testBücher, Ratgeber, SoftwareFINANZtestServicesAktuelle MeldungenSonderthemenUntersuchungen

 

Not sehen und handeln.
C  A  R  I  T  A  S


Pressekonferenz am 11. Mai 2000

Die Benachteiligung von Familien in unserer Gesellschaft -
eine Herausforderung für die Arbeit der Caritas

Statement von Präsident Hellmut Puschmann
 

Einleitung

Der diesjährige Frühjahrszentralrat hat sich in seinem Fachthema schwerpunktmäßig mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation von Familien in unserer Gesellschaft befaßt, und er hat die Bewertung dieser Situation in dem Stichwort Benachteiligung zusammengefaßt. Familien sind in unserem Land benachteiligt. Das ist die Feststellung, die wir immer wieder treffen müssen.

In den Jahren 1991/1992, 1996/1997 und 1999 haben wir unter unterschiedlichen Fragestellungen und Akzentsetzungen wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt: zur Armut in Deutschland, zu den Lebenslagen unserer Ratsuchenden in Ostdeutschland, zur Armut- und Reichtumsentwicklung in dem nunmehr seit einem Jahrzehnt geeinten Deutschland.

Und immer wieder ist bei unseren Untersuchungen zutage getreten, daß sich soziale Benachteiligung
in besonderer Weise bei Familien - bei Alleinerziehenden und bei Paaren mit mehreren Kindern - auswirkt. Von den rund 7 Millionen Personen, die in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben, sind über 23 % Alleinerziehende und knapp 22 % Paare mit Kindern.

Durchschnittlich liegen sie mit einem Monatseinkommen von rund 739 DM noch um 185 DM unter der Armutsgrenze. Mit zunehmender Kinderzahl steigt die Armutsquote deutlich: 9,7 % der Haushalte mit einem Kind sind davon betroffen, bei Haushalten mit vier und mehr Kindern steigt die Rate auf 34,5 % an. Ich will es hier bei diesen wenigen Zahlen belassen.

Detaillierte Informationen dazu stellt Ihnen unsere Pressestelle auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

Weil dieses Thema den Kern der anwaltschaftlichen Verantwortung der Caritas trifft, haben wir es 1998 zum Gegenstand unseres gemeinsamen Caritas-Jahresthemas "Arme Familien - arme Gesellschaft" gemacht, und in diesem Jahr 2000 ist das Jahresthema als Frage formuliert: "... und die Armen?"

Ich will eine Bewertung wiederholen, die ich bereits 1998 anläßlich des Jahresthemas "Arme Familien - arme Gesellschaft" so formuliert habe: Wenn eine Familie zu haben, Kinder großzuziehen ein Armutsrisiko bedeutet; wenn immer mehr Familien in die Sozialhilfebedürftigkeit geraten oder in einem sehr gefährdeten "prekären Wohlstand" leben; wenn sich Eltern, insbesondere Mütter, in ihrer Altersversorgung wegen der reduzierten Rentenanwartschaften und der eingeschränkten Möglichkeiten privater Vorsorge schlechter stellen als wenn sie keine Kinder gehabt hätten - dann ist dies ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft insgesamt. Es schreit zum Himmel, daß Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern heute in wirtschaftlich kritische Situationen kommen, obwohl sie doch unsere Zukunft sichern. Und daß es sich dagegen finanziell lohnt, keine Kinder zu haben.

Lassen Sie mich einige Thesen und Diskussionspunkte dieses Zentralrats darlegen. Ich brauche nicht zu betonen, daß angesichts der sehr komplexen Probleme niemand das Wissen um die Patentlösung für sich in Anspruch nehmen kann und daß daher auch in unserem großen und differenzierten Verband unterschiedliche Positionen miteinander um die zukunftsweisenden Wege ringen.

Doch ist es unser gemeinsames Anliegen, für die Politik und für unsere Verbandsarbeit selbst Denkanstöße zu geben - Impulse, die womöglich polarisieren -, damit das Thema "Benachteiligung der Familien" die öffentliche Aufmerksamkeit behält, die ihm zukommt.

Problemanzeigen:

1. Steuergerechtigkeit versus Bedarfsgerechtigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat - wie schon des öfteren - der Politik Beine gemacht, in dem es in seinem Urteil von 1992 das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt hat. Es hat sich damit - im Sinne des Art. 6 des Grundgesetzes, demzufolge "Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" stehen - zum Sprecher der Familien gemacht.

Allerdings führt dies zu Konsequenzen, die den respektablen Intentionen des Bundesverfassungsgerichts zuwiderlaufen. Denn schließlich haben sich die finanziellen Mittel, die den Familien insgesamt zur Verfügung stehen, nur wenig vermehrt. In guter Absicht hat damit das Bundesverfassungsgericht den weniger Bedürftigen, die von der steuerlichen Entlastung mehr profitieren, einen Vorteil gegenüber denjenigen verschafft, für die eine Steuerminderung wenig zu Buche schlägt.

Allerdings muß man der Gerechtigkeit halber auch sagen: Gewinner waren doch auch Familien, die Zusatzkindergeld beim Arbeitsamt beantragen konnten, aber dafür die Antragstellung oft vernachlässigten, und die um so mehr Bedarf an Kompensation durch das Kindergeld hatten. Was der Zufluß an die Einkommensstarken und an einkommensschwache Familien bedeutete: Die Armutsquote, gemessen an der Äquivalenzeinkommensgrenze, ging in Westdeutschland von 12,8 auf rd. 9% zurück, das ist wohl auch im Zusammenhang mit der Kindergelderhöhung zu bewerten. Viele Familien entgingen der Armut. Sie stiegen in den prekären Wohlstand auf – womit die Probleme noch keineswegs gelöst sind.

2. Rentensystem und Leistungsgerechtigkeit

Das derzeitige Rentensystem widerspricht dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Benachteiligt sind insbesondere Mütter, die während der Familienphase - insbesondere, wenn sie mehrere Kinder großziehen - keine oder nur wenig Möglichkeiten haben, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und Anwartschaften zu erwerben. Die Leistungen, die sie durch ihre Familien-  und Erziehungsarbeit erbringen - und zwar für die Gesellschaft insgesamt erbringen! - werden ihnen im Alter nicht nur nicht angemessen erstattet, sondern sie müssen sogar erhebliche Einbußen dafür in Kauf nehmen.

Ob ein Rentensystem noch zukunftsfähig ist, in dem die eingezahlten Beträge allein für die spätere Rente maßgebend sind, das muß zumindest zur Diskussion gestellt werden dürfen.

Das Eigentum ist durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützt - mit gutem Grund, daran ist nicht zu rütteln. Allerdings wird im Abs. 2 des Art. 14 GG auch unmißverständlich festgestellt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das Bundesverfassungsgericht hat demzufolge 1992 auch festgestellt, daß Art. 14 GG einer maßvollen Umverteilung von Kinderlosen zugunsten von  Mehrkinderfamilien nicht entgegenstehe. Bislang ist diese Aussage des obersten Verfassungsgerichtsbarkeit allerdings ohne Konsequenzen geblieben.

Eine Konsequenz daraus jedoch könnte bedeuten - und dies wäre durchaus im Sinne der familienpolitischen Grundüberzeugungen der Caritas -, daß Rentenanwartschaften von Kinderlosen zugunsten der Rentenanwartschaften von Mehrkinderfamilien gemindert werden.

Wenn es uns mit der Anerkennung der Leistungen von Müttern und Familien und des Wertes der Erziehungsarbeit wirklich ernst ist - über die üblichen Sonntagsreden hinaus - dann dürften derartige Anstöße nicht vorschnell an Tabuschranken stoßen.

3. Das Dilemma der Mütter

Die Entscheidung für Kinder wird häufig stark belastet, da sie für die Eltern erhebliche wirtschaftliche Einschnitte mit sich bringt.

Insbesondere ab dem zweiten Kind verschlechtert sich die Einkommenssituation der Eltern schlagartig.

Zumeist entfällt das Einkommen der Frau. Im Gegenzug steigern sich die Kosten deutlich: Die größere Personenzahl des Haushalts bringt Mehrkosten mit sich; insbesondere schlägt der finanzielle Aufwand für eine größere Wohnung erheblich zu Buche - vom Bedarf eines größeren Autos oder anderer zusätzlich notwendiger Investitionen einmal zu schweigen.

In aller Regel bringt es die Entscheidung für mehrere Kinder mit sich, daß die Frauen - sie sind es meistens - für längere Zeit auf die Ausübung ihres Berufs verzichten. Das mindert oft schon von vornherein ihre beruflichen Aufstiegschancen und ihre Karrieremöglichkeiten. Häufig haben sie auch nach der Familienphase erhebliche Probleme, sich wieder in das Berufsleben einzugliedern.

Wo aber Frauen dennoch weiterhin ihren Beruf ausüben - sei es aus schierer wirtschaftlicher Notwendigkeit oder aus grundsätzlichen Erwägungen, die mit dem gewandelten Selbstverständnis der Frauen zusammenhängen -, da werden sie häufig zwischen den konkurrierenden Ansprüchen zerrieben: Hier erfordern die Kinder ihre ganze Zuwendung, dort stellt der Beruf seine Forderungen; und nicht selten leiden sie unter dem unlösbaren Konflikt, beiden Ansprüchen nicht so gerecht werden zu können, wie sie dies wünschten.

Mütter tragen die Hauptlast. Wahrscheinlich war dies schon immer so. Aber das entbindet uns nicht von der Frage und der Verantwortung, ob und wie sie bei der Bewältigung dieser Lasten die notwendige Unterstützung erhalten.

Damit komme ich zum letzten Punkt in der fragmetarischen Reihe meiner Problemanzeigen:

4. Dienste zur Unterstützung und Entlastung der Familien

Restriktive sozialpolitische Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren mehr und mehr dazu geführt, daß familienunterstützende, -ergänzende und -entlastende Dienste von Ländern, Kommunen und Krankenkassen zurückgefahren wurden. Dadurch wird es für die Familien insgesamt wirtschaftlich enger. Besonders betroffen sind davon jedoch Familien in außergewöhnlichen Belastungssituationen. Das sind z. B. Krankheit oder Sucht, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Trennung von Ehen und Scheitern von Beziehungen, Pflege behinderter Kinder oder behinderter erwachsener Familienangehöriger. Das System der familienunterstützenden, -entlastenden und -ergänzenden Hilfen ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgebaut, so daß zwischen Bundesländern ein spürbares Gefälle der Hilfe bzw. der Benachteiligung für die Betroffenen entsteht. Ein Skandal ist es geradezu, daß in einigen Bundesländern schwangere asylsuchende Frauen bzw. Familien von den Hilfen der jeweiligen Landesstiftung "Mutter und Kind" ausgeschlossen sind. Sie werden so mit ihren noch nicht geborenen Kindern zu Menschen degradiert, bei denen der Gedanke des Lebensschutzes als ein Gut minderen Ranges zu rangieren scheint.

Schluß: Was ist zu tun?

Ein erster Appell richtet sich nach innen, an die Caritas selbst:

Trotz aller schwierigen wirtschaftlichen Entwicklungen müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um gerade diejenigen nicht im Stich zu lassen, die uns jetzt am dringendsten brauchen. Gerade angesichts der chwierigkeiten vieler Familien dürfen wir die familienunterstützenden und -entlastenden Hilfen wie z. B.  Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienpflege, Familienerholungsmaßnahmen, Mütterkuren und Kuren für Mütter und Kinder nicht reduzieren. Der Bedarf an diesen Hilfen erfordert sogar einen Ausbau. Das gilt über die genannte Dienste hinaus für alle armutsorientierten Dienste wie etwa die Schuldnerberatung, die Allgemeine Sozialberatung, die Suchtberatung u. a. m., die ja zu einem großen Anteil Familien in bedrängten Situationen zugute kommen. Das gilt für die Kindertagesstätten. Und nicht zuletzt: Auch die Schwangerschaftsberatung muß hier genannt werden. Wir melden uns in diesem Bereich nicht aus der Gesellschaft ab; vielmehr müssen wir alles tun, um den Frauen und Familien in erheblichen Blastungssituationen verläßliche Partner zu sein.

Wir brauchen dazu allerdings auch ausreichende, verläßliche und bundesweit gültige gesetzliche Rahmenbedingungen, die dem Bedarf und den Leistungen der Familien gerecht werden.

Ob dies alles gesellschaftlich und damit politisch mehrheitsfähig ist oder aber im Bereich der Illusionen verbleibt, ist schwer zu sagen. Politik wird zumeist auf die nächsten Wahlen hin gestaltet, und unpopuläre Maßnahmen haben da nur eingeschränkt Chancen. Ob wir daher angesichts der demographischen Entwicklung in unserer Gesellschaft Mehrheiten finden, um das Sozialsystem auf eine stärkere Familienförderung hin umzugestalten, ob eine familienfreundlichere Gestaltung der Gesellschaft
insgesamt zu den mehrheitlich zustimmungsfähigen politischen Zielen gehört - das ist die große Frage.

Vielleicht aber würden sich ja ganz andere Mehrheiten für eine familienfreundliche Gesellschaft und
Sozialpolitik bilden, wenn wir sehr grundsätzlich beim Wahlrecht ansetzen würden. Was ich damit meine, ist ein Familienwahlrecht, das nicht ausschließlich von der Zahl der Wahlbürger, unabhängig von der Größe der zu ihnen gehörigen Familien, ausgeht, sondern das bei der Gewichtung der Stimmen die Familiengröße mitberücksichtigt.

Ich weiß, daß ich mit diesem Vorschlag nicht nur Zustimmung auslöse. Aber Denkanstöße müssen
erlaubt sein - auch und gerade, wenn sie provozieren.

Freiburg, 10. Mai 2000
 

(Quelle : Deutscher Caritasverband)



  zurück