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Stellungnahme des Deutschen
Caritasverbandes zum Entwurf des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
"Lebenslagen in Deutschland"
Zusammenfassende Bewertung
Der Deutsche Caritasverband (DCV) sieht
in dem Berichtsentwurf des 2. Armuts- und Reichtumsbericht einen konstruktiven
Beitrag zur Auseinandersetzung über die sozialen Lebenslagen in Deutschland.
Im Bericht wird dargestellt, wie die Bundesregierung die soziale Lage in
Deutschland einschätzt und wie sie versucht, in den einzelnen Politikfeldern
Armut, Schwierigkeiten von Menschen in besonderen Lebenslagen und soziale
Ausgrenzung zu bekämpfen. Der DCV setzt sich mit dieser Sicht der
Bundesregierung differenziert und kritisch-konstruktiv auseinander vor
dem Hintergrund seiner Erfahrungen mit Menschen in sozialen Schwierigkeiten
und in der Wahrnehmung seiner Rollen als Anwalt der Benachteiligten, als
sozialer Dienstleister und als Solidaritätsstifter.
So begrüßenswert es ist, dass die Bundesregierung ihre Sicht der sozialen Lage offen legt, da sie damit eine Grundlage für einen offenen Diskurs schafft, so zeigt doch die Analyse der einzelnen Berichtsteile, dass der Bericht stark unter dem Rechtfertigungsdruck verfasst wurde, dem sich die Bundsregierung ausgesetzt sieht. Um seinem Anspruch gerecht zu werden, auch ein „Reichtumsbericht“ zu sein, leistet der Bericht zwar eine differenzierte Darstellung der Vermögensentwicklung, es fehlt aber eine entsprechend differenzierte Darstellung der Einkommensentwicklung und der zunehmenden Einkommensungleichheit. Es wird auch keine Antwort darauf gegeben, wie dem Trend wachsender Einkommens- und Vermögensungleichheit begegnet werden soll. Die im Bericht behauptete Schließung von Steuerschlupflöchern wird nicht belegt. Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes entzieht sich immer noch ein Teil der Bessergestellten aufgrund ungerechtfertigter Steuervermeidungsmöglichkeiten einer angemessenen Mitfinanzierung gesellschaftlicher Aufgaben.
Auch die Analyse der sozialen Schwierigkeiten
ergibt nur ein sehr grobes Bild der realen Probleme von Menschen in besonderen
Lebenslagen: So wird die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums,
das in Zukunft auch für ALG II-Bezieher gilt, nicht genügend
problematisiert. Die Diskriminierung älterer Arbeitsloser wird zu
wenig herausgestellt. Es sollten Perspektiven für die Verbesserung
der Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte im ersten
Arbeitsmarkt zum Beispiel über Kombilohnmodelle aufgezeigt werden.
Ohne bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus sozial
schwachen Familien wird mittel- und langfristig der Trend einer wachsenden
Einkommensungleichheit nicht umgekehrt werden können. Die mangelnde
Umsetzung von Bundesgesetzen und Maßnahmen insbesondere für
Menschen mit Behinderung darf im Bericht nicht unerwähnt bleiben.
Auf die Tatsache der immer noch steigenden Armutsrisikoquoten für
Familien mit Kindern müssen politische Antworten gefunden werden.
Der Bericht verharmlost die Lebenslage von Menschen in Deutschland mit
Migrationshintergrund. So kann es nicht genügen, auf die Probleme
der über 500.000 in Deutschland lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
nur in einer Fußnote einzugehen oder die Probleme von Aussiedlern
auf dem Arbeitsmarkt nicht genau zu analysieren, nur weil sie statistisch
als Deutsche geführt werden. Auch der Zusammenhang der steigenden
Arbeitslosigkeit mit der Entstehung von Suchtkrankheiten muss genauer untersucht
werden. Die überwiegende Zahl der Anmerkungen aus Sicht der Caritas
wurde schon an anderer Stelle, zum Teil schon seit Jahren, zum Beispiel
bei Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren gemacht. Eine diskursive
Auseinandersetzung mit diesen Argumenten erfolgt im Bericht nicht.
Ein Armuts- und Reichtumsbericht sollte
in die Hände eines unabhängigen Sachverständigenrats gelegt
werden, ein Verfahren, das bei der Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung durch den Sachverständigenrat erprobt ist. Auf der Grundlage
eines wissenschaftlichen Gutachtens mit empirischen Erhebungen unter Einbeziehung
der Erfahrungen von Wohlfahrts- sowie Betroffenenverbänden kann dann
eine sachlich-konstruktive öffentliche Auseinandersetzung zur Verbesserung
der sozialen Lage in Deutschland erfolgen.
Konzeption des Armuts- und Reichtumsberichts
Bericht
Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland“ hat den Anspruch, die gesellschaftlichen
und ökonomischen Entwicklungen seit dem Jahr 1998 zu analysieren und
darzustellen. Wie der erste Bericht folgt darauf in einem Teil B die Darstellung
der Sozialpolitik der Bundesregierung. Diese Selbstdarstellung nimmt mehr
als ein Drittel des Gesamtberichts in Anspruch. (183 ff.)
Bewertung
Es ist der Bundesregierung nicht vorzuwerfen,
dass sie neben der Analyse von Armut und Reichtum in Deutschland auch darlegt,
welche Maßnahmen sie bereits eingeleitet hat oder plant, um die Lebenslage
armer und von Armut bedrohter Menschen zu verbessern. Allerdings birgt
eine solche Anlage eines Armuts- und Reichtumsberichts grundsätzlich
die Gefahr, dass die Darstellung erfolgreicher Politik den Blick vor den
wirklichen gesellschaftlichen Problemen verstellt. Dies wird im Bericht
an mehreren Stellen deutlich, insbesondere in der unzureichenden Darstellung
der Einkommensentwicklung in Deutschland.
Forderung
Der Deutsche Caritasverband ist deshalb
der Meinung, dass die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht
einer unabhängigen Expertenkommission zur Begutachtung der sozialen
Entwicklung in Deutschland in Auftrag geben sollte, wie dies für den
Bereich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung über den Sachverständigenrat
geschieht. Ein solcher „Sozialstaats-TÜV“, wie ihn der Impulstext
der katholischen Bischöfe „Das Soziale neu denken“ im November 2003
vorgeschlagen hat, könnte mehr Klarheit über die Lebenslage von
Armen und Reichen in Deutschland bringen, als die regierungsamtlichen Armuts-
und Reichtumsberichte. Denn ein unabhängiger Sachverständigenrat
müsste nicht immer auch die politischen Auswirkungen gemachter Aussagen
im Blick haben. In dieser Expertengruppe sollten neben Wissenschaftlern
auch Praktiker aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege vertreten sein.
S. XVIII: Aktuelle Konzepte sozialer Gerechtigkeit: hier Befähigungsgerechtigkeit
Bericht
In den grundsätzlichen Überlegungen
des Berichts zu den aktuellen Konzepten sozialer Gerechtigkeit wird das
Konzept der Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit in den Vordergrund
gestellt.
Bewertung
Dieses Modell begrüßt der Deutsche
Caritasverband ausdrücklich. Ebenso die These von John Rawls, dass
Menschen mit ähnlichen Fähigkeiten auch ähnliche Lebenschancen
haben sollten. Es geht darum, die Verwirklichungschancen jedes Einzelnen
in den Blick zu nehmen und ihn dazu zu befähigen, ein freies Leben
zu führen. Allerdings muss diese Befähigungsgerechtigkeit schon
sehr früh ansetzen. Mehr Ganztagsschulen und Förderprogramme
bis hin zur besseren Ausstattung des BAföG sind wichtige
Schritte. Es kommt jedoch zusätzlich darauf an, in der Schule auch
durch sozialarbeiterisches Handeln den benachteiligten Jugendlichen personal
zu ihrem je eigenen Weg zu helfen. Dort wo Jugendliche durch Schule oder
Ausbildung nicht erreicht werden, muss durch nachgehende Sozialarbeit wieder
der gesellschaftliche Kontakt aufgebaut werden.
Forderung
Um Befähigungsgerechtigkeit für
benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen sind neben staatlicher
Bauförderung im Bildungsbereich- und Bildungsprogrammen
individuelle Lösungen für die Einzelnen notwendig. Eine Qualifizierungsinitiative
sollte gestartet werden. In Anbetracht der Erkenntnisse der PISA Studien
zur sozialen Spaltung sind individuelle Fördermaßnahmen notwendig,
um jungen Menschen zu helfen, ihren Weg zu finden.
I.2.3 Wirkung von Kindergelderhöhung und Steuerreform auf die Einkommensverteilung
Bericht
Im Bericht wird an dieser Stelle und im
Kapitel „Leistungen für Familien gesteigert“ (S.192) ausgewiesen,
dass mit der schrittweisen Erhöhung des Kindergeldes und der vom Bundesverfassungsgericht
geforderten Erhöhung der Steuerfreibeträge die Armutsrisikoquote
von Familienhaushalten um 9% reduziert werden konnte. Lediglich auf Seite
70 wird deutlich, dass am Ende die Armutsrisikoquoten nahezu aller familiärer
Lebensformen (Ausnahme: Paar mit 2 Kindern) von 1998 auf 2003 z.T. deutlich
gestiegen sind.
Bewertung
Diese auf einer Simultanrechnung basierende
Darstellung ist rein theoretisch und vermittelt in der unvollständigen
Information an dieser Stelle den Eindruck, dass die Steuer- und Kindergeldreformen
Kinder- und Familienarmut tatsächlich reduziert hat. Dabei ist zu
vermuten, dass die schon ohnehin höhere Armutsrisikoquote von Familienhaushalten
ohne diese Reformen um nochmals 9 Prozentpunkte höher liegen würden.
Forderungen
Das Kapitel 1.2.3 und „Leistungen für
Familien gesteigert“ (S.192) muss den Gesamtzusammenhang der sozialen Situation
vom Familien herstellen. Auch an dieser Stelle müsste der Bericht
ergänzen, warum trotz dieses familienspezifischen Transfers das bedarfsgewichtete
Nettoäquivalenzeinkommen von Familienhaushalten geringer gestiegen
ist als bei Haushalten ohne Kinder (S.69). und warum die Armutsrisikoquote
von Familienhaushalten weiter gestiegen ist (S.70).
I. 2 und I.3 Einkommens- und Vermögensverteilung
Bericht
Das Vermögen in Deutschland ist sehr
ungleich verteilt. (30) Es hat in den letzten 10 Jahren bei den oberen
10 Prozent der Haushalte sowohl absolut (von 474.000 auf 624.000€)
als auch relativ (von 44,7% auf 46,8%) zugenommen. (Tabelle
I.8, S. 31) Auch bei der Einkommensverteilung hat die Ungleichheit trotz
staatlicher Umverteilung auf Ebene der Nettoäquivalenzeinkommen zugenommen.
(14) Die Steuerreformen bis 2005 von einem Spitzensteuersatz von 52 auf
42 % bringe eine Steuerentlastung von 40,4 Mrd. € für die privaten
Haushalte (191). Jedoch sei dies „kein Geschenk für die Reichen“ (XXII),
denn es gäbe für die Spitzenverdiener nicht mehr die Möglichkeit,
sich durch Steuersparmodelle arm zu rechnen. (190) Grund seien die Verbreiterung
der Bemessungsgrundlage durch Abbau der Steuervergünstigungen und
Ausnahmeregelungen (190). Gleichzeitig stellt der Bericht an anderer Stelle
klar, dass das Immobilienvermögen privater Haushalte drei Viertel
ihres Gesamtvermögens ausmacht. Die Steigerung der Verkehrswerte
habe wesentlich zur Steigerung des gesamten Privatvermögens
beigetragen. (28)
Bewertung
Auf die Einkommensverteilung und die in
den letzten wachsende Einkommensungleichheit wird im Bericht nur kurz hingewiesen.
Die Vermögensverteilung ist differenzierter dargestellt. Der Bericht
sagt nicht, wo tatsächlich die oberen zehn Prozent der Haushalte in
den letzten Jahren stärker an den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben
beteiligt wurden. Auch wird nicht gesagt, wo tatsächlich neben den
Steuerentlastungen, die bei den oberen zehn Prozent absolut weit stärker
gewirkt haben als bei den unteren dreißig Prozent, Steuervermeidungsmöglichkeiten
eingeschränkt wurden. Vor allem die ungerechtfertigten Abschreibungsmöglichkeiten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die der Sachverständigenrat
in seinem Jahresgutachten 2003/2004 angemahnt hat, werden mit
keinem Wort erwähnt.
Forderung
Die Analyse der Einkommensverteilung im
Bericht ist ungenügend. Hierauf sollte zumindest in der Ausführlichkeit
wie im Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrats (Nr. 843-849)
eingegangen werden. Die Entlastungswirkungen der Steuerreformen (inklusive
der Stufe 2005) muss im Bericht nach Dezilen aufgeschlüsselt
werden. Die Auswirkungen von Einschränkungen der Steuervermeidung
muss nachgewiesen werden. Insbesondere die Steuerersparnis durch die Investition
in den Mietwohnungsbau muss nach Vermögensklassen aufgeschlüsselt
werden. Erst dann ist eine sachliche Auseinandersetzung möglich.
I.2.1 Armutsrisikogrenze – Armutsrisikoquote
Bericht
Der Bericht bezieht sich bei der Darstellung
der Armutsrisikogrenze bzw. –quote auf die einheitlich von der EU bzw.
von EUROSTAT angewandte neue OECD-Skala. Die Darstellung der Armutsquoten
unterschiedlicher Gruppen ist jeweils ergänzt um die Berechnung nach
der alten OECD-Skala. Die Unterschiedlichkeit der Werte bei einzelnen Gruppen
beruht auf unterschiedlichen Personengewichten (Anhang II Glossar).
Bewertung
Die Berechnung einer Armutsrisikogrenze
und Armutsrisikoquote nach der neuen OECD-Skala kann nicht angewandt werden,
ohne die unterschiedlichen Lebensbedingungen und notwendigen (privaten)
Haushaltsausgaben in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten differenziert zu
betrachten. Zwar beziehen sich existenzielle Ausgabenerfordernisse auf
das jeweilige Medianeinkommen des Landes, jedoch sind die Rahmenbedingungen
für die jeweiligen Gruppen von Land zu Land unterschiedlich. Beispiel:
Das reine Kindergeld ist in Frankreich zwar leicht geringer als in Deutschland,
jedoch ist der Kindergartenbesuch in Frankreich kostenfrei, in Deutschland
erfordert er einen Betrag in Höhe von durchschnittlich 50% des Kindergeldes.
Die Begründung für den Wechsel
von der alten zur neuen OECD-Skala ist nicht mitgeliefert, es ist lediglich
auf die einheitliche Handhabung in allen EU-Mitgliedsländern verwiesen.
Der Unterschied ist aber erheblich: Die Personengewichte reduzieren sich
bei einem Haushalt (2 Erwachsene/2 Kinder) von (alter Skala: 1 + 0,7 +
0,5 + 0,5 =) 2,7 auf (neuer Skala: 1 + 0,5 + 0,3 + 0,3 =) 2,1. Diese methodischen
Änderungen haben Auswirkungen auf die statistische Erfassung des Armutsrisikos
insbesondere von kinderreichen Familien. Es wäre zu erwarten gewesen,
dass der Bericht die methodischen Änderungen thematisiert und begründet.
Forderung
Beim Vergleich der Armutsrisikoquote mit
anderen Ländern ist der unterschiedlich geregelte Zugang zu sozialen
und öffentlichen Leistungen (z.B. Kindergartenplätze) zu berücksichtigen.
Im Bericht sollte eine Debatte angestoßen werden über die in
Zukunft in Deutschland angewandten Armutsbegriffe und insbesondere über
die Gewichtung bei Familienhaushalten.
II Sozialhilfe in Deutschland
Bericht
Der Bericht stellt noch einmal klar, dass
die Sozialhilfe nicht nur das zum physischen Überleben notwendige
sichern soll, sondern darüber hinaus auch Beziehungen zur Umwelt und
die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. (52) Die Zahl der Sozialhilfeempfänger
steigt seit 2001 wieder an. Dabei sind Menschen ohne Berufsausbildung mit
55% die größte Gruppe. Die neue pauschalierte Sozialhilfe führe
zu mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung (205)
Bewertung
Die Überführung erwerbsfähiger
Sozialhilfebezieher in den Bereich des SGB II und damit die Erhöhung
ihrer Chancen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt unterstützt der
DCV. Leider wird die Höhe des jetzt auf der Grundlage der EVS und
mit den Pauschalierungen neu festgesetzten soziokulturellen Existenzminimums
trotz der diversen Stellungnahmen von Wohlfahrtsverbänden und Betroffeneninitiativen
weder genügend analysiert und auch nicht problematisiert. Nach Ansicht
des DCV wurde es nicht in einem transparenten Verfahren festgelegt. Das
nun gültige Grundsicherungs- und Sozialhilfeniveau ist nicht bedarfsdeckend
wegen der unzureichenden Berücksichtigung von selbst zu tragenden
Zuzahlungen und besonders der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente.
Familien mit älteren Kindern werden schlechter gestellt als bisher.
Die Pauschalierung ist mit 16 Prozent willkürlich festgesetzt und
besondere Bedarfe können nur noch als Darlehen gewährt werden.
Forderung
Von einem Armutsbericht muss eine differenzierte
Analyse zur Höhe des soziokulturellen Existenzminimums (SGB II und
XII) vorgelegt werden. Der DCV erwartet im Bericht eine Antwort auf seine
Eingaben, wonach das Existenzminimum jetzt nicht mehr bedarfsdeckend ist
wegen der mangelnden Berücksichtigung von selbst zu zahlenden Gesundheitsleistungen
und der Abstufung älterer Kinder. Außerdem erwartet er eine
Darstellung, wie künftig die Regelsätze und die Pauschalierungen
in einem transparenten Verfahren festgelegt werden.
II.2.5 Grenzen der Sozialhilfe - Verdeckte Armut
Bericht
Nach Aussagen des Berichts kommen auf
drei Sozialhilfeempfänger noch einmal 1,5 bis 2 Sozialhilfeberechtigte,
die Ihren Anspruch nicht geltend machen und damit als verdeckt arm gelten.
Dies sind besonders allein stehende Frauen ab 60 und unter den Erwerbstätigen
allein Stehende und Paare mit Kindern.
Bewertung
In der Armutsuntersuchung von 1992 und
der Lebenslagenuntersuchung von 1996 kam der DCV in empirischen Studien
unter den Klienten der Caritas auf ähnliche Quoten. 1992 zum Beispiel
kamen auf vier Sozialhilfeempfänger drei verdeckt Arme. Die Bundesregierung
hat das Phänomen der verdeckten Armut nun erstmals durch eigene Untersuchungen
bestätigt und kommt damit einer zentralen Forderung des DCV und der
Diakonie nach. Allerdings ist die im Bericht genannte „Dunkelzifferstudie“
nicht veröffentlicht und es werden auch keine Lösungswege für
die Überwindung dieser Armutsform in Deutschland aufgezeigt.
Forderung
Der DCV fordert die Bundesregierung auf,
die Dunkelzifferstudie zu veröffentlichen und im Bericht konkrete
Vorschläge zur Bekämpfung der verdeckten Armut zu machen, zum
Beispiel durch Förderung einer aufsuchenden Beratung und durch eine
zielgruppenspezifische Informationskampagne. Außerdem ist darzustellen,
wieweit die der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II Vorgelagerten Sicherungssysteme
vermeiden können, dass Menschen auf das unterste Sicherungsnetz angewiesen
sind.
II.2.5 Verdeckte Armut im Alter
Bericht
Der Bericht weist aus, dass der Anteil
der älteren Menschen, die Sozialhilfe beziehen, mit 1,3% deutlich
unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt. Gleichzeitig zeigt
sich, dass ältere Sozialhilfeempfänger und vor allem ältere
Frauen eine mit 48 Monaten hohe Dauer von Sozialhilfebezug aufweisen. Ältere
Frauen über 60 Jahre, so der Bericht, weisen überdies
überdurchschnittlich hohe Quoten der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen
auf. (60) Damit gibt es weiterhin ein Problem der verdeckten Altersarmut.
Zudem hebt der Bericht explizit hervor, dass die Erwerbstätigenquote
älterer Arbeitnehmer der Altersgruppe 55 – 64 Jahre Jahren in der
Bundesrepublik mit 39,4% weit unter dem europäischen Durchschnitt
liegt und Langzeitarbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik
ein großes Problem darstellt.
Bewertung
Zunächst gilt es hervorzuheben, dass
die niedrige Quote von älteren Menschen unter den Sozialhilfeempfängern
zeigt, dass sich die Rentenversicherung in ihrer bisherigen Form als Instrument
zur Einkommenssicherung bewährt hat. Mit dem Bericht legt die Bundesregierung
erstmals detaillierte Zahlen über die Altersarmut vor. Sowohl das
Problem der verschämten Armut älterer Frauen wie auch der langen
Bezugsdauer von Sozialhilfe unter älteren Menschen wird offen gelegt.
Die Auswirkungen der Einführung der Grundsicherung im Alter auf die
Bekämpfung der verdeckten Armut älterer Menschen ist allerdings
erst noch zu prüfen. Auf der Basis der vorliegenden Daten kann darüber
keine Aussage getroffen werden.
Alle im Bericht genannten Zahlen zeigen,
wie zentral das Erwerbseinkommen für die Sicherung des Alterseinkommens
ist. Dieser Zusammenhang wird im Bericht an mehreren Stellen hervorgehoben,
was zu begrüßen ist. Doch der Bericht nennt noch keine Lösungsansätze
im Blick auf ältere Menschen.
Forderung
Der Bericht sollte bei der Darstellung
der verdeckten Armut unter älteren Frauen zwischen der Situation dieser
Frauen in den alten und neuen Bundesländern differenzieren. Das Problem
der verdeckten Armut existiert vor allem in den alten Bundesländern,
in denen Frauen aufgrund des Modells des „male breadwinner“ längere
Erwerbslücken aufweisen, die sich rentenmindernd ausgewirkt haben.
In diesem Zusammenhang unterstützt der DCV die im Bereicht mehrfach
erwähnte familienpolitische Sicht der Bundesregierung, die Erwerbstätigkeit
von Frauen durch bessere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu fördern. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung
ist die Förderung der dritten kapitalgedeckten Säule
der Alterssicherung (196), die nach Ansicht des DCV zu einer verpflichtenden
Säule zur Einkommenssicherung im Alter ausgebaut werden sollte.
Der Bericht zeigt die niedrige Beschäftigungsquote
älterer Arbeitnehmer auf. In dem Bericht sollte darüber hinaus
darauf hingewiesen werden, dass ältere Arbeitslose eine lange Bezugsdauer
von Arbeitslosengeld aufweisen. Der DCV fordert die Bundesregierung auf,
im Bericht wirksame Maßnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmer/innen
vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt vorzuschlagen. Nicht nur die Verbesserung
der Bildung von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von älteren
Menschen im Rahmen eines lebenslangen Lernens ist ein wirksames Mittel
zur Armutsprävention. Um die Arbeitslosenquote älterer Erwerbsfähiger
zu senken, ist zudem an die Schaffung von Übergangsmärkten zwischen
dem Bezug von ALG-II-Leistungen und der Rente zu denken, beispielsweise
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Um Altersarmut infolge
von Langzeit-Altersarbeitslosigkeit vorzubeugen, muss auch sicher gestellt
werden, dass das für die Rentenphase angesparte Vermögen nicht
während der Phase des Bezugs von ALG II aufgebraucht werden muss.
Insgesamt muss sichergestellt sein, dass ältere Arbeitslose nicht
durch den Ausschluss von Förderinstrumenten im Rahmen des § 16
SGB II diskriminiert werden. Dringend notwendig ist auch ein gesellschaftliches
Umdenken gegenüber älteren Arbeitnehmern. Andere europäische
Länder weisen eine weit geringe Arbeitslosigkeit bei älteren
Menschen auf.
III. Lebenslagen von Familien und Kindern
III.1 Familie heute
Bericht
Der Bericht folgert aus der Tatsache,
dass der Kinderlosenanteil bei Frauen mit Fachhochschul- und Hochschulausbildung
in Westdeutschland auffallend hoch ist, dass „sinkende Geburtenzahlen somit
kein Indikator für wachsende Armut von Familien und Kindern in Deutschland“
ist (S.67). Eine entsprechende Aussage findet sich in der Zusammenfassung
auf Seite 80.
Bewertung
Diese monokausale Folgerung ist nicht
weiter belegt und greift zu kurz. Der Geburtenrückgang vollzieht sich
auch bei Nichtakademiker/innen. Ein paar Sätze weiter (S.67) wird
dargelegt, dass kinderreiche Familien, allein Erziehende, ausländische
Familien sowie Haushalte mit minderjährigen Kindern in Ostdeutschland
aufgrund ihrer Armut höhere Ausgrenzungsrisiken aufweisen, was ihre
Lebenszuversicht und Geburtenbereitschaft nicht unbeeinflusst lassen dürfte.
Nach Erfahrung des DCV spielen finanzielle Gründe durchaus eine Rolle,
wenn es um die Nachwuchsentscheidung für Kinder geht. Wichtige Anhaltspunkte
hierfür ergeben sich u.a. aus der Allensbach Umfrage „Einflussfaktoren
auf die Geburtenrate“, die am 04.10.04 der Öffentlichkeit vorgestellt
wurde.
Folgerung
Eine umfassendere Darstellung der bevölkerungspolitischen
Konsequenzen, die sich aus den Lebenslagen von Familien ergeben, fehlt
und sollte hier eingefügt werden.
III.2.1 Einkommen von Familienhaushalten
Bericht
Der Bericht dokumentiert, dass das durchschnittliche
Haushaltsnettoeinkommen der Familien überdurchschnittlich gestiegen
ist und sich dennoch die Armutsrisikoquote bei Familien deutlich erhöht
hat. So stieg das Haushaltsnettoeinkommen bei (Ehe-)paaren mit 3 und mehr
Kindern um 13,7% (vgl. 7,8% bei allen, s.S.11) und dennoch stieg deren
Armutsrisikoquote ebenfalls von 13,2% auf 13,9% (S.70)
Bewertung
Wenn aufgrund höherer Transfers,
stärkerer Erwerbsbeteiligung gerade bei Müttern (Anstieg von
55% auf 65%; durchschnittliche Frauenerwerbsquote 58,9%, s. S. 72) sich
die Einkommenssituation von Familien offenbar verbessert hat und dennoch
die Armutsrisikoquote steigt, ist dies erklärungsbedürftig. Zudem
erfasst der Bericht weder die steigende Belastung durch indirekte Steuern
noch durch den Wegfall von freiwilligen Leistungen auf Länder- und
kommunaler Ebene, der zu Mehrbelastungen der Familien führt. Es wird
lediglich konstatiert, dass obwohl „sowohl Familien als auch allein Erziehende
im Vergleich zu anderen Bedarfshaushalten deutlich häufiger über
ein eigenes Erwerbseinkommen verfügen“ das Erwerbseinkommen zuzüglich
weiterer anrechenbarer Einkommen wie z.B. Kindergeld und Wohngeld häufig
nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten des Familienhaushaltes ausreichend
zu decken. (S.71)
Diese Aussage deutet auf einen unzureichenden
Familienlastenausgleich hin.
Folgerung
Der Bericht bleibt in seiner Darstellung
unvollständig, wenn er nicht erklärt, warum trotz steigender
Familieneinkommen das Armutsrisiko von Familien nach wie vor steigt.
III. (Teil B) Familien fördern – Deutschland kinderfreundlich machen
Bericht
Im Bericht wird dargestellt, dass finanzielle
Transferleistungen für Familien insgesamt um 20 Mrd. gestiegen sind.
9 Mrd. davon allein beanspruchte die schrittweise Erhöhung des Kindergeldes.
Im Vergleich zu 1998 stehen einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern
im Jahr 2005 knapp 2.400 Euro mehr zur Verfügung. Neben der Darstellung
„zielgerichteter Leistungen für Familien“ wird u.a. erwähnt,
dass ab 2004 ein neuer steuerlicher Entlastungsbetrag für allein Erziehende
eingeführt wurde, der einen finanziellen Ausgleich für den bis
dahin geltenden Haushaltsfreibetrag eingeführt wurde, „der in Folge
der Verfassungsgerichtsentscheidung vom November 1998 entfallen musste.“
(S.211).
Schließlich wird das Einkommensteuer-
und Transfersystem als effizient bezeichnet, um vertikale und horizontale
Einkommensungleichheit zu beseitigen, und konstatiert, dass sich die Einkommenssituation
der Familien insgesamt verbessert hat.
Bewertung
Der Bericht versäumt zu erwähnen,
dass ein Großteil der 9 Mrd. Euro Kindergelderhöhung benötigt
wird, um eine verfassungsgemäße Besteuerung von Familien herzustellen.
Unrichtig ist die Darstellung bezüglich
des Entlastungsbetrages für allein Erziehende: Das Bundesverfassungsgericht
wollte mit der Entscheidung vom November 1998 ausdrücklich verhindern,
dass der damalige Freibetrag für Alleinerziehende im Zuge der Gleichbehandlung
mit Ehegatten einfach gestrichen wird, denn „grundsätzlich erhöht
das Hinzutreten eines Kindes des Haushaltsführungsaufwand der Eltern.
Dieser ist für jeden gemeinsamen Haushalt der Eltern gleich“. Die
Verfassungsrichter führten aus: „Eine Nichtigerklärung ließe
die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des Betreuungsaufwandes
und eines Haushaltsfreibetrags gänzlich entfallen und würde damit
eine Rechtslage schaffen, die mit Art. 6 Abs.1 und Abs.2 GG noch weniger
vereinbar wäre…“
Die Aussage, dass einer Arbeitnehmerfamilie
mit zwei Kindern im Vergleich zu 1998 knapp 2.400 Euro mehr zur Verfügung
steht, muss erläutert werden.
Eine absolute Verbesserung der Einkommenssituation
von Familien dokumentiert nicht allein ihre finanzielle und soziale Lage.
Die Armutsrisikoquote von Familien hat sich insgesamt erhöht. Nicht
berücksichtigt wird im Bericht, dass die Ausgaben- und Abgabenbelastung
von Familien in den letzten Jahrzehnten dramatisch gewachsen ist.
Folgerung
Im Bericht sollten die Beweggründe
und die Wirkungen der so genannten Familienfördergesetze offen gelegt
werden. Der Hinweis, dass der Haushaltsfreibetrag aufgrund der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes entfallen musste ist unrichtig, und muss
daher korrigiert werden. Der erwähnte Einkommenszuwachs einer Arbeitnehmerfamilie
mit zwei Kindern von knapp 2.400 Euro ist zu belegen.
III.2.2.1 Haushalts- und familienbezogene Bildung
Bericht
In der Betrachtung der notwendigen Ansätze,
um prekäre Lebenslagen in Familien zu bewältigen, werden Kompetenzen
zur Alltagsgestaltung in Form von Haushalts- und Familienkompetenzen genannt.
Das durchgeführte Maßnahmenkonzept der Bundesregierung zur Armutsprophylaxe
wird als erfolgreich beschrieben.
Bewertung
Im Bereich der Caritas waren verschiedene
Projekte an dem Maßnahmenkonzept beteiligt und konnten z.T. nach
Abschluss der Förderphase verstetigt werden. Die Erfahrungen in verschiedenen
Projekten zeigen deutlich, dass die Vermittlung von Kompetenzen zur Alltagsbewältigung
im privaten Lebensumfeld wichtige und existentielle Basisqualifikationen
sind, die nicht nur für Familien, sondern für alle Bevölkerungsgruppen
unverzichtbar sind. In der Auswertung nach Abschluss der Förderphase
wird deutlich, dass an vielen Stellen ein Weiterentwicklungsbedarf besteht.
Der Bericht schließt diese Weiterführung aus (221). Für
die verschiedenen Bereiche der hauswirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung
von Ansätzen zur Armutsprophylaxe noch immer ein Stück Neuland.
Die Verankerung dieser Bildungsansätze in den familienunterstützenden
Hilfen, in den Schulen und in den Programmen der Kindertagesstätten
bedarf eines unterstützenden Rahmens.
Forderung
Im Bericht (III.8) sollte ein Konzept
zur weiteren Förderung von Maßnahmen der haushalts- und familienbezogenen
Bildung angesprochen werden, das die Erkenntnisse und Erfahrungen des bisherigen
Programms zur Armutsprophylaxe einbezieht. Die hauswirtschaftlichen Fachverbände
und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sollten als
Partner einbezogen werden.
IV.1 Bildungsbeteiligung und Übergänge
Bericht
Der Bericht stellt fest, dass unzureichende Bildung und geringe berufliche Qualifikation zu den Hauptursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung gehören. (S. 223) Er greift die Ergebnisse der 1. PISA-Studie auf (die in PISA II bestätigt wurden), nach denen ein deutlicher Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft, Migrationshintergrund und Schulleistung festgestellt wird.
Bewertung
In Teil B des Berichtes (S. 223ff) werden
die Maßnahmen der Bundesregierung genannt, die zu mehr Bildungsgerechtigkeit
beitragen sollen. Diese Maßnahmen sind zu begrüßen und
zeigen – wie PISA II zeigt – ansatzweise Wirkung. Vor allem sind hier zu
erwähnen: Investition in die Ausweitung von Ganztagsschulen, Nationale
Bildungsstandards und regelmäßige Bildungsberichte. Allerdings
werden diese Maßnahmen unzureichend bleiben, wenn sie nicht einhergehen
mit sinnvollen pädagogischen Konzepten, die auf einem ganzheitlichen
Bildungsverständnis beruhen. Außerdem fehlt in dem Bericht die
Einbeziehung schulbezogener Jugendhilfe. Dort wo Schulen schon jetzt mit
der Jugendhilfe kooperieren und Jugendhilfeangebote an der Schule verankert
sind (Schulsozialarbeit), zeigt sich, dass Bildungschancen und damit auch
Lebenschancen sozial benachteiligter junger Menschen deutlich erhöht
werden.
Forderung
Der DCV fordert die Bundesregierung auf,
sich dafür einzusetzen (und dieses Vorhaben auch im Bericht zu formulieren),
dass die nationalen Bildungsstandards auch Standards zur Entwicklung sozialer
Kompetenzen und Verantwortung sowie zur Persönlichkeitsentwicklung
der Schüler(innen) enthalten.
Im Bericht soll die Notwendigkeit der
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe und der Ausweitung von Angeboten
der Schulsozialarbeit herausgestellt werden.
IV.1.5 Übergänge der Absolventen des allgemein bildenden Schulwesens in die Berufsausbildung
Bericht
Der Bericht stellt fest, dass sich in
den letzten Jahren die Relation zwischen Ausbildungsstellensuchenden und
Ausbildungsstellen deutlich verschlechtert hat. Gab es 1990 noch einen
Überschuss an Ausbildungsplätzen, so besteht heute ein Mangel.
Dieser Mangel führt zu einer Verdrängung von Bewerbern mit niedrigen
Schulabschlüssen, was sich unter anderem auch in einer Zunahme von
Auszubildenden mit Abitur zeigt. Junge Menschen ohne Hauptschulabschluss
haben kaum mehr eine Chance, einen Ausbildungsplatz im dualen System zu
erhalten. Auch für Hauptschüler zeigt sich, dass die Gefahr,
nach der Schule in die Arbeitslosigkeit zu geraten, deutlich gestiegen
ist. Im Jahr 1975 waren es noch 2,2% der Schüler(innen), die direkt
in die Arbeitslosigkeit übergingen, im Jahr 2000 waren es 11,9%. (siehe
S.94, IV 3.5 Übergänge vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem)
Bewertung
Der Bericht fokussiert zu Recht den engen
Zusammenhang zwischen Bildungsabschluss und beruflichen Chancen. Die Tatsache,
dass immer weniger Hauptschüler(innen) direkt in die duale Berufsausbildung
münden, dafür aber immer mehr Gymnasiast(inn)en wird allerdings
zu wenig kritisch betrachtet. Die Lösung kann nicht sein, dass immer
mehr junge Menschen das Gymnasium besuchen müssen, um realistische
Chancen auf eine Berufsausbildung zu erhalten.
Für junge Menschen, die zunächst
ohne Schulabschluss bleiben oder trotz Hauptschulabschluss keine Ausbildung
beginnen können, bietet der Bund zahlreiche bewährte Instrumente,
wie zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder ausbildungsbegleitende
Hilfen. Diese werden zu Recht auch im Bericht angeführt. Zu begrüßen
ist auch, dass der Anspruch der Bundesregierung „Ausbildung für alle“
zum Ausdruck kommt. Verwunderlich ist allerdings, dass die neuen Möglichkeiten
von Hartz IV hier keine Erwähnung finden.
Forderung
Die Bundesregierung sollte im Bericht
die Notwendigkeit einer Neuordnung des bestehenden dreigliedrigen Schulsystems
herausstellen, auch wenn diese nicht in der Bundeskompetenz liegt. Die
Hauptschule fungiert als letzte Stufe des derzeitigen hoch selektiven Systems
und wird zur „Restschule“. Es ist dringend erforderlich, diese Schulform
aufzuwerten und als den Zugangsweg für die berufliche Ausbildung in
Betrieben zu profilieren.
Die Position der Bundesregierung, dass
Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen gemäß SGB II nachrangig
vor allen anderen bewährten Fördermöglichkeiten einzusetzen
sind, wird vom Deutschen Caritasverband sehr begrüßt. Diese
Position sollte auch im Bericht zum Ausdruck gebracht werden. Andererseits
können Arbeitsgelegenheiten, die zielgruppengerecht gestaltet werden
und den entsprechenden Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung und
Qualifizierung berücksichtigen, eine sinnvolle Brückenfunktion
wahrnehmen für die jungen Menschen, die ansonsten durch alle Raster
fallen würden. Diese Möglichkeit sollte im Bericht erwähnt
werden.
V Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt
Bericht
Der Bericht stellt anhand von Tabellen
die in den letzten 4 Jahren unterschiedlich verlaufenden Entwicklungen
der Erwerbstätigkeit insgesamt und von verschiedenen Gruppen: Männern,
Frauen, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Älteren etc. dar.
Dabei weltwirtschaftliche Faktoren als
Grund für die schlechte Konjunktur in Deutschland und
die unbefriedigende Arbeitsmarktlage. Auch das Verfehlen der Ziel-vorstellung
der Lissabon-Strategie wird eingestanden, wenn auch in einigen Facetten
eine Annäherung an die Zielvorgaben der Lissabon-Strategie aufscheint.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Situation Jugendlicher, Älterer
und Frauen und ebenso auf die Situation von behinderten Menschen und Menschen
mit Migrationshintergrund gerichtet.
Arbeitslosigkeit trägt zur Verarmung
und zum Ausschluss bei und hat psychosoziale Folgen, die wiederum die Integration
in den Arbeitsmarkt verhindern.
Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass
verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten als Brücke in die Erwerbstätigkeit
geschaffen worden seien (239).
Bewertung
Der Bericht geht zu wenig darauf ein,
dass unter den gegebenen Bedingungen in Deutschland zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten
gegeben sind. Dadurch entsteht der Eindruck, als sei Arbeitslosigkeit vorrangig
ein persönliches und weniger ein strukturelles Problem. Die Darstellung
reflektiert zu wenig die Gründe der Arbeitslosigkeit, insbesondere
die mangelnde Aus- und Weiterbildung sowie die strukturelle Diskriminierung
älterer Arbeitsloser. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten nach dem
neuen SGB II sind für viele ALG II Empfänger schlechter als in
der bisherigen Arbeitslosenhilfe . Perspektiven zur besseren Beschäftigung
insbesondere von gering Qualifizierten im ersten Arbeitsmarkt
(z.B. über Kombilohnmodelle) fehlen im Bericht.
Forderung
Strategien zur Beschäftigungsförderung,
die nicht nur beim einzelnen Arbeitslosen selbst ansetzen, sind aufzuzeigen.
Der Bericht sollte auch weitere Perspektiven und Reformbedarf aufzeigen:
Wenn Arbeitslosigkeit durch fehlende Ausbildung mit verursacht wird, dann
hat Aus- und Weiterbildung bei Arbeitssuchenden ohne Ausbildung Priorität
vor Vermittlung. Dies muss über den Kreis der „jungen Menschen“ hinaus
für alle Arbeitssuchenden gelten und entsprechend muss der Haushaltsansatz
für Aus- und Weiterbildung im Handlungsspektrum der Agenturen für
Arbeit finanziell erweitert werden. Die durch das Alg II gewährte
Grundsicherung und die neue Sozialhilfe sind nach Ansicht des DCV nicht
bedarfsdeckend (siehe unter II Sozialhilfe). Hier könnte der Bericht
zumindest eine öffentliche Debatte fordern. Eine verbesserte Freistellung
von Teilerwerbseinkommen beim Grundsicherungsbezug sollte auf die politische
Agenda gesetzt werden. Auch die Verbesserung der Beschäftigungschancen
für gering Qualifizierte im ersten Arbeitsmarkt über Kombilohnmodelle
könnte zumindest als Perspektive genannt werden.
VII 2.5 Psychisch kranke Menschen
Bericht
Im Vergleich zur Gesamtentwicklung haben
im Zeitraum von 1993 bis 2003 insbesondere psychische Erkrankungen und
Verhaltensstörungen sowie Neubildungen in ihrer Bedeutung als Grund
für eine Erwerbsminderungsrente deutlich zugenommen. Depressionen
in unterschiedlichem Schweregrad sowie psychische Störungen, welche
die Lebensqualität beeinträchtigen, betreffen bis zu einem Fünftel
der über 70-Jährigen. Armut geht häufig mit seelischer Dauerbelastung
einher (etwa durch Existenzängste, Schamgefühl, Minderwertigkeitserleben
usw.).
Der Bericht stellt die verschiedenen Maßnahmen
vor, die ergriffen wurden, um die Teilhabe psychisch kranker Menschen am
gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Wesentlicher Schritt war die im
Rahmen der Psychiatriereform erreichte sozialrechtliche Gleichstellung
psychisch Kranker mit somatisch Kranken. und die besondere Berücksichtigung
der Belange Betroffener im Hinblick auf spezielle sozialgerichtliche Regelungen.
Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahre 2000 wurde die „Soziotherapie“
leistungsrechtlich verankert. Diese Form der Behandlung chronisch und schwergradig
psychisch Kranker soll die Inanspruchnahme der verschiedenen Komponenten
des psychiatrischen Versorgungssystems unterstützen. Um Konzepte der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation psychisch Kranker und ihre
organisatorische Umsetzung zu erarbeiten, hat die Bundesregierung verschiedene
Modellprojekte gefördert. Die Realisierung personenzentrierter Rehabilitation
und insbesondere die Schaffung eines Zugangs psychisch Kranker zum regulären
Arbeitsmarkt
stellen die Basis für eine wirksame Verbesserung der sozialen Situation
dieser Personengruppe dar.
Bewertung
Die Aussage, die „sozialrechtliche Gleichstellung
psychisch Kranker mit somatisch Kranken und die besondere Berücksichtigung
der Belange Betroffener im Hinblick auf spezielle sozialgerichtliche Regelungen“
sei eine Maßnahme, um die Teilhabe psychisch kranker Menschen am
gesellschaftlichen Leben zu verbessern, trifft vielleicht für einen
Teil der betroffenen Menschen zu. Für chronisch psychisch kranke Menschen
hat sich dadurch nichts verbessert. Auf die schleppende Umsetzung bei der
Soziotherapie wird berechtigter Weise hingewiesen, aber nichts dazu geschrieben,
was man dagegen tun will. Die Aussage: „Die Realisierung personenzentrierter
Rehabilitation und insbesondere die Schaffung eines Zugangs psychisch Kranker
zum regulären Arbeitsmarkt stellen die Basis für eine wirksame
Verbesserung der sozialen Situation dieser Personengruppe dar“, stimmt.
Aber umgesetzt ist davon noch sehr wenig. Das wird leider nicht erwähnt.
Forderung
Im Bericht sollte die Darstellung der
einzelnen gesetzlichen Regelungen und getroffenen Maßnahmen jeweils
ergänzt werden durch Hinweise, inwieweit die Umsetzung tatsächlich
erfolgt ist.
VII.3 Soziale Lage von Pflegebedürftigen
Bericht
Mit Einführung der Pflegeversicherung
ist die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die Hilfe zur Pflege
in Anspruch nehmen mussten, gesunken. Allerdings ist seit 2000 wieder ein
leichter Anstieg der Empfänger von Hilfe zur Pflege zu verzeichnen.
Der Bericht weist aus, dass knapp 50% der Empfänger von Hilfe zur
Pflege dabei keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Bewertung
Obwohl der Berichtszeitraum des Armuts-
und Reichtumsberichts der Bundesregierung sich bis ins Jahr 2004 erstreckt,
wird in dem Bericht nur erwähnt, dass die Anzahl der Empfänger
von Hilfe zur Pflege zwischen 2000 und 2002 leicht angestiegen ist. Dem
Statistischen Bundesamt liegen aber bereits Zahlen für das Jahr 2003
vor, die zwischen 2002 und 2003 nochmals einen deutlichen Anstieg der Empfänger
von Hilfe zur Pflege aufzeigen, nämlich um 3,1%. 73% dieser Sozialhilfeempfänger
leben in vollstationären Einrichtungen, 69% davon sind Frauen. Hier
zeigt sich erneut, dass Altersarmut weiblich ist. Kritisch zu bewerten
ist auch, dass der Bericht keine Ursache dafür benennt, dass 50% aller
Empfänger von Hilfe zur Pflege keine Leistungen aus der Pflegeversicherung
beziehen. Als eine mögliche Ursache hierfür benennt der Bericht,
dass einige Hilfeempfänger nicht pflegeversichert sind. Dies dürfte
jedoch nur ein kleiner Personenkreis unter den Hilfeempfängern sein,
da jeder, der in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist, gleichzeitig
auch in der entsprechenden Pflegekasse pflichtversichert ist. Eine wesentliche
Ursache für den hohen Anteil von Sozialhilfeempfängern, die keine
Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen, liegt nach Einschätzung
des DCV darin, dass ihre Pflegebedarfe in der Pflegeversicherung nicht
leistungsauslösend sind. Viele Demenzkranke, die einen ausschließlichen
Bedarf an psycho-sozialer Betreuung, Anleitung, Begleitung und Kommunikation
und nicht an körperbezogenen Verrichtungen haben, können aufgrund
der Begutachtungsrichtlinien des MDK keiner Pflegestufe zugeordnet werden
und erhalten daher auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Forderung
Der DCV fordert vor dem Hintergrund des
Wiederanstiegs von Sozialhilfeempfängern unter den pflegebedürftigen
Menschen, die Reform der Pflegeversicherung nicht auf die nächste
Legislaturperiode zu verschieben. Die Bundesregierung sieht in ihrem Bericht
selbst Handlungsbedarf hinsichtlich der besseren Berücksichtigung
der Bedarfe von Demenzkranken, der Dynamisierung von Leistungen sowie der
Stärkung von Rehabilitation und Prävention. (258) In diesen Bestrebungen
unterstützt der DCV die Regierung ausdrücklich. Auch der formulierte
Grundsatz ambulant vor stationär ist im Prinzip begrüßenswert.
Allerdings darf er nicht so ausgestaltet werden, dass es zu einer Absenkung
der Leistungssätze im stationären Bereich auf das Niveau im ambulanten
Bereich kommt, wie im Eckpunktepapier zur Pflegeversicherung vom Oktober
2003 von Ulla Schmidt gefordert. Denn dies würde dazu führen,
dass die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege in den Heimen nochmals
zunehmen würde.
VIII Menschen mit Behinderung
Bericht
Zu den Menschen mit Behinderung wird in
dem vorliegenden Berichtsentwurf kaum etwas anderes als im „Bericht der
Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung
ihrer Teilhabe“ vorgelegt. Es wird zum wiederholten Mal auf die „Verbesserung
der Chancen auf soziale Teilhabe, welche Armut und soziale Ausgrenzung
verhindert“, hingewiesen. Nur in der Kurzfassung (S. XLIII) sind Aussagen
zum Thema „Armut“ unter dem Titel „Einkommenssituation behinderter Menschen“
zu finden
Bewertung
Nach Auffassung des DCV müssen Leistungen
auf jene Menschen konzentriert werden, die den höchsten Hilfebedarf
haben: Es sind jene Menschen, die in Förderstätten, tagesstrukturierenden
Maßnahmen oder in der Heimbetreuung verbleiben. Insgesamt handelt
es sich um etwa 270.000 Menschen mit Behinderung. Zwar hat das SGB IX auch
für diese Gruppe behinderter Menschen einige Verbesserungen gebracht.
Wenn aber von medizinischer, beruflicher Rehabilitation oder von Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft gesprochen wird, werden immer noch in erster
Linie die Menschen gemeint, die eine körperliche Funktionsbeeinträchtigung
haben oder mobilitätsbehindert sind, aber letztlich mit genügend
gutem Willen und geeigneten Maßnahmen erwerbsfähig sind. Ob
der Paradigmenwechsel bei den Menschen mit einer schweren geistigen oder
seelischen Behinderung angekommen ist, kann bezweifelt werden: Leider erleben
wir weiterhin, dass Bundesgesetze erlassen werden, die Chancengleichheit
und Teilhabe fördern sollen, dass aber die Länder, Kommunen und
Sozialleistungsträger die Umsetzung der Gesetze hinauszögern
oder in bekannter Weise die Leistungspflicht auf den jeweils anderen Träger
schieben.
Kinder sind zuerst Kinder und erst in
zweiter Linie behindert: Im SGB IX wird der Anspruch formuliert, dass Leistungen
für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder nach Möglichkeit
so geplant und organisiert werden, dass sie nicht von ihrem sozialen Umfeld
getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Dieser
Anspruch ist weder auf Bundes- noch auf Kommunalebene durchgesetzt..
Im Jahr 2003 hat man in allen Bundesländern
und Kommunen begonnen, die so genannten Freiwilligen Leistungen zu reduzieren.
Diese Sparmaßnahmen haben besonders die ambulanten Hilfs-, Begleitungs-
und Beratungsdienste getroffen. Dadurch sind die Möglichkeiten der
eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensumstände für behinderte
Menschen und für ihre Angehörigen und Familien und die Möglichkeiten
der Unterstützung ehrenamtlicher und nachbarschaftlicher Hilfe in
den meisten Regionen extrem schwierig geworden.
Forderung
Der Widerspruch, der sich aus den bundesgesetzlichen
Vorgaben und der mangelhaften praktischen Umsetzung ergibt und der seit
bestehen des SGB IX nicht aufgelöst wird, sollte deutlich benannt
werden.
IX Migration und Integration
IX. 1 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
Bericht
In einer Fußnote wird darauf verwiesen,
dass es kein gesichertes Datenmaterial über die Zahl der Menschen
ohne legalen Aufenthaltsstatus gibt, lediglich qualitative Berichte aus
dem Bereich der Kirchen und Wohlfahrtsverbände. (S. 146; FN 173)
Bewertung
Nach Ansicht des DCV leben in Deutschland
zwischen 500.000 und 1 Millionen Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Eine
Fußnote ist angesichts der Probleme dieser Personengruppe, die zum
Teil in äußerst prekärer Situation lebt, ein äußerst
knapp bemessener Raum. Die Tatsache, dass sich nicht auf statistisches
Material zurückgreifen lässt, steht einer Thematisierung nicht
im Wege. (Im Bereich der Wohnungslosen wird auch anhand von Schätzungen
operiert.) Menschen ohne Aufenthaltsstatus sind von Armut im Sinne sozialer
Ausgrenzung akut und existentiell betroffen. Ein Bericht, der sich bspw.
mit der Gesundheit von Migrant(inn)en auseinandersetzt und dabei Menschen
ohne Aufenthaltsrecht außer acht lässt, ist nicht vollständig.
Ebenso wenig kann – von der qualitativen Forschung ausgehend - von einer
Zufriedenheit mit der Wohnsituation gesprochen werden.
Forderung
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die Lebenslagen auch der Menschen zu erfassen, die sich dem staatlichen
statistischen Zugriff entziehen. Gerade in einem Armutsbericht muss der
verdeckten und heimlichen Armut Rechnung getragen werden. Dazu gehören
auch die Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die sich in Deutschland aufhalten,
die die Lebenswelt hier prägen und die sich in oftmals hochprekären
Lebenssituationen befinden. Für eine Verminderung des Armutsrisikos
muss schulische Bildung allen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
offen stehen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die gesundheitliche
Versorgung aller Menschen in Deutschland muss erlaubt sein und humanitäre
Hilfe für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus darf nicht unter
Strafe gestellt sein.
IX.2; B IX.2 Aussiedler(innen)
Bericht
Der Bericht enthält nur einige wenige
Aussagen zu Eingliederungsleistungen des Bundes für Spätaussiedler(innen),
ihre Eingliederung in den Wohnungsmarkt und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Bewertung
Die wenigen spezifischen Aussagen des
Berichts zur Situation von Aussiedlern und Aussiedlerinnen sind schwer
nachzuvollziehen. Der Hinweis darauf, dass Aussiedler nach 5 Jahren in
der Arbeitslosenstatistik nicht mehr gesondert erfasst werden (S.147) ist
deshalb wichtig. Damit „verschwinden“ Aussiedler, wenn sie die deutsche
Staatsangehörigkeit erlangt haben, mit ihren Risiken und Problemen
in der Statistik der deutschen Gesamtbevölkerung. Obwohl sie inzwischen
über 4 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, werden sie in dem Bericht
kaum differenziert betrachtet. Das Armutsrisiko von Aussiedlern wird dadurch
systematisch unterschätzt.
Forderung
Der Bericht muss auch Aussagen zur Armuts-,
Bildungs- oder Gesundheitssituation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern
treffen. Er muss aufzeigen, dass Integrationsdefizite mit entsprechenden
Armuts- und Gesundheitsrisiken oder auch Diskriminierungsprobleme oft viele
Jahre nach der Zuwanderung noch eine erhebliche Rolle spielen. Diese Bevölkerungsgruppe
mit nach wie vor erheblichen Integrationsbedarfen darf nicht durch Ungenauigkeit
der Erhebung vernachlässigen werden, nur weil sie mit ihrer deutschen
Staatsangehörigkeit statistisch schwer erfassbar werden.
Die Bundesregierung ist aufgefordert konkrete
Vorschläge zur besseren Integration dieser Personengruppe zu machen,
die über die geplante Erstberatung (S. 271) und die Integrationskurse
zum Erlernen der Deutschen Sprache (S. 269) hinausgehen.
IX.3.2; XXXV Bildung und Ausbildung von Ausländern
Bericht
Ausländische Jugendliche weisen geringere
Schulbildung auf, besuchen mit einem unterproportionalen Anteil Hochschulen
und weisen eine geringere Ausbildungsquote auf (S. 148 ff.). An Haupt-
und Sonderschulen sind Migrantenkinder besonders stark und in Gymnasien
und weiterführenden Schulen nur schwach vertreten. Ebenso partizipieren
sie an der geregelten Berufsausbildung nur unterproportional (S. 148 ff.).
Bewertung
Der Bericht bezieht sich nur auf Schüler,
Studenten und Auszubildende ohne deutschen Pass. Das verzerrt die Ergebnisse,
weil bei den „Deutschen“ auch Eingebürgerte und Spätaussiedler
miterfasst sind.
Die Gründe für den mangelnden
Schul- und Ausbildungserfolg werden hauptsächlich in den mangelnden
Sprachkenntnissen, hier ist v.a. die Deutsche Sprache gemeint, gesucht.
Strukturelle Defizite werden hingegen nicht benannt.
Forderung
Der Bericht darf sich nicht auf die Faktoren
Sprache und Herkunft aus bildungsfernen Schichten als Erklärung des
geringen schulischen und beruflichen (Aus)bildungsstand von Migrant(inn)en
beschränken. Der Bericht muss auch strukturelle und institutionelle
Defizite und konkrete Lösungsansätze zur Verbesserung der Bildungs-
und Ausbildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
aufzeigen.
Der Bericht muss deutlich machen, dass
schon im Vorschulalter tradierte Vorurteile und Erwartungshaltungen seitens
der Institutionen zur Ausgrenzung von Kindern mit Migrationshintergrund
führen, die sich dann im weiteren Bildungsverlauf tradieren. Um dem
entgegen zu wirken, bedarf es u.a. der stärkeren Berücksichtigung
der Vorsozialisation und von Mehrsprachigkeit in Kindergärten und
Schulen. Die interkulturelle Kompetenz der Erzieher(innen), des Lehrpersonals
und der Ausbilder(innen) muss gestärkt werden. Weiter müssen
Wege aufgezeigt werden, wie die Eltern verstärkt in die institutionelle
Pädagogik und Bildung einbezogen werden können. Erziehung in
der Familie und in öffentlichen Einrichtungen muss sich ergänzen.
Weiter muss der Bericht auf die potentiell
ausgrenzende Wirkung von Eingangstests und Zugangkriterien eingehen. Diese
müssen künftig stärker interkulturell ausgestaltet werden
und dürfen sich nicht ausschließlich an Bildungsinhalten und
-karrieren eines durchschnittlichen Deutschen orientieren.
IX.3.3.1; XXXVI Erwerbsbeteiligung von Ausländern
Bericht
Aufgrund von Sprach- und Qualifizierungsdefiziten
sind Ausländer besonders von Arbeitslosigkeit betroffen (S. 106) und
tragen damit ein erhöhtes Armutsrisiko. Ausländische Frauen sind
mit einer Erwerbsquote von 36,7 % im Vergleich zur Gesamtquote der Frauen
von 42,6 % eine besonders stark ausgegrenzte Gruppe (S. 150).
Aussiedler haben in absoluten Zahlen nur
einen geringen Anteil an der Zahl der Arbeitslosen, der seit Jahren sinkt.
Dies ist allerdings auf die sinkenden Zuwanderungszahlen zurückzuführen
(S. 147).
Entsprechend der geringeren Ausbildung
und Erwerbsbeteiligung sind Migrant(inn)en besonders von Einkommensschwäche
betroffen (S. 155) und auf Sozialhilfebezug angewiesen (S. 151 f.).
Bewertung
Es ist zu konzedieren, dass die Bundesregierung
Versuche macht, Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt
zu integrieren (S. XXXVIII). Lösungsansätze werden aber im Bericht
zu wenig aufgezeigt (vgl. S. 229 ff (235)).
Problematisch ist, dass Aussiedler nach
5 Jahren in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr gesondert erfasst werden
(S. 147). Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass es unter den Aussiedlern
keine Langzeitarbeitslosigkeit gäbe, und folglich das Armutsrisiko
gering sei. Ihr relativ gutes Ausbildungsniveau können die Aussiedler
wenig in qualifizierten Berufstätigkeiten umsetzen (S. 156). Dies
beruht u.a. auf Anpassungsdefiziten im Hinblick auf die deutsche Sprache.
Es wird im Bericht nicht darauf eingegangen,
dass neben den Defiziten seitens der Migrant(inn)en auch strukturelle und
institutionelle Ausgrenzung sowie Vorurteile eine Rolle spielen. Aussiedlern
wird beispielsweise häufig mangelnde Selbstständigkeit und Passivität
unterstellt. In einer prinzipiell schwierigen Ausbildungssituation erschweren
derartige Vorbehalte Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Zugang
zur Ausbildung.
Ebenso fehlt im Bericht die Feststellung,
dass sich mit dem Zuwanderungsgesetz und Harz IV ein Problem perpetuiert,
das seit Jahren vom Deutschen Caritasverband kritisiert wird: Bestimmte
Migrantengruppen werden ausländerrechtlich vom Arbeitsmarkt und von
Leistungen der Arbeitsverwaltung ausgeschlossen.
Forderung
Der Bericht darf sich nicht auf die Faktoren
Sprache und geringe Qualifizierung von Migrant(inn)en als Gründe für
die mangelnde Integration in den Arbeitsmarkt beschränken (vgl. S.
267 ff. (270 f.)). Es muss insbesondere auch auf die strukturelle und institutionelle
Diskriminierung eingegangen werden und Lösungsansätze hierfür
aufgezeigt werden. So muss z.B. die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
und Diplome verbessert werden. Weitere Beschränkungen beim Zugang
zu bestimmten Berufen wie z.B. im Handwerk, aber auch bei Ärzten oder
Apothekern müssen aufgehoben werden. Andernfalls werden weiterhin
zumeist hochqualifizierte Zuwanderergruppen wie z.B. jüdische Kontingentflüchtlinge
oder Spätaussiedler zur Arbeitslosigkeit oder zur Annahme von Jobs
weit unter ihrer Qualifikation gezwungen.
Der Bericht muss deutlich machen, dass
auch ausländerrechtliche Beschränkungen zur Ausgrenzung von Migrant(inn)en
vom Arbeitsmarkt führen: Nicht alle sich legal im Bundesgebiet aufhaltenden
Ausländer haben einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt z.B. Zugangsfristen
für zuwandernde Familienangehörige oder Flüchtlinge, die
aufgehoben werden sollten. Weiter unterliegen Drittstaatler der Vorrangprüfung,
was zum faktischen Ausschluss vom Arbeitsmarkt führen kann. Auch erhalten
nicht alle Migrant(inn)en Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
nach SGB III oder SGB II. Von Leistungen nach SGB II sind beispielsweise
Asylsuchende, Kriegsflüchtlinge und Geduldete explizit ausgeschlossen.
Der Bericht muss Vorschläge dazu
aufnehmen, wie sich Ausbildungsstätten und die Arbeitsverwaltung stärker
interkulturell ausrichten können.
IX.3.4; B VI1,2,3; XXXIX Wohnsituation von Ausländern
Bericht
Nach Aussage des Berichtes gibt es keine
allgemeinen Wohnraumversorgungsprobleme für Migrant(inn)en, und die
überwiegende Mehrzahl von ihnen sei mit ihrer Wohnung zufrieden (s.
153).
Bewertung
Nach Erkenntnissen des DCV weist die Wohnsituation
vieler Haushalte mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Haushalte nicht
zugewanderter Menschen große Niveauunterschiede, vor allem hinsichtlich
Größe, Ausstattung und Lage auf. Viele Migrant(inn)en leben
in unattraktiven Wohnvierteln, die im Rahmen einer meist un-freiwilligen
Segregation zu Quartieren mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil
an Migrationshaushalten werden. Es handelt sich oft um Häuser und
Wohnungen schlechter Bausubstanzen, in schlechter Lage, in dichtbesiedelten
peripheren Hochhaussiedlungen. Zu Ghettobildung kommt es auch, weil Migrant(inn)en
aufgrund von Diskriminierungen und Vorbehalten von Vermietern und Eigentümern
andere Teile des Wohnungsmarktes oft verschlossen bleiben. Teile der Migrantenbevölkerung
leben unter extrem schlechten Wohnbedingungen oder sind ganz von der Versorgung
mit „Normalwohnraum“ ausgeschlossen. Hier sind besonders Familien mit vielen
Kindern, Asylbewerber/innen und ein Teil der Flüchtlinge, sowie Menschen
ohne legalen Aufenthaltsstatus besonders betroffen.
Forderung
Im Bericht ist festzuhalten, dass der
soziale Wohnungsbau speziell für die Zielgruppe der Migranten gefördert
werden muss, weil die zur Verfügung stehenden Wohnungen derzeit für
die meisten Migrant(inn)en oft unbezahlbar sind. Um Ghettobildungen zu
vermieden, müssen geförderte Wohnungen möglichst auf verschiedene
Stadtgebiete verteilt und nicht in Brennpunkten konzentriert werden.
Die Unterbringung von Flüchtlingen,
Asylbewerber(inn)en und Aussiedler(inn)en in Sammelunterkünften führt
zu unnötigen Spannungen und Problemen bei Einzelnen und Familien.
Zudem ist die Unterbringung in Sammelunterkünften oft teurer als individuelle
und bedarfsgerechte Unterbringung in entsprechenden Wohnungen.
Der Zugang zu den Leistungen der Wohnungslosenhilfe
soll allen Migrant(inn)en, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
ermöglicht werden.
IX.3.5; XXLI Gesundheit von Migrant(inn)en
Bericht
Der gesundheitliche Zustand von Menschen
mit Migrationshintergrund ist trotz migrationsspezifischer Belastung, kultureller
Unterschiede und sozialer Benachteiligung nicht generell schlechter als
der von Deutschen. Ausländische Versicherte sind im Schnitt öfter
und länger krank, übergewichtig oder adipös. Ausländische
Männer rauchen deutlich mehr als deutsche.
Das Gesundheitssystem wird von Migrant(inn)en
in gleichem Umfang in Anspruch genommen wie von Deutschen. Maßnahmen
der Prophylaxe und Rehabilitation erreichen Ausländer in geringerem
Maße als die deutschen Versicherten.
Bewertung
Die These, der gesundheitliche Zustand
von Menschen mit Migrationshintergrund sei trotz migrationsspezifischer
Belastung, kultureller Unterschiede und sozialer Benachteiligung nicht
generell schlechter als der von Deutschen, wird lediglich durch eine einzige
unveröffentlichte Studie untermauert. Der Bericht ist aber auch in
sich widersprüchlich: Die Gesundheit einer Personengruppe, die laut
Bericht überdurchschnittlich oft krank ist und nur unterdurchschnittlich
an präventiven oder Reha-Maßnahmen teilnimmt, muss als generell
schlechter bezeichnet werden.
Es muss dem Bericht auch darin widersprochen
werden, dass medizinische und ärztliche Versorgung im Krankheitsfall
von Migranten in gleichem Umfang in Anspruch genommen werden, wie von Nicht-Migrant(inn)en.
Der Bericht verweist auf die unter-durchschnittliche Inanspruchnahme von
medizinischen Leistungen im präventiven und im Reha-Bereich durch
Migrant(inn)en. Die Erkenntnis, dass dementsprechend auch kurative Maßnahmen
nur unterdurchschnittlich bei den Betroffenen ankommen können, fehlt
aber. Die Erfahrungen zeigen weiter, dass kulturelle Hemmschwellen, strukturelle
und individuelle Ausgrenzungsmechanismen (z.B. mangelnde Sprachkompetenz)
und die ungenügende interkulturelle Öffnung und Vernetzung des
Gesundheitswesens dazu führen, dass Migrant(inn)en in allen Bereichen
in geringerem Umfang an medizinischen und ärztlichen Leistungen partizipieren.
Auch wenn Teile der Wohnbevölkerung
mit Migrationshintergrund einen ähnlich guten oder besseren Gesundheitszustand
wie die deutsche Bevölkerung aufweist, ist das Ergebnis des Berichtes,
es könne nicht generell von einem schlechteren Gesundheitszustand
von Migrant(inn)en gesprochen werden, mithin nicht stimmig: Menschen mit
Migrationshintergrund sind zumindest weit überproportional in einem
schlechteren gesundheitlichen Zustand.
Forderung
Der Bericht muss auch auf die prekäre
Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus und von
Flüchtlingen eingehen.
Der Bericht muss die Erfahrungen zur unterproportionalen
Inanspruchnahme aller Leistungen des Gesundheitssystems berücksichtigen.
Als Beleg können z.B. die Erhebungen des Berichts „Gesundheit von
Zuwanderern in Nordrhein-Westfalen“ dienen (dort S. 101 f.), der 2000 vom
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes
NRW herausgegeben wurde. Es muss der Erkenntnis Rechnung getragen werden,
dass anders als im Bericht behauptet, der Gesundheitszustand und die Gesundheitsversorgung
von Migrant(inn)en im Durchschnitt schlechter ist, als der von Deutschen.
Es muss deutlich gemacht werden, dass
es bei der „migrationsspezifischen“ Anpassung“ der Dienste und Einrichtungen
des Gesundheitssystems (S. 154) nicht allein um eine Berücksichtigung
kultureller Belange gehen kann. Es müssen auch strukturelle und institutionelle
Zugangsbarrieren benannt und abgebaut werden, wie z.B. ausländerrechtliche
Ausgrenzung (was heißt das?), das schwierige Antragswesen oder die
unzureichende Informationspolitik der Leistungserbringer und der Kassen.
IX 3.5 hier XLI Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) auf Migrant(inn)en
Bericht
Durch die Gesundheitsreform wurde das
Gesundheitssystem stabilisiert. Gleichzeitig bleibe der Zugang zur notwendigen
Versorgung unabhängig vom sozialen Status und Einkommen erhalten.
Eine finanzielle Überforderung werde – so der Bericht - durch die
Begrenzung der Zuzahlung verhindert.
Bewertung
Das Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände
im Jahr 2004 hat gezeigt, dass das GMG dazu führt, dass verschiedene
Personengruppen am Gesundheitssystem immer weniger partizipieren. Das GMG
hat auf Einkommensschwache insgesamt negative Auswirkungen. Migrant(inn)en,
von denen ein überproportional hoher Anteil zu den einkommensschwachen
Bevölkerungsgruppen zählt (Bericht S. 155 f.), sind schon aus
diesem Grund von den Änderungen des GMG stark betroffen.
Es zeigt sich, dass sich die gesundheitliche
Situation von Migrant(inn)en durch die Erhöhung der Zuzahlungen, der
Ausdehnung des Bereichs der Eigenleistungen und durch die Abschaffung des
Bedarfdeckungsgrundsatzes bei den Hilfen bei Krankheit im SGB XII noch
weiter verschlechtert.
Forderung
Der Bericht muss der Tatsache Rechnung
tragen, dass Migrant(inn)en vom GMG in besonderem Maß negativ betroffen
sind. So werden durch mangelhafte Aufklärung und Informationspolitik
sowie durch sprachliche Barrieren immer wieder ihre Rechte als Patienten
missachtet und Gebühren fälschlich erhoben. Auf Sozialhilfe oder
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz angewiesene Migrant(inn)en,
bei denen eine Wohnortzuweisung oder dezentrale Heimunterbringung vorliegt,
müssen die Fahrkosten zu entfernt gelegenen Fachärzten und stationären
Einrichtungen unbegrenzt selbst tragen. Weiter müssen sie die Kosten
für Dolmetscher auch bei Therapien, die auf Kommunikation angewiesen
sind (z.B. Psychotherapie) selbst tragen. Beides führt mangels finanzieller
Mittel seitens der Betroffenen dazu, dass notwendige Untersuchungen und
Therapien unterbleiben.
IX. 5 hier: B IX 5 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Bericht
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
haben neben materiellen Bedürfnissen einen Betreuungsbedarf gemäß
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Jugendliche über 16 Jahren
erhalten in der Praxis häufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
ohne dass ein Betreuungsbedarf geprüft wird. Zu berücksichtigen
ist hierzu inzwischen auch die EU-Richtlinie 8043/04 über Mindestnormen
für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen
(S. 272).
Bewertung
Der Bericht greift hier einen wichtigen
Bereich der Flüchtlingshilfe auf, in welchem die Hilfsorganisationen
bereits seit Jahren Verbesserungen fordern.
Forderung
Der Bericht sollte auch auf die Tatsache
eingehen, dass die seit Jahren von den Hilfsorganisationen geforderte Aufhebung
der deutschen Vorbehaltsklausel zur UN-Kinderrechtskonvention für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis heute nicht erfolgt
ist und die Gründe für dieses Versäumnis benennen.
IX 6 Asylbewerber und Flüchtlinge
Bericht
Asylbewerber und andere Flüchtlinge
ohne festen Aufenthaltsstatus erhalten anstelle von Sozialhilfe nur Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese liegen nach dem Bericht
zwischen 14 und 28 % unter den vergleichbaren Sozialhilfe-Leistungen. Zudem
wird der notwendige Bedarf grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt,
mancherorts auch durch Wertgutscheine. Daneben wird ein bescheidener Geldbetrag
zur Deckung persönlicher Bedürfnisse ausgezahlt. Eine Möglichkeit,
selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, haben diese Menschen
infolge ihres Arbeitsverbots nicht. 54 % der Grundleistungsempfänger
waren in zentralen Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht, nur 46 % lebten in dezentralen Wohnungen (158).
Bewertung
Die eingeschränkten Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz und das generelle Beschäftigungsverbot
für Asylbewerber sollen laut dem Bericht dazu beitragen, einem Missbrauch
des Asylrechts entgegenzuwirken. Eine tatsächliche Missbrauchsbegrenzung
durch diese Maßnahmen ist jedoch nicht nachweisbar. Außerdem
trifft es nicht zu, dass sich die Betroffenen „typischerweise“ generell
nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Hunderttausende müssen
Jahre, oft viele Jahre, mit den massiven Einschränkungen leben, weil
sie aus rechtlichen, humanitären oder tatsächlichen Gründen
nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Dies führt zu
gravierenden persönlichen Härten und zugleich zu einer erheblichen
Belastung der öffentlichen Haushalte.
Forderung
Schon jahrelang fordern der Deutsche Caritasverband
und andere vergeblich die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
und die Anerkennung der Sozialhilfe-Leistungen als allgemeines Existenzminimum.
Diese Forderung bleibt grundsätzlich aufrechterhalten. Die Bundesregierung
soll zudem in ihrem Bericht darauf hinweisen, dass die generalpräventiven
Abschreckungsmaßnahmen gegen Schutzbedürftige von vielen als
bedenklich angesehen und von den Hilfsorganisationen seit langem stark
kritisiert werden. Außerdem sollte klargestellt werden, dass der
im Bericht erwähnte massive Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger
nach Asylbewerberleistungsgesetz, nämlich um 60 %, kein Anzeichen
ist für eine Verbesserung der sozialen Situation der Betroffenen,
sondern auf dem starken Rückgang der Asylbewerberzahlen beruht; dies
wiederum ist das Ergebnis der gesetzlichen und administrativen Zugangsbeschränkungen
nach Deutschland.
IX hier B IX.4, XLV Ausländersozialberatung intensiviert
Bericht
In dem Bericht werden Veränderungen
durch die Neustrukturierung der Sozialberatung von Ausländer/innen
als dessen Intensivierung dargestellt. Weiterhin wird festgestellt, dass
die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Sozialberatungsdienste
für ausländische Arbeitnehmer/innen bisher finanzierte (S.271).
Ab 1.1.2005 wird aus Bundesmitteln nur die Migrationserstberatung von Neuzuwanderern
finanziert. Laut Bericht haben alle Neuzuwanderer/innen in Zukunft ein
Anrecht auf Integrationsmaßnahmen (S. 269).
Bewertung
Neben dem Bund und der Länder haben
bisher auch die Wohlfahrtsverbände erhebliche Mittel für die
Ausländersozialberatung bereitgestellt. Durch die Begrenzung der Bundesmittel
nur auf die Migrationserstberatung wird die nachholende Integration von
hier lebenden Migrant(inn)en auf die Länder- und Kommunalebene verschoben.
Es trifft nicht zu, dass alle Migrant(inn)en einen Rechtsanspruch auf die
Integrationsmaßnahmen haben. Vielmehr besteht der Rechtsanspruch
nur für die neu einreisenden Drittstaatler.
Forderung
Der DCV fordert die tatsächliche
Intensivierung der Sozialberatung. Damit kann nicht nur die Migrationserstberatung
und Integrationskurse, die maßgeblich aus Sprachförderung bestehen,
für eine begrenzte Gruppe von Neuzuwanderern gemeint sein. Dazu gehören
weitergehende Maßnahmen der Förderung der Integration insbesondere
im Bildungs- und Arbeitsbereich, sowie Maßnahmen für nachholende
Integration. Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist
eine Verpflichtung der Länder und Kommunen notwendig.
Menschen in extremer Armut und begrenzt selbsthilfefähige Personen
X.1 und B X.2 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Anzahl der Wohnungsnotfälle
Bericht
Der Bericht hebt darauf ab, dass sich
die Zahl der Wohnungsnotfälle und der Wohnungslosen in den vergangenen
Jahren von 530.000 (1998) auf 330.000 (2002, Angaben jeweils ohne Aussiedler)
vermindert hat. Dies wird als Ergebnis einer aktuell entspannten Wohnungsmarktlage
sowie der verstärkten Bemühungen um die Verhinderung von Wohnraumverlust
durch Übernahme von Mietrückständen gemäß §
34 SGB XII und die soziale Intervention bei Mitteilung von Räumungsklagen
wegen Zahlungsverzug gewertet.
Bewertung
Der Rückgang der Wohnungsnotfälle
muss insgesamt differenziert betrachtet werden. Bei den Einpersonenhaushalten,
welche die zentrale Zielgruppe der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
darstellen, ist ein geringerer Rückgang zu verzeichnen. Für 2003/2004
wird auf Grundlage des bisherigen Datenmaterials sogar eine erneute Steigerung
erwartet. Diese Einschätzung wird z.B. gestützt durch die letzte
Liga-Stichtagserhebung in Baden-Württemberg, die über die jährlichen
Erhebungen seit 1991 für 2004 einen neuen Höchststand ermittelt
hat.
Die aktuelle Wohnungsmarktlage kann nicht
einheitlich bewertet werden, da sich die Wohnungsmärkte regional sehr
unterschiedlich darstellen; so besteht in den städtischen Ballungsgebieten,
insbesondere in den westlichen Bundesländern, durchaus Mangel an bezahlbarem
Wohnraum für Wohnungsnotfälle oder gering verdienende Haushalte.
Die verstärkten Bemühungen um
die Verhinderung von Wohnraumverlust und die vermehrte Einrichtung von
integrierten kommunalen Fachstellen haben sich tatsächlich sehr positiv
ausgewirkt. Allerdings ist die Übernahme von Mietrückständen
für die Wohnungsnotfälle und Wohnungslosen, die ab 01.01.2005
in die Zuständigkeit des SGB II übergehen, nicht mehr in der
bisherigen Verbindlichkeit gegeben. Im SGB II ist die Übernahme von
Mietschulden lediglich eine Kann-Bestimmung und wird zudem nur gewährt,
wenn durch den Verlust der Wohnung auch die Aufnahme einer konkret in Aussicht
stehenden Beschäftigung verhindert würde. Diese Sonderfälle
werden in der Praxis kaum vorkommen.
Forderung
Nach wie vor steht kein ausreichendes
Zahlenmaterial über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit und der
Anzahl von Wohnungsnotfällen zur Verfügung, das als Planungsgrundlage
für wohnungs- und sozialpolitische Interventionen und deren Wirkungen
dienen könnte. Vorarbeiten für eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik
liegen vor (Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes 1998, Testerhebung
in NRW 2000). Der DCV fordert die Bundesregierung daher auf, für den
Armutsbericht eine empirische Wohnungsnotfallstatistik zu realisieren für
die institutionell untergebrachten Personen und die aktuell von Wohnungsverlust
bedrohten Haushalte. Darüber hinaus sind auch einheitliche Definitionen
für die Erhebung von Haushalten in unzumutbaren Wohnverhältnissen
zu erarbeiten.
Im Hinblick auf die Übernahme von
Mietrückständen für Haushalte in der Zuständigkeit
des SGB II muss sichergestellt werden, dass die präventiven Maßnahmen
nach § 34 SGB XII im Sinne einer integrierten Hilfe zur Anwendung
kommen.
Insgesamt sollte eine differenzierte Beschreibung
zur Wohnungsversorgung ein-kommensschwacher Haushalte und besonders benachteiligter
Mietergruppen in die Berichterstattung aufgenommen werden. Diese Forderung
könnte möglicherweise erfüllt werden, wenn das noch unveröffentlichte
Forschungsprojekt des Bundes „Menschen in extremer Armut“ von 2004, das
laut Bericht neben der Ernährung insbesondere das Wohnen als zentralen
Indikator für die Beschreibung der Lebenslage zugrunde gelegt hat,
veröffentlicht würde.
X.1 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Lebenslagenorientierung
Bericht
Der Bericht weist auf die neue Lebenslagenorientierung
der rechtlichen Grundlagen (Änderung der Durchführungsverordnung
zu § 72 BSHG bzw. §§ 67 ff. SGB XII) hin. Dies wird als
Basis für eine gezieltere Erfassung der von Ausgrenzung betroffenen
Personenkreise beschrieben.
Bewertung
Der positiven Bewertung der veränderten
Durchführungsverordnung ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings
wurden die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsbestimmungen
der Länder bisher nur unzureichend vollzogen. In den meisten Bundesländern
werden der Hilfegewährung nach wie vor die veralteten Zielgruppenbestimmungen
mit der Unterscheidung zwischen obdachlosen und nichtsesshaften Menschen
zugrunde gelegt, die an der Lebensrealität der hilfebedürftigen
Personen vorbei geht. Außerdem wird damit die erforderliche Integration
der Hilfesysteme für obdachlose Menschen und Menschen in besonderen
sozialen Schwierigkeiten erschwert.
Forderung
Im Bericht sollte auf die mangelnde Umsetzung
hingewiesen werden, um eine rasche Anpassung der Länderbezogenen Verwaltungsvorschriften
zu erreichen. Der Stand der tatsächlichen Umsetzung der reformierten
Durchführungsverordnung in den Kommunen sollte in die zukünftigen
Berichterstattung aufgenommen werden.
X.1 und B X.2 Lebenslagen wohnungsloser Menschen: Verzahnung der Hilfen
Bericht
Der Bericht beschreibt Umfang und Leistung
des differenzierten Hilfesystems zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten (auf der Grundlage des § 72 BSHG bzw. der §§
67 bis 69 SGB XII) als wesentliche Intervention zur Verhinderung und Überwindung
von Wohnungslosigkeit. Dabei wird insbesondere abgehoben auf die breit
gefächerten Hilfen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Gesundheit und
soziale Teilhabe. Deutlich wird auch auf die positive Auswirkung einer
umfassenden Hilfeplanung und die damit verbundene Kooperation und Vernetzung
mit andern Hilfebereichen verwiesen.
Bewertung
Dieser Bewertung ist grundsätzlich
zuzustimmen. Allerdings sind mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
und Soziahilfe weitreichende Auswirkungen auf die Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten zu erwarten. Für einen Großteil
der Zielgruppe wird eine Doppelzuständigkeit der Agenturen für
Arbeit und der Sozialhilfeträger gegeben sein. Dies macht eine enge
Abstimmung und Verzahnung der Hilfen nach SGB II und SGB XII auf der Grundlage
von Kooperationsverträgen erforderlich, damit nicht neue Verschiebebahnhöfe
zu Lasten der betroffenen Menschen entstehen.
Forderung
Im Bericht müsste das Problem der
Doppelzuständigkeit von SGB II und SGB XII und die Notwendigkeit ihrer
Verzahnung benannt werden.
Die Auswirkungen des SGB II auf die Menschen
in besonderen sozialen Schwierigkeiten sollten in die künftige Berichterstattung
auf Grundlage einer empirischen Evaluierung aufgenommen werden.
X.2 Leben auf der Straße – Kinder und Jugendliche am Rande der Gesellschaft
Bericht
Der Bericht geht von 5.000 bis 7.000 Kindern
und Jugendlichen aus, die auf der Straße leben. Es wird festgestellt,
dass sich Straßenkarrieren bereits im Alter zwischen 8 bis 11 Jahren
ankündigen und auch in der Schule (z.B. auch durch Schulschwänzen)
Anzeichen sichtbar werden. Ausstiege aus dem Straßenmilieu werden
umso schwieriger und langwieriger, je länger die jungen Menschen in
der Szene verhaftet sind.
Bewertung
Mit den genannten Zahlen bezieht sich
der Bericht auf Schätzungen, die eher im unteren Bereich liegen. Es
gibt auch andere Schätzungen, die weit höher liegen. Zudem sind
die zitierten Zahlen bereits über 6 Jahre alt. Bisher gibt es keine
verlässlichen Untersuchungen über das tatsächliche Ausmaß
des Phänomens.
Wenn junge Menschen einmal im Straßenmilieu
leben, wird es zunehmend schwieriger, sie zu erreichen. Es bedarf niedrigschwelliger
Angebote, die zunächst die Notwendigkeit einer Basisversorgung der
jungen Menschen übernehmen können und nicht in erster Linie den
Ausstieg aus dieser Lebensform zur Bedingung machen. Die Finanzierung solcher
Angebote ist allerdings äußerst schwierig. Der Bericht listet
unter X.5 (im Teil B) die möglichen Instrumente auf. Nach den Erfahrungen
in Projekten der Caritas zeigt sich, dass vielfach auf „Hilfen für
junge Volljährige“ (§ 41 SGB VIII) zurück gegriffen werden
muss. Allerdings werden Hilfen nach § 41 SSGB VIII durch immer wieder
neue Gesetzesinitiativen der Länder in Frage gestellt.
Forderung
Die Bundesregierung muss sich im Armutsbericht
darum bemühen, einen verlässlichen empirisch gestützten
Überblick zu bieten, wie viele junge Menschen inzwischen tatsächlich
auf der Straße leben. Die Bundesregierung sollte im Bericht die Möglichkeiten
des § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) für
die dringend erforderliche Unterstützung und (Re)-Integration der
jungen Menschen herausstellen und sich für den Erhalt einsetzen.
X.3 und B X 6 Lebenslagen von Straffälligen und ehemaligen Strafgefangenen sowie ihre Gefährdung durch Armut: Berufliche Integration
Bericht
Der Bericht weist auf die Bedeutung der
beruflichen Förderung und die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung
bereits während der Haft hin. Sie werden als maßgebliche Grundlage
für eine gelingende Resozialisierung bewertet ebenso wie die Arbeit
und Beschäftigung während der Haft. Dabei wird konstatiert, dass
die Zahl der Arbeitswilligen die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze
übersteigt. Deutlich werden auch die Schwierigkeiten von Haftentlassenen
benannt, tatsächlich eine Arbeit zu finden.
Bewertung
Die Aussagen des Berichtes zur Bedeutung
von Arbeit, beruflicher Förderung und beruflicher Orientierung für
die Resozialisierung und die Überwindung sozialer Ausgrenzung von
Straffälligen sind zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen,
ist allerdings eine enge Kooperation zwischen Vollzugs- und Arbeitsverwaltung
erforderlich. Zahlreiche Beispiele legen allerdings die Einschätzung
nahe, dass die Qualifizierungsmöglichkeiten während der Haft
nur unzureichend auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet
sind.
Dies gilt auch für die Arbeit während
der Haft, die gem. § 37 Abs. 1 StVollzG dem Ziel dienen soll, „Fähigkeiten
für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln,
zu erhalten oder zu fördern“. Die Entlohnung für die Arbeit während
der Haft ist auch nach der Erhöhung von 2000 noch zu gering. Gefangene
haben damit keine Möglichkeit, die häufig vorhandenen Schulden
bereits während der Haft abzubauen, ihre Familien angemessen zu unterstützen
oder Opfern eine finanzielle Wiedergutmachung zu leisten.
Forderung
Im Bericht sollten Aussagen zu den im
Vollzug angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten und ihrer Wirksamkeit
im Sinne der beruflichen Integration gemacht werden. Als Perspektive sollte
eine enge Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den
Justizvollzugsanstalten gefordert werden, um den beruflichen Wiedereinstieg
von Straffälligen nach der Haftentlassung nachhaltig zu unterstützen.
Hier könnte beispielhaft auf die Ergebnisse des EU-Projekts mabis.NET
in NRW zurückgegriffen werden.
Gefordert wird zudem eine deutliche Anhebung
der Entlohnung und die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung
sowie eine Erhöhung der Beschäftigungsquote der Gefangenen
X.3 und B X 6 Lebenslagen von Straffälligen und ehemaligen Strafgefangenen sowie ihre Gefährdung durch Armut: Finanzierung der Hilfen für Straffällige
Bericht
Der Bericht weist auf die vielfältigen
sozialen Hilfen freier Träger hin, die Strafgefangenen bei der Aufnahme,
während der Untersuchungshaft und bei der Entlassung angeboten werden.
Die Dringlichkeit dieser Hilfen wird verdeutlicht mit dem Hinweis auf die
hohe Zahl von Straffälligen, deren Lebenslage zusätzlich durch
Suchtmittelkonsum, Überschuldung, psychische Störungen und Probleme
in den Bereichen Wohnung und Arbeit belastet ist. Der Bericht weist zudem
darauf hin, dass Straffälligkeit und die damit verbundenen
Probleme nicht nur die Inhaftierten selbst betreffen, sondern auch weitreichende
Auswirkungen auf die Familienangehörigen, Partner/innen und Kinder
haben.
Bewertung
Den getroffenen Aussagen kann unbedingt
zugestimmt werden. Allerdings sind die vielfältigen Hilfen in Trägerschaft
der freien Wohlfahrtspflege nur sehr unzureichend finanziell abgesichert.
Gerade die Beratung von Gefangenen erhält nur in wenigen Bundesländern
überhaupt eine nennenswerte Unterstützung von staatlicher Seite.
Eine Erhebung des DCV im Jahr 2003 weist nach, dass die Dienste der Straffälligenhilfe
in ganz hohem Maße auf Eigenmittel und Spenden angewiesen sind: die
Beratung von Gefangenen zu 50 %, die Beratung von Untersuchungsgefangenen
zu 60 %. Unter diesen Rahmenbedingungen sind auch die Hilfen für Angehörige
in den Diensten der Straffälligenhilfe nur unzureichend entwickelt.
Die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege
haben – gegenüber eigenen Angeboten der Justiz – den Vorteil, dass
sie auf ein Netzwerk anderer Angebote (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung,
Wohnraumvermittlung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote)
und die Hilfe von Ehrenamtlichen zurückgreifen können. Diese
Vernetzung ist angesichts der vielschichtigen Problemlagen der Strafgefangenen
und der Angehörigen dringend erforderlich.
Forderung
Es genügt nicht, das Engagement freier
Träger zu würdigen. Im Bericht sollten deshalb auch Modelle vorgestellt
werden, wie die Länder für eine verbesserte finanzielle Unterstützung
der Beratungsangebote für Straffällige gewonnen werden können.
Dabei ist der Auf- und Ausbau von Hilfen für Partnern/innen, Kindern
und andere Familienangehörigen zu berücksichtigen.
X.4 und B X.7 Suchtkrankheit und Armutsrisiken Integration von Suchtkranken
Bericht
Der Bericht beschreibt die überdurchschnittliche
Verfestigung von Armut bei sucht-kranken Menschen. Die Auswirkungen von
Langzeitarbeitslosigkeit können sein: Suchterkrankungen, riskante
Konsummuster und mehr Rückfälle sind oft die Folge. Im Bereich
der Maßnahmen wird insbesondere auf die Umsetzung des Aktionsplans
Drogen und Sucht und die Verstärkung der Prävention hingewiesen.
Für die Realisierung der beruflichen und sozialen Eingliederung wird
auf die Notwendigkeit einer verstärkten arbeitsfeldübergreifenden
Vernetzung und Verzahnung der Hilfen abgehoben. Der Umsetzung des SGB IX
(Kooperation aller Reha-Träger) wird hierbei ebenfalls große
Bedeutung zugemessen.
Bewertung
Trotz einzelner Analysen zu schichtspezifischen
Aspekten des Konsums von Nikotin und Alkohol ist die Datenlage zum Zusammenhang
von sozialer Lebenslage bzw. Armut und dem Konsum psychotroper Substanzen
und dem Risiko einer Suchterkrankung nur sehr unzureichend. Ursachenanalysen
und Forschungskonzepte zur Berücksichtigung sozial Benachteiligter
fehlen bisher fast vollständig. Auch die Situation arbeitsloser Menschen
als einer quantitativ relevanten Risikogruppe ist bisher nicht systematisch
erforscht. Die Auswirkungen der Lebenslage Sucht und Armut auf das soziale
Umfeld der Betroffenen, Partner/innen und Kinder, bliebt bisher vollständig
ausgeblendet.
Der Aktionsplan Drogen und Sucht enthält
zwar deutliche Ansätze für eine stärkere Zielgruppenspezifizierung
von Maßnahmen, kann die benannten Forschungsdefizite jedoch nicht
ausgleichen. Der Aktionsplan zielt zudem im Schwerpunkt auf die Intensivierung
der Prävention, während die berufliche und soziale Wiedereingliederung
deutlich weniger Berücksichtung findet. Die Bedeutung der arbeitsmarktpolitischen
Reformen (insbesondere SGB II) für die berufliche Eingliederung Suchtkranker
und deren Überwindung von Arbeitslosigkeit wird im Bericht nicht thematisiert.
Forderung
Der Aktionsplan Drogen und Sucht der Bundesregierung
formuliert selbst das Ziel, verstärkt Präventionsangebote für
Zielgruppen in besonders belasteten Lebenssituationen zu entwickeln. Dieses
Ziel setzt erhebliche Forschungsanstrengungen zum Zusammenhang von sozialer
Benachteiligung, Suchtmittelkonsum und Bewältigungsstrategien voraus.
Der DCV fordert darüber hinaus eine Intensivierung der entsprechenden
soziologisch orientierten Forschungen und einen zielgerichteten Einsatz
von Forschungsmitteln, um die erforderlichen Grundlagen für zielgruppenspezifische
Maßnahmen zu schaffen. Die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen
in sozial belasteten Familien soll hierbei besondere Aufmerksamkeit zukommen.
Die Ergebnisse können dann im Armutsbericht dokumentiert werden.
Im Hinblick auf die berufliche Eingliederung
von Suchtkranken bekräftigt der DCV die im Bericht formulierte Selbstverpflichtung
der Bundesregierung, die Umsetzung des SGB IX im Hinblick auf die erforderliche
trägerübegreifende Planung und die verzahnte Gewährung von
Maßnahmen zu beobachten und mitzusteuern.
In der Umsetzung des SGB II wird wesentlich
sein, dass die Lebenslage suchtkranker Menschen in den Ausführungsbestimmungen
zu SGB II und in der Praxis der Agenturen für Arbeit angemessen berücksichtigt
wird. Hierzu bedarf es entsprechender Kooperationsvereinbarungen mit den
Beratungs- und Behandlungsstellen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die Auswirkungen des SGB II auf die Integration suchtkranker Menschen in
die zukünftigen Berichterstattung aufzunehmen.
Thema: Bürgerschaftliches Engagement
XI. Politische und gesellschaftliche Partizipation
Bericht
Der Bericht geht von einem umfassenden
Armutsbegriff aus, der auch die Ausgrenzung vom politischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Leben thematisiert. So benennt er unter anderem
eine signifikant höhere Beteiligung von Menschen mit höheren
Bildungsabschlüssen und höheren Einkommen am bürgerschaftlichen
Engagement als Indikator für soziale Inklusion. Personen mit Einkommen
unterhalb der Armutsgrenze sind nur zu einem Viertel regelmäßig
engagiert (andere zu 34,2%). Festgestellt wird, dass Jugendliche zwischen
14 und 19 Jahren im Vergleich zu anderen Altersgruppen das höchste
Engagement aufweisen. Im B-Teil des Berichtes (XI. Gesellschaftliche Partizipation
und bürgerschaftliches Engagement) wird Engagement nicht mehr nur
als Indikator gesehen, sondern auch als Mittel zur sozialen Integration.
Bewertung
Der DCV ist der Meinung, dass es wichtig
ist, vor allem junge Menschen für soziales Engagement zu begeistern.
Dies korrespondiert mit der festgestellten relativ hohen Engagementbereitschaft
junger Menschen. Es ist verwunderlich, dass der Bericht in diesem Zusammenhang
nicht auf die vom Bund geförderten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ)
und die von der EU geförderten Europäischen Freiwilligendienste
eingeht. Bei diesen Freiwilligendiensten handelt es sich letztlich um Bildungsprogramme,
die einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration und zur Berufs-
und Lebensplanung junger Menschen leisten. Es ist vor allem auch ein Anliegen
des BMFSFJ, dass sich diese Dienste noch mehr als bisher für sozial
benachteiligte junge Menschen öffnen und für sie attraktiv werden.
Dieses Anliegen besteht zu Recht und wird auch von den Trägern verfolgt.
Auch fehlt ein Hinweis auf das neue Modellprogramm „Generationenübergreifende
Freiwilligendienste“, das ebenfalls vom BMFSJ initiiert wird.
Forderung
Der Bericht soll auf die quantitativen
und qualitativen Möglichkeiten des FSJ und des FÖJ hinweisen
und diese Freiwilligendienste als Bildungsprogramme für junge Menschen
würdigen. Außerdem soll - als ein wesentlicher Ausfluss der
Arbeit der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ - auf das
jetzt initiierte Modellprogramm „Generationenübergreifende Freiwilligendienste“
eingegangen werden. Die Bundesregierung sollte ihren Anspruch, die Anzahl
von sozial Benachteiligten in den jeweiligen Freiwilligendiensten zu erhöhen,
weiterhin aufrecht erhalten. Sie sollte erwähnen, dass sie sich auch
bei der EU dafür einsetzt (was sie auch bereits tut), die Europäischen
Freiwilligendienste so auszustatten, dass dem erhöhten Förderbedarf
benachteiligter junger Menschen entsprochen werden kann.
XI hier B XI Gesellschaftliche Teilhabe von Migranten
Bericht
An der Gestaltung – so der Bericht - gesellschaftlicher
und politischer Verhältnisse und beim ehrenamtlichen Engagement sind
bestimmte Bevölkerungsschichten stärker beteiligt als andere.
Eine Voraussetzung für Teilhabe ist Mobilität und Chancengleichheit
(S. 284 ff.).
Bewertung
Der Bericht übersieht die mangelnde
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund fast
gänzlich. Die Steigerung ihrer Partizipationsmöglichkeiten wird
auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit (S. 268) und die Vertretung
ihrer Interessen durch die Arbeitnehmervertreter im Betrieb (S. 288) reduziert.
Möglichkeiten Menschen mit Migrationshintergrund darüber hinaus
für die Gesellschaft zu aktivieren fehlen. So wird z.B. die hohe Mobilität
vieler Migrant(inn)en nicht angesprochen und Chancengleichheit auf die
der Geschlechter reduziert.
Forderung
Der Bericht muss Möglichkeiten aufzeigen,
wie die gesellschaftlichen Teilhabe und die Möglichkeiten politischer
Mitbestimmung von Migrant(inn)en gestärkt werden können, z.B.
durch das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler.
Freiburg, 7.1.2005
Deutscher Caritasverband
Rückfragen bitte an:
Dr. Thomas Becker
Bereichsleiter Koordination Sozialpolitik
und Publizistik
E-Mail: thomas.becker@caritas.de
Tel. 0761/200-245