005 wird aus Bundesmitteln nur die Migrationserstberatung von Neuzuwanderern finanziert. Laut Bericht haben alle Neuzuwanderer/innen in Zukunft ein Anrecht auf Integrationsmaßnahmen (S. 269).

Bewertung
Neben dem Bund und der Länder haben bisher auch die Wohlfahrtsverbände erhebliche Mittel für die Ausländersozialberatung bereitgestellt. Durch die Begrenzung der Bundesmittel nur auf die Migrationserstberatung wird die nachholende Integration von hier lebenden Migrant(inn)en auf die Länder- und Kommunalebene verschoben. Es trifft nicht zu, dass alle Migrant(inn)en einen Rechtsanspruch auf die Integrationsmaßnahmen haben. Vielmehr besteht der Rechtsanspruch nur für die neu einreisenden Drittstaatler.

Forderung
Der DCV fordert die tatsächliche Intensivierung der Sozialberatung. Damit kann nicht nur die Migrationserstberatung und Integrationskurse, die maßgeblich aus Sprachförderung bestehen, für eine begrenzte Gruppe von Neuzuwanderern gemeint sein. Dazu gehören weitergehende Maßnahmen der Förderung der Integration insbesondere im Bildungs- und Arbeitsbereich, sowie Maßnahmen für nachholende Integration. Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Verpflichtung der Länder und Kommunen notwendig.
 

Menschen in extremer Armut und begrenzt selbsthilfefähige Personen

X.1 und B X.2 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Anzahl der Wohnungsnotfälle

Bericht
Der Bericht hebt darauf ab, dass sich die Zahl der Wohnungsnotfälle und der Wohnungslosen in den vergangenen Jahren von 530.000 (1998) auf 330.000 (2002, Angaben jeweils ohne Aussiedler) vermindert hat. Dies wird als Ergebnis einer aktuell entspannten Wohnungsmarktlage sowie der verstärkten Bemühungen um die Verhinderung von Wohnraumverlust durch Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SGB XII und die soziale Intervention bei Mitteilung von Räumungsklagen wegen Zahlungsverzug gewertet.

Bewertung
Der Rückgang der Wohnungsnotfälle muss insgesamt differenziert betrachtet werden. Bei den Einpersonenhaushalten, welche die zentrale Zielgruppe der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe darstellen, ist ein geringerer Rückgang zu verzeichnen. Für 2003/2004 wird auf Grundlage des bisherigen Datenmaterials sogar eine erneute Steigerung erwartet. Diese Einschätzung wird z.B. gestützt durch die letzte Liga-Stichtagserhebung in Baden-Württemberg, die über die jährlichen Erhebungen seit 1991 für 2004 einen neuen Höchststand ermittelt hat.
Die aktuelle Wohnungsmarktlage kann nicht einheitlich bewertet werden, da sich die Wohnungsmärkte regional sehr unterschiedlich darstellen; so besteht in den städtischen Ballungsgebieten, insbesondere in den westlichen Bundesländern, durchaus Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Wohnungsnotfälle oder gering verdienende Haushalte.
Die verstärkten Bemühungen um die Verhinderung von Wohnraumverlust und die vermehrte Einrichtung von integrierten kommunalen Fachstellen haben sich tatsächlich sehr positiv ausgewirkt. Allerdings ist die Übernahme von Mietrückständen für die Wohnungsnotfälle und Wohnungslosen, die ab 01.01.2005 in die Zuständigkeit des SGB II übergehen, nicht mehr in der bisherigen Verbindlichkeit gegeben. Im SGB II ist die Übernahme von Mietschulden lediglich eine Kann-Bestimmung und wird zudem nur gewährt, wenn durch den Verlust der Wohnung auch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Diese Sonderfälle werden in der Praxis kaum vorkommen.

Forderung
Nach wie vor steht kein ausreichendes Zahlenmaterial über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit und der Anzahl von Wohnungsnotfällen zur Verfügung, das als Planungsgrundlage für wohnungs- und sozialpolitische Interventionen und deren Wirkungen dienen könnte. Vorarbeiten für eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik liegen vor (Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes 1998, Testerhebung in NRW 2000). Der DCV fordert die Bundesregierung daher auf, für den Armutsbericht eine empirische Wohnungsnotfallstatistik zu realisieren für die institutionell untergebrachten Personen und die aktuell von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte. Darüber hinaus sind auch einheitliche Definitionen für die Erhebung von Haushalten in unzumutbaren Wohnverhältnissen zu erarbeiten.
Im Hinblick auf die Übernahme von Mietrückständen für Haushalte in der Zuständigkeit des SGB II muss sichergestellt werden, dass die präventiven Maßnahmen nach § 34 SGB XII im Sinne einer integrierten Hilfe zur Anwendung kommen.
Insgesamt sollte eine differenzierte Beschreibung zur Wohnungsversorgung ein-kommensschwacher Haushalte und besonders benachteiligter Mietergruppen in die Berichterstattung aufgenommen werden. Diese Forderung könnte möglicherweise erfüllt werden, wenn das noch unveröffentlichte Forschungsprojekt des Bundes „Menschen in extremer Armut“ von 2004, das laut Bericht neben der Ernährung insbesondere das Wohnen als zentralen Indikator für die Beschreibung der Lebenslage zugrunde gelegt hat, veröffentlicht würde.
 

X.1 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Lebenslagenorientierung

Bericht
Der Bericht weist auf die neue Lebenslagenorientierung der rechtlichen Grundlagen (Änderung der Durchführungsverordnung zu § 72 BSHG bzw. §§ 67 ff. SGB XII) hin. Dies wird als Basis für eine gezieltere Erfassung der von Ausgrenzung betroffenen Personenkreise beschrieben.

Bewertung
Der positiven Bewertung der veränderten Durchführungsverordnung ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings wurden die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsbestimmungen der Länder bisher nur unzureichend vollzogen. In den meisten Bundesländern werden der Hilfegewährung nach wie vor die veralteten Zielgruppenbestimmungen mit der Unterscheidung zwischen obdachlosen und nichtsesshaften Menschen zugrunde gelegt, die an der Lebensrealität der hilfebedürftigen Personen vorbei geht. Außerdem wird damit die erforderliche Integration der Hilfesysteme für obdachlose Menschen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten erschwert.

Forderung
Im Bericht sollte auf die mangelnde Umsetzung hingewiesen werden, um eine rasche Anpassung der Länderbezogenen Verwaltungsvorschriften zu erreichen. Der Stand der tatsächlichen Umsetzung der reformierten Durchführungsverordnung in den Kommunen sollte in die zukünftigen Berichterstattung aufgenommen werden.

X.1 und B X.2 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Verzahnung der Hilfen

Bericht
Der Bericht beschreibt Umfang und Leistung des differenzierten Hilfesystems zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (auf der Grundlage des § 72 BSHG bzw. der §§ 67 bis 69 SGB XII) als wesentliche Intervention zur Verhinderung und Überwindung von Wohnungslosigkeit. Dabei wird insbesondere abgehoben auf die breit gefächerten Hilfen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Gesundheit und soziale Teilhabe. Deutlich wird auch auf die positive Auswirkung einer umfassenden Hilfeplanung und die damit verbundene Kooperation und Vernetzung mit andern Hilfebereichen verwiesen.

Bewertung
Dieser Bewertung ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Soziahilfe weitreichende Auswirkungen auf die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu erwarten. Für einen Großteil der Zielgruppe wird eine Doppelzuständigkeit der Agenturen für Arbeit und der Sozialhilfeträger gegeben sein. Dies macht eine enge Abstimmung und Verzahnung der Hilfen nach SGB II und SGB XII auf der Grundlage von Kooperationsverträgen erforderlich, damit nicht neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der betroffenen Menschen entstehen.

Forderung
Im Bericht müsste das Problem der Doppelzuständigkeit von SGB II und SGB XII und die Notwendigkeit ihrer Verzahnung benannt werden.
Die Auswirkungen des SGB II auf die Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sollten in die künftige Berichterstattung auf Grundlage einer empirischen Evaluierung aufgenommen werden.
 
 

X.2 Leben auf der Straße – Kinder und Jugendliche am Rande der Gesellschaft

Bericht
Der Bericht geht von 5.000 bis 7.000 Kindern und Jugendlichen aus, die auf der Straße leben. Es wird festgestellt, dass sich Straßenkarrieren bereits im Alter zwischen 8 bis 11 Jahren ankündigen und auch in der Schule (z.B. auch durch Schulschwänzen) Anzeichen sichtbar werden. Ausstiege aus dem Straßenmilieu werden umso schwieriger und langwieriger, je länger die jungen Menschen in der Szene verhaftet sind.

Bewertung
Mit den genannten Zahlen bezieht sich der Bericht auf Schätzungen, die eher im unteren Bereich liegen. Es gibt auch andere Schätzungen, die weit höher liegen. Zudem sind die zitierten Zahlen bereits über 6 Jahre alt. Bisher gibt es keine verlässlichen Untersuchungen über das tatsächliche Ausmaß des Phänomens.
Wenn junge Menschen einmal im Straßenmilieu leben, wird es zunehmend schwieriger, sie zu erreichen. Es bedarf niedrigschwelliger Angebote, die zunächst die Notwendigkeit einer Basisversorgung der jungen Menschen übernehmen können und nicht in erster Linie den Ausstieg aus dieser Lebensform zur Bedingung machen. Die Finanzierung solcher Angebote ist allerdings äußerst schwierig. Der Bericht listet unter X.5 (im Teil B) die möglichen Instrumente auf. Nach den Erfahrungen in Projekten der Caritas zeigt sich, dass vielfach auf „Hilfen für junge Volljährige“ (§ 41 SGB VIII) zurück gegriffen werden muss. Allerdings werden Hilfen nach § 41 SSGB VIII durch immer wieder neue Gesetzesinitiativen der Länder in Frage gestellt.

Forderung
Die Bundesregierung muss sich im Armutsbericht darum bemühen, einen verlässlichen empirisch gestützten Überblick zu bieten, wie viele junge Menschen inzwischen tatsächlich auf der Straße leben. Die Bundesregierung sollte im Bericht die Möglichkeiten des § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) für die dringend erforderliche Unterstützung und (Re)-Integration der jungen Menschen herausstellen und sich für den Erhalt einsetzen.
 
 
 

X.3 und B X 6 Lebenslagen von Straffälligen und ehemaligen Strafgefangenen sowie ihre Gefährdung durch Armut: Berufliche Integration

Bericht
Der Bericht weist auf die Bedeutung der beruflichen Förderung und die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung bereits während der Haft hin. Sie werden als maßgebliche Grundlage für eine gelingende Resozialisierung bewertet ebenso wie die Arbeit und Beschäftigung während der Haft. Dabei wird konstatiert, dass die Zahl der Arbeitswilligen die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze übersteigt. Deutlich werden auch die Schwierigkeiten von Haftentlassenen benannt, tatsächlich eine Arbeit zu finden.

Bewertung
Die Aussagen des Berichtes zur Bedeutung von Arbeit, beruflicher Förderung und beruflicher Orientierung für die Resozialisierung und die Überwindung sozialer Ausgrenzung von Straffälligen sind zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist allerdings eine enge Kooperation zwischen Vollzugs- und Arbeitsverwaltung erforderlich. Zahlreiche Beispiele legen allerdings die Einschätzung nahe, dass die Qualifizierungsmöglichkeiten während der Haft nur unzureichend auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind.
Dies gilt auch für die Arbeit während der Haft, die gem. § 37 Abs. 1 StVollzG dem Ziel dienen soll, „Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern“. Die Entlohnung für die Arbeit während der Haft ist auch nach der Erhöhung von 2000 noch zu gering. Gefangene haben damit keine Möglichkeit, die häufig vorhandenen Schulden bereits während der Haft abzubauen, ihre Familien angemessen zu unterstützen oder Opfern eine finanzielle Wiedergutmachung zu leisten.

Forderung
Im Bericht sollten Aussagen zu den im Vollzug angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten und ihrer Wirksamkeit im Sinne der beruflichen Integration gemacht werden. Als Perspektive sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den Justizvollzugsanstalten gefordert werden, um den beruflichen Wiedereinstieg von Straffälligen nach der Haftentlassung nachhaltig zu unterstützen. Hier könnte beispielhaft auf die Ergebnisse des EU-Projekts mabis.NET in NRW zurückgegriffen werden.
Gefordert wird zudem eine deutliche Anhebung der Entlohnung und die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Beschäftigungsquote der Gefangenen
 
 

X.3 und B X 6 Lebenslagen von Straffälligen und ehemaligen Strafgefangenen sowie ihre Gefährdung durch Armut: Finanzierung der Hilfen für Straffällige

Bericht
Der Bericht weist auf die vielfältigen sozialen Hilfen freier Träger hin, die Strafgefangenen bei der Aufnahme, während der Untersuchungshaft und bei der Entlassung angeboten werden. Die Dringlichkeit dieser Hilfen wird verdeutlicht mit dem Hinweis auf die hohe Zahl von Straffälligen, deren Lebenslage zusätzlich durch Suchtmittelkonsum, Überschuldung, psychische Störungen und Probleme in den Bereichen Wohnung und Arbeit belastet ist. Der Bericht weist zudem darauf hin, dass   Straffälligkeit und die damit verbundenen Probleme nicht nur die Inhaftierten selbst betreffen, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die Familienangehörigen, Partner/innen und Kinder haben.

Bewertung
Den getroffenen Aussagen kann unbedingt zugestimmt werden. Allerdings sind die vielfältigen Hilfen in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege nur sehr unzureichend finanziell abgesichert. Gerade die Beratung von Gefangenen erhält nur in wenigen Bundesländern überhaupt eine nennenswerte Unterstützung von staatlicher Seite. Eine Erhebung des DCV im Jahr 2003 weist nach, dass die Dienste der Straffälligenhilfe in ganz hohem Maße auf Eigenmittel und Spenden angewiesen sind: die Beratung von Gefangenen zu 50 %, die Beratung von Untersuchungsgefangenen zu 60 %. Unter diesen Rahmenbedingungen sind auch die Hilfen für Angehörige in den Diensten der Straffälligenhilfe nur unzureichend entwickelt.
Die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege haben – gegenüber eigenen Angeboten der Justiz – den Vorteil, dass sie auf ein Netzwerk anderer Angebote (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Wohnraumvermittlung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote) und die Hilfe von Ehrenamtlichen zurückgreifen können. Diese Vernetzung ist angesichts der vielschichtigen Problemlagen der Strafgefangenen und der Angehörigen dringend erforderlich.

Forderung
Es genügt nicht, das Engagement freier Träger zu würdigen. Im Bericht sollten deshalb auch Modelle vorgestellt werden, wie die Länder für eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Beratungsangebote für Straffällige gewonnen werden können. Dabei ist der Auf- und Ausbau von Hilfen für Partnern/innen, Kindern und andere Familienangehörigen zu berücksichtigen.
 
 

X.4 und B X.7 Suchtkrankheit und Armutsrisiken Integration von Suchtkranken

Bericht
Der Bericht beschreibt die überdurchschnittliche Verfestigung von Armut bei sucht-kranken Menschen. Die Auswirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit können sein: Suchterkrankungen, riskante Konsummuster und mehr Rückfälle sind oft die Folge. Im Bereich der Maßnahmen wird insbesondere auf die Umsetzung des Aktionsplans Drogen und Sucht und die Verstärkung der Prävention hingewiesen. Für die Realisierung der beruflichen und sozialen Eingliederung wird auf die Notwendigkeit einer verstärkten arbeitsfeldübergreifenden Vernetzung und Verzahnung der Hilfen abgehoben. Der Umsetzung des SGB IX (Kooperation aller Reha-Träger) wird hierbei ebenfalls große Bedeutung zugemessen.

Bewertung
Trotz einzelner Analysen zu schichtspezifischen Aspekten des Konsums von Nikotin und Alkohol ist die Datenlage zum Zusammenhang von sozialer Lebenslage bzw. Armut und dem Konsum psychotroper Substanzen und dem Risiko einer Suchterkrankung nur sehr unzureichend. Ursachenanalysen und Forschungskonzepte zur Berücksichtigung sozial Benachteiligter fehlen bisher fast vollständig. Auch die Situation arbeitsloser Menschen als einer quantitativ relevanten Risikogruppe ist bisher nicht systematisch erforscht. Die Auswirkungen der Lebenslage Sucht und Armut auf das soziale Umfeld der Betroffenen, Partner/innen und Kinder, bliebt bisher vollständig ausgeblendet.
Der Aktionsplan Drogen und Sucht enthält zwar deutliche Ansätze für eine stärkere Zielgruppenspezifizierung von Maßnahmen, kann die benannten Forschungsdefizite jedoch nicht ausgleichen. Der Aktionsplan zielt zudem im Schwerpunkt auf die Intensivierung der Prävention, während die berufliche und soziale Wiedereingliederung deutlich weniger Berücksichtung findet. Die Bedeutung der arbeitsmarktpolitischen Reformen (insbesondere SGB II) für die berufliche Eingliederung Suchtkranker und deren Überwindung von Arbeitslosigkeit wird im Bericht nicht thematisiert.

Forderung
Der Aktionsplan Drogen und Sucht der Bundesregierung formuliert selbst das Ziel, verstärkt Präventionsangebote für Zielgruppen in besonders belasteten Lebenssituationen zu entwickeln. Dieses Ziel setzt erhebliche Forschungsanstrengungen zum Zusammenhang von sozialer Benachteiligung, Suchtmittelkonsum und Bewältigungsstrategien voraus. Der DCV fordert darüber hinaus eine Intensivierung der entsprechenden soziologisch orientierten Forschungen und einen zielgerichteten Einsatz von Forschungsmitteln, um die erforderlichen Grundlagen für zielgruppenspezifische Maßnahmen zu schaffen. Die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in sozial belasteten Familien soll hierbei besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die Ergebnisse können dann im Armutsbericht dokumentiert werden.
Im Hinblick auf die berufliche Eingliederung von Suchtkranken bekräftigt der DCV die im Bericht formulierte Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die Umsetzung des SGB IX im Hinblick auf die erforderliche trägerübegreifende Planung und die verzahnte Gewährung von Maßnahmen zu beobachten und mitzusteuern.
In der Umsetzung des SGB II wird wesentlich sein, dass die Lebenslage suchtkranker Menschen in den Ausführungsbestimmungen zu SGB II und in der Praxis der Agenturen für Arbeit angemessen berücksichtigt wird. Hierzu bedarf es entsprechender Kooperationsvereinbarungen mit den Beratungs- und Behandlungsstellen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Auswirkungen des SGB II auf die Integration suchtkranker Menschen in die zukünftigen Berichterstattung aufzunehmen.
 

Thema: Bürgerschaftliches Engagement

XI. Politische und gesellschaftliche Partizipation

Bericht
Der Bericht geht von einem umfassenden Armutsbegriff aus, der auch die Ausgrenzung vom politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben thematisiert. So benennt er unter anderem eine signifikant höhere Beteiligung von Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen und höheren Einkommen am bürgerschaftlichen Engagement als Indikator für soziale Inklusion. Personen mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze sind nur zu einem Viertel regelmäßig engagiert (andere zu 34,2%). Festgestellt wird, dass Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren im Vergleich zu anderen Altersgruppen das höchste Engagement aufweisen. Im B-Teil des Berichtes (XI. Gesellschaftliche Partizipation und bürgerschaftliches Engagement) wird Engagement nicht mehr nur als Indikator gesehen, sondern auch als Mittel zur sozialen Integration.

Bewertung
Der DCV ist der Meinung, dass es wichtig ist, vor allem junge Menschen für soziales Engagement zu begeistern. Dies korrespondiert mit der festgestellten relativ hohen Engagementbereitschaft junger Menschen. Es ist verwunderlich, dass der Bericht in diesem Zusammenhang nicht auf die vom Bund geförderten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ) und die von der EU geförderten Europäischen Freiwilligendienste eingeht. Bei diesen Freiwilligendiensten handelt es sich letztlich um Bildungsprogramme, die einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration und zur Berufs- und Lebensplanung junger Menschen leisten. Es ist vor allem auch ein Anliegen des BMFSFJ, dass sich diese Dienste noch mehr als bisher für sozial benachteiligte junge Menschen öffnen und für sie attraktiv werden. Dieses Anliegen besteht zu Recht und wird auch von den Trägern verfolgt. Auch fehlt ein Hinweis auf das neue Modellprogramm „Generationenübergreifende Freiwilligendienste“, das ebenfalls vom BMFSJ initiiert wird.

Forderung
Der Bericht soll auf die quantitativen und qualitativen Möglichkeiten des FSJ und des FÖJ hinweisen und diese Freiwilligendienste als Bildungsprogramme für junge Menschen würdigen. Außerdem soll - als ein wesentlicher Ausfluss der Arbeit der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ - auf das jetzt initiierte Modellprogramm „Generationenübergreifende Freiwilligendienste“ eingegangen werden. Die Bundesregierung sollte ihren Anspruch, die Anzahl von sozial Benachteiligten in den jeweiligen Freiwilligendiensten zu erhöhen, weiterhin aufrecht erhalten. Sie sollte erwähnen, dass sie sich auch bei der EU dafür einsetzt (was sie auch bereits tut), die Europäischen Freiwilligendienste so auszustatten, dass dem erhöhten Förderbedarf benachteiligter junger Menschen entsprochen werden kann.
 

XI hier B XI Gesellschaftliche Teilhabe von Migranten

Bericht
An der Gestaltung – so der Bericht - gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse und beim ehrenamtlichen Engagement sind bestimmte Bevölkerungsschichten stärker beteiligt als andere. Eine Voraussetzung für Teilhabe ist Mobilität und Chancengleichheit (S. 284 ff.).

Bewertung
Der Bericht übersieht die mangelnde gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund fast gänzlich. Die Steigerung ihrer Partizipationsmöglichkeiten wird auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit (S. 268) und die Vertretung ihrer Interessen durch die Arbeitnehmervertreter im Betrieb (S. 288) reduziert. Möglichkeiten Menschen mit Migrationshintergrund darüber hinaus für die Gesellschaft zu aktivieren fehlen. So wird z.B. die hohe Mobilität vieler Migrant(inn)en nicht angesprochen und Chancengleichheit auf die der Geschlechter reduziert.

Forderung
Der Bericht muss Möglichkeiten aufzeigen, wie die gesellschaftlichen Teilhabe und die Möglichkeiten politischer Mitbestimmung von Migrant(inn)en gestärkt werden können, z.B. durch das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler.

Freiburg, 7.1.2005
Deutscher Caritasverband
 
 
 

Rückfragen bitte an:
Dr. Thomas Becker
Bereichsleiter Koordination Sozialpolitik
und Publizistik
E-Mail: thomas.becker@caritas.de
Tel. 0761/200-245


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